BT-Drucksache 15/5814

zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1233- Normenflut wirksam bekämpfen - Überflüssige Normen abschaffen

Vom 23. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5814
15. Wahlperiode 23. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Funke, Daniel Bahr
(Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1233 –

Normenflut wirksam begrenzen – Überflüssige Normen abschaffen

A. Problem
In Deutschland existieren auf Bundesebene ca. 90 000 Einzelvorschriften. Nach
Ansicht der Antragsteller führt diese hohe Regelungsdichte zu fehlender Trans-
parenz des Rechtssystems sowohl für Bürger, wie auch Experten. Folgen der
Normenmasse seien Rechtsunsicherheit, Vollzugsdefizite durch mangelhafte
Anwendung der Vorschriften seitens der Verwaltung und erhebliche volkswirt-
schaftliche Kosten.
Die Bundesregierung soll dazu aufgefordert werden, neue Gesetze dahin gehend
zu überprüfen, ob sie auf fünf Jahre befristet und mit einem Verfallsdatum ver-
sehen werden können. Bei Gesetzen ohne Befristung soll nach fünf Jahren die
Notwendigkeit ihres Fortbestandes untersucht werden. Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften sollen grundsätzlich auf fünf Jahre befristet werden.
Sie soll ferner dazu aufgefordert werden, jährlich in einem Rechtsbereinigungs-
gesetz Vorschläge zur Aufhebung überflüssiger Rechtsvorschriften vorzulegen;
vor Erlass einer Rechtsvorschrift sollenwieder Notwendigkeit,Wirksamkeit und
Verständlichkeit des Rechtsetzungsvorhabens geprüft werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/5814 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/1233 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5814

Bericht der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Andrea Voßhoff, Hans-Christian
Ströbele und Rainer Funke

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
15/1233 in seiner 129. Sitzung am 30. September 2004 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 57. Sitzung
am 9. März 2005 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 84. Sitzung
am 15. Juni 2005 abschließend beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU beschlossen, die Ableh-
nung der Vorlage zu empfehlen.
Die Fraktion der FDP betonte unter Hinweis auf Punkt 4
ihres Antrags, in der Vergangenheit hätten sich die so
genannten blauen Prüffragen, die früher im BMJ angewandt
wurden, sehr bewährt. Es sei sinnvoll und notwendig, bei
jedem Gesetzesvorhaben genau zu prüfen, ob dieses Gesetz
notwendig ist, wie es umgesetzt werden kann und gege-

benenfalls, wie lange es befristet werden soll. Sie plädierte
daher für die Wiedereinführung dieser blauen Prüffragen.
Die Fraktion der SPD entgegnete, der Antrag enthalte
durchaus einige richtige Ansätze, es mache aber keinen
Sinn, die blauen Prüffragen pauschal wieder einzuführen, da
diese sich nicht für alle gesetzgeberischen Maßnahmen
eigneten. Im Übrigen seien in kaum einer Legislaturperiode
so viele befristete Gesetze beschlossen worden wie in der
derzeitigen.
Die Fraktion der CDU/CSU wies auf den letzten Bericht
des Bundesrechnungshofs hin, in dem der rot/grünen Re-
gierungskoalition u. a. attestiert worden sei, eine effiziente
Gesetzesfolgenabschätzung häufig nicht vorgenommen und
auch in den Gesetzesbegründungen oft keine aussagekräfti-
gen Angaben zu den finanziellen Folgen gemacht zu haben.
Der Antrag der Fraktion der FDP gehe in die richtige Rich-
tung und es sei Handlungsbedarf gegeben. Die Fraktion der
CDU/CSU werde sich aber der Stimme enthalten, da sie
einen umfassenderen eigenen Antrag eingebracht habe.
Die Bundesregierungwidersprach der Behauptung, die An-
zahl der Gesetze sei gewachsen. Der Bestand an Gesetzen
habe sich vielmehr seit 2002 um mehr als 100 verringert.
Dem Bundesrat läge ein Gesetzentwurf der Bundesregierung
vor, demzufolge über 350 Gesetze aufgehoben werden sol-
len. Der Bundesrat habe aber bereits erkennen lasen, dass er
diese Vorschläge nicht alle befürworte. Die Bundesregierung
betonte, sie hätte großes Interesse an der Rechtsbereinigung
und der ständigen Überprüfung der Gesetze.

Berlin, den 15. Juni 2005
Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

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