BT-Drucksache 15/3713

Einsatz der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch den Bundesgrenzschutz

Vom 21. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3713
15. Wahlperiode 21. 09. 2004

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl
(Heilbronn), Dr. Ole Schröder, Günter Baumann, Clemens Binninger, Renate Blank,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dirk Fischer (Hamburg), Norbert Geis, Roland
Gewalt, Ralf Göbel, Peter Götz, Reinhard Grindel, Bernd Heynemann, Klaus
Hofbauer, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Norbert Königshofen,Werner
Kuhn (Zingst), Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach),
Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting),
Klaus Minkel, Marlene Mortler, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Eduard Oswald,
Beatrix Philipp, Wilhelm Josef Sebastian, Gero Storjohann, Lena Strothmann,
Michael Stübgen, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter, Wolfgang Zeitlmann und
der Fraktion der CDU/CSU

Einsatz der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch
den Bundesgrenzschutz

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, unerlaubte Grenzübertritte
und steigende Zahlen von zur Fahndung ausgeschriebenen Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeugkennzeichen stellen eine Herausforderung für die innere Sicher-
heit in Deutschland dar.
Durch das Schengener Informationssystem findet eine Ausweitung der zur Ver-
fügung stehenden Fahndungsdaten, insbesondere in Zusammenhang mit grenz-
überschreitender Kriminalität, statt.
Mit der Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch automatisierte Kenn-
zeichenerkennung und einem automatischen Abgleich mit dem Fahndungsbe-
stand (Kfz-Kennzeichen-Scanning) steht eine effiziente Technologie zur Verfü-
gung, die vorhandenen Daten zur Bekämpfung grenzüberschreitender Krimina-
lität zu nutzen. Als zukunftsorientierte Fahndungsmethode ist das Kfz-Kennzei-
chen-Scanning ein geeignetes Mittel, um einerseits Straftaten aufzuklären und
andererseits mit dem Abschreckungseffekt künftigen Straftaten vorzubeugen.
Der Einsatz dieser erfolgreichen Technologie wird jedoch bisher nicht vomBun-
desgrenzschutz (BGS) geplant.
Bei der Erfassung und demAbgleich vonKfz-Kennzeichen anGrenzübergängen
handelt es sich um Präventivmaßnahmen der Gefahrenabwehr. Sie unterstützen
die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Sie dienen der Auf-
deckungunerlaubterGrenzübertritte, insbesondere imRahmenvonSchleusungs-
delikten sowie der Fahndung nach flüchtigen Straftätern und tragen zur Abwehr
von Gefahren für die Sicherheit an der Grenze bei. Das Kfz-Kennzeichen-

Drucksache 15/3713 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Scanning ermöglicht im fließenden Verkehr eine schnelle und kostengünstige
Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen, gestohlenen Kfz-Kennzeichen oder
Kfz-Kennzeichen, die aus sonstigenGründen imFahndungsbestand ausgeschrie-
ben sind. So kann verhindert werden, dass zur Fahndung ausgeschriebene ge-
stohlene Fahrzeuge oder Kennzeichen unbemerkt ins Ausland gebracht werden.
Darüber hinaus können Anschlussstraftaten, zu denen die zur Fahndung ausge-
schriebenen Fahrzeuge und Kennzeichen genutzt werden, verhindert werden.
Da beim Kfz-Kennzeichen-Scanning ausschließlich zur Fahndung ausgeschrie-
bene Kraftfahrzeugkennzeichen angezeigt werden, findet eine zielgenaue Sach-
fahndung mit einer sehr geringen Eingriffsintensität statt. Kontrollen mit einer
direkten Identitätsfeststellung, die für die Betroffenen eine größere Belastung
darstellen, können so reduziert werden.
Die Anwendung der Technologie in anderen europäischen Staaten sowie
Modellversuche und Pilotprojekte in verschieden Bundesländern sind erfolg-
reich durchgeführt worden und haben gute Fahndungsergebnisse geliefert. Die
angewandte Technik ist effektiv und leistungsfähig.

II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
1. das Kfz-Kennzeichen-Scanning durch den BGS im Zuständigkeitsbereich

des BGS als Fahndungsmittel umfassend einzusetzen,
2. sicherzustellen, dass dem BGS hierfür ausreichende technische Mittel und

personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden,
3. sicherzustellen, dass Kennzeichen, zu denen keine Anmerkung im Fahn-

dungsregister vorliegt, nach datenschutzrechtlichen Vorgaben sofort unwie-
derbringlich gelöscht werden,

4. ein Jahr nach Beginn des Einsatzes des Kfz-Kennzeichen-Scanning durch
den BGS hierüber eine Evaluation zu erstellen und dem Deutschen Bundes-
tag zu übermitteln.

Berlin, den 21. September 2004
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Dr. Ole Schröder
Günter Baumann
Clemens Binninger
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Georg Brunnhuber
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Dirk Fischer (Hamburg)
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel
Peter Götz
Reinhard Grindel
Bernd Heynemann
Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Kristina Köhler (Wiesbaden)

Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Eduard Oswald
Beatrix Philipp
Wilhelm Josef Sebastian
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Wolfgang Zeitlmann
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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