BT-Drucksache 15/4167

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3979- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts

Vom 10. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4167
15. Wahlperiode 10. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3979 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und
Lebenspartnerschaftsnamensrechts

A. Problem
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Februar 2004 das
Recht zur Wahl des Ehenamens mit Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Arti-
kel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes insoweit für unvereinbar erklärt, als es aus-
schließt, einen durch frühere Eheschließung erworbenen Familiennamen zum
Ehenamen zu bestimmen. Dem Gesetzgeber hat das Gericht aufgegeben, bis
zum 31. März 2005 auch für Alt- und Übergangsfälle Abhilfe zu schaffen.
Der Gesetzentwurf setzt die Aufforderung des Gerichts um und schafft zusätz-
lich entsprechende Regelungen für die Wahl des Lebenspartnerschaftsnamens.

B. Lösung
Der Entwurf sieht vor:
– Ehegatten können als Ehenamen neben dem Geburtsnamen auch den von

einem Ehegatten zurzeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens
geführten Namen eines Ehegatten bestimmen.

– Ehegatten, die vor Inkrafttreten der Neuregelung die Ehe geschlossen und
bereits einen Ehenamen bestimmt haben, können binnen eines Jahres nach
Inkrafttreten des Gesetzes einen vom Geburtsnamen abweichenden Namen
als Ehenamen bestimmen.

– Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt Entsprechendes.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/4167 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3979 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 10. November 2004

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Daniela Raab
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4167

Bericht der Abgeordneten Christine Lambrecht, Ute Granold, Daniela Raab,
Irmingard Schewe-Gerigk und Sybille Laurischk

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/3979 in seiner 135. Sitzung am 28. Oktober 2004
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenaus-
schuss sowie dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 48. Sitzung
am 10. November 2004 beraten und einstimmig beschlos-
sen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 43. Sitzung am 10. November 2004
beraten und einstimmig beschlossen, die Annahme des Ge-
setzentwurfs zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
63. Sitzung am 10. November 2004 beraten und einstimmig
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.

Berlin, den 10. November 2004
Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Daniela Raab
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

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