BT-Drucksache 15/4879

Beamtenrechtlicher Ruhestandseintritt

Vom 15. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4879
15. Wahlperiode 15. 02. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl
(Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger,
Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel,
Reinhard Grindel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin
Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp,
Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU

Beamtenrechtlicher Ruhestandseintritt

Angesichts der aktuellen politischen Debatten um die Verlängerung der Lebens-
arbeitszeit ist darauf hinzuweisen, dass es im Dienstrecht der Beamten bereits
seit Jahren die Möglichkeit gibt, den Beginn des Ruhestands über die gesetzliche
Altersgrenze hinaus zu verschieben. Dies kann auf Antrag des Beamten, unter
bestimmten Umständen aber auch auf Initiative des Dienstherrn erfolgen. Ver-
lässliche Zahlen über die Nutzung dieser Möglichkeit aber liegen nicht vor.
Beamte auf Lebenszeit treten mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Diese Altersgrenze liegt in der Regel bei der Vollendung des 65. Lebensjahres.
Daneben gibt es für bestimmte Bereiche wie Polizei, Feuerwehr und Justizvoll-
zug besondere Altersgrenzen. Der Statuswechsel vom aktiven Beamten zum
Ruhestandsbeamten vollzieht sich automatisch mit Erreichen dieser Alters-
grenze.
§ 25 Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) räumt Bund und Ländern die
Möglichkeit ein, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben, wenn dies im
dienstlichen Interesse liegt. Der Bund und einige Länder haben diese Möglich-
keit mit ihren jeweiligen Beamtengesetzen umgesetzt. Der Bund hat dieses Hin-
ausschieben des Ruhestandseintritts in § 41 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Bundesbeam-
tengesetz (BBG) geregelt. Die Länder haben dies, teilweise abweichend, in
ihren Landesbeamtengesetzen verankert. Der Antrag auf einen um bis zu drei
Jahre hinausgeschobenen Eintritt in den Ruhestand kann vom Beamten selbst
gestellt werden. Auch der Dienstherr kann initiativ werden.
Vor dem Hintergrund von Überlegungen, die Lebensarbeitszeit der Beamten zu
verlängern und Wege für ein Verbleiben der Beamten im aktiven Dienst bis
bzw. über die gesetzlichen Altersgrenzen hinaus zu finden, ergeben sich die
folgenden Fragen.

Drucksache 15/4879 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Späterer Ruhestandseintritt auf Antrag des Beamten
1. Wie viele Erstanträge hat es von Beamtinnen und Beamten (bei allen Fragen

bitte jeweils auch getrennt ausweisen) seit dem 1. Januar 1992 bzw. dem
1. Juli 1997 (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug) gegeben (bei allen Fragen
bitte nach Möglichkeit neben den Zahlen für den Bund auch jene für
Länder und Gemeinden angeben)?

2. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben Zweit- und Drittanträge (Verlän-
gerungsanträge) gestellt?

3. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben die Verlängerungshöchstdauer
von drei Jahren ausgeschöpft?

4. Wie viele Anträge sind abgelehnt worden?
5. Aus welchen Gründen sind die Anträge abgelehnt worden?

Mit welchen Gründen wurde das dienstliche Interesse an einer Verlänge-
rung verneint?

6. Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die
Beamtinnen und Beamten an, die Erstanträge und Verlängerungsanträge
gestellt haben?

7. Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die
Beamtinnen und Beamten an, deren Anträgen stattgegeben wurde?

8. Wie viele Antragsteller hatten zum Zeitpunkt des Antrags den Höchstver-
sorgungssatz erreicht?

II. Späterer Ruhestandseintritt auf Veranlassung des Dienstherrn
9. Wie viele Fälle des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts von Beamtin-

nen und Beamten über die gesetzlich festgelegte Altersgrenzen hinaus hat
es auf Veranlassung von Dienstherren in der Zeit vor dem 1. Januar 1992
gegeben?
Wie viele Fälle waren es ab dem 1. Januar 1992 jährlich?

10. Wie oft haben Dienstherren die Verlängerung initiiert?
11. Wie viele Dienstherren haben die Verlängerungshöchstdauer – bis zum

70. Lebensjahr (Bund) bzw. bei besonderen Altersgrenzen bis zum
65. Lebensjahr (Bund) der Beamtin/des Beamten – ausgeschöpft?

12. Wie wurden die gesetzlich vorausgesetzten „dringenden dienstlichen Be-
lange“ für das Hinausschieben des Ruhestandseintritts begründet?

13. Wie viele Fälle sind jährlich bewilligt worden?
14. Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die

Beamtinnen und Beamten an, deren Ruhestandseintritt hinausgeschoben
wurde?

15. Wie viele der Betroffenen, für die der Dienstherr das Hinausschieben ver-
anlasst hatte, hatten zum Zeitpunkt des Antrags den Höchstversorgungs-
satz erreicht?

Berlin, den 15. Februar 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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