BT-Drucksache 15/4934

Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer und verfassungsmäßiger Prinzipien der Mitgliedstaaten

Vom 22. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4934
15. Wahlperiode 22. 02. 2005

Antrag
der Abgeordneten Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Hubert Hüppe, Barbara
Lanzinger, Ilse Aigner, Dietrich Austermann, Norbert Barthle, Dr. Wolf Bauer,
Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Peter
Bleser, Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Klaus Brähmig, Dr. Ralf Brauksiepe,
Georg Brunnhuber, Leo Dautzenberg, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger,
Marie-Luise Dött, Vera Dominke, Maria Eichhorn, Albrecht Feibel, Ingrid
Fischbach, Dr. Maria Flachsbarth, Klaus-Peter Flosbach, Erich G. Fritz,
Norbert Geis, Ralf Göbel, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Reinhard Grindel,
Hermann Gröhe, Markus Grübel, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg,
Jürgen Hedrich, Helmut Heiderich, Jürgen Herrmann, Ernst Hinsken,
Joachim Hörster, Susanne Jaffke, Irmgard Karwatzki, Volker Kauder,
Julia Klöckner, Norbert Königshofen, Hartmut Koschyk, Dr. Günter Krings,
Dr. Hermann Kues, Dr. Norbert Lammert, Karl-Josef Laumann, Werner Lensing,
Ursula Lietz, Dr. Michael Luther, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Michael Meister,
Maria Michalk, Bernward Müller (Gera), Dr. Gerd Müller, Hildegard Müller,
Sibylle Pfeiffer, Beatrix Philipp, Ruprecht Polenz, Christa Reichard (Dresden),
Franz Romer, Dr. Christian Ruck, Albrecht Rupprecht (Weiden), Anita Schäfer
(Saalstadt), Christian Schmidt (Fürth), Dr. Andreas Schockenhoff, Bernhard
Schulte-Drüggelte, Uwe Schummer, Kurt Segner, Thomas Silberhorn,
Johannes Singhammer, Jens Spahn, Christian Freiherr von Stetten,
Matthäus Strebl, Andrea Voßhoff, Gerhard Wächter, Gerald Weiß (Groß-Gerau),
Klaus-Peter Willsch, Werner Wittlich, Elke Wülfing, Wolfgang Zöller und der
Fraktion der CDU/CSU

Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer
und verfassungsmäßiger Prinzipien der Mitgliedstaaten

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union sollen als zentrales
Instrument der europäischen Forschungsförderung strukturierend auf For-
schung und technologische Entwicklung wirken und zur Verwirklichung des
Europäischen Forschungsraums und mehr Innovation beitragen. Ziel ist die
Entwicklung eines zukünftigen europäischen Forschungsraumes und eines ge-
meinsamen Marktes für Wissenschaft und Technologie.
Das Sechste Forschungsrahmenprogramm läuft 2006 aus. Anschließen wird
sich das Siebte Forschungsrahmenprogramm. Die Kommission arbeitet an

Drucksache 15/4934 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

einem Konzept und wird voraussichtlich im März 2005 ihren ersten Entwurf
vorlegen. Es ist jetzt die Zeit, der Kommission konzeptionelle Anregungen zu
geben.
Einer der sieben vorrangigen Themenbereiche des Sechsten Forschungsrah-
menprogramms lautet „Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im
Dienst der Gesundheit“. Der Deutsche Bundestag sieht hierin eine sinnvolle
grundsätzliche Zielvorgabe. Hinsichtlich der ethisch umstrittenen embryonalen
Stammzellforschung hatte die EU auf ausdrückliche Bitte mehrerer EU-Mit-
gliedstaaten ergänzend zu den Restriktionen, die das Rahmenprogramm selbst
definiert, beschlossen, bis zum 31. Dezember 2003 keine Vorhaben zu finanzie-
ren, bei denen menschliche Embryonen und menschliche embryonale Stamm-
zellen verwendet werden. Ausgenommen hiervon waren Vorhaben, in denen
Stammzellen verwendet werden, die bereits in Banken existierten oder in Kul-
tur isoliert waren.
Der Deutsche Bundestag hatte am 16. Oktober 2003 einen Beschluss gefasst, in
dem er an die EU-Kommission appellierte, auch nach 2003 von der Förderung
verbrauchender Embryonenforschung Abstand zu nehmen. Die Bundesregie-
rung wurde aufgefordert, auf eine Lösung hinzuwirken, die der deutschen
Rechtslage entspricht und einen ausreichenden Embryonenschutz gewährleistet
(Bundestagsdrucksache 15/1310 in Verbindung mit Bundestagsdrucksache
15/1725).
Verhandlungen im November und Dezember 2003 auf EU-Ebene über die
Frage, unter welchen Bedingungen Embryonale Stammzellforschung nach
Auslaufen des Moratoriums gefördert werden sollten, scheiterten und wurden
ergebnislos abgebrochen.
Es schadet der breiten Akzeptanz europäischer Forschungsförderung und hin-
dert die Verwirklichung gemeinschaftlicher Ziele, wenn nicht respektiert wird,
dass verbrauchende Embryonenforschung in mehreren Mitgliedstaaten als
Instrumentalisierung menschlichen Lebens, als Verstoß gegen die Menschen-
würde und das Recht auf Leben verstanden wird. Die gemeinsame Forschungs-
förderung muss in diesem Bereich der Bioethik im Einklang mit den grundle-
genden Verfassungsgrundsätzen der Mitgliedstaaten stehen. Nach Auffassung
des Deutschen Bundestages darf deshalb die Vernichtung menschlicher Embry-
onen zu Forschungszwecken, die in EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland,
eine Straftat darstellt, nicht durch das Siebte Forschungsrahmenprogramm der
EU gefördert werden. Gefördert werden dürfen nur Forschungsvorhaben mit
Stammzelllinien, die bereits zu einem festen Stichtag existierten. Stichtagsrege-
lungen haben sich in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Deutschland
bewährt.
Mitgliedstaaten, die weitergehende Forschungsbereiche unterstützen wollen,
bleibt eine ergänzende Förderung auf nationaler Ebene unbenommen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Europäische Kommission auf,
in ihren Planungen zum Siebten Forschungsrahmenprogramm von einer För-
derung der Forschungsvorhaben Abstand zu nehmen, bei denen menschliche
Embryonen getötet werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4934

III. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine Beschlüsse vom 30. Januar 2002
(Bundestagsdrucksache 14/8102) und 16. Oktober 2003 (Bundestagsdruck-
sache 15/1310 in Verbindung mit Bundestagsdrucksache 15/1725) und
fordert die Bundesregierung auf,

darauf hinzuwirken, dass auch auf europäischer Ebene bei den Forschungs-
projekten eine Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien vorgenommen
wird.
Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, sich hinsichtlich
der kommenden Verhandlungen im Kontakt mit den Mitgliedstaaten, die die
Förderung der Embryonenforschung aus rechtlichen und ethischen Gründen ab-
lehnen müssen, aktiv um die Umsetzung eines effektiven Embryonenschutzes
zu bemühen und entsprechende Regelungen im Siebten Forschungsrahmenpro-
gramm durchzusetzen.

Berlin, den 22. Februar 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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