BT-Drucksache 15/1729

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1247- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Kommunale Finanzreform)

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1729
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann
Otto Solms, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1247 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Kommunale Finanzreform)

A. Problem
Grundlage des Gesetzentwurfs ist die Annahme, dass der kommunale Aufga-
benbestand seit geraumer Zeit gravierend zunimmt. Danach sei der Finanzbe-
darf von Gemeinden und Gemeindeverbänden bei gleichzeitigem Erreichen der
Ergiebigkeitsgrenze kommunaler Finanzquellen gestiegen, was zu einer erheb-
lichen Diskrepanz zwischen Leistungserwartung und Erbringungsvermögen
geführt habe. Mit dem Gesetzentwurf wird eine umfassende Neugestaltung der
kommunalen Finanzverfassung vorgeschlagen. So soll die klassische Hauptein-
nahmequelle der Gemeinden, die Gewerbesteuer, durch eine moderne Kommu-
nalsteuer ersetzt werden. Zudem ist vorgesehen, die Selbstverwaltungsgarantie
der Gemeinden in Artikel 28 des Grundgesetzes um eine entsprechende Ge-
währleistungsformel zu ergänzen, indem festgeschrieben wird, dass der Gesetz-
und Verordnungsgeber Bestimmungen über die Deckung der Kosten treffen
muss, wenn Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Erfüllung bestimmter
Aufgaben verpflichtet werden. Des Weiteren wird angeregt, durch Änderung
des Artikels 106 des Grundgesetzes eine spürbare Beteiligung der Gemeinden
an der Umsatzsteuer einzuführen und ein die Kommunen erfassendes Konnexi-
tätsprinzip zu verankern, welches die schleichende Aushöhlung der Kommu-
nalfinanzen durch eine Aufgaben- und Lastenverlagerung unterbinden soll.

B. Lösung
Ablehnung von Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzentwurfs mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
Ablehnung aller übrigen Regelungen des Gesetzentwurfs mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU

Drucksache 15/1729 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1729

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1247 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Oktober 2003

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Drucksache 15/1729 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Marco Wanderwitz, Jerzy Montag
und Rainer Funke

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf der
Drucksache 15/1247 in seiner 57. Sitzung am 4. Juli 2003 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss,
dem Finanzausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Arbeit, dem Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 20. Sitzung am
15. Oktober 2003 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, die
Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 36. Sitzung
am 15. Oktober 2003 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, die
Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 28. Sit-
zung am 15. Oktober 2003 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktion der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des
Gesetzentwurfs zu empfehlen.
DerAusschuss fürWirtschaft undArbeit hat dieVorlage in
seiner 36. Sitzung am 15. Oktober 2003 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD,CDU/CSUundBÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
beschlossen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat die Vorlage in seiner 18. Sitzung am 15. Oktober
2003 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, die Ablehnung
des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
die Vorlage in seiner 39. Sitzung am 15. Oktober 2003 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP beschlossen, die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 28. Sitzung
am 15. Oktober 2003 abschließend beraten. Die Fraktion
der FDP beantragte, über Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b des
Gesetzentwurfs getrennt abzustimmen. Der Ausschuss hat
sodann mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP beschlossen, die Ablehnung von Artikel 1
Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Hin-
sichtlich aller übrigen Regelungen des Gesetzentwurfs hat
der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen die
Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/
CSU beschlossen, die Ablehnung zu empfehlen.

Berlin, den 15. Oktober 2003
Joachim Stünker
Berichterstatter

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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