BT-Drucksache 15/4060

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3653- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

Vom 27. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4060
15. Wahlperiode 27. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3653 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften
an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

A. Problem
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November
2001 (BGBl. I S. 3138) hat der Gesetzgeber unter anderem das Verjährungs-
recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) neu geordnet. In einem zweiten
Schritt sollen die zahlreichen Vorschriften auf dem Gebiet des Verjährungs-
rechts vereinheitlicht und auf das neue System umgestellt werden, wobei im
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts selbst bereits einige dieser Anpas-
sungen vorgenommen wurden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die noch
ausstehenden Änderungen der Verjährungsvorschriften in den privatrechtlichen
Rechtsmaterien vornehmen.

B. Lösung
Der Entwurf sieht vor, die zahlreichen verstreuten einzelnen Verjährungsvor-
schriften außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs an die neue Systematik des
Verjährungsrechts anzupassen. Dazu kann eine größere Zahl spezieller Verjäh-
rungsvorschriften aufgehoben werden, so dass dadurch die verjährungsrechtli-
chen Vorschriften der §§ 194 ff. BGB unmittelbar gelten. Soweit ein sachlich
begründeter Anlass nachgewiesen ist, sind weiterhin Abweichungen vom
neuen Verjährungsrecht des BGB in speziellen Verjährungsvorschriften vorge-
sehen. Insgesamt wird durch die vorgeschlagenen Änderungen das bislang zer-
splitterte Verjährungsrecht übersichtlicher und einheitlicher gestaltet. Eine
gleichstellungspolitische Relevanz ist nicht gegeben.
Einstimmige Annahme in geänderter Fassung

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/4060 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3653 – mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:
1. Artikel 6 wird aufgehoben.

Dadurch ergeben sich folgende redaktionelle Änderungen:
Die bisherigen Artikel 7 bis 26 werden die Artikel 6 bis 25.

2. In Artikel 7 § 11 Abs. 1 EGBGB wird die Nummer 5 aufgehoben und die
Nummern 6 bis 21 werden die Nummern 5 bis 20.

3 In Artikel 25 wird die Angabe „18 bis 21, 23 und 24“ durch die Angabe
„17 bis 20, 22 und 23“ ersetzt.

Berlin, den 27. Oktober 2004

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4060

Bericht der Abgeordneten Dirk Manzewski, Michael Grosse-Brömer, Jerzy Montag
und Rainer Funke

Berlin, den 27. Oktober 2004
Dirk Manzewski
Berichterstatter

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/3653 in seiner 126. Sitzung am 23. September
2004 in erster Lesung beraten und zur Beratung dem
Rechtsausschuss überwiesen.

II. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 61. Sitzung
am 27. Oktober 2004 abschließend beraten und einstimmig
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs mit den in
der Beschlussempfehlung abgedruckten Maßgaben zu emp-
fehlen.

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