BT-Drucksache 15/592

Der Bundesgrenzschutz nach der Organisationsreform und vor der EU-Osterweiterung

Vom 11. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/592
15. Wahlperiode 11. 03. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl
(Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Veronika Bellmann,
Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt,
Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Klaus Hofbauer, Martin Hohmann, Volker Kauder,
Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer
(Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU

Der Bundesgrenzschutz nach der Organisationsreform und vor der
EU-Osterweiterung

Im Leitbild des Bundesgrenzschutzes vom Mai 1998 heißt es: Als Polizei des
Bundes leisten wir einen Beitrag zur Sicherheit der Menschen in unserem
Lande. Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Akzeptanz prägen unser Mitein-
ander.
Nach Auffassung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, hat der Bundes-
grenzschutz (BGS) durch eine stete Anpassung der polizeilichen Einsatz-
konzepte an die veränderten Sicherheitslagen, insbesondere nach den Terror-
anschlägen in den USA am 11. September 2001, die laufende Modernisierung
der Führungs- und Einsatzmittel, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für
die Beschäftigten, die Qualifizierung des Personals sowie die Fortentwicklung
der Personal- und Planstellenstruktur der Polizeivollzugsbeamtinnen und -be-
amten seine Aufgaben effektiv erfüllen können. Die Reform ist seiner Meinung
nach erfolgreich abgeschlossen worden (Presseerklärung vom 24. Oktober
2002 zum BGS-Jahresbericht 2000/2001).
Herz- und Kernstück der BGS-Aufgaben ist der Schutz der Grenzen. 20 000 Si-
cherheitskräfte sind an den deutschen Außengrenzen der EU stationiert: 12 000
vom BGS, 5 500 vom Zoll und 2 200 von der Bayerischen Grenzpolizei.
12 100 Sicherheitskräfte schützen die Landgrenzen, 2 800 die Seegrenzen und
5 100 finden sich auf den Flughäfen.
Der Schwerpunkt der Grenzsicherung liegt an der 1 264 km langen Grenze zu
Polen und Tschechien. Die deutsche Ostgrenze ist die bestgesicherte Grenze
Europas.
Mit der bevorstehenden EU-Osterweiterung sind, auch wenn zunächst nur die
Zollkontrollen wegfallen werden und der Wegfall der Grenzkontrollen erst
nach Erfüllung der sog. Schengen-Bedingungen vorstellbar sein wird, gravie-
rende qualitative Veränderungen zu erwarten.
Es muss daher sichergestellt sein, dass auch in Zukunft der Schutz der Bevölke-
rung vor Kriminalität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gewährleistet ist.
Eine deutliche Verbesserung der Personalstruktur wurde durch die Neuorgani-
sation des BGS (Reform II) bisher jedoch nicht erreicht.

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Die angestrebte Erhöhung des Stellenanteils im gehobenen Polizeivollzugs-
dienst wurde nicht realisiert.
Aufgrund der mangelhaften Personalentwicklung für den BGS hat der Bundes-
minister des Innern, Otto Schily, im Attraktivitätsprogramm II angekündigt,
den gehobenen Polizeivollzugsdienst in den nächsten 10 Jahren von 20 % auf
40 % zu verstärken.
Durch die BGS-Reform II wurde den 103 BGS-Inspektionen Personal aus den
bisherigen BGS-Verbänden zugeführt. Insofern ist es dringend erforderlich, die
Inspektionen beschleunigt nach dem geltenden Rahmenprogramm auszustatten.
Instandsetzung, Renovierungsarbeiten und Maßnahmen zur Sicherheit der
Dienststellen sind unverzüglich einzuleiten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit ist das sog. Attraktivitätsprogramm II, also die Hebung der Stel-

len vom mittleren zum gehobenen Polizeivollzugsdienst in jährlichen Ra-
ten bis 2003, mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) abgestimmt
und daher sichergestellt?

2. Wie sollen diese Raten pro Jahr ausgestaltet sein, und welche Stellen im
Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) des BGS sollen gehoben wer-
den?

3. Wann und wie werden die Stellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes im
BGS an die Stellenobergrenzen angeglichen?

4. Wie ist der Zustand der Dienststellen nach der Reform II im Hinblick auf
Raumausstattung, Instandsetzung, Renovierung und Sicherungsmaßnah-
men?

5. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung nach der Osterweiterung
zur effektiven, gesteigerten Zusammenarbeit der Grenzsicherungskräfte
der EU-Staaten vor?

6. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die EU-Ost-
erweiterung mittel- und langfristig auf die Struktur des BGS und seine
Organisation, insbesondere an der Ostgrenze?

7. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Entwicklung und Aus-
gestaltung einer europäischen Grenzpolizei?

8. Inwieweit ist die Luftsicherheit an den Flughäfen organisatorisch durch
Einsatz von ausreichendem Personal des BGS nach den neuen Luftsicher-
heitsvorgaben der EU sichergestellt?

9. Welche Sicherheitsüberprüfungen erfolgen bei dem Personal der privaten
Sicherheitsunternehmen?

10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Fluktuation des Personals
bei privaten Sicherheitsunternehmen?

11. Wann legt die Bundesregierung den Erfahrungs- und Evaluierungsbericht
zur Anwendung des § 22 Abs. 1a Bundesgrenzschutzgesetz (verdachtsun-
abhängige Personenkontrollen) vor?

12. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit den verdachtsunabhängi-
gen Personenkontrollen durch den BGS gemacht, und welche konkreten
Vorstellungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf das Außerkrafttre-
ten dieser Vorschrift am 31. Dezember 2003 entwickelt?

13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Rege-
lung in § 23 Abs. 1 Nr. 3 Bundesgrenzschutzgesetz, wonach der BGS die

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Identität einer Person im Grenzgebiet nur bis zu einer Tiefe von 30 km zur
Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet
oder zur Verhütung von Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4
Bundesgrenzschutzgesetz feststellen kann?

14. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf den mögli-
chen Einsatz der Grenzschutzgruppe (GSG) 9 bei polizeilichen Bedro-
hungslagen maritimer Art (z. B. terroristische Bedrohungen von Fährschif-
fen)?

15. Welche Vorstellung hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Effekti-
vierung der Zusammenarbeit zwischen dem BGS und dem Bundeskrimi-
nalamt (BKA) z. B. bei der Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung von
Schleusungen, Kfz-Verschiebung, Drogenhandel, Menschenhandel entwi-
ckelt, und welche operativen Aufgaben werden beim BGS verbleiben?

16. Was unternimmt die Bundesregierung, um die nicht besetzten Stellen bei
der GSG 9 zu besetzen, und hat sie die ggf. sinnvolle Übernahme von Spe-
zialeinheiten aus der Bundeswehr ins Auge gefasst?

Berlin, den 11. März 2003
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Wolfgang Zeitlmann
Günter Baumann
Veronika Bellmann
Clemens Binninger
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Volker Kauder
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Dr. Ole Schröder
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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