BT-Drucksache 15/1773

Bürokratieabbau durch Deregulierung und Bereinigung des Bundesrechts

Vom 14. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1773
15. Wahlperiode 14. 10. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Andrea Voßhoff,
Dr. Jürgen Gehb, Tanja Gönner, Dr. Wolfgang Götzer, Ute Granold, Michael
Grosse-Brömer, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), Volker Kauder, Dr. Günter
Krings, Daniela Raab, Klaus Riegert, Albert Rupprecht (Weiden), Andreas
Schmidt (Mülheim), Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther, Wolfgang Zeitlmann
und der Fraktion der CDU/CSU

Bürokratieabbau durch Deregulierung und Bereinigung des Bundesrechts

Die Bundesregierung hat am 26. Februar 2003 unter dem Titel: „Mittelstand för-
dern – Beschäftigung schaffen – Bürgergesellschaft stärken“ Eckpunkte für den
Masterplan Bürokratieabbau verabschiedet. Darin will sie durch den Abbau un-
nötiger bürokratischer Vorgaben Innovations- und Investitionskräfte freisetzen,
um folgende Ziele zu erreichen:
l Stärkung der Bürgergesellschaft,
l Entlastung des Mittelstandes
l Förderung von Wachstum und Beschäftigung
l Konsolidierung der öffentlichen Finanzen
l Modernisierung der Bundesverwaltung.
Zum Masterplan gehören u. a. folgende Aufgaben:
l Abschaffung und Vereinfachung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvor-

schriften
l Bürger- und wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung neuer Gesetze und Verord-

nungen unter konsequenter Berücksichtigung sämtlicher Regelungsfolgen
l Vermeidung neuer unnötiger bürokratischer Belastungen bereits im Vorfeld

nationaler Gesetzgebung (insbesondere auf europäischer und internationaler
Ebene).

Die Erfüllung dieser Aufgaben soll nach der Vorgabe der Bundesregierung
beispielsweise durch die Reduzierung von Auflagen oder Anforderungen in
Genehmigungsverfahren, die Verkürzung eines Verwaltungsverfahrens oder die
Verringerung des Kostenaufwands erreicht werden. In ihrem Sofortprogramm
zum Bürokratieabbau will die Bundesregierung daher insbesondere das Projekt
„Bereinigung des Bundesrechts“ auf den Weg bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele neue Gesetze und Rechtsverordnungen wurden in der laufenden

Legislaturperiode bis zum Beantwortungszeitpunkt exakt verabschiedet bzw.
in Kraft gesetzt?

Drucksache 15/1773 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in dieser Zeit außer Kraft
gesetzt?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von neuen und abge-
schafften Regeln vor dem Hintergrund des eigenen Versprechens zum
Bürokratieabbau?

4. Was hat die Bundesregierung getan, um folgender Ankündigung zu entspre-
chen, die der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, am 10. November 1998 in
seiner ersten Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag machte:
„Wir werden die Verwaltung schlanker und effizienter machen, und wir
werden hemmende Bürokratie rasch beseitigen. […] Dabei werden wir
überflüssige Vorschriften streichen und auf diese Weise die Regulierungs-
dichte vermindern.“ (Plenarprotokoll 14/3, Seite 53 A)?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des Ifo-In-
stituts, nach der knapp 70 % der befragten Unternehmen angegeben haben,
die bürokratischen Lasten hätten in den vergangenen Jahren zugenommen?

6. In welchen Bereichen entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung
für Unternehmen die größten Bürokratielasten, und hat sich die Bundes-
regierung beim Abbau der Bürokratie auf diese Bereiche konzentriert?

7. Findet vor dem Erlass eines neuen Gesetzes eine systematische Prüfung
über folgende Punkte statt: Notwendigkeit der Regelung, Regelungsumfang
und -gehalt, Praktikabilität, Verständlichkeit sowie Nutzen und Kosten?

8. Wie viele befristete Gesetze wurden erlassen?
9. Bei wie vielen Vorschriften wurde bisher die Beweislast umgekehrt, so dass

eine solche Vorschrift, die sich nicht in einer bestimmten Frist bewährt hat,
einer Verfallsautomatik anheim fällt?

10. Wird den einzelnen Ländern ein Recht eingeräumt, bestimmte Gesetze oder
Rechtsverordnungen des Bundes zeitlich oder regional beschränkt nicht
anzuwenden?
Wenn ja, in welchem Ausmaß, wenn nein, warum nicht?

11. Was sagt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, den Gesetzgeber dazu zu
zwingen, nach einem gewissen Zeitablauf zu prüfen, ob weiterhin Bedarf
für eine Regelung besteht oder nicht?

12. Gibt es eine regierungsinterne Prüfungseinrichtung, die es von vornherein
verhindert, unzureichend begründete Gesetzgebungsvorhaben in die parla-
mentarischen Beratungen einzubringen?

13. Müssen Verfasser von Gesetzen substantiiert darlegen, ob ihr Gesetzesvor-
haben tatsächlich erforderlich ist?

14. Was hat die Regierung in der laufenden Legislaturperiode getan, um folgen-
den Satz zu verwirklichen: „Sozialstaat bedeutet nicht Freibrief für perma-
nentes Wachstum von Staatsaufgaben, es bedeutet ebenso wenig Auftrag
oder auch nur Rechtfertigung zum permanent weiteren Wachstum staat-
licher Leistungen und Vorsorgesysteme.“?

15. Was für konkrete Beispiele der Reduzierung der Staatsaufgaben zur „Ver-
schlankung des Staates“ gibt es aus der laufenden Legislaturperiode?

16. Wie, durch welche Institution oder Evaluation, wird garantiert, dass der
Staat nur die zwingend notwendigen Aufgaben ausführt?

17. Welche Beispiele gibt es dafür, dass die öffentliche Verwaltung zur Steige-
rung von Effizienz und Effektivität betriebswirtschaftliche Management-
konzepte übernommen hat?
Kam man diesem Ziel durch Einsatz von Informationstechnik näher?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1773

18. Wie viele Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden in der laufenden
Legislaturperiode beschleunigt?

19. Wie viele Genehmigungsverfahren wurden zu Gunsten vom Prinzip „gene-
relle Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ beseitigt?

20. Wie viele Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte wurden abgebaut?
21. Wie viele Auskunftspflichten von Unternehmen wurden gestrichen?

Wenn die Antwort „Keine“ lauten sollte, warum nicht?
22. Was wird von der Bundesregierung gemacht, um beispielsweise die Arbeits-

stättenverordnung zu verschlanken?
23. Werden Verwaltungsvorschriften alle fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten

daraufhin überprüft, ob sie weiterhin Bestand haben sollen?
24. Welche Ergebnisse hat der Kabinettsausschuss „Bekämpfung der Bürokra-

tie“ bisher erzielt, der durch den Kabinettbeschluss vom 26. Februar 2003
eingesetzt wurde?
Wie oft hat der Kabinettsausschuss bereits getagt?

25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlun-
gen des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürger-
schaftlichen Engagements“ (Bundestagsdrucksache 14/8900) im Hinblick
auf Bürokratieabbau umzusetzen?

26. Überprüft die Bundesregierung vor der Verabschiedung von Gesetzen und
Verordnungen, welche bürokratischen Auswirkungen sich für bürgerschaft-
liches Engagement ergeben?
Wenn ja, welche bürokratischen Hemmnisse sind dadurch im Einzelnen ver-
mieden worden?
Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, dies unter Berücksichtigung von
ca. 22 Millionen ehrenamtlich Engagierten zukünftig zu tun?

27. In welchen Bereichen hält die Bundesregierung die Entlastung bürger-
schaftlichen Engagements für vorrangig geboten und welche Maßnahmen
hat sie ergriffen?

Berlin, den 14. Oktober 2003
Wolfgang Bosbach
Dr. Norbert Röttgen
Andrea Voßhoff
Dr. Jürgen Gehb
Tanja Gönner
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Michael Grosse-Brömer
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
Volker Kauder
Dr. Günter Krings
Daniela Raab
Klaus Riegert
Albert Rupprecht (Weiden)
Andreas Schmidt (Mülheim)
Marco Wanderwitz
Ingo Wellenreuther
Wolfgang Zeitlmann
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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