BT-Drucksache 15/4395

Zukunft der Freiwilligendienste - Ausbau der Jugendfreiwilligendienste und der generationsübergreifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaftlicher Generationenvertrag für Deutschland

Vom 1. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4395
15. Wahlperiode 01. 12. 2004

Antrag
der Abgeordneten Anton Schaaf, Sabine Bätzing, Ute Berg, Lothar Binding
(Heidelberg), Dr. Michael Bürsch, RenateGradistanac, DieterGrasedieck, Angelika
Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, Klaus Hagemann, Gabriele Hiller-Ohm, Christel
Humme, Lothar Ibrügger, Karin Kortmann, Nicolette Kressl, Ute Kumpf, Christine
Lehder, Gabriele Lösekrug-Möller, Lothar Mark, Caren Marks, Gerold
Reichenbach, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Dr. Angelica Schwall-Düren, Rita Streb-Hesse, Andreas Weigel, Hildegard Wester,
Jürgen Wieczorek (Böhlen), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Jutta Dümpe-Krüger, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker
Beck (Köln), Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunft der Freiwilligendienste – Ausbau der Jugendfreiwilligendienste
und der generationsübergreifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaftlicher
Generationenvertrag für Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft ist auf freiwilliges Engagement von

Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Nur durch freiwilliges Engagement
kann die Motivation zur Mitgestaltung und Beteiligung aller Bürger an der
Gesellschaft gestärkt werden. Die Bürgergesellschaft im Sinne einer neuen
Verantwortungsteilung zwischen Staat,Wirtschaft und Gesellschaft bildet ein
geeignetes gesellschaftspolitisches Leitbild für die Zukunft. Auch Freiwilli-
gendienste jenseits des traditionellen Ehrenamts, die eine besondere und
eigene Form des bürgerschaftlichen Engagements darstellen, können gesell-
schaftlich eine größere Rolle spielen.
Um künftig die Bürgergesellschaft zu stärken und mehr Menschen zu moti-
vieren, sich gesellschaftlich zu engagieren, müssen bewährte Formen des
freiwilligen Engagements ausgebaut, aber auch neue Wege gewählt werden.
Alle Formen bürgerschaftlichen Engagements brauchen mehr Unterstützung,
dies gilt auch für die Freiwilligendienste. Die schon bestehenden Jugend-
freiwilligendienste müssen verstärkt gefördert und ausgebaut werden. Zudem
ist es notwendig, neue Formen generationsübergreifender Freiwilligen-
dienste zu schaffen. Dort können engagierte Menschen Verantwortung über-
nehmen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen, neue Kompetenzen
erwerben und sich persönlich wie beruflich orientieren. Gerade die Ver-
schränkung von Bildung und Orientierung einerseits sowie die Übernahme
gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung andererseits schaffen die
Grundlagen für die Attraktivität der Freiwilligendienste.

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Freiwilligendienste stellen zudem einen besonderen Lernort für bürgerschaft-
liches Engagement dar, denn viele ehemalige Dienstleistende sind weiterhin
freiwillig oder bürgerschaftlich tätig und somit wichtige Multiplikatoren für
eine starke Zivilgesellschaft.
Zielsetzung für die Zukunft der Freiwilligendienste ist es, zum einen die
Akzeptanz der Freiwilligendienste in der Bevölkerung zu verbessern und
zum anderen allen interessierten Bewerbern einen Freiwilligenplatz anbieten
zu können.

2. In Deutschland haben sich bis heute mehr als 300 000 Freiwillige im Freiwil-
ligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) enga-
giert. Insbesondere in den letzten zehn Jahren ist die Nachfrage gerade bei
jungen Menschen stetig gestiegen. Leisteten 1993 etwa 7 100 Freiwillige ein
FSJ, so hat die Bundesregierung bis 2002 die Zahl der geförderten Einsatz-
stellen auf über 15 000 in beiden Diensten erweitert. Hinzu kommen derzeit
3 400 männliche Freiwillige (anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach
§ 14c ZDG) und eine nicht genau bekannte Zahl von schätzungsweise rund
3 000 Freiwilligen, die auf vom Bund nicht finanziell geförderten Plätzen
eingesetzt sind.
Im Jahr 2002 ist mit den Förderungsänderungsgesetzen – FSJÄndG und
FÖJÄndG – bestätigt worden, dass sich die klassischen Jugendfreiwilligen-
dienste grundsätzlich bewährt haben. Zugleich sind verbesserte, d. h. flexib-
lere Rahmenbedingungen geschaffen worden, um die Freiwilligendiensten
im In- und Ausland auszubauen, so ist die Ableistung eines Freiwilligen-
dienstes im außereuropäischen Ausland möglich. Die Betätigungsfelder wur-
den ebenfalls ausgeweitet, so kann heute ein FSJ auch in den Bereichen Kul-
tur oder Sport absolviert werden. Die Engagierten im Freiwilligen Sozialen
Jahr, nach wie vor zumeist junge Frauen, helfen am häufigsten im Altenheim
(23,7 Prozent), in einem allgemeinen Krankenhaus (17,1 Prozent), in einer
Kindertagesstätte (13,3 Prozent) oder in einer Einrichtung der stationären Be-
hindertenhilfe (13,1 Prozent). Die Träger der Freiwilligendienste haben be-
stätigt, dass sie innerhalb kurzer Zeit die Anzahl der FSJ-Plätze auf etwa
30 000 erhöhen können, da die Anzahl der jungen Menschen, die sich um
einen Freiwilligendienstplatz bewerben noch wesentlich höher ist.
Mit den Haushaltsmitteln 2003 und 2004 in Höhe von rund 16 Mio. Euro
werden aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ca. 13 500 FSJ-Plätze und rund 1 700
Plätze im FÖJ gefördert. Weiter bezuschusst der Bund die rund 3 400 Plätze
für den Einsatz anerkannter Kriegsdienstverweigerer im FSJ und FÖJ.

3. Die Freiwilligendienste als Lernort für bürgerschaftliches Engagement bieten
einen Spielraum für Problemlösungen, die unterschiedlichsten Formen des
Experimentierens und des Ausprobierens, Erfahrungsräume und Lernmög-
lichkeiten gesellschaftlicher Partizipation. In den unterschiedlichen Einsatz-
stellen in Krankenhäusern, Alten- und Behinderteneinrichtungen, in kulturel-
len Einrichtungen oder auch in der Kinder- und Jugendarbeit erhalten Freiwil-
lige Einblicke in Lebenswelten von Menschen. Oft sind das Menschen, die in
besondererWeise sozialenBenachteiligungen ausgesetzt und von gesellschaft-
licher Marginalisierung betroffen sind. Im Freiwilligen Ökologischen Jahr
werden sie mit Problemen des Umweltschutzes sowie der Dorf- und Stadt-
erneuerung konfrontiert. Freiwilligendienste fördern die Voraussetzungen für
politisches und gesellschaftliches Handeln; stärken das Gefühl der Zugehörig-
keit und die Bereitschaft zur Übernahme „freiwilliger Selbstverpflichtung“
und fördern damit eine „Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“.
Freiwilligendienste sind aber auch wichtige Lernorte zwischen Schule und
Beruf. Sie bieten jungen Menschen nach abgeschlossener Schulausbildung

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oder in der weiteren Ausbildungsphase neue Lernerfahrungen, vermitteln ih-
nen wichtige soziale und interkulturelle Fähigkeiten, bieten Orientierung und
stärken Selbständigkeit, Selbstbewusstsein sowie Eigen- wie Fremdverant-
wortung. Die Einbindung in konkrete Arbeitszusammenhänge kann die Ent-
scheidung über Ausbildungs- und Berufswünsche klären helfen. Diese Ori-
entierungsmöglichkeit ist gerade für Schulabgänger nicht zu unterschätzen.
Der Freiwilligendienst für alle Jugendlichen als mögliches Bindeglied zwi-
schen Schule und Beruf gibt wichtige Anstöße, das eigene Leben planerisch
in die Hand zu nehmen und persönliche wie auch berufliche Perspektiven zu
entwickeln.
Während die Freiwilligendienste bis vor einigen Jahren vor allem von jungen
Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen zur Persönlichkeitsentwick-
lung, zum Erwerb praktischer Erfahrungen und sozialer Schlüsselqualifikati-
onen, zur beruflichen Orientierung in sozialen Berufen und zur Lebenspla-
nung genutzt wurden, sind sie heute zu einem Lern- und Orientierungsort für
Jugendliche mit unterschiedlichsten persönlichen, sozialen und schulischen
Voraussetzungen geworden. Darüber hinaus zeigt die hohe Zahl an Bewer-
bern für die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste, dass das gesellschaft-
liche Potenzial weit über den bisher geförderten Freiwilligendienstplätzen
liegt.
Generationsübergreifende Freiwilligendienste und Bürgerschaftliches Enga-
gement in der Nacherwerbsphase oder als Chance für berufliche Neuorientie-
rung sind Aufgabenbereiche, die wir in Reaktion auf die gesellschaftlichen
Entwicklungen erproben müssen.
Freiwilliges Engagement endet nicht bei einer bestimmten Altersgrenze. Mit
einem generationsübergreifenden Ansatz sind die Voraussetzungen und An-
reize dafür zu schaffen, dass ältere Menschen, aber auch Menschen in der Er-
werbs- und Familienphase, Freiwilligendienste leisten können. Viele der
„jungen Alten“ sind aktiv, gesund und sozial abgesichert. Ob es gelingt, die
Potenziale in diesem Lebensabschnitt auszuschöpfen und weiter zu entwi-
ckeln, ist abhängig von dem Selbstbild des Älterwerdens, aber auch von der
öffentlichen und der veröffentlichten Meinung über das Alter. Angesichts der
zu erwartenden demographischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten
kann unsere Gesellschaft auf dieses aktive Engagement älterer Menschen
nicht verzichten. Dabei können die freiwilligen sozialen Aktivitäten an die
bereits im Beruf erworbenen Fähigkeiten anknüpfen, sie können aber auch
als alternative Tätigkeitsfelder verstanden und genutzt werden. Von solchen
Chancen lebt Bürgergesellschaft und es fügt sich in ein facettenreiches Bild
vom lebenslangen Lernen.
Ein freiwilliges Jahr ist ein Bildungsjahr, von dem auch ältere Bürgerinnen
und Bürger profitieren können. Es fördert die Bereitschaft für ein gesell-
schaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung. Deshalb ist
es notwendig, bestehende Freiwilligendienste für junge Menschen qualitativ
und quantitativ auszubauen sowie generationsübergreifende Freiwilligen-
dienste zu entwickeln.

4. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaft-
lichen Engagements“ vom Juni 2002 befassen sich auch mit den Freiwilli-
gendiensten. Mit dem verabschiedeten FSJ-Förderungsänderungsgesetz wer-
den bereits wichtige Verbesserungen der individuellen und institutionellen
Rahmenbedingungen für die Freiwilligendienste erreicht. Um den Anreiz zur
Teilnahme an Freiwilligendiensten weiter zu erhöhen, besteht aus Sicht der
Enquete-Kommission bei folgenden Aspekten weiterer Handlungsbedarf,
der zurzeit im Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ erörtert
wird:

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Besonders deutlich wurde durch den Bericht die Notwendigkeit einer Harmo-
nisierung sozialrechtlicher und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen für
Freiwilligendienste in Europa wie auch im außereuropäischen Ausland als
Voraussetzung für deren Ausweitung und Flexibilisierung.
Im Bericht „Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutsch-
land“ der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ vom Januar 2004
sind die Enquete-Empfehlungen zum Freiwilligendienst erneut aufgegriffen
worden:
Empfohlen wird neben der noch verstärkten Ausgestaltung als Lerndienst
und der Weiterentwicklung der Anerkennungskultur auch der Aufbau
generationsübergreifender Freiwilligendienste mit dem Alter, der Lebens-
und der Berufserfahrung der Freiwilligen entsprechenden Strukturen.
Die Prognosen zur demographischen Entwicklung bis einschließlich 2050 in
Deutschland zeigen, dass sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen älteren
und jüngeren Menschen verschieben und die Bevölkerungszahl der Bundes-
republik Deutschland erheblich abnehmen wird. Dieser Prozess wird
Deutschland gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich entscheidend ver-
ändern.

5. Die Entwicklung neuer generationsübergreifender Freiwilligendienste erfor-
dert Veränderungen in den Trägerorganisationen und Einsatzstellen und eine
weitere Öffnung der Einsatzbereiche. Dennoch bleibt klar, dass die Freiwilli-
gendienste eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements dar-
stellen und hier zwischen den beiden Säulen der Jugendfreiwilligendienste
und der generationsübergreifenden Dienste mit je eigenem Charakter unter-
schieden werden kann.
Vom Bund geförderte Modellprojekte sind sinnvoll, um neue generations-
übergreifende Freiwilligendienste zu entwickeln und die damit verbundenen
fachlichen Herausforderungen und Aufgaben zu bewältigen. So sollen etwa
Modellprojekte in neuer Form und mit neuen Aufgabenfeldern durchgeführt,
ein Kriterienkatalog für die „Zertifizierung“ neuer Trägerformen erarbeitet
und Qualitätsstandards bzw. Verfahren der Qualitätssicherung entwickelt und
erprobt werden. Die Modellprojekte müssen die neuen Herausforderungen
aufgreifen. Ihre Evaluation wird wichtige Anhaltspunkte für die neuen Frei-
willigendienste bieten.
Eine aktive Bürgergesellschaft benötigt eine nachhaltige Infrastruktur des
bürgerschaftlichen Engagements. Ein wesentlicher Teil der durch einen Ab-
bau von Zivildienstplätzen freiwerdenden Mittel sollte daher in die Weiter-
entwicklung und den Ausbau der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste,
der generationsübergreifenden Freiwilligendienste sowie in die Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements investiert werden.
Ein geeignetes Instrument, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
für den neuen generationsübergreifenden Freiwilligendienst für alle Alters-
gruppen zu konkretisieren und Ländern, Kommunen und Trägern Planungs-
sicherheit zu geben, kann ein zu schaffender Bundesfreiwilligendienstplan
sein. Bisher ist die Einrichtung von Freiwilligendienstplätzen vor allem ab-
hängig von Entwicklungen im KJP.
Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr finden
auch als so genannte Nichtheranziehungsgründe für den Zivildienst ver-
stärkte Anerkennung. Ein erster Schritt zur Transferierung von Zivildienst-
mitteln in den Bereich der Freiwilligendienste wurde mit der Änderung des
Zivildienstgesetzes 2002 gemacht. Seitdem ist die Erfüllung der Dienst-
pflicht für anerkannte Kriegsdienstverweigerer durch die Ableistung eines
gesetzlich geregelten Freiwilligendienstes nach § 14c möglich. In die gleiche
Richtung gehen die Neuerungen des Zweiten Zivildienstgesetzänderungsge-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4395

setzes. Zu den Befreiungstatbeständen zählt nun auch ein FSJ öder FÖJ von
mindestens neun Monaten, das von zwei Geschwistern eines anerkannten
Kriegsdienstverweigerers abgeleistet wurde. Gleichzeitig wird der Freiwilli-
gendienst nach § 14c ZDG trotz der Verkürzung des Zivildienstes auf neun
Monate weiterhin in bisherigem Umfang aus dem Zivildienstetat gefördert.
Diese neueren Entwicklungen machen die gewachsene gesellschaftliche Be-
deutung der Freiwilligendienste deutlich.
Auch die Anbieter von Freiwilligendiensten engagieren sich für die Auswei-
tung von Freiwilligendienstplätzen. So hat der Bundesarbeitskreis FSJ ange-
boten, die Plätze in den Freiwilligendiensten auf wenigstens 30 000 zu erhö-
hen.
Die klassischen Freiwilligendienste sind eine wichtige und über Jahrzehnte
erprobte Säule des bürgerschaftlichen Engagements. Zugleich bilden sie eine
Basis für eine Etablierung von generationsübergreifenden Freiwilligendiens-
ten. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung, der Aufschlüsse über die
Erfahrungenmit der neuen Rechtslage aufgrund der Änderungsgesetze geben
wird, wird gegenwärtig erarbeitet und im August 2005 fristgerecht vorliegen.
Dieser angekündigte Bericht der Bundesregierung, die Empfehlungen der
Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ sowie
der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ bilden gute Grundlagen
für die Verbesserung der Rahmenbedingungen – die Weiterentwicklung der
gesetzlichen und finanziellen Basis – der Freiwilligendienste.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel verbesserte Rahmenbedingungen
für die Freiwilligendienste zu schaffen, die die klassischen, gesetzlich geregel-
ten Freiwilligendienste und den Europäischen Freiwilligendienst nachhaltig
weiterentwickeln, ausbauen und sichern und generationsübergreifende Freiwil-
ligendienste zu erproben durch:
l die Weiterentwicklung und den Ausbau der klassischen Jugendfreiwilli-

gendienste und die Anpassung des Fördervolumens an die aktuellen Be-
werberzahlen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Freiwilligen Öko-
logischen Jahres (FÖJ) und der Auslandsdienste unter Einbeziehung des
Europäischen Freiwilligendienstes (EFD), entsprechend dem Trägerangebot
auf 30 000 Plätze zu erhöhen;

l die Einrichtung von Modellprojekten zum Aufbau generationsübergreifen-
der Freiwilligendienste;

l die Einrichtung von Modellprojekten zur Prüfung neuer Einsatzgebiete für
alle Freiwilligendienste im gemeinwohlorientierten Bereich;

l die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der Freiwilligendienste
durch Öffentlichkeits- und Informationsinitiativen;

l die Unterstützung der Träger und Einsatzstellen bei der Konzeption von
Qualitätsstandards.

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen und darüber zu berich-
ten, inwieweit ein Bundesfreiwilligendienstplan und ein Freiwilligendienstge-
setz die Freiwilligendienste nachhaltig sichern und fördern können. Der Bericht
sollte vor Abschluss der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2006 – spä-
testens bis zum Ablauf der 15. Wahlperiode – vorliegen.

Berlin, den 1. Dezember 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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