BT-Drucksache 15/3340

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3176- Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

Vom 16. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3340
15. Wahlperiode 16. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3176 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000
zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

A. Problem
Artikel 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (BGBl. 1992 II
S. 121, 990) sieht als Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten Konflik-
ten und für die Zugehörigkeit zu den Streitkräften eines Vertragsstaates
15 Jahre vor. Das vorliegende Fakultativprotokoll hebt die Altersgrenze, ab der
Personen unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen bzw. obligatorisch zu den
Streitkräften eines Vertragsstaates einberufen werden dürfen, verbindlich auf
18 Jahre an. Im Bereich der Dienstleistung Freiwilliger sieht es eine verbind-
liche Erhöhung des Mindestalters um zumindest ein Jahr, also auf mindestens
16 Jahre, vor.

B. Lösung
Mit dem geplanten Gesetz sollen die Vorraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2
Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben bezeichneten Überein-
kommens geschaffen werden.
Einstimmige Annahme

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/3340 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache15/3176 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 16. Juni 2004

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Sabine Bätzing
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Jörg van Essen
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3340

Bericht der Abgeordneten Sabine Bätzing, Ute Granold, Irmingard Schewe-Gerigk
und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf der
Drucksache 15/3176 in seiner 111. Sitzung vom 27. Mai
2004 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat kein Votum abgegeben.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage in seiner
39. Sitzung vom 16. Juni 2004 beraten und ebenfalls ein-
stimmige Annahme des Gesetzesentwurfs beschlossen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 35. Sitzung vom 16. Juni 2004
beraten und einstimmige Annahme des Gesetzesentwurfs
beschlossen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 41. Sitzung vom 16. Juni
2004 beraten und einstimmige Annahme des Gesetzesent-
wurfs beschlossen.

III. Beratung im Rechtssauschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 50. Sitzung
vom 16. Juni 2004 beraten und einstimmig beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Berlin, den 16. Juni 2004
Sabine Bätzing
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Jörg van Essen
Berichterstatter

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