BT-Drucksache 15/5703

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Rainer Funke, Otto Fricke und der Fraktion der FDP -15/3721- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme von Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)

Vom 15. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5703
15. Wahlperiode 15. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Rainer Funke, Otto
Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/3721 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme von
Stabilitätskriterien in das Grundgesetz)

A. Problem
Im Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 haben sich die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union dazu verpflichtet, ein übermäßiges öffentliches Defizit
und einen übermäßigen Schuldenstand zu vermeiden. Das öffentliche Defizit
soll 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) und der öffentliche Schuldenstand
60 Prozent des BIP nicht überschreiten (Ex-Artikel 104c des Vertrags von
Maastricht, Artikel 1 des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen
Defizit).
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, Bund, Länder und Gemeinden auf eine strenge
Begrenzung ihrer Defizite und Verschuldung sowie auf den Haushaltsausgleich
in wirtschaftlichen Normallagen zu verpflichten.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/5703 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3721 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5703

Bericht der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Marco Wanderwitz, Jerzy Montag
und Rainer Funke

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/3721 in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober 2004 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Auswärtigen
Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Finanzausschuss, dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen dermitberatenden Ausschüsse
DerAuswärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner 58. Sit-
zung am 23. Februar 2005 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 55. Sitzung
am 23. Februar 2005 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.
DerFinanzausschuss hat in seiner 84. Sitzung am 19. Januar
2005 zu diesem Gesetzentwurf sowie zu dem Antrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 15/3957 und zu dem Antrag der Abgeordneten
Friedrich Merz, Dr. Michael Meister, Dietrich Austermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU auf

Drucksache 15/3719 eine öffentliche Anhörung durchge-
führt. In seiner 101. Sitzung am 15. Juni 2005 hat der Finanz-
ausschuss die Vorlage abschließend beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage in seiner 63. Sitzung am 23. Februar
2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 68. Sit-
zung am 26. Januar 2005 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 84. Sitzung
am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des Gesetzent-
wurfs zu empfehlen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

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