BT-Drucksache 15/4205

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/3942- Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/751- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 48 Abs. 3 GG) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/753- Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Vom 12. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4205
15. Wahlperiode 12. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3942 –

Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes und eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Europaabgeordnetengesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, anderer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/751 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 48 Abs. 3 GG)

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, anderer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/753 –

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Abgeordnetengesetzes

A. Problem
Zu Buchstabe a
Der Gesetzentwurf geht angesichts der steigenden Lebenserwartung der Bevöl-
kerung in Deutschland davon aus, dass alle Alterssicherungssysteme vor dem
Problem ständig wachsender Ausgaben stehen. Der Gesetzgeber hat bereits die
notwendigen Maßnahmen bei den beiden wichtigsten Säulen der Alterssiche-
rung in Deutschland, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamten-

Drucksache 15/4205 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

versorgung, getroffen, um deren Finanzgrundlagen nachhaltig zu konsolidieren
und langfristig zu sichern.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben stets bekundet, ihre
Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz im Lichte der Renten- und
Versorgungsreform überprüfen und anpassen zu wollen. Der Gesetzentwurf
sieht dazu erforderliche kostendämpfende Maßnahmen vor wie schrittweises
Absenken der Altersentschädigung für alle Leistungsempfänger, strukturelle
Kürzung der Hinterbliebenenversorgung und Verschärfung der Anrechnungs-
bestimmungen.
Ferner wird die wirkungsgleiche Übernahme einer im Rahmen der Gesund-
heitsreform für Rentner getroffenen Maßnahme bezüglich der vollständigen
Tragung der Beiträge zur Pflegeversicherung vorgeschlagen.
Zu den Buchstaben b und c
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/751 sieht vor, Artikel 48 Abs. 3 des
Grundgesetzes dahin gehend zu ergänzen, dass die Höhe der Abgeordnetenent-
schädigung durch eine unabhängige, vom Bundespräsidenten einzusetzende
Sachverständigenkommission festgelegt wird. Der Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/753 sieht zur Regelung des eigentlichen Anpassungsverfahrens auf
der einfachgesetzlichen Ebene eine Änderung des § 30 des Abgeordnetengeset-
zes vor. Die Kommission soll zusätzlich die rechtliche Angemessenheit der Al-
tersversorgung prüfen und dem Deutschen Bundestag einen Reformvorschlag
unterbreiten.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Der 1. Ausschuss schlägt die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/3942 – in unverän-
derter Fassung vor.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der FDP
Zu den Buchstaben b und c
Der 1. Ausschuss schlägt die Ablehnung der Gesetzentwürfe der Fraktion der
FDP – Drucksachen 15/751 und 15/753 – vor.
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Beibehaltung der geltenden Rechtslage (Buchstabe a) bzw. Annahme der
Initiativen der FDP-Fraktion (Buchstaben b und c).

D. Kosten
Der Bundeshaushalt wird durch die Kürzung der Versorgungsleistungen nach
dem Abgeordnetengesetz in noch nicht bezifferbarer Höhe entlastet werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4205

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3942 unverändert anzunehmen,
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/751 abzulehnen,
c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/753 abzulehnen.

Berlin, den 11. November 2004

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Erika Simm
Vorsitzende und Berichterstatterin

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Drucksache 15/4205 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Erika Simm, Eckart von Klaeden, Volker Beck (Köln)
und Jörg van Essen

I.
Der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN eingebrachte Entwurf eines Fünfundzwanzigsten
Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und
eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Euro-
paabgeordnetengesetzes (Drucksache 15/3942) ist vom
Deutschen Bundestag in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober
2004 in erster Beratung dem Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zur feder-
führenden Beratung sowie dem Innenausschuss und dem
Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Der von der Fraktion der FDP eingebrachte Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 48
Abs. 3) – Drucksache 15/751 – und der ebenfalls von der
Fraktion der FDP eingebrachte Entwurf eines Vierund-
zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordneten-
gesetzes – Drucksache 15/753 – sind vom Deutschen Bun-
destag in seiner 66. Sitzung am 16. Oktober 2003 in erster
Beratung dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zur federführenden Bera-
tung sowie dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und
dem Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner Sit-
zung am 10. November 2004 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der FDP
dem 1. Ausschuss empfohlen, der Vorlage auf Drucksache
15/3942 in unveränderter Fassung zuzustimmen und die
Vorlagen auf Drucksachen 15/751 und 15/753 abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner Sit-
zung am 10. November 2004 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der FDP
dem 1. Ausschuss empfohlen, der Vorlage auf Drucksache
15/3942 in unveränderter Fassung zuzustimmen. Mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU hat er
die Ablehnung der Vorlagen auf Drucksachen 15/751 und
15/753 empfohlen.
Der Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Drucksa-
che 15/751 und 15/753 in seiner Sitzung am 10. November
2004 beraten und die Ablehnung mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfoh-
len.
Der 1. Ausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner 28. Sit-
zung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 11. Novem-
ber 2004 beraten. Den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/
3942 hat er mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme
der Fraktion der FDP in unveränderter Fassung angenom-
men. Die Gesetzentwürfe auf Drucksache 15/751 und auf
Drucksache 15/753 hat er mit den Stimmen der Fraktionen

SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimme der Fraktion der FDP abgelehnt.

II.
1. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3942 beinhaltet
verschiedene kostendämpfende Maßnahmen wie eine
schrittweise Absenkung der Altersentschädigung nach dem
Abgeordnetengesetz für alle Leistungsempfänger, Kürzun-
gen der Hinterbliebenenversorgung und eine Verschärfung
der Anrechnungsbestimmungen. Vergleichbar der Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenver-
sorgung sollen dadurch auch für den Bereich der Alters- und
Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder des Deutschen
Bundestages Einsparungen erzielt werden, um den aus der
steigenden Lebenserwartung resultierenden Kostendruck zu
verringern. Außerdem enthält der Gesetzentwurf redaktio-
nelle Änderungen und Folgeänderungen des Abgeordneten-
gesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes sowie die
wirkungsgleiche Übernahme einer im Rahmen der Gesund-
heitsreform getroffenen Maßnahme zur vollständigen Tra-
gung der Beiträge zur Pflegeversicherung.
Mit der im Hinblick auf die in § 25 des Abgeordnetengeset-
zes geregelten Hinterbliebenenversorgung vorgesehenen
Kürzung wird ein überlebender Ehegatte eines Mitglieds
oder eines ehemaligen Mitglieds des Deutschen Bundes-
tages mit sofortiger Wirkung statt 60 Prozent nur noch
55 Prozent der Altersentschädigung des Verstorbenen erhal-
ten. Ausgenommen hiervon sind aus Gründen des Vertrau-
ensschutzes vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossene
Ehen, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Ehegatte
das 40. Lebensjahr vollendet hatte.
Weiterhin wird die sich für Rentner aus der Verpflichtung,
den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung alleine zu zahlen,
ergebende Einkommensveränderung auf Versorgungsemp-
fänger nach dem Abgeordnetengesetz, die Anspruch auf
Beihilfe nach § 27 Abs. 1 haben, übertragen.
Bei künftigen Anpassungen der Abgeordnetenentschädi-
gung und des für die Altersentschädigung nach altem Recht
maßgeblichen fiktiven Bemessungsbetrags wird weiterhin
das Versorgungsniveau für alle Versorgungsempfänger (Be-
stand und Zugang) schrittweise abgesenkt. Im Ergebnis
wird die Eingangsversorgung nach einer Mitgliedschaft im
Bundestag von acht Jahren nach neuem Recht (Gesetzesfas-
sung ab dem 22. Dezember 1995) von 24 auf 22 Prozent der
Abgeordnetenentschädigung reduziert, die Höchstversor-
gung nach 23 Mitgliedsjahren von 69 auf 67 Prozent. Für
die Altersentschädigung nach altem Recht (Gesetzesfassung
bis zum 22. Dezember 1995) ist eine Absenkung der Ein-
gangsversorgung von 35 auf 31 Prozent des fiktiven Bemes-
sungsbetrags und der Höchstversorgung von 75 auf 71
Prozent vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei,
dass der Kostenanstieg bei der Altersentschädigung der
Mitglieder des Deutschen Bundestages dauerhaft und nach-
haltig abgeflacht wird.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4205

Schließlich werden für Mitglieder, die dem Deutschen Bun-
destag ab der 16. Wahlperiode angehören, künftig auch pri-
vate Erwerbseinkünfte auf die Altersversorgung angerech-
net, wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-
ben. Der neue Anrechnungstatbestand wird der Systematik
des Abgeordnetengesetzes folgend eingeführt, weil er ähn-
lich auch im Rentenrecht und im Versorgungsrecht der Be-
amten enthalten ist.
Die Neufassung des § 7 des Europaabgeordnetengesetzes
enthält inhaltliche und redaktionelle Folgeänderungen zu
vorausgegangenen Änderungen des Europawahlgesetzes,
während mit der Änderung des § 12 des Europaabgeordne-
tengesetzes die deutschen Mitglieder des Europäischen Par-
laments den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bezüg-
lich der Leistungen nach dem Sechsten Abschnitt des Abge-
ordnetengesetzes gleichgestellt werden.
Die Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN haben im Verlauf der Beratungen hervorgeho-
ben, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit
den Versorgungs- und Renteneinschränkungen einen weite-
ren Sparbeitrag leisten, um die Versorgungs- und Renten-
einschränkungen, die für den Bereich der Rentenversiche-
rung und der Beamtenversorgung bewirkt wurden, struktu-
rell auch für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der
Abgeordneten zu übernehmen.
Die Fraktion der FDP hat den Gesetzentwurf wegen grund-
sätzlicher Bedenken abgelehnt. Es sei vielmehr erforder-

lich, die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Ab-
geordneten gänzlich neu zu regeln. Wie sich auch aus den
von ihr selbst eingebrachten Gesetzentwürfen auf den
Drucksachen 15/751 und 15/753 ergebe, solle statt des Ge-
setzgebers eine unabhängige Sachverständigenkommission
über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung befinden
sowie die Alters- und Hinterbliebenenversorgung überprü-
fen. Im Übrigen sei der Abgeordnetenstatus in keiner Weise
mit dem Beamtenstatus vergleichbar. Die Mitglieder des
Deutschen Bundestages seien insbesondere im Hinblick auf
ihre Altersversorgung eher mit den freien Berufen zu ver-
gleichen.
2. Die Gesetzentwürfe auf Drucksache 15/751 und auf
Drucksache 15/753 sehen durch eine Änderung des Arti-
kels 48 Abs. 3 des Grundgesetzes und des § 30 des Abge-
ordnetengesetzes die Schaffung einer unabhängigen, vom
Bundespräsidenten einzusetzenden Sachverständigenkom-
mission vor, die zukünftig die Höhe der Abgeordnetenent-
schädigung festlegen soll. Zusätzlich soll sie laut Gesetz die
rechtliche Angemessenheit der Altersversorgung überprü-
fen und dem Deutschen Bundestag einen diesbezüglichen
Reformvorschlag unterbreiten.
Die Mehrheit im Ausschuss hat im Verlauf der Beratungen
ihre Ablehnung insbesondere damit begründet, dass sich der
Deutsche Bundestag vor der Öffentlichkeit nicht seiner Ver-
antwortung für die Festsetzung der Entschädigungs- und
Versorgungshöhe entziehen könne.

Berlin, den 11. November 2004
Erika Simm
Berichterstatterin

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Berlin, den 11. November 2004
Erika Simm
Berichterstatterin

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.