BT-Drucksache 15/1625

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/407- Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerentschädigungsgesetz)

Vom 29. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1625
15. Wahlperiode 29. 09. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/407 –

Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer
aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerentschädigungsgesetz)

A. Problem
Mit dem Gesetzentwurf soll den Kriegsgefangenen und Geltungskriegsgefan-
genen, die nach ihrer Gefangenschaft in die Sowjetische Besatzungszone (SBZ)
bzw. die Deutsche Demokratische Republik (DDR) heimkehrten, eine einma-
lige Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, zukommen.
In der Bundesrepublik Deutschland trat am 30. Januar 1954 das Kriegsgefange-
nenentschädigungsgesetz (KgfEG) in Kraft. Diese Regelungen gewährten den
berechtigten Personen einen Anspruch auf eine nach Zeiträumen der Kriegsge-
fangenschaft gestaffelte Entschädigung. Neben den Kriegsgefangenen waren
auch die so genannten Geltungskriegsgefangenen anspruchsberechtigt, sofern
diese Personengruppen bis zum 31. Dezember 1961 in der Bundesrepublik
Deutschland bzw. Berlin (West) wohnten. In der Gruppe der so genannten Gel-
tungskriegsgefangenen wurden die Zivilinternierten und Verschleppten erfasst
und den Kriegsgefangenen gleichgestellt, weil diese als deutsche Zivilpersonen
im unmittelbaren Zusammenhang mit den Kriegsereignissen das gleiche
Schicksal erlitten hatten wie die Kriegsgefangenen.
Im Gegensatz dazu erhielten die Kriegsgefangenen und Geltungskriegsgefan-
genen, die nach ihrer Gefangenschaft wieder in die SBZ bzw. DDR heimkehr-
ten, keine vergleichbaren Entschädigungszahlungen. Zwar können sie seit 1993
nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz (HKStG) Leistungen erhalten. Eine
Pflicht zur Entschädigungsleistung begründe das Gesetz aber nicht. Die Zah-
lung einer einmaligen Unterstützungsleistung über die Heimkehrerstiftung
erfordere seitens des Betroffenen zudem eine individuelle Bedürftigkeit.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates könnten bei einer geschätzten Zahl
von bis zu 50 000 Heimkehrern bzw. Geltungskriegsgefangenen Kosten in
Höhe von bis zu 50 Mio. Euro entstehen.

Drucksache 15/1625 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1625

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/407 abzulehnen.

Berlin, den 24. September 2003

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Hartmut Büttner (Schönebeck)
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Drucksache 15/1625 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Silke Stokar von Neuforn und Dr. Max Stadler

I. Zum Verfahren
1. Der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Bundestags-

drucksache 15/407 wurde in der 28. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 20. Februar 2003 an den Innen-
ausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss
und den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO zur Mitbe-
ratung überwiesen.

2. Der Rechtsausschuss hat in seiner 25. Sitzung am
24. September 2003 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU und FDP empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

3. Der Innenausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 2. April
2003 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche An-
hörung zum Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige
Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsge-
biet durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung, an der sich sieben Sachver-
ständige beteiligt haben, hat der Innenausschuss in sei-
ner 16. Sitzung am 25. Juni 2003 durchgeführt. Auf das
Protokoll der Anhörung (Ausschussdrucksache 15(4)38)
wird hingewiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
19. Sitzung am 24. September 2003 abschließend bera-
ten und ihn mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

II. Zur Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt den Gesetzentwurf
des Bundesrates, um dem Grundsatz der Gleichbehandlung
Rechnung zu tragen. Im Sinne der Gerechtigkeit sei es er-
forderlich, die noch lebenden Anspruchsbedürftigen einma-
lig zu entschädigen, vergleichbar mit den damaligen Zah-

lungen an Heimkehrer in den Westen. Die finanziellen
Mittel der „Heimkehrerstiftung“ und der „Stiftung für Häft-
lingsentschädigung“ reichten schon jetzt nicht aus. Selbst
wenn die finanzielle Ausstattung der Stiftungen verbessert
würden, würden die Betroffenen dies lediglich als unzu-
reichende Almosenregelung ansehen. Dabei gehe es ent-
scheidend um eine Genugtuungsfunktion. Dem Kriegsge-
fangenenentschädigungsgesetz immer den Charakter einer
Eingliederungshilfe zuzuweisen, stimme nicht. Dies zeige
schon die Ausweisung des KgfEG als Entschädigungsge-
setz.
Die Fraktion der FDP unterstützt ebenfalls den Gesetzent-
wurf des Bundesrates. Maßgeblich gelte es hier eine beste-
hende Gerechtigkeitslücke, zwischen Heimkehrern in das
Beitrittsgebiet und Heimkehrern in den Westen Deutsch-
lands, zu schließen. Eine Entschädigung im Sinne des
Heimkehrerentschädigungsgesetzes habe eine Symbolwir-
kung als Akt der Gerechtigkeit.
Die Koalitionsfraktionen betonen, dass die Diskussion nicht
neu sei und auch ein entsprechender Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 14/4144) sei schon in der
14. Legislaturperiode intensiv beraten worden (Beschluss-
empfehlung und Bericht des Innenausschusses – Bundes-
tagsdrucksache 14/5516). Die Position der Koalitionsfrakti-
onen ist dazu unverändert. Unbestritten sei das schwere,
individuelle Schicksal der Heimkehrer, welches während
der Öffentlichen Anhörung des Innenausschuss am 25. Juni
2003 in besonderem Maße erneut deutlich wurde. Nach wie
vor sei es aber richtig, Hilfen weiterhin über den Stiftungs-
weg zu gewährleisten. Die damaligen Zahlungen an Heim-
kehrer in den Westen seien Eingliederungshilfen gewesen,
gebunden an die historische Situation. Damit sei die heutige
Situation nicht mehr vergleichbar. Zudem sei das Kriegsfol-
genbereinigungsgesetz als bewusste, gesetzgeberische Ent-
scheidung für eine abschließende Regelung zu betrachten.

Berlin, den 24. September 2003
Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Hartmut Büttner (Schönebeck)
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

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