BT-Drucksache 15/1524

Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherstellen

Vom 8. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1524
15. Wahlperiode 08. 09. 2003

Antrag
der Abgeordneten Günter Baumann, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Clemens Binninger, Hartmut
Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel,
Martin Hohmann, Volker Kauder, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder,
Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU

Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
sicherzustellen, dass die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in jedem
anerkannten Einzelfall die Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage nach
§ 18 des Häftlingshilfegesetzes in diesem Jahr auch tatsächlich auszahlen kann.

Berlin, den 8. September 2003
Günter Baumann
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Wolfgang Zeitlmann
Clemens Binninger
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Martin Hohmann
Volker Kauder
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Dr. Ole Schröder
Arnold Vaatz
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Drucksache 15/1524 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Begründung
Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge kann derzeit keine Unterstüt-
zung bei wirtschaftlicher Notlage nach § 18 Häftlingshilfegesetz gewähren,
weil die dafür im Stiftungshaushalt 2003 vorgesehenen Mittel (767 000 Euro
Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt 2003 und 767 000 Euro aus dem Stif-
tungsvermögen) bereits verbraucht sind.
Deshalb warten über 800 anerkannte politische Häftlinge seit Monaten vergeb-
lich auf die einmalige Unterstützung. Zur Auszahlung dieser Anträge fehlen
etwa 2 Mio. Euro. Für die bis Ende 2003 noch zusätzlich zu erwartenden An-
träge wird eine weitere Million Euro nötig sein.
Die Bundesregierung hat in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am
2. Juli 2003 erklärt, dass ihr die Zahlungsunterbrechungen seit Ende März be-
kannt sind. Bereits am 25. Februar 2003 hatte sie überdies auf eine entspre-
chende Anfrage mitgeteilt, dass sie prüfen wolle, ob der Stiftung in diesem Jahr
zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Laut Auskunft des
Bundesministeriums des Innern hat die Bundesregierung diesen Prüfvorgang
bis dato noch nicht abgeschlossen. Eine Lösung für die Betroffenen ist bislang
nicht in Sicht.
Dabei zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Finanzlage der Stiftung auch im
Haushaltsjahr 2004 nicht minder prekär sein wird als im jetzigen: Die Zu-
weisungen vom Bund belaufen sich laut Haushaltsplan 2004 erneut auf die
Summe von 767 000 Euro, während aus dem Stiftungsvermögen nur noch etwa
453 000 Euro bereitstehen. Es ist aber auch 2004 mit einer ähnlich hohen Zahl
von Anträgen wie 2003 zu rechnen. Die derzeit eingeplanten Mittel für 2004
würden nicht einmal ausreichen, um den anerkannten Antragstellern von 2003
die Unterstützung zu gewähren.
Wenn der Stiftung nicht zusätzliche Mittel zugewiesen werden, droht damit be-
reits jetzt jedem neuen Antragsteller, dass er trotz fristgemäßer Antragstellung
überhaupt keine Unterstützung mehr erhalten wird, weil das Häftlingshilfe-
gesetz im Jahr 2005 ausläuft.
Das hohe Alter der Betroffenen und die bei den bereits überprüften Anträgen
zweifelsfrei vorliegende wirtschaftliche Notlage gebieten es, die Zuweisungen
an die Stiftung sofort und noch für das laufende Haushaltsjahr zu erhöhen.
Für das kommende Jahr ist davon auszugehen, dass die von der Bundesregie-
rung in ihrem Haushaltsentwurf für 2004 vorgesehenen Mittel ebenfalls nicht
ausreichen und gegenüber dem Regierungsentwurf um 3,3 Mio. Euro erhöht
werden müssen.

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