BT-Drucksache 15/2198

Auswirkungen der Berliner Haushaltsnotlage auf den Bund

Vom 9. Dezember 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2198
15. Wahlperiode 09. 12. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Peter Rzepka,
Ilse Aigner, Norbert Barthle, Jochen Borchert, Manfred Carstens (Emstek),
Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme,
Hans-Joachim Fuchtel, Siegfried Helias, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb,
Bernhard Kaster, Norbert Königshofen, Dr. Michael Luther, Günter Nooke,
Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Antje Tillmann, Edeltraut Töpfer,
Dr. Hans-Peter Uhl, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Auswirkungen der Berliner Haushaltsnotlage auf den Bund

Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern umfassen gemeinsame
Finanzierungszuständigkeiten (z. B. Gemeinschaftsaufgaben), die den Bund
berührenden Regelungen zum Länderfinanzausgleich und – gegebenenfalls –
die verfassungsmäßige Pflicht des Bundes zur Hilfeleistung in Fällen einer so
genannten Haushaltsnotlage. Das Land Berlin begehrt mit einem beim Bundes-
verfassungsgericht eingereichten Normenkontrollantrag die Anerkennung einer
entsprechenden Haushaltsnotlage. Ziel des Landes ist es, seinen Haushalt mit
Hilfe von Bundesmitteln, z. B. in Form von Sonderbedarf-Bundesergänzungs-
zuweisungen, zu sanieren. Zur Beurteilung der sich ergebenden Konsequenzen
für den Bundeshaushalt ist eine Analyse der bisherigen Leistungen des Bundes
an Berlin erforderlich. Hierbei müssen neben den Beziehungen zwischen dem
Bund und Berlin im Rahmen des Länderfinanzausgleichs auch die Auswirkun-
gen von steuerpolitischen Maßnahmen auf das Land Berlin sowie Art und Um-
fang sonstiger Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin
einbezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen sind dem Land Berlin und seinen

steuerpflichtigen Bürgern und Unternehmen von 1989 bis 2002 direkte und
indirekte Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und andere Förderungen
(z. B. Drittes Überleitungsgesetz und Folgegesetze, Fonds Deutsche Einheit,
Gemeinschaftswerk Aufbau Ost, Kommunale Investitionspauschale, Berlin-
förderungsgesetz (BerlinFG), Bundesergänzungszuweisungen, Hauptstadt-
vertrag, Hauptstadtkulturvertrag) aus Bundesmitteln zugeteilt worden?

2. Auf welche Beträge belaufen sich diese Leistungen (nach Rechtsgrundlagen
und Jahren aufgeschlüsselt von 1989 bis 2002) und wo sind diese in den je-
weiligen Bundeshaushalten (nach Einzelplänen und Titeln aufgeschlüsselt)
oder an anderer Stelle (z. B. Subventionsberichte der Bundesregierung) aus-
gewiesen?

Drucksache 15/2198 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen haben das Land Berlin und seine
steuerpflichtigen Bürger und Unternehmen von 1989 bis 2002 direkte und
indirekte Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und andere Förderungen
(z. B. durch den Länderfinanzausgleich, BerlinFG) von den anderen Bun-
desländern erhalten?

4. Auf welche Beträge belaufen sich diese Leistungen (nach Rechtsgrund-
lagen und Jahren aufgeschlüsselt von 1989 bis 2002) und wo sind diese
ausgewiesen?

5. Welche Zahlungen hat das Land Berlin im Rahmen des Fonds Deutsche
Einheit, Gemeinschaftswerk Aufbau Ost, Kommunale Investitionspau-
schale (jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt) geleistet?

6. Tritt die Bundesregierung für eine Gleichbehandlung der Lasten aus dem
staatlichen Wohnungsbau der östlichen Bezirke Berlins, die in den Erblas-
tentilgungsfonds überführt wurden, mit denjenigen Lasten der westlichen
Bezirke Berlins, die aus dem Berliner Landeshaushalt zu tragen sind, ein,
und was sind die Gründe für ihre Position?

7. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten des beim Bundes-
verfassungsgericht eingereichten Normenkontrollantrags ein und auf wel-
che Erwägungen stützt sich diese Einschätzung?

8. Sieht die Bundesregierung entscheidungserhebliche Unterschiede zwischen
Berlin einerseits und den anerkannten Haushaltsnotlageländern Bremen
und Saarland andererseits, und wenn ja, in welchen Sachverhalten?

9. Welche Auflagen wurden den Ländern Bremen und Saarland im Zusam-
menhang mit der Anerkennung ihrer Haushaltsnotlage gemacht, inwieweit
haben die beiden Länder diese Auflagen bisher erfüllt und müssen diese für
die Zukunft grundsätzlich überdacht werden?

10. Hält die Bundesregierung für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht
dem Land Berlin eine Haushaltsnotlage testiert, Auflagen wie bei den Län-
dern Saarland und Bremen auch für das Land Berlin geeignet, und wenn ja,
in welchen Bereichen?

11. Welche Maßnahmen hätte das Land Berlin nach Auffassung des Bundes er-
greifen können bzw. müssen, um seine Haushaltslage signifikant zu verbes-
sern?

Berlin, den 9. Dezember 2003
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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