BT-Drucksache 15/708

Klarheit über die Kosten der Förderung Erneuerbarer Energien

Vom 20. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/708
15. Wahlperiode 20. 03. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Albrecht Feibel, Norbert
Barthle, Ingo Wellenreuther, Ulrich Adam, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen),
Veronika Bellmann, Otto Bernhardt, Dr. Maria Böhmer, Klaus Brähmig, Hartmut
Büttner (Schönebeck), Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Rainer Eppelmann, Hans-
Joachim Fuchtel, Eberhard Gienger, Tanja Gönner, Olav Gutting, Holger Haibach,
Klaus-Jürgen Hedrich, Martin Hohmann, Susanne Jaffke, Dr. Egon Jüttner, Jürgen
Klimke, Gunther Krichbaum, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Vera Lengsfeld,
Eduard Lintner, Patricia Lips, Stephan Mayer (Altötting), Maria Michalk, Klaus
Minkel, Hildegard Müller, Christa Reichard (Dresden), Dr. Heinz Riesenhuber, Kurt
J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Bernd Schmidbauer, Bernhard Schulte-
Drüggelte, Christian Freiherr von Stetten, Dr. Hans-Peter Uhl, Elke Wülfing

Klarheit über die Kosten der Förderung Erneuerbarer Energien

In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag hat Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, am Freitag, dem 31. Januar
2003 ausgeführt, es handle sich beim Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer En-
ergien (EEG) „… um ein kostengünstiges Förderinstrument, … das die durch-
schnittlichen Haushalte der Bundesrepublik Deutschland heute 8 Euro im Jahr
kostet“ (Plenarprotokoll 15/23, S. 1773 B).
Das Gesamtvolumen an Vergütungszahlungen für EEG-Einspeisungen wird im
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG (Bundestagsdrucksache 14/
9807, S. 11) mit 1,54 Mrd. Euro angegeben, was pro Kopf der Bevölkerung
eine Kostenbelastung von rechnerisch 19 Euro im Jahr 2001 ausmacht. Eine
vierköpfige Durchschnittsfamilie wurde demnach allein durch die Ein-
speisevergütung rechnerisch mit etwa 76 Euro im Jahr 2001 belastet. Nicht be-
rücksichtigt sind in dieser Rechnung weitere Kosten des Betriebs von Wind-
kraftwerken, wie zum Beispiel diejenigen der Regelenergie, des notwendigen
Netzausbaus, Steuerausfälle durch Verluste aus dem Betrieb von Windkraftwer-
ken oder weitere staatliche Förderungen. Die Einspeisevergütungen nach dem
EEG ebenso wie die sonstigen angeführten Kosten dürften von 2001 bis heute
noch deutlich angestiegen sein.
Angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den von der Bundesregie-
rung im Erfahrungsbericht zum EEG vorgelegten Zahlen zu den Kosten des
EEG und den Ausführungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im Deutschen Bundestag zu diesen Kosten er-
gibt sich für uns Klärungsbedarf.

Drucksache 15/708 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder zur Förderung der

Entwicklung, der Herstellung, des Baus, des Vertriebs, des Exports und des
Betriebs von Windkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen,
Biomasseverbrennungsanlagen, geothermischen Anlagen und Wasserkraft-
anlagen sind der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe wurden in den
Jahren 1991 bis 2002 jeweils Mittel zu den angegebenen Zwecken für die
einzelnen Energieumwandlungsanlagen in Anspruch genommen und mit
welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung im laufenden Jahr?

2. In welcher Höhe hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach Kennt-
nis der Bundesregierung in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Kredite für den
Ausbau der gewerblichen Nutzung von Windkraftwerken, Photovoltaikanla-
gen, Solarwärmeanlagen, Biomasseverbrennungsanlagen, geothermischen
Anlagen und Wasserkraftanlagen bewilligt, wie hoch war in diesen Jahren
jeweils der Gesamtkreditbestand der von der KfW insgesamt zu diesem
Zweck jeweils vergebenen Kredite und mit welcher weiteren Entwicklung
der jährlichen Neukreditvergabe sowie des Gesamtkreditbestandes zu die-
sem Zweck rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2010 bei
Fortbestand des EEG in seiner jetzigen Form?

3. Welche Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder zur Erforschung der
Einsatzmöglichkeiten von Windkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Solarwär-
meanlagen, Biomasseverbrennungsanlagen, geothermischen Anlagen und
Wasserkraftanlagen sind der Bundesregierung bekannt und in welcher Höhe
wurden in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Forschungsmittel zum angegebe-
nen Zweck für die einzelnen Energieumwandlungsanlagen ausgegeben?

4. Welche Höhe an Einspeisevergütungen nach dem EEG für die einzelnen
Formen begünstigter Energieerzeugung erwartet die Bundesregierung je-
weils für die Jahre 2003 bis 2010 bei Fortgelten des EEG in seiner jetzigen
Form und wie hoch waren diese im Jahr 2002?

5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2001 die Summe
der zukünftig garantierten Einspeisevergütungen, die sich aus dem Bestand
an nach dem EEG und dem Stromeinspeisegesetz geförderten Anlagen und
deren in der Restlaufzeit zu erwartenden Stromeinspeisemenge ergibt, je-
weils für die einzelnen nach dem EEG geförderten Energieumwandlungsfor-
men, welche zukünftigen Verpflichtungen für die Stromkunden ergeben sich
daraus im Jahr 2002 und mit welcher weiteren Entwicklung der Höhe dieser
Verpflichtungen für die Jahre 2003 bis 2010 rechnet die Bundesregierung bei
Fortgelten des EEG in seiner jetzigen Form?

6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sondervertragskunden,
also die energieintensive Industrie, die Umlage der Kosten des EEG prak-
tisch nicht zahlen?

7. In welcher Höhe haben in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Verlustzuwei-
sungen aus dem Betrieb von Windkraftwerken die Steuereinnahmen in
Deutschland vermindert und mit welcher weiteren Entwicklung rechnet die
Bundesregierung jeweils für die Jahre 2003 bis 2010?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten des Parallel-
betriebs herkömmlicher Kraftwerke, der aufgrund unregelmäßiger und unsi-
cherer Stromeinspeisung aus Windkraftwerken und Photovoltaikanlagen in
das Stromnetz zur Sicherung der Stromqualität notwendig ist, und des damit
verbundenen Regelbedarfs?

9. Wie hoch waren diese Kosten des Parallelbetriebs herkömmlicher Kraft-
werke nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1991 bis
2002 und welche Kosten erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2003?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/708

10. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des Netz-
ausbaus im deutschen Stromnetz, der aufgrund der Stromeinspeisung aus
Windkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen, Biomassever-
brennungsanlagen, geothermischen Anlagen und Wasserkraftanlagen in
den Jahren 1996 bis 2002 erfolgt ist, und welche Kosten erwartet die Bun-
desregierung für das laufende Jahr 2003?

11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Exporte
von Windkraftwerken in den Jahren 1998 bis 2002 entwickelt (jährliche
Aufstellung der Exporte und der Exportquote nach Wert, Anlagenzahl, Ka-
pazitäten, wenn möglich auch nach Unternehmen getrennt)?

12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Importe
von Windkraftwerken in den Jahren 1998 bis 2002 entwickelt (jährliche
Aufstellung nach Wert, Anlagenzahl, Kapazitäten und Herkunftsland)?

13. Wie viele Windkraftwerke gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 1991 bis 2002 in Deutschland jeweils in Betrieb und wie viele
davon waren jeweils importiert?

14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Ex-
portquote dänischer Windkraftwerkehersteller im Zeitablauf verändert, wie
hoch liegt er heute und welcher Anteil dänischer Exporte geht nach
Deutschland?

15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung der Her-
stellung und des Betriebs von Windkraftwerken in Dänemark in den Jahren
1996 bis 2002 entwickelt?

16. Wie viele Windkraftwerke wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2000, 2001 und 2002 in Dänemark jeweils in Betrieb genom-
men?

17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der direkt
mit dem Betrieb oder der Herstellung von Windkraftanlagen verbundenen
Arbeitsplätze in Deutschland von 1991 bis 2002 entwickelt, mit welcher
Entwicklung rechnet die Bundesregierung für das laufende Jahr 2003 und
wie verteilen sich die Arbeitsplätze räumlich in Deutschland (nach Bundes-
ländern aufgeschlüsselt)?

18. In welchem Umfang beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Unternehmen aus der EU und solche, die nicht in der EU ansässig sind, an
der deutschen Windkraftindustrie und den Windkraftwerken?

19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gefährdungen bzw.
Schäden von Menschen (Infraschall, Schattenwurf, …) und Tieren auf-
grund des Betriebs von Windkraftanlagen?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Versuchen, Gefährdungen
und Schäden als externe Kosten des Betriebs von Windkraftwerken zu
quantifizieren?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten, die aufgrund
der Gefährdungen bzw. Schäden von Menschen und Tieren durch den Be-
trieb von Windkraftwerken entstehen bzw. entstanden sind?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Höhe von Un-
fallschäden, die durch den Betrieb von Windkraftwerken entstanden sind?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zeitliche Entwicklung
der Höhe der Versicherungsprämien, die die Betreiber von Windkraftwer-
ken pro Kilowattstunde (KWh) Strom zur Absicherung ihrer Anlagen ge-
gen Unfälle entrichten müssen?

Drucksache 15/708 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

24. Welche Maßnahmen zur Sicherung eines für Mensch und Tier möglichst
gefährdungsarmen und schadensfreien Betriebs von Windkraftanlagen sind
bislang gesetzlich vorgeschrieben?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Veränderung des Landschaftsbildes
durch die Aufstellung von Windkraftwerken?

26. Welche Versuche hat die Bundesregierung unternommen, die Kosten sol-
cher Veränderungen zu quantifizieren?

27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Minderungen des Wertes
von Grundstücken und Gebäuden durch die Planung der Aufstellung oder
Aufstellung von Windkraftwerken in deren Umgebung in Deutschland?

28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss der Aufstel-
lung von Windkraftanlagen auf den Tourismus, besonders in landschafts-
sensiblen Gebieten Deutschlands?

29. Welchen gesicherten Leistungsbeitrag können Windenergieanlagen in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Verhältnis zu ihrer in-
stallierten Kapazität leisten?

30. Welches Potenzial zur Erneuerung und Vergrößerung bestehender Wind-
kraftanlagen (so genanntes Repowering) ist nach Kenntnissen der Bundes-
regierung derzeit in Deutschland vorhanden, inwieweit wird es bereits ge-
nutzt und von welcher zukünftigen Nutzung geht die Bundesregierung aus?

31. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die spezifischen Erzeugungs-
kosten von Windkraftanlagen in Deutschland räumlich – und anlagengrö-
ßenbezogen – differenziert?

32. In welchem Zeitraum erwartet die Bundesregierung, dass in Deutschland
der Betrieb von Windkraftanlagen auch ohne Subventionierung wirtschaft-
lich werden kann und eine Einspeisevergütung damit entfallen kann?

33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Betriebskostenentwick-
lung der Windenergieanlagen über den gesamten Lebensdauerzyklus?

34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von technischen Schwierigkei-
ten beim Betrieb von Windkraftwerken?

35. Hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Jürgen Trittin, die Kosten der Regelenergiebereitstellung, des Netzausbaus,
sonstiger Förderungen, administrativer Kosten usw. als externe Kosten des
Betriebs von Windkraftwerken bei seinen Aussagen über die Kosten des
EEG in Höhe von 8 Euro für einen durchschnittlichen Haushalt im Jahr
2003 berücksichtigt, und wenn ja, auf welche Weise?

36. Mit welchen zusätzlich zum Betrieb der Windkraftwerken anfallenden
Kosten für den dann notwendigen Netzausbau und Kraftwerkszubau rech-
net die Bundesregierung beim Aufbau größerer Windkraftwerkparks „off
shore“ vor den deutschen Küsten, wie sie derzeit bereits projektiert sind,
und beim weiteren Ausbau von Kraftwerken erneuerbarer Energien im Bin-
nenland jeweils für die Jahre 2003 bis 2010?

37. Wie soll nach dem Willen der Bundesregierung die notwendige Reser-
vevorhaltung für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zukünftig
finanziert werden, bzw. plant die Bundesregierung eine direkte Förderung
in diesem Bereich?

38. Wie soll der Netzausbau für Offshore-Anlagen nach dem Willen der Bun-
desregierung finanziert werden, bzw. welche Förderung ist dafür vorgese-
hen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/708

39. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Fond-finan-
zierten Windkraftanlagen und wie hoch ist der „Mitnahmeeffekt“ der Pro-
jektentwickler?

40. Wie viele Windkraftfonds mussten nach Kenntnis der Bundesregierung be-
reits Insolvenz anmelden?

41. Wie weit ist die technische Realisierbarkeit und Standfestigkeit für Off-
shore-Anlagen erprobt und abgesichert?

42. Sind die geplanten Offshore-Windkraftwerksprojekte vor deutschen Küs-
ten aus Sicht der Bundesregierung mit anderen internationalen Projekten
vergleichbar, insbesondere hinsichtlich Wassertiefen, Entfernung und kli-
matischen Bedingungen?

43. Mit welchen Risiken, Konflikten und Gefährdungen von Mensch, Natur,
Umwelt oder Schifffahrt rechnet die Bundesregierung durch den Aufbau
dieser größeren Windkraftwerkparks vor den Küsten Deutschlands?

44. Wo sieht die Bundesregierung die technischen und wirtschaftlichen Gren-
zen des Ausbaus von Anlagen zur energetischen Nutzung der Windkraft,
der Photovoltaik, der Solarwärme, der Geothermie, der Biomasse und der
Wasserkraft in Deutschland und wie sollen diese im Gesetz geregelt wer-
den?

45. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Betriebskostenentwick-
lung der Windenergieanlagen über den gesamten Lebensdauerzyklus?

46. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des Rück-
baus und der schadlosen Entsorgung von Windkraftwerken aktueller Bau-
art sowie der Renaturierung des Standortes jeweils bezogen auf Standorte
„off-shore“ und solche an Land?

Berlin, den 17. März 2003
Ulrich Adam
Norbert Barthle
Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)
Veronika Bellmann
Otto Bernhardt
Dr. Maria Böhmer
Klaus Brähmig
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Cajus Caesar
Marie-Luise Dött
Rainer Eppelmann
Albrecht Feibel
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Hans-Joachim Fuchtel
Eberhard Gienger
Tanja Gönner
Olav Gutting
Holger Haibach
Klaus-Jürgen Hedrich
Martin Hohmann
Susanne Jaffke

Dr. Egon Jüttner
Jürgen Klimke
Gunther Krichbaum
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg)
Vera Lengsfeld
Eduard Lintner
Patricia Lips
Stephan Mayer (Altötting)
Maria Michalk
Klaus Minkel
Hildegard Müller
Christa Reichard (Dresden)
Dr. Heinz Riesenhuber
Kurt J. Rossmanith
Hartmut Schauerte
Bernd Schmidbauer
Bernhard Schulte-Drüggelte
Christian Freiherr von Stetten
Dr. Hans-Peter Uhl
Ingo Wellenreuther
Elke Wülfing

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