BT-Drucksache 15/5119

Stärkung der Künstlersozialversicherung

Vom 16. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5119
15. Wahlperiode 16. 03. 2005

Antrag
der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Angelika Krüger-Leißner, Gudrun
Schaich-Walch, Erika Lotz, Eckhardt Barthel (Berlin), Lothar Binding (Heidelberg),
Peter Dreßen, Siegmund Ehrmann, Renate Gradistanac, Monika Griefahn, Gisela
Hilbrecht, Eike Hovermann, Johannes Kahrs, Klaus Kirschner, Horst Kubatschka,
Ute Kumpf, Eckhart Lewering, Götz-Peter Lohmann, Hilde Mattheis, Dr. Erika Ober,
Dr. Carola Reimann, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Karsten Schönfeld, Fritz Schösser, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Margrit
Spielmann, Rolf Stöckel, Jörg Tauss, Dr. Marlies Volkmer, Lydia Westrich,
Dr. Wolfgang Wodarg, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ursula Sowa, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Markus
Kurth, Petra Selg, Dr. Antje Vollmer, Jutta Dümpe-Krüger, Katrin Göring-Eckardt,
Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stärkung der Künstlersozialversicherung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Künstlersozialversicherung ist eine in Europa einzigartige kultur- und so-
zialpolitische Errungenschaft. Sie ist Ausdruck der Solidarität zwischen den
Künstlern, Publizisten und ihren Verwertern im Sozialstaat. Die Künstlersozial-
versicherung bietet gegenwärtig rund 140 000 selbständigen Kulturschaffenden
Schutz vor den elementaren Lebensrisiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit und
Alter. Die Künstlersozialversicherung hat sich – nicht zuletzt aufgrund der her-
vorragenden Arbeit der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven – bewährt. Sie
wird von einem ungeteilten Konsens aller politischen Kräfte getragen.
Die finanzielle Basis der Künstlersozialversicherung hat sich insbesondere
durch die wirtschaftliche Entwicklung verändert. Mit den Gesamtausgaben der
Künstlersozialkasse von voraussichtlich rd. 537 Mio. Euro im Jahr 2005 sind
auch die finanziellen Belastungen des Bundes und der Verwerter gestiegen. In-
folge rückläufiger Aufträge hat die Honorarsumme, auf die die Künstlersozial-
abgabe zu zahlen ist, nicht mit den gestiegenen Versichertenzahlen Schritt ge-
halten. Während der Bundeszuschuss auf rund 100 Mio. Euro angestiegen ist,
musste der Beitragssatz der Künstlersozialabgabe von 4,3 auf 5,8 Prozent deut-
lich angehoben werden. Gerade in Zeiten konjunktureller Schwäche kann dies
zu einer spürbaren Belastung für die abgabenpflichtigen Unternehmen führen.
Die Anzahl der Versicherten in der Künstlersozialversicherung steigt seit vielen
Jahren kontinuierlich an. Die Gründe für den Anstieg liegen zunächst in der stei-
genden Bedeutung kultureller Leistungen in unserer Gesellschaft. Für viele ist
aber auch die schwierige konjunkturelle Lage und die Arbeitsmarktsituation da-
für ausschlaggebend, eine Tätigkeit als selbständiger Künstler oder Publizist

Drucksache 15/5119 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
aufzunehmen. Dazu trägt auch die Praxis bei, zur Einsparung von Beiträgen zur
Sozialversicherung Arbeit auszulagern (outsourcing).
Steigende Versichertenzahlen und rückläufige Einnahmen der Künstlersozial-
kasse aus der Künstlersozialabgabe bedeuten höhere Kosten für die Verwerter
und den Bund. Es muss daher einerseits sichergestellt werden, dass nur die wirk-
lich Berechtigten in den Genuss der Vergünstigungen der Künstlersozialver-
sicherung kommen. Andererseits müssen die abgabepflichtigen Unternehmen
vollständig erfasst werden, damit die Lasten der Künstlersozialabgabe solida-
risch von allen dazu Verpflichteten aufgebracht werden.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Bundestag die dazu von der Bun-
desregierung bereits eingeleiteten Maßnahmen, die neben administrativen Ver-
besserungen bei der Prüfung der Versicherten auch eine personelle Verstärkung
der Künstlersozialkasse zur Erfassung abgabepflichtiger Unternehmen umfas-
sen. Aus den dahingehenden Gesprächen und Abstimmungen mit Versiche-
rungsträgern und Verbänden werden alsbald konkrete Verbesserungen erwartet.

II. Der Deutsche Bundestag unterstützt daher die Bundesregierung in ihrem
Bemühen,

1. die abgabepflichtigen Verwerter vollständig zu erfassen,
insbesondere durch die gebildete Arbeitsgruppe aus dem Bestand der Mitar-
beiter der Künstlersozialkasse und die darüber hinaus angestrebte Erhöhung
des Personaleinsatzes im Haushaltsjahr 2006 sowie dadurch, dass die Ge-
spräche mit dem VDR und der BfA schnell zu einem ergebnisorientierten
Abschluss gebracht werden; dabei soll untersucht werden, ob und unter wel-
chen Voraussetzungen Synergieeffekte durch einen Einsatz des Prüfdienstes
der Träger der Rentenversicherung auch für Aufgaben der Künstlersozialver-
sicherung sinnvoll genutzt werden können;

2. die Maßnahmen zur besseren Überprüfung der Zugehörigkeit der Versicher-
ten zur Künstlersozialversicherung zu intensivieren, z. B. dadurch, dass die
Versicherten ihre Versicherungspflicht nicht nur aus der jährlichen Einkom-
mensschätzung, sondern auch durch nachträgliche Einkommensnachweise,
ggf. unter Angabe ihrer Auftraggeber, belegen;

3. gemeinsam mit den Verbänden der Versicherten und der Verwerter eine Ana-
lyse der zukünftigen Entwicklung der finanziellen Lage der Künstlersozial-
versicherung mit dem Ziel zu erstellen, die künftige Entwicklungsbreite des
Abgabesatzes besser einschätzen zu können;

4. die Aktivitäten zur besseren Information und Verbreitung der Riester-Rente
unter Einbeziehung der Verbände, der Versicherungswirtschaft, der Fonds
und der Banken so fortzusetzen, dass auch für diese Personengruppe die Ver-
breitung der zusätzlichen Altersvorsorge gelingen kann;

5. positive Impulse aus dem eingerichteten „runden Tisch“ des Bundesministe-
riums für Gesundheit und Soziale Sicherung mit dem Deutschen Kulturrat
unter Einbeziehung der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und
Medien für die künftige Entwicklung der Künstlersozialversicherung auf-
zunehmen.

Berlin, den 16. März 2005
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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