BT-Drucksache 15/3806

Heimkehrerstiftungsgesetz verlängern

Vom 28. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3806
15. Wahlperiode 28. 09. 2004

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl
(Heilbronn), Hartmut Büttner (Schönebeck), Günter Baumann, Clemens Binninger,
Klaus Brähmig, Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel,
Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Anita Schäfer
(Saalstadt), Dr. Ole Schröder, Matthias Sehling, Wolfgang Zeitlmann und der
Fraktion der CDU/CSU

Heimkehrerstiftungsgesetz verlängern

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung hat sich für eine Abwicklung der Heimkehrerstiftung
bis zum 30. Juni 2005 ausgesprochen.
Der Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen
Deutschland e. V. hat gegenüber dem interfraktionell besetzten Beirat des
Verbandes beim Deutschen Bundestag eine Verlängerung der Stiftungstätig-
keit bis zum Jahr 2008 vorgeschlagen. Er begründet diesen Wunsch mit dem
Eingang von jährlich mehr als 7 000 Anträgen.
Zu den Antragstellern gehören auch bedürftige Witwen von verstorbenen
ehemaligen Kriegsgefangenen, deren Alter häufig erheblich niedriger als das
ihrer Männer ist.
Die Stiftung kann wegen einer mangelnden Kapitalausstattung schon jetzt
ihre Aufgabe nicht erfüllen. Bereits bewilligte Anträge in einer Größenord-
nung von ca. 400 000 Euro können nicht ausgezahlt werden. Hinzu kommen
noch etwa 1 000 nicht bearbeitete Anträge.
Die Mittel des Stiftungshaushaltes der Heimkehrerstiftung sind bereits seit
Mai 2004 vollständig verausgabt. Seit Januar ist dem Deutschen Bundestag
bekannt, dass der Stiftungshaushalt für das Haushaltsjahr 2004 eine voraus-
sichtliche Deckungslücke von 1 125 000 Euro aufweist.

Drucksache 15/3806 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
– Die Heimkehrerstiftung bleibt bis zum 31. Dezember 2008 bestehen.
– Sie wird mit den zu ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmitteln

ausgestattet. Die dazu erforderlichen Mittel sind an anderer Stelle im
Einzelplan 06 einzusparen.

Berlin, den 28. September 2004
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Günter Baumann
Clemens Binninger
Klaus Brähmig
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Ole Schröder
Matthias Sehling
Wolfgang Zeitlmann
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.