BT-Drucksache 15/4958

Änderung der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Vom 22. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4958
15. Wahlperiode 22. 02. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Günter Nooke, Thomas
Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger,
Klaus Brähmig, Hartmut Büttner (Schönebeck), Rainer Eppelmann, Norbert Geis,
Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Kristina Köhler (Wiesbaden),
Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer
(Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder, Arnold Vaatz und der Fraktion
der CDU/CSU

Änderung der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung für die
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR und die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Aufgrund eines Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 28. Dezember
2004 wurde die Zuständigkeit für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und die Zuständigkeit für die
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zum 1. Januar 2005 vom Bundes-
ministerium des Innern (BMI) zu der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien verlagert.
Art und Weise des Verfahrens und die Nichtbeteiligung des Parlaments und der
Betroffenen in der Entscheidungsvorbereitung sind gerade für Bürgerrechtler
der untergegangenen kommunistischen Diktatur nicht akzeptabel.
Der Wortlaut des Stasi-Unterlagen-Gesetzes entspricht nach dem Organisations-
erlass des Bundeskanzlers nicht mehr den tatsächlichen Zuständigkeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum sind die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheits-

dienstes, der parlamentarische Beirat und die Stiftung zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur nicht in die Pläne zur Änderung der Zuständigkeiten in der
Bundesregierung einbezogen worden?

2. Warum wurden in der oben beschriebenen Weise vollendete Tatsachen ge-
schaffen?

3. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstel-
lung und einer Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes?

4. Warum hat die Bundesregierung nur einige Zuständigkeiten für die Auf-
arbeitung der SED-Diktatur in das Ressort der Beauftragten der Bundes-
regierung für Kultur und Medien übertragen?

Drucksache 15/4958 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Handlungsweise im Hinblick auf
die Fach- und Sachkompetenz von Abgeordneten des Deutschen Bundes-
tages und das Engagement der Parlamentarier?

Berlin, den 22. Februar 2005
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Günter Nooke
Thomas Strobl (Heilbronn)
Wolfgang Zeitlmann
Günter Baumann
Clemens Binninger
Klaus Brähmig
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Rainer Eppelmann
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Dr. Ole Schröder
Arnold Vaatz
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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