BT-Drucksache 15/3851

Sexueller Missbrauch von Kindern durch Kindersextourismus

Vom 28. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3851
15. Wahlperiode 28. 09. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten JürgenKlimke, Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraut Töpfer,
Gerda Hasselfeldt, Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Wolfgang Götzer,
Hermann Gröhe, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Julius Caesar, Maria
Eichhorn, Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Ingrid Fischbach, Dr. Jürgen
Gehb, Ute Granold, Michael Grosse-Brömer, Siegfried Helias, Uda Carmen Freia
Heller, Klaus Hofbauer, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), Dr. Günter Krings,
Werner Kuhn (Zingst), Maria Michalk, Bernward Müller (Gera), Michaela Noll,
Ronald Pofalla, Daniela Raab, Anita Schäfer (Saalstadt), Andreas Schmidt
(Mülheim), Wilhelm Josef Sebastian, Kurt Segner, Johannes Singhammer,
Andrea Voßhoff, Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther, Klaus-Peter Willsch,
Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Sexueller Missbrauch von Kindern durch Kindersextourismus

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen. So selbst-
verständlich diese Erkenntnis ist, so wenig hat diese bislang Eingang ins deut-
sche Strafgesetzbuch (StGB) gefunden. Auch nach der neuesten Reform des
Sexualstrafrechts durch die Bundesregierung ist der sexuelle Missbrauch von
Kindern nur ein Vergehen. Die Fraktion der CDU/CSU fordert seit langem, hier
ein eindeutiges Zeichen zu setzen und diese Taten der schlimmsten Art endlich
als Verbrechen zu brandmarken.
Nach deutschem Strafrecht ist der sexuelle Missbrauch von Kindern als Ver-
gehen nach den §§ 176 bis 176b StGB strafbar. Der Strafrahmen reicht von
3 Monaten bis zu 10 Jahren. Stirbt das misshandelte Kind, kann lebenslange
Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Taten sind auch dann strafbar, wenn Deut-
sche sie im Ausland begehen. Die konkrete Rechtslage des entsprechenden
Landes ist dabei unerheblich. Dieses Exterritorialitätsprinzip zur wirksameren
Bekämpfung von Kindersextourismus gilt in Deutschland seit 1993.
Die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle des sexuellen Miss-
brauchs von Kindern nehmen zu. Waren es 2001 noch 15 117 registrierte Fälle,
steigerte sich diese Zahl 2002 um 5,8 Prozent auf 15 998. 75,4 Prozent der
Opfer waren Mädchen, 24,6 Prozent waren Jungen. Die Täter sind fast aus-
nahmslos Männer. Nach Ansicht von Fachleuten ist die Dunkelziffer um ein
Vielfaches höher. Demnach sollen in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise
200 000 Kinder missbraucht werden.
Nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland werden Kinder von Deutschen
sexuell missbraucht. Nach Schätzung von Terre des Hommes beträgt die Zahl
der deutschen Sextouristen, die gezielt ins Ausland fliegen, umKinder sexuell zu
missbrauchen, jährlich ca. 10 000. Kindersex-Touristen nutzen die Existenznöte
der Kinder und ihrer Familien skrupellos aus. Armut und das Fehlen eines Schul-

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abschlusses oder einer Berufsausbildung bringen viele Kinder dazu, ihren Kör-
per an zahlungskräftige Reisende zu verkaufen. Die Folgen: Die Opfer haben oft
unter schweren psychischen und physischen Schäden zu leiden. Zu den Folgen
zählen Geschlechtskrankheiten, HIV-Infektionen, frühzeitige Schwangerschaf-
ten, Drogenmissbrauch, Depressionen und sogar Selbstmorde.
Das Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern besteht auch in den
deutsch-tschechischen und deutsch-polnischen Grenzräumen. Nach Schätzun-
gen von Prostituierten-Hilfsorganisationen überqueren täglich bis zu 6 000 Frei-
er allein die Grenze nach Tschechien. Viele Frauen in der grenznahen Region
werden durch Zuhälterei zur Prostitution gezwungen oder wurden aus Osteuropa
mit menschenhandelähnlichenMethoden in die Grenzräume gelockt. Im Zusam-
menhang mit der Prostitution kommt es häufig auch zur Begleitkriminalität.
Bei der Verbreitung von Kinderpornografie spielt das Internet eine nicht un-
erhebliche Rolle. Nach Schätzungen des US-Zolls sind rund weltweit 100 000
Web-Sites in den Handel mit Kinderpornografie verwickelt. Der Kampf gegen
die Internetkriminalität ist daher in den letzten Jahren immermehr verstärkt wor-
den. Bei der bisher weltweit größten Operation im Jahre 2003 wurden 38 kin-
derpornografische Zirkel im Internet gesprengt. Dabei gingen die Ermittler ge-
gen 26 500 tatverdächtige Internet-User in 166 Staaten vor.
Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Bekämpfung von Sextourismus und
Kinderprostitution ist die stärkere und langfristigere Beteiligung der Reise-
branche an Präventionsaktion und Informationskampagnen. Der Deutsche
Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) und ECPAT Deutschland (End
Child Prostitution, Child Pornography & Trafficking of Children for Sexual
Purposes – Arbeitsgemeinschaft gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von
Kindern) haben bereits einen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor
sexueller Ausbeutung vereinbart, mit dem u. a. eine Information und Auf-
klärung von Reisenden sowie eine Sensibilisierung und Schulung von Mit-
arbeitern der Tourismusbranche angestrebt wird. Als Ergebnis der Europäi-
schen Konferenz zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung durch
Tourismus („European conference on the protection of children from sexual
exploitation in tourism“), die am 3./4. April 2003 in Rom stattfand, wurde aber
weiterer Handlungsbedarf in der Schulung und Sensibilisierung örtlicher Reise-
führer sowie von Touristen gesehen. Ferner wurde angemahnt, dass die Ziellän-
der das Problem der Kinderprostitution offensiv angehen und Sextourismus als
Wirtschaftsfaktor weder tolerieren noch unterstützen sollten. Außerdem wurde
eine intensivere Zusammenarbeit zwischen deutschen Behörden vor Ort mit
den örtlichen Sicherheitsorganen eingefordert.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Internationaler Kindersextourismus
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kinderprostitution und

Kindersextourismus aus Deutschland ins europäische und nicht europäische
Ausland (nach Staaten differenziert)?

2. Welche Ursachen sind aus Sicht der Bundesregierung für die besondere Be-
troffenheit dieser Regionen verantwortlich (nach Regionen differenziert)?

3. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den Zielländern des Kin-
dersextourismus und der Kinderprostitution dieses Problem von den jeweili-
gen Regierungen eingeschätzt (nach Staaten differenziert)?

4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die medizini-
sche Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen
Kinder und Jugendlichen vor Ort und wie schätzt sie deren Qualität und
Umfang ein (nach Staaten differenziert)?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3851

5. Welche Nichtregierungsorganisationen, Projekte und weiteren Initiativen
– auch der Tourismusbranche – sind der Bundesregierung bekannt, die sich
in den Zielländern des Kindersextourismus am Kampf gegen Kinder-
prostitution beteiligen (nach Staaten differenziert)?

6. Welche Möglichkeiten der Unterstützung der Arbeit dieser Nichtregie-
rungsorganisationen und der Tourismusbranche durch Deutschland gibt es
und in welcher Weise erfolgt die Unterstützung bereits?

7. Welche der genannten Projekte werden von der Bundesregierung in wel-
cher Weise gefördert (nach Förderungsart differenziert)?

8. Über welche Befugnisse und Handlungsspielräume verfügen diese Projekte
bei ihrer Arbeit und hält die Bundesregierung diese für ausreichend (ein-
zeln nach Einrichtung und Land aufgeschlüsselt)?

9. Welche Formen der Kommunikation und des Informationsaustausches be-
stehen zwischen der Bundesregierung und den Projekten?

10. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob Sextouristen unterein-
ander Informationen austauschen bzw. es eine Art Netzwerk von Sextouris-
ten und Pädophilen gibt?
Wenn ja, welche?

II. Innereuropäischer Kindersextourismus
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit einzelne

Regionen der osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten bzw. Länder an der
Außengrenze der EU besonders vom Kindersextourismus durch Deutsche
betroffen sind (nach Staaten differenziert)?

12. Welche Ursachen sind aus Sicht der Bundesregierung für die besondere Be-
troffenheit dieser Regionen verantwortlich (nach Regionen differenziert)?

13. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den Zielländern des Kin-
dersextourismus und der Kinderprostitution dieses Problem von den jewei-
ligen Regierungen eingeschätzt (nach Staaten differenziert)?

14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die medizini-
sche Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen
Kinder und Jugendlichen vor Ort und wie schätzt sie deren Qualität und
Umfang ein (nach Staaten differenziert)?

15. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die soziale Situation
der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen in den EU-Mit-
gliedstaaten (nach Staaten differenziert)?

16. Welche Nichtregierungsorganisationen, Projekte und weiteren Initiativen
sind der Bundesregierung bekannt, die von Deutschland aus in den neuen
EU-Mitgliedstaaten den Kampf gegen Kinderprostitution und Kindersex-
tourismus im engeren und weiteren Sinn unterstützen (nach Staaten aufge-
schlüsselt)?

III. Rechtliche Grundlagen
17. In wie vielen Fällen sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem

1. September 1993 Maßnahmen der Strafverfolgung gegen Deutsche für im
Ausland an Kindern und Jugendlichen begangene Sexualstraftaten ein-
geleitet und rechtskräftig abgeschlossen worden (nach Anzeigen, eingelei-
teten Ermittlungsverfahren, Verfahrenseinstellungen und deren Gründen,
Anklageerhebungen, rechtskräftigen Verurteilungen einschließlich Straf-
maß, Verteilung auf die einzelnen Bundesländer sowie auf die einzelnen
Zielländer des Kindersextourismus differenziert)?

Drucksache 15/3851 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

18. Wie schätzt die Bundesregierung die Dunkelfeldsituation in Bezug auf im
Ausland an Kindern und Jugendlichen durch Deutsche begangene Sexual-
straftaten ein?

19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Dunkelfelderhellung?
20. Welche Hindernisse bestehen nach Ansicht der Bundesregierung bei der

Erkennung und Verfolgung der begangenen Straftaten und wie können
diese Hindernisse beseitigt werden?

21. Unter welchen Voraussetzungen können in der Bundesrepublik Deutsch-
land in Prostitution befindliche ausländische Kinder und Jugendliche als
Zeugen in Strafprozessen hinzugezogen werden und welche Möglichkeiten
des Zeugenschutzes bestehen?

22. Plant die Bundesregierung die Erweiterung der Zeugenschutzregelungen?
Wenn ja, in welcher Weise?

IV. Innerdeutsche Maßnahmen und Zusammenarbeit
23. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen arbeitet die Bundesregie-

rung mit den Regierungen der Bundesländer bei der Bekämpfung von Kin-
derprostitution und sog. Kindersextourismus zusammen?

24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrem „Aktionsplan zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Aus-
beutung“ aus dem Jahr 2003 gewonnen und in welche konkreten Maßnah-
men wurden diese Erkenntnisse umgesetzt?

25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bundesländer an
der Grenze zu den neuen EU-Mitgliedstaaten bei der Eindämmung des
Kindersextourismus zu unterstützen?

26. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen
arbeitet die Bundesregierung in welcher Weise und mit welchem Erfolg zu-
sammen?

27. WelcheHilfen undUnterstützungenwerden inDeutschlandgegeben, umden
AusstiegvonKindernund Jugendlichenaus derProstitution zuunterstützen?

28. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um den Ausstieg von Kin-
dern und Jugendlichen aus der Prostitution zu unterstützen?
Wenn ja, welche?

29. Welche Maßnahmen im Sinne des Opferschutzes der in Prostitution befind-
lichen ausländischen Kinder und Jugendlichen werden durch die Bundes-
regierung in Deutschland mit welchem Erfolg unterstützt und gefördert?

30. In welcher Weise und mit welchem Erfolg arbeitet die Bundesregierung
mit Unternehmen und Fachleuten der Tourismusbranche in Deutschland
zur Bekämpfung des Kindersextourismus zusammen?

31. Welche Fluggesellschaften zeigen gegenwärtig auf welchen ihrer ab
Deutschland startenden Flüge den in Kooperation zwischen der Bundes-
regierung mit „Terre des Hommes“ und der Europäischen Kommission er-
stellten Informationsfilm zum Kampf gegen Kindersextourismus?
Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Ausstrahlung dieser
Informationsfilme von Fluggesellschaften für ausreichend, und wenn nein,
mit welchen Maßnahmen und welchen Erfolgsaussichten bemüht sich die
Bundesregierung um eine Verbesserung der Situation?

32. Welche weiteren Maßnahmen der Zusammenarbeit plant die Bundesregie-
rung mit Unternehmen und Fachleuten der Tourismusbranche in Deutsch-
land zur Bekämpfung des Kindersextourismus?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3851

V. Internationale Maßnahmen und Zusammenarbeit
33. Gibt es Programme auf EU-Ebene, die den Ausstieg von Kindern und

Jugendlichen aus der Prostitution unterstützen?
Wenn nein, woran ist die Einrichtung solcher Programme gescheitert?

34. Mit welchen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten bestehen Rechts-
hilfeabkommen, die explizit eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ver-
folgung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus beinhalten?

35. Sind diese Rechtshilfeabkommen nach Auffassung der Bundesregierung
ausreichend, um eine effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten?
Falls nein, was sollte nach Auffassung der Bundesregierung in dieser Hin-
sicht unternommen werden?

36. Plant die Bundesregierung die Erweiterung der vertraglichen Vereinbarun-
gen im Rahmen von Rechtshilfeabkommen mit EU-Mitgliedstaaten und
Nicht-EU-Mitgliedstaaten?
Wenn nein, warum nicht?

37. Welche weiteren bilateralen bzw. multinationalen Abkommen zwischen
EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten und der Bundesrepublik
Deutschland zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verfolgung von Kin-
derprostitution und Kindersextourismus gibt es und wie schätzt die Bundes-
regierung deren Wirksamkeit ein?

38. Plant die Bundesregierung Erweiterungen der vertraglichen Vereinba-
rungen im Rahmen von bilateralen bzw. multinationalen Abkommen mit
EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten, und wenn ja, welche?

39. Welche gemeinsamen Aktionen sind zwischen Zielländern des sog. Kin-
dersextourismus und der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wor-
den, um rechtswidrige sexuelle Handlungen oder Praktiken an Kindern zu
verhindern?

40. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser gemeinsamen
Aktionen ein?
Sind weitere gemeinsame Aktionen geplant, und wenn ja, welche?

41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen von
EUROPOL zur Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung von Kinder-
prostitution und Kindersextourismus und wie beurteilt sie deren Wirksam-
keit?

42. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen mit welchem Erfolg zwi-
schen Ländern an der EU-Außengrenze Deutschlands und der Bundes-
republik Deutschland in Bezug auf die medizinische Beratung, Betreuung
und Versorgung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen?

43. Wann, in welchem Zusammenhang und mit welchem Erfolg war die Situa-
tion in Bezug auf Kindersextourismus und Kinderprostitution bereits Ge-
genstand von Regierungsgesprächen mit Regierungen von EU-Anlieger-
staaten?

44. In welchen Zielländern des Kindersextourismus wurden und sind wie viele
Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts eingesetzt und wie bewertet
die Bundesregierung deren Einsatz?

45. Plant die Bundesregierung zusätzliche Verbindungsbeamte in anderen Län-
dern einzusetzen?
Wenn ja, in welchen Ländern?

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46. Welche EU-Mitgliedstaaten haben die Kinderrechtskonvention der Verein-
ten Nationen nicht bzw. mit welchen Einschränkungen unterzeichnet bzw.
ratifiziert (einzeln angeben)?

47. Wie wirkt die Bundesregierung auf Staaten ein, die die Kinderrechtskon-
vention der Vereinten Nationen in Bezug auf den Artikel 34 nicht bzw. ein-
geschränkt unterzeichnet bzw. ratifiziert haben?

48. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Sinne des Arbeitspro-
gramms der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie
und Sextourismus (Juli 1997) nach Erscheinen des Addendums zum
Arbeitsprogramm der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch, Kinder-
pornografie und Sextourismus (März 1998) mit welchem Erfolg und mit
welchen Erfahrungen umgesetzt?

49. Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Fortschreibung bzw.
Überarbeitung des Arbeitsprogramms gegen Kindesmissbrauch, Kinder-
pornografie und Sextourismus?

50. Welche Publikationen hat es von der Bundesregierung bzw. mit deren
Unterstützung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Bekämpfung von
Kinderprostitution und Kindersextourismus an der EU-Außengrenze
Deutschlands zu welchem Zweck und in welchen Sprachen gegeben?

51. Plant die Bundesregierung weitere Publikationen?
Wenn ja, welche, in welchen Sprachen und wer sind die Herausgebenden?

52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Öffentlich-
keitsarbeit und Medienberichte über Kinderprostitution und Kindersextou-
rismus präventiv wirkungsvoll sind und zur Bewusstseinsbildung oder zur
Steigerung der Zivilcourage von Reisenden beitragen, um Straftaten im
Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
zu verhindern?

53. Welche Vorgehensweisen, Maßnahmen und Interventionen zur Bewusst-
seinsbildung und Steigerung der Zivilcourage hält die Bundesregierung aus
welchem Grund für notwendig und besonders wirkungsvoll, um Straftaten
im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugend-
lichen im Ausland durch Deutsche zu verhindern?

54. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in EU-Anliegerstaaten Unter-
suchungen und Aktivitäten zur Verbesserung der wirtschaftlichen und
sozialen Infrastruktur, um Kinderprostitution wirksam zu bekämpfen, und
wenn ja, welche mit welchen Ergebnissen?

Berlin, den 28. September 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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