BT-Drucksache 15/3715

Europäische Eisenbahnmagistrale Paris - Budapest im deutschen Abschnitt voranbringen

Vom 21. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3715
15. Wahlperiode 21. 09. 2004

Antrag
der Abgeordneten Eduard Oswald, Dirk Fischer (Hamburg), Georg Brunnhuber,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Norbert Barthle, Renate Blank, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Georg Fahrenschon,
Enak Ferlemann, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Herbert Frankenhauser,
Dr. Peter Gauweiler, Peter Götz, Markus Grübel, Gerda Hasselfeldt, Michael
Hennrich, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Gunther
Krichbaum, Werner Kuhn (Zingst), Barbara Lanzinger, Peter Letzgus, Eduard
Lintner, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Conny Mayer (Freiburg), Klaus Minkel,
Marlene Mortler, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Dr. Georg Nüßlein, Franz
Obermeier, Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Peter Ramsauer, Klaus Riegert, Hannelore
Roedel, Kurt J. Rossmanith, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolfgang Schäuble, Angela
Schmid, Dr. Andreas Schockenhoff, Wilhelm Josef Sebastian, Kurt Segner,
Marion Seib, Heinz Seiffert, Johannes Singhammer, Gero Storjohann, Lena
Strothmann, Dr. Hans-Peter Uhl, Volkmar Uwe Vogel, GerhardWächter, Peter Weiß
(Emmendingen), IngoWellenreuther, AnnetteWidmann-Mauz, MatthiasWissmann
und der Fraktion der CDU/CSU

Europäische Eisenbahnmagistrale Paris–Budapest im deutschen
Abschnitt voranbringen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Großräumige Eisenbahnverbindungen können zur Entlastung des Luftverkehrs
und des Straßenverkehrs beitragen. Sie sind aber nur dann eine wirksame Alter-
native, wenn sie schnellverkehrstauglich ausgebaut und betrieben werden.
Dies gilt in besondererWeise auch für das Bahnprojekt „Magistrale für Europa“,
das in der Verbindung von Paris über Straßburg–Karlsruhe–Stuttgart–Ulm–
Augsburg–München–Salzburg–Wien nach Budapest die zentrale West-Ost-
Achse in Mitteleuropa ist. Die Magistrale verbindet Städte und Regionen mit
insgesamt 34 Millionen Einwohnern und 16 Millionen Beschäftigten in Frank-
reich, Deutschland, Österreich und Ungarn. Der Ausbau zu einer durchgängigen
Hochleistungsverbindung für den Personen- und Güterverkehr ist angesichts der
EU-Erweiterung und mit Blick auf den gesamten südosteuropäischen Raum
unerlässlich für die rasche ökonomische, politische und kulturelle Integration
Europas.
Vor diesem Hintergrund haben das Europäische Parlament und der Rat mit ihrer
Entscheidung über den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes am
29. April 2004 die „Magistrale für Europa“ sowie ihrer Verlängerung nach Süd-
osteuropa in die Liste der vorrangigen Verkehrsprojekte von „Europäischem

Drucksache 15/3715 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Interesse“ aufgenommen und damit deren herausragenden Stellenwert im euro-
päischen Verkehrsnetz anerkannt und bestärkt.
In den Nachbarstaaten Frankreich und Österreich wird das Projekt mit großem
Nachdruck vorangetrieben. In beiden Staaten werden sowohl bei der Planung als
auch beim Ausbau der Magistrale substanzielle Fortschritte erzielt. In Deutsch-
land aber wird die Realisierung der Magistrale weder mit gleicher Intensität
noch in ausreichender Abstimmung mit den Nachbarstaaten Frankreich und
Österreich verfolgt.
Zwar sind im neuen Bundesschienenwegeausbaugesetz die folgenden, auf den
deutschen Abschnitt der Magistrale entfallenden Maßnahmen in den „Vordring-
lichen Bedarf“ eingestuft:
– die ABS Kehl–Appenweier
– die ABS/NBS (Basel–)Appenweier–Karlsruhe (1. und 2. Baustufe)
– die ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg
– die ABS Augsburg–München (1. und 2. Baustufe)
– die ABS München–Mühldorf–Freilassing (1. und 2. Baustufe).
Mit den vorgesehenen Maßnahmen wird aber keine durchgängige Schnellver-
kehrstauglichkeit erreicht, da
– der Ausbau Ulm–Augsburg nur für max. 200 km/h erfolgen soll, für eine

Hochgeschwindigkeitsstrecke aber ein Ausbau für 230 km/h notwendig ist;
außerdem fehlt der durchgehende dreigleisige Ausbau,

– der Ausbau München–Mühldorf–Freilassing nur für max. 160 km/h erfolgen
soll.

Am 15. Juli 2004 haben die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG ihre
gemeinsameMittelfristplanung 2004 bis 2008 für Investitionen in die Schienen-
infrastruktur vorgelegt. In diesem Investitionsprogramm sind die Maßnahmen
für die europäische Eisenbahnmagistrale unzureichend berücksichtigt. Fest ein-
geplant sind nur:
– das Projekt Neu-Ulm 21 (Vorfinanzierung durch das Land)
– der Ausbau Augsburg–München (185 Mio. Euro)
– die ABS Kehl–Appenweier (5 Mio. Euro, 1. Baustufe)
– Rastatt Süd–Offenburg (30 Mio. Euro, 1. Baustufe).
Unberücksichtigt bleiben in dem Fünf-Jahres-Programm folgende Vorhaben:
– die ABS Kehl–Appenweier, 2. Bauabschnitt
– die ABS/NBS Rastatt–Karlsruhe
– die gesamte ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg, außer Neu-Ulm 21
– die ABS Augsburg–München, Bauabschnitte Haspelmoor und Nannhofen
– die ABS München–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
zur Erhaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft der Städte und Regionen im
Süden Deutschlands und zur Förderung einer umweltfreundlichen Gestaltung
des Verkehrs die deutschen Abschnitte der Eisenbahnmagistrale für Europa in
den nächsten Jahren zügig zu einer Hochleistungsstrecke auszubauen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3715

Hierzu sind
– der „Magistrale für Europa“ auch in Deutschland höchste Priorität einzuräu-

men, damit die erheblichen Anstrengungen der Europäischen Union und der
Nachbarstaaten nicht deshalb ins Leere laufen, weil in Süddeutschland keine
Realisierungsfortschritte erzielt werden,

– die Kofinanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union für „Vorrangige
Vorhaben von Europäischem Interesse“ zur Realisierung der Neu- und Aus-
baumaßnahmen sowie die Vorfinanzierungsangebote des Freistaates Bayern
und des Landes Baden-Württemberg zu nutzen,

– bei den von der Bundesregierung angestrebten zusätzlichen Investitionsmit-
tel für Schienenprojekte das Projekt „Magistrale für Europa“ angemessen zu
berücksichtigen,

– für den Abschnitt „Rheinbrücke - Kehl - Appenweier“ die Finanzierung des
Ausbaus sicherzustellen sowie die Ausbauplanung in Kooperation mit der
Republik Frankreich und Réseau Ferré de France voranzutreiben, um – wie
beim deutsch-französischen Gipfel am 18. September 2003 vereinbart – bis
2010 den gesamten Abschnitt zu realisieren,

– mangels Alternativen die Bauarbeiten für den planfestgestellten Rastatter
Tunnel nicht weiter aufzuschieben,

– der vertraglich vereinbarten Realisierungsablauf des Bahnprojekts Stuttgart
21 nicht in Frage zu stellen,

– die ABS/NBS Maßnahme Wendlingen–Ulm–Augsburg nicht aufzuschieben,
sondern umgehend in Angriff zu nehmen und dabei auch im Abschnitt Ulm–
Augsburg für Hochgeschwindigkeit und einen Kapazitätsausbau zu sorgen,

– die für den Ausbau Augsburg–München auf allen Bauabschnitten insgesamt
erforderlichen Mittel in das Investitionsprogramm 2004 bis 2008 aufzuneh-
men mit dem Ziel, spätestens in 2008 die Strecke durchgehend viergleisig in
Betrieb zu nehmen,

– mit der Republik Österreich einen bilateralen Vertrag abzuschließen zur
Realisierung des „Internationalen Projektes“ ABS/NBS München–Mühl-
dorf–Freilassing–Grenze Deutschland/Österreich bis spätestens 2015.

Berlin, den 21. September 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.