BT-Drucksache 15/2608

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2286- Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Vom 3. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2608
15. Wahlperiode 03. 03. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2286 –

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

A. Problem
Ziel des Gesetzes ist es, strukturelle Konsequenzen aus der von Bund und
Ländern gemeinsam verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölke-
rung in Deutschland“ (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister
und -senatoren der Länder vom 5./6. Juni 2002) zu ziehen. Der zivile Bevölke-
rungsschutz soll damit auch optisch/organisatorisch als wesentliche Säule im
nationalen Sicherheitssystem herausgestellt werden.

B. Lösung
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern wird das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet.
Dem Bundesamt werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach
dem Zivilschutzgesetz übertragen, die bisher von der Zentralstelle für Zivil-
schutz im Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung mit den Stimmender Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegendie Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
Mit der Errichtung des neuen Bundesamtes sind zusätzliche Personalausgaben
nur für die Behördenleitung und administrative Querschnittsaufgaben verbun-
den. Insgesamt belaufen sich diese einschließlich Sachkostenpauschale auf
ca. 1,7 Mio. Euro jährlich, die innerhalb des Einzelplans 06 gedeckt werden.

Drucksache 15/2608 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten
Die vorgesehenen Regelungen werden keine Änderungen von Angebots- und
Nachfragestrukturen zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund sind Auswir-
kungen auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucher-
preisniveau, nicht zu erwarten. Zusätzliche Kosten für die Wirtschaft entstehen
nicht.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2608

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2286 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1. Im Buchstaben a wird das Wort „sowie“ gestrichen und ein Komma ange-

fügt.
2. Im Buchstaben b wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
3. Nach dem Buchstaben b werden die folgenden Buchstaben c und d angefügt:

„c) nach der Amtsbezeichnung „Vizepräsident“ die Amtsbezeichnung
„Vizepräsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastro-
phenhilfe“ und der Fußnotenhinweis „6)“ angefügt sowie

d) die Fußnote „6)“ wie folgt gefasst:
„6) Das Amt steht nur für den ersten Amtsinhaber zur Verfügung.““

Berlin, den 3. März 2004

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Drucksache 15/2608 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Beatrix Philipp,
Silke Stokar von Neuforn und Gisela Piltz

I. Zum Verfahren
Der Gesetzentwurf wurde in der 86. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 15. Januar 2004 an den Innenausschuss fe-
derführend sowie an den Verteidigungsausschuss und den
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Mitbe-
ratung überwiesen.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 29. Sitzung am
28. Januar 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 51. Sitzung am 28. Januar 2004 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
CDU/CSU bei Abwesenheit der Fraktion der FDP empfoh-
len, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sit-
zung am 28. Januar 2004 beraten. Der Gesetzentwurf wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP angenommen.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf Drucksache 15/2286 sowie die dazu vor-
liegende Beschlussempfehlung und den Bericht des Innen-
ausschusses auf Drucksache 15/2448 in seiner 92. Sitzung
am 13. Februar 2004 an den Innenausschuss zurücküber-
wiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/2286 in seiner 31. Sitzung am 3. März 2004 er-
neut beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP angenommen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
auf Ausschussdrucksache 15(4)90 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP angenom-
men.

II. Zur Begründung
Die Koalitionsfraktionen verweisen insbesondere auf den
11. September 2001 sowie die Naturkatastrophen aus dem
Jahre 2002, die zu einer Neubewertung von Gefahren und
Risiken und des Zivil- und Katastrophenschutzes geführt
hätten. Mit dem neuen Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe würden organisatorisch-strukturelle
Konsequenzen aus der von Bund- und Ländern gemeinsam
verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölke-
rung“ gezogen. Die neue Rahmenkonzeption ziele vor allem
auf mehr Koordination und mehr Kooperation im Sinne
einer engen Verzahnung der Hilfspotenziale des Bundes und
der Länder. Sie werde dazu führen, dass sich die Koopera-
tion in der Planung und im Ernstfall verbessere.
Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt die Zielsetzung des
Gesetzentwurfs. Mit dem vorgelegten Konzept werde die
fachliche Arbeit im Bereich des Zivil- und Katastrophen-
schutzes verbessert; die Schnittstellenproblematik werde
deutlich reduziert. Eine weitergehende Verfassungsdebatte
werde dadurch jedoch nicht entbehrlich. Den Änderungsan-
trag der Koalitionsfraktionen lehne man aber ab, da man
keine besoldungsrechtliche Einzelfallregelung befürworten
könne. Der Änderungsantrag regele die einmalige Einrich-
tung einer B 4-Stelle für den Vizepräsidenten – entgegen
dem Regelfall. Artikel 3 Nr. 1 Ziffer 3 Buchstabe d im Än-
derungsantrag regele, dass alle Amtsnachfolger auf der
Position des Vizepräsidenten wieder nach der normaler-
weise vorgesehenen Besoldungsgruppe B 3-Stelle einge-
stuft würden. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sei,
dass Fachkompetenz bei der Stellenbesetzung nicht oberste
Priorität gehabt habe.
Die Fraktion der FDP erkennt an, dass eine Neubewertung
des Zivil- und Katastrophenschutzes erfolgt sei und mehr
für Prävention und Ausbildung getan werden müsse. Sie
sieht jedoch den Nachweis für die Erforderlichkeit der Er-
richtung eines neuen Amtes als nicht erbracht an. Das neue
Amt erhalte keine neuen Kompetenzen und könne in Gefah-
rensituationen nicht anders handeln, als dies bisher schon
möglich sei. Angesichts der Haushaltslage seien die Mittel
für das neue Amt falsch angelegt.

Berlin, den 3. März 2004
Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

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