BT-Drucksache 15/5701

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/5244- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, Günter Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/5319- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes c) zu dem Antrag der Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck), Arnold Vaatz, Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/2818- Jährliche Debatte zum Stand der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der SED-Diktatur

Vom 15. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5701
15. Wahlperiode 15. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/5244 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Arnold Vaatz, Günter Baumann,
Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/5319 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungs-
gesetzes

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck), Arnold Vaatz,
Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2818 –

Jährliche Debatte zum Stand der Rehabilitierung und Entschädigung
der Opfer der SED-Diktatur

A. Problem
Zu den Buchstaben a und b
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) können ehema-
lige politische Häftlinge der DDR und deren Hinterbliebene Unterstützungsleis-
tungen erhalten. Hinterbliebene von Personen, die im Zuge der Niederschlagung
des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR durch Polizei
oder andere Einsatzkräfte ohne Gewahrsamnahme und Verurteilung getötet wor-
den sind, sind nach geltendem Recht nicht von der Regelung über Unterstüt-
zungsleistungen des StrRehaG erfasst. Ziel beider Gesetzesentwürfe ist es, ihnen

Drucksache 15/5701 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

den Zugang zu diesen sozialen Ausgleichsleistungen zu ermöglichen und sie
damit den Hinterbliebenen der anlässlich des Volksaufstandes hingerichteten
Personen und den Hinterbliebenen der Personen, die an der innerdeutschen
Grenze ums Leben kamen, gleichzustellen. Zugleich soll den nächsten Angehö-
rigen der Todesopfer im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Aufstan-
des vom 17. Juni 1953 eine späte Genugtuung zuteil werden. Sie sollen in den
Kreis der Antragsberechtigten nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungs-
gesetzes aufgenommen werden, um von der Stiftung für ehemalige politische
Häftlinge Leistungen erhalten zu können, ohne dass auf ihre wirtschaftliche
Situation abgestellt wird.
Zu Buchstabe c
Die Antragsteller fordern eine jährliche Debatte zum 17. Juni zum Stand der
Rehabilitierung und Entschädigung der SED-Opfer, um der Geschehnisse des
17. Juni 1953 und ihrer Opfer angemessen zu gedenken. Mit der Debatte über
den Stand der Rehabilitierung und Entschädigung werde zugleich den einzelnen
Personen der gebührende Respekt gezollt. Zur Vorbereitung der Debatte soll die
Bundesregierung jeweils jährlich rechtzeitig einen Bericht über den Stand der
Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer vorlegen.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5244, mit dem durch die
Ergänzung des § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes die nächsten
Angehörigen von Personen, die bei der Niederschlagung des Volksaufstandes
vom 17. Juni 1953 ums Leben kamen, in den Kreis der Unterstützungsberech-
tigten aufgenommen werden.
Zu Buchstabe a
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5244 sowie
einer Entschließung
Zu Buchstabe b
Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
15/5319
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/2818 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags unter Buchstabe c.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5701

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5244 – unverändert anzunehmen;
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5319 – für erledigt zu erklären;
c) den Antrag – Drucksache 15/2818 – abzulehnen;
d) folgende Entschließung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der nächs-
ten Angehörigen der Todesopfer der Niederschlagung des Volksaufstandes vom
17. Juni 1953 mit den Hinterbliebenen der anlässlich dieses Aufstandes verur-
teilten und hingerichteten Personen und den Hinterbliebenen derjenigen, die an
der innerdeutschen Grenze ums Leben kamen, ein vordringliches Anliegen ist.
Den Hinterbliebenen dieser Todesopfer soll durch die Aufnahme in den Kreis
der Unterstützungsberechtigten nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsge-
setz eine späte Genugtuung zuteil werden.
Die Gleichstellung mit anderen vom Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
erfassten Opfergruppen schließt ein, dass die Gewährung der Unterstützungs-
leistungen an die Vorlage einer Behördenbescheinigung bei der Stiftung für ehe-
malige politische Häftlinge – hier nach demVerwaltungsrechtlichen Rehabilitie-
rungsgesetz – geknüpft ist.
Der Deutsche Bundestag appelliert in diesem Zusammenhang an die Länder,
sich dafür einzusetzen, dass die Rehabilitierungsbehörden die gesetzlichen Be-
weiserleichterungsmöglichkeiten nach demVerwaltungsrechtlichen Rehabilitie-
rungsgesetz (vgl. § 13 VwRehaG) zu Gunsten der Betroffenen ausschöpfen und
dabei insbesondere auf vorhandene Dokumentationen zur historischen Aufar-
beitung der Ereignisse im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Auf-
standes am 17. Juni 1953 zurückgreifen. Den zumeist hochbetagten Anspruchs-
berechtigten sollen durch langwierige Recherchen bedingte Verzögerungen der
Rehabilitierungsverfahren erspart bleiben.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Drucksache 15/5701 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Marco Wanderwitz,
Hans-Christian Ströbele und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/5244 in seiner 169. Sitzung am 14. April 2005
und den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5319 in seiner
172. Sitzung am 21. April 2005 in erster Lesung beraten und
zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und
zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Finanzaus-
schuss überwiesen.
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
15/2818 in seiner 114. Sitzung am 17. Juni 2004 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den
Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung sowie den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

a) Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5244
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 64. Sitzung
am 15. Juni 2005 beraten und einstimmig die Annahme des
Gesetzentwurfs sowie des Entschließungsantrags empfoh-
len.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 78. Sit-
zung am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die Annahme
des Gesetzentwurfs empfohlen. Einvernehmlich war der
Haushaltsausschuss darüber hinaus der Auffassung, dass in
der 2. Lesung im Plenum eine Klarstellung erfolgen solle,
die sicherstellt, dass Anspruchsberechtigte auch die Perso-
nen sind, deren Angehörige außerhalb des Beitrittsgebietes
ihr Leben (z. B. durch Krankentransport oder Verschlep-
pung) verloren haben.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/5244 in seiner 95. Sitzung am 20. April 2005
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP die Annahme des Antrags empfohlen.
b) Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5319
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 15/5319
in seiner 64. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und einstimmig
empfohlen, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 78. Sit-
zung am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der

Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP die Ablehnung der Vorlage emp-
fohlen.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 101. Sitzung
am 15. Juni 2005 beraten und unter Verweis auf den bereits
abgestimmten Gesetzentwurf – Drucksache 15/5244 – und
vorbehaltlich der Zusammenführung der Vorlagen auf
Drucksachen 15/5244 und 15/5319 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die An-
nahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5319 empfoh-
len.
c) Antrag auf Drucksache 15/2818
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 57. Sitzung am 23. Februar
2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU und FDP die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
die Vorlage in seiner 111. Sitzung beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 64. Sitzung
am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe und den An-
trag in seiner 84. Sitzung am 15. Juni 2005 abschließend be-
raten. Er hat einstimmig beschlossen,
die Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 15/5244 –
und die Erledigterklärung des Gesetzentwurfs – Drucksache
15/5319 – zu empfehlen.
Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP beschlossen, die Ablehnung des Antrags – Druck-
sache 15/2818 – zu empfehlen.
Des Weiteren hat er einstimmig beschlossen, die interfraktio-
nell eingebrachte Entschließung zur Annahme zu empfehlen.

Berlin, den 15. Juni 2005
Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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