BT-Drucksache 15/2758

Aktionsplan zur UN-Weltdekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung"

Vom 24. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2758
15. Wahlperiode 24. 03. 2004

Antrag
der Abgeordneten Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Ulrike Mehl, Brigitte Wimmer
(Karlsruhe), Monika Griefahn, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel (Starnberg),
Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Ute Berg, Petra Bierwirth, Gerd Friedrich Bollmann,
Willi Brase, Marco Bülow, Hans Büttner (Ingolstadt), Detlef Dzembritzki, Siegmund
Ehrmann, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Dieter Grasedieck, Gabriele
Groneberg, AnkeHartnagel, ReinholdHemker, MonikaHeubaum, JelenaHoffmann
(Chemnitz), Christel Humme, Renate Jäger, Klaus-Werner Jonas, Ulrich Kasparick,
Ulrich Kelber, Hans-Ulrich Klose, Astrid Klug, Karin Kortmann, Nicolette Kressl,
Horst Kubatschka, Ernst Küchler, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Lothar
Mark, Markus Meckel, Dr. Rolf Mützenich, Gesine Multhaupt, Volker Neumann
(Bramsche), Dietmar Nietan, Johannes Pflug, Dr. Sascha Raabe, Dr. Carola
Reimann, Walter Riester, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Rudolf
Scharping, Dr. Hermann Scheer, Siegfried Scheffler, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz
Schmitt (Landau), Carsten Schneider, Swen Schulz (Spandau), Gert Weisskirchen
(Wiesloch), Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Andrea Wicklein, Uta Zapf,
Dr. Christoph Zöpel, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm,
Franziska Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Michaele Hustedt, Undine Kurth (Quedlinburg),
Dr. Reinhard Loske, Friedrich Ostendorff, Irmingard Schewe-Gerigk, Albert
Schmidt (Ingolstadt), Ursula Sowa, Dr. Antje Vogel-Sperl, Katrin Dagmar
Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktionsplan zur UN-Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung vom 26. August bis 4. Sep-
tember 2002 in Johannesburg beschlossene Aktionsplan (Plan of Implemen-
tation) würdigt die herausragende Bedeutung von Bildung für die Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung. Der Aktionsplan enthält detaillierte Hand-
lungsempfehlungen, die der übergeordneten Zielsetzung folgen, den Zugang zu
Bildung insbesondere in Entwicklungsländern deutlich zu verbessern und zu-
gleich „auf allen Bildungsebenen die nachhaltige Entwicklung in die Bildungs-
systeme zu integrieren und so die Bildung in stärkerem Maße zum Schlüssel-
katalysator für den Wandel zu machen“.

Drucksache 15/2758 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat mit Verabschiedung der Re-
solution 57/254 am 20. Dezember 2002 die Jahre 2005 bis 2014 zur Welt-
dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgerufen und damit eine der
zentralen Empfehlungen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung umge-
setzt.
Der Beschluss der UN-Vollversammlung zur Weltdekade „Bildung für nachhal-
tige Entwicklung“ verleiht den Handlungsempfehlungen des Weltgipfels von
Johannesburg deutlichen Nachdruck und unterstreicht die politische Verpflich-
tung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Förderung der Bildung für
eine nachhaltige Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene zu
forcieren und die bereits in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen
und beim Weltbildungsforum in Dakar im Jahr 2000 formulierten bildungspoli-
tischen Ziele konsequent zu verfolgen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Entscheidung der UN-Vollversammlung,
mit der Ausrufung der Weltdekade der Förderung der Bildung für eine nach-
haltige Entwicklung höchste Priorität in der Bildungspolitik und der Entwick-
lungszusammenarbeit einzuräumen. Die Vermittlung von Grundfertigkeiten
und Faktenwissen über die Zusammenhänge von Mensch, Natur und Technik
sowie die Förderung von Handlungs- und Gestaltungskompetenz für soziale
Gerechtigkeit, ökologische Tragfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähig-
keit ist aus Sicht des Deutschen Bundestages eine unverzichtbare Vorausset-
zung, um Menschen zu gesellschaftlicher Teilhabe und zur Gestaltung einer
dauerhaft tragfähigen Entwicklung zu befähigen und dem Leitbild Nachhaltig-
keit zum Durchbruch zu verhelfen.
Mit der Vorbereitung und Koordination der Weltdekade wurde die UNESCO
als „lead-agency“ beauftragt. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat bei
ihrer 63. Hauptversammlung am 11. Juli 2003 mit der „Hamburger Erklärung“
bereits weitreichende Empfehlungen für einen nationalen Aktionsplan als deut-
schen Beitrag für die Weltdekade beschlossen und die Verantwortlichen in
Bund, Ländern und Gemeinden, Wirtschaft, Wissenschaft und gesellschaft-
lichen Gruppen aufgerufen, sich in einer „Allianz Nachhaltigkeit lernen“ zu-
sammenzufinden, um einen gemeinsamen Aktionsplan für die Dekade zu ent-
wickeln.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich an diesem Prozess zu beteiligen und
in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag eigene Beiträge der
Bundesrepublik Deutschland für die Weltdekade „Bildung für eine nachhaltige
Entwicklung“ zu entwickeln. Dabei soll auch die Bedeutung der kulturellen
Bildung für die Entwicklungszusammenarbeit betont werden. Kulturelle Bil-
dung und interkulturelles Lernen sind entscheidende Bausteine für Nachhaltig-
keit und Verständigung.
Im Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung,
der 2001 vorgelegt wurde, sind die bisherigen Aktivitäten systematisch erfasst
worden. Der Bericht belegt, dass Bildung für eine nachhaltige Entwicklung als
integratives Bildungskonzept in allen Bildungsbereichen – allerdings in unter-
schiedlicher Intensität – präsent ist und von einer Vielzahl von Akteuren aus
Administrationen, Nichtregierungsorganisationen sowie aus verschiedenen
Politikfeldern unterstützt und gefördert wird.
Damit kann an vielfältige Aktivitäten und Maßnahmen angeknüpft werden, die
im Verlaufe der letzten Jahre, maßgeblich gefördert durch Impulse aus dem
Deutschen Bundestag, zur Erreichung der Ziele von Bildung für eine nach-
haltige Entwicklung in die Wege geleitet wurden. Dies betrifft sowohl die Inte-
gration des Leitbildes in alle Ebenen des Bildungssystems als auch die Förde-
rung von Bildung, insbesondere aber Grundbildung, als zentrale Dimension
einer Nachhaltigkeitsstrategie. Beispielhaft seien genannt:

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2758

– Das Bund-Länder-Modellprogramm „BLK 21“, das wichtige Ergebnisse im
Hinblick auf die Integration des Leitbildes Nachhaltigkeit in die schulische
Bildung in Deutschland erbracht hat und neben konzeptionellen Grundlagen
eine Fülle von praxisrelevanten Produkten und qualifizierten Akteuren in
Schulen und Fortbildungseinrichtungen für die weitere Verbreitung der
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung zur Verfügung stellt.

– Das Netzwerk der 160 deutschen UNESCO-Projektschulen, die im Verbund
mit dem mehr als 7 000 Einrichtungen umfassenden weltweiten UNESCO-
Schulnetz wichtige Ergebnisse im Hinblick auf die Integration des Leitbil-
des „globaler Lerngemeinschaften“ in die schulische Bildung in Deutsch-
land erbracht hat und konzeptionelle Grundlagen und Praxisbeispiele einer
globalen Bildung anderen Schulen zur Verfügung stellt.

– Die Berücksichtigung von nachhaltigkeitsrelevanten Lernzielen bei der Mo-
dernisierung von Ausbildungsordnungen und in Ausbildungsordnungen für
neue Berufe, die Entwicklung von praxisbezogenen Konzepten in branchen-
bezogenen Modellprojekten sowie weitere vorbereitende und flankierende
Maßnahmen wie die Machbarkeitsstudie „Berufsbildung für eine nachhal-
tige Entwicklung“ und die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) durchgeführten Akteurskonferenzen und Studien.
Deren Ergebnisse wurden im Rahmen der BMBF-Fachtagung „Berufsbil-
dung für eine nachhaltige Entwicklung“ verdichtet und mündeten in die Ent-
wicklung eines Orientierungsrahmens zur Integration von Nachhaltigkeit in
die berufliche Bildung.

– Die Förderung von Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre an Hochschulen
z. B. durch Stipendienprogramme und Fördermaßnahmen für junge Nach-
wuchswissenschaftler in sozial-ökologischen Forschungsverbünden sowie
die Entwicklung von Konzepten zur Integration des Leitbildes in die Hoch-
schulen insbesondere durch die Förderung des Projekts UNI21.

– Die Förderung von Projekten in den Bereichen „Ernährungsaufklärung/
gesunde Ernährung“, das Modellvorhaben „Reform der Ernährungs- und
Verbraucherbildung in allgemein bildenden Schulen (REVIS)“ und die Fort-
bildung mit Focus auf gesunde Ernährung und Bewegung von pädagogi-
schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertagesstätten.

– Fördermaßnahmen im Agrarbereich, die auf die Vermittlung von Kenntnis-
sen nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden abzielen, z. B. die Demons-
trationsbetriebe im Rahmen des Bundesprogramms Ökolandbau oder die
Unterstützung der Markteinführung nachwachsender Rohstoffe.

– Die 14 deutschen Biosphärenreservate als Modellregionen für nachhaltige
Entwicklung. Sie beteiligen sich im weltweiten Verbund von UNESCO-Bio-
sphärenreservaten (440 in 97 Ländern) an der konzeptionellen Weiterent-
wicklung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung. Biosphärenreservate
zeigen exemplarisch, wie der Schutz der biologischen Vielfalt und der natür-
lichen Ressourcen mit ihrer nachhaltigen Nutzung in Einklang gebracht wer-
den kann. Mit der 1995 verabschiedeten Sevilla-Strategie wurden unter
anderem die Bildungsfunktion von Biosphärenreservaten betont und Vor-
schläge für die praktische Umsetzung unterbreitet.

– Mit der Annahme der Millenniumserklärung durch die Völkergemeinschaft
und der daraus abgeleiteten Millennium Development Goals ist ein politisch
verbindlicher normativer Referenzrahmen für die Verbesserung von Bil-
dungschancen und Geschlechtergleichheit beim Zugang zu Bildung für ab-
solut arme Menschen geschaffen worden. Damit haben die Vereinten Natio-
nen die Ergebnisse der Weltkonferenz „Bildung für Alle“, die im Jahr 2000
in Dakar abgehalten wurde, festgeschrieben. Auch auf dem Weltgipfel für
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg wurde die Bedeutung der Bildung

Drucksache 15/2758 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

für nachhaltige Entwicklung unterstrichen. An den richtungsweisenden Er-
gebnissen dieser Konferenzen sind der Deutsche Bundestag und die Bundes-
regierung durch ihre Initiativen maßgeblich beteiligt gewesen. Bei der Errei-
chung dieser entwicklungspolitischen Zielsetzung kommt vor allem der von
der Weltbank angestoßenen „Education for All Fast Track Initiative“ eine
zentrale Rolle zu. Sie wird neben der Weltbank zwischenzeitlich von den
G7-Staaten, allen anderen großen bilateralen Geberorganisationen, der EU
sowie von UNESCO und UNICEF getragen. Parallel dazu hat die Umset-
zung der Armutsminderungsstrategien (Poverty Reduction Strategies) der
Entwicklungsländer begonnen, die ebenfalls von der Gebergemeinschaft
massiv unterstützt wird. Die Armutsminderungsstrategien schließen in der
Regel Grundbildung als eines der zentralen Elemente ein. Die Förderung
von Grundbildung ist damit zu einer internationalen Gemeinschaftsaufgabe
in der Verantwortung der Entwicklungsländer geworden. Die Voraussetzun-
gen für eine nachhaltige Zielerreichung haben sich damit deutlich verbes-
sert. Diese internationalen und nationalen Prozesse wurden vom Deutschen
Bundestag und der Bundesregierung aktiv begleitet.

Die hohe Bedeutung, die die Bundesregierung der Bildung für eine nachhaltige
Entwicklung einräumt, wird unterstrichen durch die Tatsache, dass diese als
eines der zentralen Handlungsfelder in die Nachhaltigkeitsstrategie aufgenom-
men wurde.
Es gilt nun, den durch den Beschluss der Vereinten Nationen zur Weltdekade
„Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ gegebenen Impuls zu nutzen und
die vielfältigen Ansätze zur Förderung der Bildung für eine nachhaltige Ent-
wicklung mit Nachdruck voranzutreiben und zu bündeln.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. auf nationaler Ebene:

– gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen
des Bund-Länder-Modellprogramms „BLK 21“ generierten Ergebnisse
einschließlich innovativer Unterrichtsmaterialien, Organisations- und Be-
teiligungsmodellen, curricularer Bausteine sowie Fortbildungskonzepte
für Lehrende und Multiplikatoren auch in der Breite wirksam und in den
Schulsystemen verankert werden. Zu diesem Zweck sollte die Bundes-
regierung gemeinsam mit den Ländern ein Transferkonzept für das
BLK-Programm „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ erarbeiten.
Zentrale Säulen eines solchen Konzepts sollten der Ausbau und die
Qualifizierung bestehender Unterstützungs- und Beratungssysteme, die
Einbeziehung der UNESCO-Projektschulen und weiterer Schulen über
Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen, Kampagnen, Tagun-
gen und Workshops sowie die Einbindung von Einrichtungen der Lehrer-
ausbildung und Lehrerfortbildung sein;

– die Länder bei der Umsetzung eines solchen Transferkonzeptes finanziell
in angemessener Weise zu unterstützen;

– die Evaluation des Gesamtprojekts, die Transferforschung und die Bereit-
stellung einer Informationsplattform sicherzustellen;

– die exemplarische Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur
Integration von Nachhaltigkeit in die berufliche Bildung in ausgewählten
Praxisfeldern an den Lernorten der Berufsbildung systematisch weiter-
zuverfolgen, die anwendungsbezogene Berufsbildungsforschung in die-
sem Bereich zu intensivieren und die Dokumentation und Verbreitung
von Good-Practice-Beispielen zu fördern;

– die Einrichtung einer Transferstelle bzw. einer Netzwerkbasis für nach-
haltigkeitsbezogene Projekte, Forschungen, Good-Practice-Beispiele aus
der betrieblichen Praxis und Modellvorhaben in der beruflichen Bildung

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2758

als gemeinsame Plattform für Information, Kommunikation und Koope-
ration zu unterstützen, wobei auf Verknüpfungen zur allgemein bildenden
Plattform zu achten ist;

– die Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungsmaterial
für das Ausbildungspersonal in Betrieben und berufsbildenden Einrich-
tungen zu fördern;

– im Interesse einer systematischen Bündelung der vielfältigen Maßnah-
men im Bereich der Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung die För-
derung eines Aktionsprogramms zu prüfen, das sich an den im Orien-
tierungsrahmen zur Berufsbildung für eine nachhaltige Entwicklung
aufgezeigten Handlungsfeldern orientiert;

– gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, den Beitrag der Hoch-
schulen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf den Ebenen
Schaffung, Vermittlung, Verbreitung und Nutzung von Wissen zu
erhöhen. Zu diesem Zwecke sollten interdisziplinäre und fächerübergrei-
fende Ausbildungs- und Forschungsprogramme ausgebaut, Stipendien-
programme und Nachwuchsfördermaßnamen intensiviert und hochschul-
übergreifende Partnerschaften initiiert werden;

– in der allgemeinen Weiterbildung dafür Sorge zu tragen, dass Themen der
nachhaltigen Entwicklung in die Bildungsarbeit verstärkt integriert, Fort-
bildungs- und Qualifizierungsangebote für Multiplikatoren geschaffen
und lokale Agenda 21-Prozesse unter Beteiligung von Ländern und Kom-
munen weiter ausgebaut werden;

– auf die Verbreiterung und Vertiefung ernährungsbezogenenWissens – vor
allem bei Kindern und Jugendlichen – hinzuwirken, insbesondere durch
Anstöße für die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonal und durch
öffentlichkeitswirksame Aktivitäten;

– durch die Kopplung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit der
parallelen Entwicklung von Bildungskonzepten den Transfer von Ergeb-
nissen der Nachhaltigkeitsforschung in die verschiedenen Bildungs-
bereiche zu fördern und dabei die Erfahrungen der Biosphärenreservate
als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung zu nutzen;

– entwicklungspolitische Aspekte bei der Bildung für nachhaltige Entwick-
lung in Deutschland mit der Förderung des Bewusstseins für die globalen
Auswirkungen eigenen Handelns zu verbinden. Dies beinhaltet auch die
Vermittlung einer Verantwortung Deutschlands und seiner Bürgerinnen
und Bürger bei der notwendigen Anpassung von Produktions- und Kon-
summustern in Industrieländern;

2. auf internationaler Ebene
– ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Millenniumserklärung und der

internationalen Entwicklungsziele, insbesondere bei der Grundbildung
und der Geschlechtergleichstellung, weiter zu steigern. Die Bundesregie-
rung sollte dazu die entwicklungspolitische Schwerpunktsetzung konse-
quent nutzen und sowohl bei der „Education for All Fast Track Initiative“
als auch bei der Umsetzung nationaler Armutsstrategien als treibende
Kraft wirken;

– auf der Grundlage einer Empfehlung des Development Assistance Com-
mittee der OECD und der so genannten Erklärung von Rom zur Harmo-
nisierung von Geberverfahren die deutsche Entwicklungszusammenar-
beit auch im Hinblick auf die Programme und Maßnahmen zur Förderung
von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung entsprechend auszurich-
ten, um auch auf diesem Wege die Ergebnisorientierung und Wirkung der

Drucksache 15/2758 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

entwicklungspolitischen Leistungen Deutschlands qualitativ zu verbes-
sern;

– Anstrengungen zu unternehmen, um die Wahrnehmung entwicklungs-
politischer Koordinierungsaufgaben in den Kooperationsländern zu ver-
stärken und auch in diesem Zusammenhang das Zusammenwirken der
staatlichen Durchführungsorganisationen weiter zu verbessern;

– verstärkt in Zusammenarbeit mit anderen Geberorganisationen Bera-
tungsangebote an die Kooperationsländer zu unterbreiten, um die Aspekte
der nachhaltigen Entwicklung in Lehrplänen und Lehrprogrammen ver-
bindlich zu verankern;

– sich mit eigenen Vorschlägen und Initiativen an der Erarbeitung des inter-
nationalen Durchführungsplans der UNESCO für die Weltdekade zu be-
teiligen. Die Bundesregierung sollte in den zuständigen Gremien und
Organen der UNESCO darauf hinwirken, dass der internationale Durch-
führungsplan fristgerecht im Rahmen der 59. Tagung der Vollversamm-
lung der Vereinten Nationen im Herbst 2004 beschlossen werden kann;

– mit gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland neue Allianzen zu bilden,
wie es bereits im „Aktionsprogramm 2015 – Der Beitrag der Bundes-
regierung zur weltweiten Halbierung extremer Armut“ angelegt ist, um
die gesellschaftliche Unterstützung bei der weltweiten Verwirklichung
von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere bei der
Erreichung der internationalen Entwicklungsziele zur Grundbildung und
Geschlechtergleichstellung, zu erhöhen;

3. die Deutsche UNESCO-Kommission mit der Koordinierung der über die
staatliche Ebene hinaus reichenden nationalen Aktivitäten im Rahmen der
Weltdekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ zu beauftragen und
sie zu Erfüllung dieser Aufgabe ausreichend finanziell auszustatten;

4. ihre Aktivitäten zur Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwick-
lung auf nationaler und internationaler Ebene in einem Aktionsplan zu bün-
deln, der als Beitrag der Bundesregierung zur Weltdekade „Bildung für eine
nachhaltige Entwicklung“ Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung werden sollte. Die allgemeine, die berufliche und die
hochschulische Bildung sollten jeweils mit adäquaten Beiträgen beteiligt
sein.

Berlin, den 24. März 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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