BT-Drucksache 15/4168

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3981- Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Familienrecht

Vom 10. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4168
15. Wahlperiode 10. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3981 –

Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Familienrecht

A. Problem
Der Rat der Europäischen Union hat am 27. November 2003 die Verordnung
(EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend
die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1347/2000 („Brüssel IIa-Verordnung“) verabschiedet (ABl. EU Nr. L 338
S. 1). Die Regelungen der neuen EG-Verordnung, die ab dem 1. März 2005 an-
wendbar sein werden, müssen durch innerstaatliche Verfahrensvorschriften er-
gänzt werden.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, der die erforderlichen Durchführungsbestim-
mungen zu der neuen EG-Verordnung beinhaltet und gleichzeitig die geltenden
Vorschriften zur Ausführung bestimmter Übereinkommen auf dem Gebiet des
internationalen Familienrechts neu ordnet. Dabei folgt der Entwurf zwar der
Grundkonzeption des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
(AVAG) vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288, 436). Im Hinblick auf die zu-
nehmende Zahl familienrechtlicher Besonderheiten und die Integrationstiefe
der neuen Regelungen wird aber davon abgesehen, die Durchführungsbestim-
mungen zu der neuen EG-Verordnung in das AVAG zu integrieren. Der Entwurf
stellt der familienrechtlichen Praxis stattdessen ein eigenständiges, umfassendes
und vereinfachtes Aus- und Durchführungsgesetz zur Verfügung. Wegen des
Sachzusammenhangs nimmt der Entwurf die Vorschriften des Sorgerechtsüber-
einkommens-Ausführungsgesetzes (SorgeRÜbkAG) vom 5. April 1990 (BGBl. I
S. 701) auf. Gleichzeitig wird das Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungs-
gesetz aufgehoben. Die Aufgaben der nach der EG-Verordnung neu einzurich-
tenden Zentralen Behörde werden dem Generalbundesanwalt übertragen. Um
im Anwendungsbereich der neuen EG-Verordnung, des Haager Kindesentfüh-
rungsübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens die
praktische Durchsetzung von Entscheidungen zu verbessern, werden auf die-
sem Gebiet die Vollstreckungsregelungen effektiver ausgestaltet. Insbesondere

Drucksache 15/4168 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

stellt der Entwurf in Anlehnung an die Zivilprozessordnung Ordnungsgeld und
Ordnungshaft als Mittel der Zwangsvollstreckung bereit.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4168

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3981 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 10. November 2004

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Sabine Bätzing
Berichterstatterin

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Drucksache 15/4168 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Sabine Bätzing, Christine Lambrecht, Ute Granold,
Irmingard Schewe-Gerigk und Sibylle Laurischk

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/3981 in seiner 135. Sitzung am 28. Oktober 2004
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 43. Sitzung am 10. November 2004
beraten und einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf anzunehmen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 63. Sitzung
am 10. November 2004 abschließend beraten und einstim-
mig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzu-
nehmen.

Berlin, den 10. November 2004
Sabine Bätzing
Berichterstatterin

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

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