BT-Drucksache 15/3991

zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Baumann, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1524- Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherstellen

Vom 21. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3991
15. Wahlperiode 21. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Baumann, Wolfgang Bosbach, Hartmut
Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1524 –

Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherstellen

A. Problem
Der Antrag hebt hervor, die finanzielle Ausstattung der Stiftung für ehemalige
politische Häftlinge sei unzureichend. Aus diesem Grund soll die Bundesregie-
rung aufgefordert werden sicherzustellen, dass die Stiftung für ehemalige poli-
tische Häftlinge in jedem anerkannten Einzelfall die Unterstützung bei wirt-
schaftlicher Notlage auch tatsächlich auszahlen kann.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/3991 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1524 abzulehnen.

Berlin, den 29. September 2004

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Günter Baumann
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3991

Bericht der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Günter Baumann, Silke Stokar
von Neuforn und Dr. Max Stadler

I. Zum Verfahren
1. Überweisung
Der Antrag auf Bundestagsdrucksache 15/1524 wurde in
der 58. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Septem-
ber 2003 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss und den Aus-
schuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zur
Mitberatung überwiesen.
2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
a) Der Rechtsausschuss hat in seiner 28. Sitzung am

15. Oktober 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

b) Der Haushaltsausschuss hat in seiner 31. Sitzung am
23. Oktober 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung
des Antrages empfohlen.

c) Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat in seiner 26. Sitzung am 5. November 2003 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag der CDU/CSU-Frak-
tion auf Bundestagsdrucksache 15/1524 in seiner 23. Sit-

zung am 5. November 2003 sowie in seiner 29. Sitzung am
11. Februar 2004 anberaten. Er hat ihn in seiner 45. Sitzung
am 29. September 2004 abschließend beraten und ihn mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP abgelehnt.
II. Zur Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU hat ihren Antrag auf Bundes-
tagsdrucksache 15/1524 eingehend begründet. Sie äußert
die Besorgnis, die Mittel der Stiftung für ehemalige poli-
tische Häftlinge reichten nicht aus, um den gesetzlichen
Auftrag der Stiftung zu erfüllen. Hiervon betroffen seien vor
allem ältere Bürgerinnen und Bürger, die zum Teil sozial
sehr schlecht gestellt seien. Den Opfern müsse ein positives
Signal gegeben werden.
Die Fraktion der FDP erklärt, zum Zeitpunkt der Antrag-
stellung sei das weitere Verfahren noch unklar gewesen; in-
sofern habe der Antrag durchaus seine Berechtigung. Da sie
das Anliegen des Antrags teile, werde sie ihm zustimmen.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
geben zu bedenken, dass der Antrag aus dem Jahr 2003
stamme. Im Vollzug des Haushaltes sei dafür gesorgt wor-
den, dass die Stiftung ihre gesetzlichen Verpflichtungen
habe erfüllen können. Hierbei handele es sich um die übli-
che Vorgehensweise, da der tatsächliche Finanzbedarf vom
Antragseingang und von der Bewilligungsreife der Anträge
abhängig sei. Auch für den laufenden Haushalt seien wieder
entsprechende Nachtragsmittel beantragt; man gehe davon
aus, dass diese auch bewilligt würden. Insofern sei der An-
trag der Fraktion der CDU/CSU gegenstandslos geworden.

Berlin, den 29. September 2004
Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Günter Baumann
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

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