BT-Drucksache 15/1317

Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfassende entwicklungsorientierte Welthandelsrunde

Vom 1. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1317
15. Wahlperiode 01. 07. 2003

Antrag
der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Doris Barnett, Uwe Beckmeyer,
Hans-Günter Bruckmann, Ulla Burchardt, Hans Büttner (Ingolstadt),
Detlef Dzembritzki, Siegmund Ehrmann, Monika Griefahn, Gabriele Groneberg,
Anke Hartnagel, Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Klaus Werner Jonas, Karin
Kortmann, Lothar Mark, Caren Marks, Dr. Sascha Raabe, Gerold Reichenbach,
Walter Riester, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Lydia Westrich,
Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Manfred Helmut Zöllmer, Franz Müntefering und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Michaele Hustedt, Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken,
Thilo Hoppe, Fritz Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfassende
entwicklungsorientierte Welthandelsrunde

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die WTO-Ministerkonferenz in Cancun/Mexiko wird sich im September 2003
mit der Zukunft des Handelssystems befassen. Auf der WTO-Ministerkonfe-
renz in Doha wurde noch unter dem Eindruck der Anschläge in New York und
einer spürbaren Abschwächung des Welthandels eine weitere Welthandelsrunde
beschlossen, um ein positives Signal für eine Fortsetzung der multilateralen Zu-
sammenarbeit zu setzen. Diese Welthandelsrunde wurde explizit zur Entwick-
lungsrunde benannt, die zur verbesserten Integration von Entwicklungsländern
in den Welthandel führen soll. Sie umfasst die so genannte Entwicklungsagenda
(Doha Development Agenda), die Agrarverhandlungen, die Präzisierung des
Abkommens zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS Abkommen), ins-
besondere bezogen auf die Frage des Zugangs zu lebensnotwendigen Medi-
kamenten und die Dienstleistungsverhandlungen (GATS-Abkommen). Zudem
wird zu entscheiden sein, ob und in welchem Umfang über neue Themen (sog.
Singapur Themen) zukünftig unter dem Dach der WTO verhandelt wird. Die
laufende Runde soll bis zum 1. Januar 2005 abgeschlossen werden.
Offene Märkte, Globalisierung durch Handel und Direktinvestitionen und tech-
nische Entwicklungen haben in Deutschland und Europa zu Wohlstandsgewin-
nen und zusätzlichem Wachstum geführt und damit zur Schaffung und Siche-
rung von Arbeitsplätzen beigetragen. Europäische Unternehmen – auch mittlere
– sind stark auf weltweite Märkte ausgerichtet und profitieren von ihnen, sind
damit aber auch von Veränderungen auf den Weltmärkten abhängig. Sie sind

Drucksache 15/1317 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

auch an stabilen Handelsbeziehungen und damit ermöglichten Einkommensent-
wicklungen in ihren Partnerländern interessiert.
Marktöffnungen führen zu mehr Wettbewerb und einem schnelleren Struktur-
wandel. Dies ist grundsätzlich positiv, erfordert jedoch von allen Beteiligten ein
hohes Maß an Anpassungsbereitschaft und -fähigkeit. Die deutsche und euro-
päische Nachkriegsgeschichte zeigt, dass die Öffnung der Märkte zusätzliches
Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze gebracht hat. Deutschland und Europa
haben sich im Globalisierungsprozess gut behauptet und können dies auch
künftig, wenn sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten, Innovationen konsequent
fördern und soziale Stabilität bewahren und weiterentwickeln. Zu betonen ist,
dass auch eine Anzahl von Schwellenländern von einer stärkeren Integration in
das Welthandelssystem profitiert haben.
Nicht alle Länder sind jedoch für die Liberalisierung in gleicher Weise gerüstet.
Schlechtere Voraussetzungen haben hier vor allem Entwicklungsländer. Die
Annahme, dass Handelsliberalisierung prinzipiell wachstumsfördernd ist, hat
die Realität der vergangenen 20 Jahre widerlegt. Für den Erfolg der Marktöff-
nung in Entwicklungsländern ist neben der Ausfuhrkapazität Tempo und Um-
fang der Importliberalisierung entscheidend. Nicht Sambia und Haiti, die unter
dem Einfluss von IWF und Weltbank am schnellsten und bedingungslosesten
liberalisiert haben, waren am erfolgreichsten, sondern China, Thailand und
Vietnam, die sich langsam, selektiv und nur graduell geöffnet haben. Die
Chance einer Integration in den Weltmarkt, auf der Grundlage ihrer jeweiligen
nationalen Bedürfnisse sollte gerade den Entwicklungsländern sowohl im
Rahmen der internationalen Handelspolitik als auch der IWF- und Weltbank-
vorgaben systematisch eröffnet werden.
Für Entwicklungsländer bleibt entscheidend, dass sie ihre Marktöffnungs-
schritte selbst definieren können. Sie dürfen also nicht unter Druck geraten,
zwangsweise Marktöffnungsschritte vorzunehmen, die nicht im Einklang mit
ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung stehen. Nicht akzeptabel ist die
Koppelung von Zugeständnissen im Agrarbereich oder anderen, für Entwick-
lungsländer besonders wichtigen Bereichen, mit „erzwungenen“ Liberalisie-
rungsangeboten der Entwicklungsländer. Ähnlich wie es die EU oder die USA
praktizieren, sollten Entwicklungsländer ihre Angebote prüfen und das Recht
nutzen können, strategisch wichtige Sektoren von den Verhandlungen aus-
zunehmen. Die Möglichkeit eingegangene Liberalisierungsverpflichtungen zu
revidieren bzw. zeitweise auszusetzen, muss im GATS Abkommen verbessert
werden, um beispielsweise bei schweren Verwerfungen oder der Verschlechte-
rung des Zugangs zu für die Bevölkerung des Landes wichtigen Dienstleistun-
gen handlungsfähig zu sein.
Die in der Doha-Erklärung angekündigte Bereitschaft, nun stärker auf die Be-
dürfnisse, Schwierigkeiten und Vorschläge von Entwicklungs- und Schwellen-
ländern einzugehen, muss sich an substantiellen Zugeständnissen besonders für
die ärmsten Länder messen lassen. Diese sind bislang von Seiten der großen
Industrieländer nicht erfolgt. In der Doha-Abschlusserklärung gesetzte Fristen
wie die zur praktischen Umsetzung der TRIPS-Health-Erklärung über den Zu-
gang zu billigen Generika zur Bekämpfung von Volksseuchen, die Fristen zu
den Verhandlungen über Special and Differential Treatment und die Fristen für
die Verständigung über Modalitäten eines neuen WTO-Agrarabkommens wur-
den nicht eingehalten.
De facto wurden also im letzten Jahr kaum substantielle Fortschritte erreicht,
und die internationalen Verhandlungen stagnieren bisher. Ein Erfolg der laufen-
den Welthandelsrunde, die eine soziale und ökologische Entwicklung befördert,
kann zum Interessenausgleich zwischen Industrieländern und Entwicklungslän-
dern beitragen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1317

Denn eine positive Entwicklung ist nicht allen am Weltmarkt Beteiligten im
gleichen Ausmaß zugute gekommen. Es sind vor allem die ärmsten Länder, de-
nen Ausschluss und Abkoppelung von der internationalen Integration drohen.
Ohne die Teilhabe dieser Länder an den Gewinnen der internationalen Arbeits-
teilung ist die gemeinsame Zukunft der Welt nicht nachhaltig zu sichern. Des-
wegen ist es notwendig, die Chancen der Globalisierung fairer zu verteilen.
Dies gilt auch für die Auswirkung von Globalisierung auf Frauen und Männer.
Obwohl sich die internationale Staatengemeinschaft die Verbesserung der Le-
benssituationen von Frauen zum Ziel gemacht hat, stagniert die Gleichstellung
von Männern und Frauen seit der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Neue
Chancen ergeben sich für Frauen mit einer guten Ausbildung besonders im
Wissens- und Dienstleistungsbereich. Dennoch tragen Frauen weltweit die
Hauptlast ökonomischer Wandlungsprozesse wie Arbeitslosigkeit, ungesicherte
Arbeitsverhältnisse und die Folgen des Abbaus staatlicher Transferleistungen.
Die negativen Auswirkungen der Globalisierung treffen Frauen unverhältnis-
mäßig stark: Die Verbreitung von Armut als Folge großer Finanzkrisen trifft zu
70 Prozent Frauen. Ihre absolute Zahl steigt deutlich schneller als die der armen
Männer. Die „Feminisierung der Armut“ hat zu einer „Feminisierung der Mig-
ration“ (Deutsche Bischofskonferenz) geführt.
Im September 2000 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs auf dem
Millenniumsgipfel die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen. Diese
Erklärung enthält eine Reihe von Prinzipien, Zielen und Selbstverpflichtungen,
die die gesamte Bandbreite der Vereinten Nationen abdecken. Unter anderem
soll bis 2015 der Anteil der Menschen in der Welt, die in absoluter Armut
leben, halbiert werden. Dazu sind Maßnahmen notwendig, die nachhaltig gute
Regierungsführung (good governance), Entwicklungsfinanzierung und die
wirtschaftliche, soziale, kulturelle und rechtliche Entwicklung fördern. Von
allen diesen Maßnahmen werden auch Frauen profitieren können, wenn damit
mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden für Bildung, Gesundheit, Familien-
planung, für den Aufbau sozialer Sicherung und die Sicherung der Ernährung,
für die Förderung von Kleinstunternehmen und Mikrofinanzierung sowie für
den Aufbau und die Verbesserung von Rechtssystemen in Entwicklungs-
ländern. Hier hat auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
„Globalisierung der Weltwirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 14/9200) Empfeh-
lungen ausgesprochen.
Dazu kann die internationale Handelspolitik beitragen. Die Verbesserung der
Handelschancen ist in Monterrey als eine wichtige Voraussetzung benannt wor-
den, um die Entwicklungsziele zu erreichen. Auch wenn Handelschancen
gerade von Entwicklungsregionen durch bilaterale und regionale Abkommen
und Verhandlungen gestärkt werden können, wie MERCOSUR, das Cotonou-
Abkommen zwischen Europäischer Union und den AKP-Staaten oder die
NEPAD-Inititative für Afrika zeigen, erhöht eine Verbesserung und Stärkung
des internationalen Welthandelssystems die Entwicklungschancen.
Seit dem Jahr 2000 werden zahlreiche wichtige WTO-Abkommen wie die Ver-
einbarungen zu Antidumping, zum Zollwert, zum Streitschlichtungsverfahren,
zu den Importlizenzen, zu den Ursprungsregeln, zu sanitären und phytosanitä-
ren Maßnahmen, zu Schutzklauseln, zu Subventionen und zu Ausgleichszöllen,
über technische Handelshemmnisse, zu Textil, zu den handelspolitischen Län-
derüberprüfungen, zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) und zu den
handelsbezogenen Maßnahmen bei Investitionen überprüft.
Zur Gestaltung einer globalisierten Marktwirtschaft gehören jenseits ökonomi-
scher Prozesse umfassendere gesellschaftliche Ziele. Die Politik hat dabei die
Aufgabe, den Prozess der weltwirtschaftlichen Interdependenzen im Sinne
einer internationalen Struktur- und Ordnungspolitik (global governance) mit zu

Drucksache 15/1317 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

gestalten und sich dabei insbesondere am Ziel einer gerechteren, sozial und
ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsweise zu orientieren.
Der Deutsche Bundestag hält starke, transparente, internationale Institutionen,
durch die sich Industrieländer und Entwicklungsländer gleichermaßen reprä-
sentiert sehen, für unerlässlich. Das gilt für die Reform internationaler Orga-
nisationen, vor allem der der internationalen Finanzinstitutionen. Dies gilt im
Besonderen auch für die Welthandelsorganisation (WTO), die vor der Notwen-
digkeit steht, ihre Struktur und ihr Mandat zu überprüfen und zu verändern.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt:
Die Bundesregierung hat in der EU erfolgreich darauf gedrängt, die neue WTO-
Runde unter das Motto einer besseren Entwicklung und Unterstützung der Ent-
wicklungsländer zu stellen. Um diese Unterstützung gezielt und angemessen
einsetzen zu können, sollte eine stärkere Differenzierung zwischen Entwick-
lungsländern auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor-
genommen werden. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bemühungen der
EU, stärker auf die Entwicklungsländer einzugehen. Er hält die Zusammen-
arbeit zwischen der Europäischen Union und den Entwicklungsländern für den
Schlüssel zu einer erfolgreichen Verhandlungsrunde. Er regt jedoch auch eine
stärkere Süd-Süd-Kooperation in Handelsfragen an. Der Deutsche Bundestag
ist sich der weiterhin bestehenden Bedenken der Entwicklungsländer über die
Tagesordnung der EU im Hinblick auf die Bereiche Umwelt, Landwirtschaft,
Gesundheits-, Verbraucher- und Tierschutz sowie soziale Entwicklung bewusst.
Doch die Entwicklungsländer haben selbst wichtige eigene Zielsetzungen in
Bezug auf Marktzugang, den Abbau von Export-Subventionen, der Präzisie-
rung des Abkommens zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS). Gleiches
gilt für die Verhandlungen zum Dienstleistungsabkommen (GATS), zu den An-
tidumping-Regeln, zur Umsetzung von WTO-Verpflichtungen wie auch bei den
„Singapur Themen“ (Handel und Wettbewerb, Handel und Investitionen). Zum
verbesserten Marktzugang gehören auch faire Wettbewerbschancen für die
Erzeugnisse, deren Qualität und Ruf mit dem geographischen Ursprung und
den traditionellen Herstellungsverfahren zusammenhängt.
Der Deutsche Bundestag unterstützt Anstrengungen der Bundesregierung für
eine umfassende WTO-Verhandlungsrunde, die insbesondere als Entwicklungs-
runde dafür Sorge trägt, dass
l sie eine weitere Liberalisierung und Handelsausweitung zum Nutzen aller

Länder ist und zu mehr nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung führt
und die Risiken der Globalisierung verringert,

l mehr Transparenz, Fairness und Verlässlichkeit in das WTO-Regelwerk und
seine Verfahren eingeführt werden bis hin zur besseren Zugänglichkeit der
WTO-Datenbank (Integrated Data Base) zu den tarifären und nicht-tarifären
Handelshemmnissen,

l die Liberalisierung eine nachhaltige Entwicklung fördert, eine ökologische
und soziale Gestaltung der Globalisierung ermöglicht und die Sorgen der
Zivilgesellschaft und der Sozialpartner berücksichtigt werden,

l die Bemühungen innerhalb der WTO erhöht werden, die Integration der
Entwicklungsländer – insbesondere auch der am wenigsten entwickelten
Länder – in die Weltwirtschaft zu verbessern, z. B. durch verbesserten
Marktzugang, den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, eine Verringe-
rung der Zolleskalation bei verarbeiteten Produkten, den Abbau handelsver-
zerrender Export-Subventionen, spezielle und differenzierte Behandlung,
verbesserte entwicklungsländerspezifische Regeln und zusätzliche tech-
nische Hilfe auch zur Verbesserung ihres Warenangebots,

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1317

l eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der WTO und anderen inter-
nationalen Organisationen, insbesondere der ILO, den Bretton-Woods-Insti-
tutionen, der UNCTAD sowie UNEP und UNDP, unter Beteiligung der
Sozialpartner und der Zivilgesellschaft ermöglicht wird,

l die Europäische Union sicherstellt, dass die Integration von anderen Politik-
feldern in die weltweite Handelsordnung, wie z. B. Umwelt- und Ressour-
censchutz, Schutz von Kulturgütern, soziale Standards und Wettbewerb
systematisch angegangen wird mit dem Ziel einer sozial-ökologischen Ge-
staltung des multilateralen Handels und Investitionsregimes,

l die besondere Bedeutung der Landwirtschaft für Entwicklungsländer be-
rücksichtigt und in diesem Bereich für Agrargüter ein deutlich verbesserter
Marktzugang in die Industrieländer erreicht wird. Den Entwicklungsländern
müssen außerdem die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Ernäh-
rung ihrer Bevölkerung ermöglicht werden,

l die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft anerkannt wird, was sowohl
in den Entwicklungsländern als auch in den Industriestaaten ihren Beitrag
zur Ernährungssicherung, zur nachhaltigen Entwicklung, zum Umwelt-,
Natur- und Landschaftsschutz, zur nachhaltigen Lebensfähigkeit des länd-
lichen Raumes und zur Armutsbekämpfung einschließt (Bundestagsdruck-
sache 15/550),

l die Ergebnisse der UN-Konferenz Financing for Development in Monterrey
(2002) umzusetzen.

Die immer weiter fortschreitende Interdependenz und die vertiefte Integration
in die globale Wirtschaft werfen für die Zukunft Fragen auf, die weit über die
klassischen Handelsinstrumente, wie z. B. Zölle und nicht-tarifäre Handels-
hemmnisse sowie eng definierte wirtschaftliche Interessen hinausgehen. Ge-
sellschaftspolitische Wertvorstellungen und die Einbeziehung von Zielen wie
z. B. den Schutz von Umwelt und Gesundheit, kulturelle Vielfalt und soziale
Ausgestaltung einer Gesellschaft müssen künftig in der globalen Weltwirtschaft
gleichrangig bedacht werden.
Der Deutsche Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit, einen angemessenen
Ausgleich zwischen weiterer Handelsliberalisierung und den Zielen einer nach-
haltigen Entwicklung, des Umweltschutzes, des sozialen Fortschritts und der
Beachtung sozialer Mindeststandards, der Armutsbekämpfung, der Sicherung
des Wettbewerbs und dem Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie dem
Schutz von Kulturgütern und dem Tierschutz zu finden (Bundestagsdruck-
sachen 14/7143, 15/224, 15/500, 15/576). Insbesondere ermutigt der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung, ihre Bemühungen fortzusetzen, in der WTO
ökologische, soziale, kulturelle und gesundheitsschutzbezogene Kriterien stär-
ker zu berücksichtigen und dabei das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zu
verfolgen. So wird die WTO besser in der Lage sein, auf die Herausforderung
zu antworten, die sich aus dem sozialen, ökonomischen und technischen Wan-
del ergeben.
Der Welthandel muss nach festen Regeln abgewickelt werden. Das bedeutet
jedoch nicht, dass die Welt und die Beziehungen zwischen den Staaten allein
durch die Regeln des Handels bestimmt werden können. Die Umsetzung der
von den Staaten eingegangenen Verpflichtungen im Bereich des Handels darf
nicht zu Lasten der Einhaltung ihrer anderen Verpflichtungen in überaus wichti-
gen Bereichen wie der Umwelt oder den Sozialrechten gehen. Dies impliziert
die Notwendigkeit einer klar strukturierten Beziehung der WTO zu anderen
internationalen Abkommen und Organisationen und eine Klärung der WTO-
eigenen Vorschriften, damit politisch sensible Entscheidungen nicht länger aus-
schließlich nach den bisherigen Kriterien der WTO-Streitschlichtungsgremien
getroffen werden. So fordert z. B. das Europäische Parlament auf, das Verhält-

Drucksache 15/1317 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

nis zwischen den WTO-Streitschlichtungsverfahren einerseits und den Streit-
schlichtungsverfahren und Verpflichtungen anderer internationaler Abkommen
andererseits zum Verhandlungsgegenstand zu machen und dabei sicherzustel-
len, dass in WTO-Streitschlichtungsverfahren eine Berufung auf anderweitige
Verpflichtungen erfolgen kann. Außerdem ist eine stärkere Integration zwi-
schen WTO und anderen Institutionen der „global governance“ erforderlich,
um der Organisation Zugang zu unabhängigen und effizienten Mechanismen
für die Beurteilung der Vertretbarkeit umwelt- und verbraucherschutzspezifi-
scher sowie anderer Maßnahmen zu verschaffen, die zur Behinderung des Han-
dels eingesetzt werden könnten. Erfahrungen mit demWTO-Streitschlichtungs-
verfahren zeigen ebenfalls, dass Entwicklungsländer hier verstärkt unterstützt
werden sollten, dass die Transparenz bei laufenden Verfahren verbessert und
dass auf Wunsch der betroffenen Parteien oder des Schiedsgerichts gesell-
schaftliche Gruppen und Nichtregierungsorganisationen hinzugezogen werden
könnten.
Der Deutsche Bundestag betont die Bedeutung einer regelmäßigen Information
an das europäische Parlament und die nationalen Parlamente durch die Europä-
ische Kommission und die nationalen Regierungen in offener und transparenter
Form. Die Parlamente sollten ihrerseits stärker als bislang über die weit reichen-
den Auswirkungen von Welthandelsrunden debattieren. Auf dem Weg einer
internationalen Vernetzung von Parlamenten sind durch die WTO Parlamen-
tarierkonferenzen erste Schritte in diese Richtung unternommen worden. Dies
begrüßt der Deutsche Bundestag.
Der Deutsche Bundestag befürwortet eine stärkere Verankerung des Schutzes
der kulturellen Vielfalt innerhalb der WTO. Der Erhalt der kulturellen Vielfalt
darf durch Handelsliberalisierung nicht gefährdet werden. Die Regeln der WTO
müssen darauf geprüft werden, ob sie dem Schutz und dem Erhalt der kulturel-
len Vielfalt und dem Schutz von Kulturgütern zuwiderlaufen.
Der Deutsche Bundestag befürwortet eine stärkere Verankerung des Umwelt-
schutzes innerhalb der WTO. Es ist ein Erfolg der Europäischen Union, dass in
der WTO verstärkt über Umweltthemen und nachhaltige Entwicklung dis-
kutiert wird. Aktuell wird über das Verhältnis von Multilateralen Umweltab-
kommen und dem Regelwerk der WTO verhandelt. Internationale Umweltab-
kommen (MEAs: multilateral environmental agreements) haben eine zentrale
Bedeutung für die Lösung regionaler und globaler Umweltprobleme. Die inter-
nationale Umweltpolitik ist geprägt durch ein Netz von fast 200 Verträgen mit
bilateraler, regionaler und multilateraler Reichweite. Im Rahmen der WTO
sollen durch internationale Umweltabkommen gerechtfertigte Handelsmaß-
nahmen nicht für unzulässig erklärt werden können. Im Gegenzug müssen An-
forderungen an internationale Umweltabkommen definiert werden, die einen
Missbrauch zu handelspolitischen Zwecken verhindern. Analog zu den Ausfüh-
rungen im Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit befürwortet der
Deutsche Bundestag, dass Handel und Umwelt gegenseitig ergänzend auf das
Ziel einer nachhaltigen Entwicklung hinwirken sollen.
Der Deutsche Bundestag betont, dass die Gleichrangigkeit zwischen Umwelt-
politik und Handelspolitik sichergestellt wird. Umweltpolitische Maßnahmen
und die Verständigung auf zukünftige Umweltschutzabkommen dürfen nicht
durch die Regeln der WTO ausgehebelt werden. Es sollte sichergestellt werden,
dass die Zusammenarbeit zwischen allen umweltrelevanten UN-Institutionen
und der WTO durch regelmäßige Beteiligung und entsprechende Anhörungs-
rechte verbessert wird.
Das Verhältnis zwischen WTO-Regeln und Umweltschutzregeln sowie Um-
weltstandards muss geklärt werden: insbesondere die Berücksichtigung von
Rücknahmeverpflichtungen und Kennzeichnungssystemen basierend auf der
Analyse von Produktions- und Herstellungsprozessen bei WTO-Regeln. Außer-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1317

dem muss das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Verbraucher verfestigt und ver-
ankert werden. Wegweisend sind hier die im Januar 2000 im Rahmen des Bio-
safety-Abkommens vereinbarten Regelungen für den Handel mit gentechnisch
veränderten Organismen. Möglichkeiten und Bedingungen für die Unterstüt-
zung des verstärkten Transfers von Umwelttechnologien in Entwicklungsländer
sollen geklärt und berücksichtigt werden.
Die Frage, wie der Export und der Gebrauch von umwelt- und gesundheits-
gefährdenden Gütern, Stoffen, Produktionsmethoden, welche im Exportland
verboten sind, zu behandeln und zu sanktionieren sind, muss international dis-
kutiert werden. Die WTO-Verhandlungen müssen mit dem Ziel genutzt werden,
umweltschädliche Subventionen weltweit insbesondere in der Landwirtschaft
und in der Fischerei abzubauen, denn sie tragen zur Verschärfung von Umwelt-
problemen (Überfischung, Schädigung der biologischen Vielfalt, Verschlechte-
rung der Böden) bei.
Der Deutsche Bundestag unterstützt die Arbeit der von der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) einberufenen World Commission on the Social
Dimension of Globalization, die im Herbst 2003 über ihre Erkenntnisse berich-
ten wird. Der Deutsche Bundestag ist überzeugt, dass die Einhaltung von Kern-
arbeitsnormen nicht nur eine ethische Frage ist, sondern dass dadurch auch die
wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Länder positiv gefördert wird.
Eine Koordinierung der Politik zwischen den internationalen Organisationen,
aber auch Kohärenz auf europäischer und nationaler Ebene, ist eine wesentliche
Voraussetzung für einen Fortschritt in der Armutsbekämpfung. Es muss eine
Strategie entwickelt werden, wie die Beziehung zwischen Handel und entwick-
lungshemmenden Problemen wie Verschuldung, Seuchen, Armut und Waffen-
handel angegangen werden kann. Darüber hinaus müssen die Kernarbeits-
normen als Teil der Menschenrechte im WTO-Regime verankert werden. Die
Frage der Kernarbeitsnormen muss auch in der laufenden Welthandelsrunde
nach Cancun diskutiert und die Bemühungen verstärkt werden, eine für Indus-
trie- und Entwicklungsländer gleichermaßen akzeptable Lösung zu finden und
durch positive Anreize zu fördern, ähnlich wie dies im Cotonou-Abkommen
zwischen EU und AKP-Staaten geregelt worden ist. Die Kernarbeitsnormen,
hergeleitet aus den universellen Menschenrechten, sind Teil einer umfassen-
deren Agenda zur sozialen Entwicklung und können dazu beitragen, die
Ungleichbehandlung der Geschlechter und die soziale und wirtschaftliche Aus-
grenzung in den Griff zu bekommen sowie eine gerechtere Aufteilung der Han-
delsgewinne innerhalb und zwischen den Ländern zu erreichen. In der Ab-
schlusserklärung der ersten Ministerkonferenz der WTO in Singapur wurde in
der Schlusserklärung explizit die „Verpflichtung, die international anerkannten
Kernarbeitsstandards einzuhalten“ aufgenommen. Doch verbindliche Kern-
arbeitsnormen und Sozialstandards in der WTO zu verhandeln und verankern
trifft nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf Widerstand der Entwick-
lungsländer. Vergleichbar der Diskussion über Umweltstandards wird hier
ebenfalls die Befürchtung neuer protektionistischer Barrieren geäußert.
Der Handel mit Dienstleistungen ist weltweit ein dynamischer Wachstums-
bereich der Wirtschaft. Nach Angaben der WTO erreichte der Dienstleistungs-
handel im Jahr 1999 einen Wert von 1,34 Billionen US-Dollar, was einem
Fünftel des gesamten Welthandels entspricht. Dreiviertel der Dienstleistungs-
exporte entfallen derzeit auf die Industrieländer. Größte Exporteure sind die EU
und die USA.
Die stärkere Einbeziehung des Dienstleistungshandels in den Welthandel ver-
ändert den Charakter der Welthandelsorganisation grundlegend. Ihre Regel-
setzungs- und Streitschlichtungsverfahren beschränken sich nicht mehr auf ihre
traditionelle Domäne von Zollabbau und diskriminierungsfreiem Handel mit
Gütern, sondern greifen zunehmend tief in die Innenpolitik der Nationen ein

Drucksache 15/1317 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

und berühren dabei sensible Bereiche wie geistiges Eigentum, persönliche
Dienstleistungen, Banken und Versicherungen ebenso wie Telekommunikation,
Transport, Kultur, audiovisuelle Dienstleistungen, alle Bereiche der öffent-
lichen Daseinsvorsorge und des öffentlichen Beschaffungswesens.
Der Deutsche Bundestag sieht Klärungsbedarf bei dem Problem der präzisen
Definition des Begriffs „öffentliche Daseinsvorsorge“ im Rahmen der GATS-
Verhandlungen, um Streitigkeiten bzw. Streitschlichtungsverfahren bei der
WTO zu vermeiden und die öffentliche Daseinsvorsorge durch politische Ent-
scheidungen zu sichern. In der Frage der Gewährleistung und Sicherstellung
eines hohen Qualitätsstandards beim Zugang zur staatlichen Daseinsvorsorge
der nationalen Staaten darf sich Qualitätssicherung dabei nicht allein auf die
staatlichen Angebote beschränken, sondern muss alle in- und ausländischen
privaten Angebote mit einbeziehen. Die Entscheidung über die Gewährung von
öffentlichen Subventionen muss bei den nationalen Staaten verbleiben. Der
Deutsche Bundestag hat aus diesem Grunde seine Bedenken in den laufenden
Verhandlungen zum Handel mit Dienstleistungen (GATS) in einem Parlaments-
vorbehalt zum Ausdruck gebracht (Bundestagsdrucksache 15/576) und dabei
auf die Frage der Geltung des jeweiligen inländischen Arbeits- und Tarifrechts,
der Frage der Einhaltung grundlegender Arbeitnehmer- und Sozialrechte (ins-
besondere ILO-Kernarbeitsnormen) durch Entleih- und Entsendefirmen und
ihrer vertraglichen Absicherung durch nationales bzw. europäisches Recht
sowie deren Kontrolle bzw. Kontrollmöglichkeiten hingewiesen. Die Bedenken
beziehen sich auch auf die Frage der Einhaltung international vereinbarter
Umweltstandards, Probleme einer weitergehenden Öffnung der Dienstleis-
tungsmärkte bei Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Umweltdienst-
leistungen oder im Verkehrsbereich.
Widersprüchlich ist, dass die EU einerseits die eigenen Wassermärkte nicht im
Rahmen des GATS-Abkommens liberalisieren möchte, andererseits aber Forde-
rungen zur Öffnung der Märkte im Wassersektor an viele Entwicklungsländer
gestellt hat. Wasser kann nicht wie eine beliebige Ware, ein beliebiges Handels-
gut betrachtet werden. Deshalb sollte kein Druck erzeugt werden, diesen
Bereich im Rahmen des GATS-Abkommens regulieren zu wollen. Viele Ent-
wicklungsländer verfügen nicht über die institutionellen Voraussetzungen für
sozial und ökonomisch sinnvolle Marktöffnung. Deshalb ist im weiteren Ver-
lauf der GATS-Verhandlungen verstärkte Transparenz und Sicherung der Flexi-
bilität geboten.
Die umfassenden Ziele der EU können nur erreicht werden, wenn die Industrie-
länder in allen genannten Bereichen ausreichend auf die Entwicklungsländer
zugehen. Die EU kann und sollte hier eine Vorreiterrolle spielen zum Beispiel
bei der Unterstützung der Forderung nach einer Überprüfung und eventuellen
Revision des TRIPS-Abkommens. Dies hat die Parlamentarische Versammlung
von AKP-EU in einer Resolution vom April 2003 bekräftigt.
Durch die Erklärung von Doha über den „Zugang zu lebensnotwendigen Medi-
kamenten“ schien die existentielle Frage einer verbesserten Medikamenten-
versorgung, die nicht durch das TRIPS-Abkommen eingeschränkt werden darf,
geklärt zu sein. Dort wurde die Bedeutung der Bekämpfung von HIV/Aids,
Malaria und Tuberkulose und anderer Krankheiten betont und die Möglich-
keiten der Länder gestärkt, darauf mit angemessenen Mitteln zu reagieren. Dies
schließt ausdrücklich das Recht von Staaten ein, einen Notstand auszurufen und
die für notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. den Einsatz und die Produktion
von Generika, zu ergreifen. Bis Ende letzten Jahres sollten offene Fragen zur
Präzisierung des Abkommens gelöst werden. Dies ist nicht gelungen. Die ärms-
ten Länder sollten unbefristet von allen Verpflichtungen des TRIPS-Abkommens
ausgenommen werden. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zur institutio-
nellen Fähigkeit dieser Länder und zu ihrer Wirtschaftskraft.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/1317

Eine Revision des TRIPS-Abkommens sollte weiterhin zum Ziel haben, die
Patentierung der Entdeckung lebender Organismen zu verbieten, das WTO-
Regime mit der internationalen Biodiversitätskonvention in Einklang zu brin-
gen, das traditionelle Wissen, die Innovationen, Verfahren und Technologie der
indigenen Völker und kleiner Landwirte in den Entwicklungsländern anzu-
erkennen und zu wahren. Durch das WTO-Regime darf der Zugang zu pflan-
zengenetischen Ressourcen nicht eingeschränkt werden. Das Recht der Länder,
traditionelle Verwendung von biologischen Materialien fortzuführen sowie
Saatgut für die Wiederaussaat und für die lokale Forschung uneingeschränkt
verwenden zu können, sollte gestärkt werden. Gleichzeitig sollten Entwick-
lungsländer bei der Einführung eines Patentrechts und der Umsetzung des
TRIPS-Abkommens unterstützt werden.
Der Deutsche Bundestag betont die Bedeutung der WTO-Agrarverhandlungen,
die zwei Grundanliegen gerecht werden müssen (Bundestagsdrucksache 15/550).
Zum einen geht es darum, die internationale Agrarpolitik und den Agrarhandel
kohärent zu den Zielen einer Neuorientierung der Landwirtschaft und der
Lebensmittelproduktion in Europa sowie der damit verbundenen Umwelt- und
Qualitätskriterien zu organisieren. Die eingeleitete Agrarwende in Deutschland
und Europa darf nicht durch die Beschlüsse der WTO unterlaufen werden.
Nachhaltige Produktion und Gesundheitsschutz sind grundlegende Ziele
sowohl für Industrie- als auch Entwicklungsländer. Ihre Umsetzung erfordert
die Verankerung internationaler Standards in der Lebensmittelproduktion.
Damit es hierbei für die Entwicklungsländer nicht zu neuen Marktbarrieren
kommt, müssen sie bei der Erfüllung der Standards unterstützt werden. Zum
anderen müssen die Ergebnisse der Agrarverhandlungen in Einklang mit den
Bemühungen der Entwicklungsländer stehen, ihre Entwicklungsziele zu errei-
chen. Dazu gehört eine drastische Reduzierung bzw. der Abbau aller Formen
der Export-Subventionierung der Industrieländer. Zudem muss das Recht auf
Nahrung sowie das Ziel, die Zahl der Hungernden bis zum Jahr 2015 mindes-
tens zu halbieren, durch die Beschlüsse im Rahmen der WTO befördert werden.
Verschiedene Entwicklungsländer haben sich für die Einrichtung einer „Devel-
opment Box“ ausgesprochen, u. a. um die auf einheimischen Sorten basierende
Nahrungsmittelproduktion besonders bei Grundnahrungsmitteln zu schützen
und Dumping mittels subventionierter Exporte abwehren zu können. In Doha
wurde die Sonder- und Vorzugsbehandlung von Entwicklungsländern (special
and differential treatment) als Bestandteil aller Verhandlungen akzeptiert.
Da das für die Agrarverhandlungen vorgelegte WTO-Modalitätenpapier nicht
beschlossen wurde, gibt es keine abgestimmten Vorgaben für die weitere Ge-
staltung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums. Die im Papier enthalte-
nen Vorschläge waren aus entwicklungspolitischer Sicht, aber auch bezogen auf
das europäische Modell einer flächendeckenden, multifunktionalen Landwirt-
schaft unausgewogen und würden zum Abbau unzähliger Arbeitsplätze im
ländlichen Raum führen. Die EU sollte in den Verhandlungen, ähnlich dem
Cotonou-Abkommen, ein Präferenzsystem stärken für die Einfuhr von Produk-
ten aus Entwicklungsländern, welche vereinbarte Standards erfüllen. Sie sollte
sich ebenfalls für die Förderung freiwilliger Initiativen im Bereich des Labeling
und der Verhaltenskodizes einsetzen.
Auf der Ministerkonferenz in Cancun wird erneut darüber entschieden werden,
ob in Zukunft über neue Themen in der WTO verhandelt werden soll. Dabei geht
es um die Themen „Handel und Wettbewerb“, „Handel und Investitionen“ und
die Einbeziehung des öffentlichen Auftragswesens. Zahlreiche Entwicklungslän-
der haben sich gegen eine Erweiterung der WTO-Agenda ausgesprochen.
Auch wenn die EU sich bislang für die Aufnahme der genannten Themen aus-
gesprochen hat, sollte sie angesichts des derzeitigen Stands der laufenden Ver-
handlungen zur Entwicklungsrunde, zu TRIPS, GATS oder den Agrarverhand-

Drucksache 15/1317 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

lungen erwägen, dass hier erst substantielle Fortschritte erreicht sein müssen,
bevor weitere Themen in das internationale Handelssystem eingebracht wer-
den. Die Bundesregierung sollte in diesem Sinne auf die europäische Verhand-
lungsposition einwirken.
Die besonderen Probleme, welche Entwicklungsländer bei der Liberalisierung
ihrer Volkswirtschaften haben, sind zu berücksichtigen. Hieraus folgt auch die
Notwendigkeit einer entwicklungsländerfreundlichen Interpretation bzw. Wei-
terentwicklung der GATT/WTO-Regeln auf der Grundlage und im Rahmen des
„Special and Differential Treatment“. Alle Verpflichtungen der Entwicklungs-
länder in der WTO sind daraufhin zu prüfen, ob sie verbesserte Ausnahmerege-
lungen benötigen. Die Probleme, welche viele Entwicklungsländer haben, die
in der Uruguay Runde eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen, sind ernst
zu nehmen. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU den Entwicklungs-
ländern in dieser Frage bereits entgegengekommen ist. In Cancun muss die EU
den Entwicklungsländern weiter entgegenkommen als seit Doha geschehen.
Hinzu kommt, dass gerade Entwicklungsländer schon viele Märkte auf Druck
von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank im Laufe der ver-
schiedenen Strukturanpassungs- und Entschuldungsmaßnahmen geöffnet
haben. Und dies wird nicht nachträglich angerechnet, sondern als gegeben hin-
genommen. Also sind viele dieser Länder von vornherein in der schwächeren
Verhandlungsposition, weil sie weitere größere Privatisierungs- und Liberali-
sierungsvorhaben nicht mehr anzubieten haben.
Damit die Entwicklungsländer, insbesondere die ärmsten Länder gleichberech-
tigt an den WTO-Prozessen teilnehmen können, ist es notwendig, sie in viel-
facher Hinsicht zu unterstützen. Insbesondere geht es darum, ihre analytische
Fähigkeit zu stärken, die relevanten WTO-Regeln zu interpretieren, zum Nutzen
für das eigene Land auszulegen und umzusetzen sowie daraus eine eigenstän-
dige Verhandlungsposition abzuleiten. Weiterhin sollte die Verhandlungsfähig-
keit der Entwicklungsländer gestärkt werden. Hier ist der in Doha eingeführte
„Global Trust Fund“ zu erwähnen. Die bereits eingeleiteten Unterstützungsmaß-
nahmen der Bundesregierung werden nachdrücklich begrüßt.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung von WTO-Regeln
häufig administrativ schwierig und finanziell aufwendig ist. Dies gilt insbeson-
dere für die Einhaltung von Gesundheits-, Umwelt-, Wettbewerbs- und anderen
Standards, weil hierfür die Schaffung von komplexen Institutionen erforderlich
ist. Bei der Festlegung neuer WTO-Verpflichtungen für Entwicklungsländer
sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden und möglichst parallel gleicher-
maßen verpflichtende Regeln für Industrieländer festgeschrieben werden, die
notwendige Unterstützung zum Kapazitätsaufbau der Entwicklungsländer zu
leisten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. darauf hinzuwirken, dass weitere Liberalisierungsmaßnahmen innerhalb der

WTO mehr Wachstum und Arbeitsplätze erzeugen sowie das multilaterale
System des Ausgleichs von Handelsinteressen stärken, sich an dem Prinzip
der nachhaltigen Entwicklung orientieren und somit eine soziale und ökolo-
gische Gestaltung der Globalisierung ermöglichen;

2. sich für die Stärkung der internationalen Umwelt- und Sozialpolitik einzu-
setzen und die Einhaltung internationaler Abkommen und Konventionen auf
diesen Gebieten durch das WTO-Regime künftig sicherzustellen;

3. sich in der WTO-Runde für einen substantiell verbesserten Marktzugang der
Entwicklungsländer einzusetzen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/1317

4. auf Geschlechtergerechtigkeit und geschlechtsspezifische Kohärenz bei
internationalen Verhandlungen hinzuwirken. Das heißt vor Unterzeichnung
von Handelsabkommen sollen geschlechtsspezifische Folgenabschätzun-
gen durchgeführt werden;

5. sich dafür einzusetzen, dass der Schutz von Kulturgütern und der kulturel-
len Vielfalt nicht durch die WTO-Regeln unterminiert wird. Dazu gehört
die Überprüfung aller Liberalisierungsmaßnahmen auf ihre Kulturverträg-
lichkeit;

6. sich dafür einzusetzen, dass über die eigenen legitimen Interessen hinaus,
die in Doha eingeleitete „Entwicklungsrunde“ fortgeführt wird, in der die
Interessen und Vorschläge aus den Entwicklungsländern angemessen be-
rücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere angemessene Übergangs-
fristen für Entwicklungsländer bei der Implementierung bereits eingegange-
ner Liberalisierungsverpflichtungen, die Verbesserung des Marktzugangs
bei Produkten, die für Entwicklungsländer von besonderer Bedeutung sind,
der Abbau von Handelsbarrieren für die ärmsten Entwicklungsländer und
die Bereitstellung von Hilfen für Aufbau- und Ausbau von handelspoliti-
schen Kapazitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie die Fort-
setzung der Unterstützung der UN-Entwicklungsziele;

7. die internationalen Bemühungen zur Kodifizierung des „Rechts auf Nah-
rung“ zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass die Durchsetzung
des Rechts auf Nahrung als Zielvorgabe in die Präambel des WTO-Agrar-
abkommens aufgenommen wird;

8. sich dafür einzusetzen, dass die Multifunktionalität der Landwirtschaft und
damit Maßnahmen zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes, der
Entwicklung ländlicher Räume, der Arbeitsplatzsicherung, des ländlichen
Tourismus und regionaler Wirtschaftskreisläufe als förderungswürdig im
Rahmen der „green box“ anerkannt werden; sich in diesem Rahmen ins-
besondere dafür einzusetzen, dass Agrarumweltmaßnahmen sowohl in
Industrie- als auch in Entwicklungsländern weiterhin vollständig als Maß-
nahmen im Rahmen der „green box“ gefördert werden können;

9. sich für die Aufnahme einer klar definierten „development box“ im WTO-
Agrarabkommen einzusetzen, um die Ernährungsbasis in Entwicklungs-
ländern zu stärken und die Bedingungen für die Entwicklung des länd-
lichen Raums zu verbessern; hierzu zählt auch, den Entwicklungsländern
das Recht zuzugestehen, ihren eigenen Agrarsektor durch Außenschutz
und interne Stützung schützen und fördern zu können. Dabei sollen jedoch
alle Maßnahmen transparent und nachvollziehbar erfolgen;

10. sich dafür einzusetzen, alle Formen der Exportsubventionierung der Indus-
trieländer drastisch zu reduzieren mit dem Ziel diese abzuschaffen. Stüt-
zungszahlungen der Industriestaaten, die auf Produkte bzw. die Produktion
bezogen sind und bei denen der Export des Produkts einen bestimmten An-
teil überschreitet, sollen wie Exportsubventionen behandelt werden. Sich
in diesem Zusammenhang dafür einzusetzen, dass mit durch den Export-
subventionsabbau frei werdenden Mitteln auch die ländliche Entwicklung
in Entwicklungsländern gefördert wird und diese Länder darin unterstützt
werden, Weiterverarbeitungskapazitäten von Agrarprodukten auf- und aus-
zubauen;

11. sich dafür einzusetzen, dass Direktzahlungen weiterhin zur Einkommens-
sicherung gewährt werden können und um hohe Standards im Tier- und
Umweltschutz, der Lebensmittelsicherheit und bei Agrarumweltmaßnah-
men zu erhalten;

Drucksache 15/1317 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

12. sich dafür einzusetzen, dass Produkte aus Fairem Handel mit Entwick-
lungsländern einen bevorzugten Marktzugang erhalten und dass ein Präfe-
renzsystem erarbeitet wird für die Einfuhr von Produkten aus Entwick-
lungsländern, welche vereinbarte Standards erfüllen, oder freiwillige
Initiativen im Bereich des Labeling und der Verhaltenskodizes fördern;

13. sich dafür einzusetzen, dass das Vorsorgeprinzip und Verbraucherschutz
sowie ökologische, gesundheitsbezogene und tierschutzorientierte Stan-
dards in der Agrarproduktion auch im WTO-Regime verankert werden.
Transparente und allgemeingültige Kennzeichnungsregeln sollen für
Lebens- und Futtermittel vereinbart und ihre verbindliche Anwendung
ermöglicht werden;

14. sich für eine generelle Überprüfung und gegebenenfalls Revision der ent-
sprechenden TRIPS-Bestimmungen sowie für den weitreichenden Zugang
zu lebensnotwendigen Medikamenten in Entwicklungsländern und eine
entsprechende Präzisierung des TRIPS-Abkommens in diesem Bereich
einzusetzen;

15. auf eine größere Kohärenz der Politik durch verbesserte Zusammenarbeit
zwischen der WTO und anderen internationalen Organisationen, insbeson-
dere der ILO, den Bretton-Woods-Institutionen und Institutionen des UN-
Systems, hinzuwirken;

16. als einen realisierbaren Schritt dahin weiterhin auf die Einrichtung eines
ständigen Forums zwischen WTO und ILO zu Fragen der Sozialstandards
hinzuwirken;

17. sich bei den GATS-Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die nationalen
Staaten die Qualitätssicherung beim Zugang zur staatlichen Daseinsvor-
sorge auf der Ebene politischer Entscheidungen gewährleisten und dass die
Kriterien nicht nur auf staatliche Angebote, sondern auch auf alle in- und
ausländischen Angebote angewendet werden. Auch die Entscheidung über
die Gewährung von öffentlichen Subventionen muss bei den nationalen
Staaten verbleiben;

18. in der Europäischen Union darauf hinzuwirken, die Flexibilität und die
Transparenz des GATS-Abkommens in den laufenden WTO-Verhandlun-
gen zu verstärken. Dies betrifft zum einen die souveräne Entscheidung der
WTO-Mitglieder, welche Sektoren sie in welchem Ausmaß für ausländi-
sche Anbieter öffnen wollen, zum anderen welche Sektoren sie von den
GATS-Verpflichtungen ausnehmen wollen. GATS-Verpflichtungen müssen
die Möglichkeit einschließen, Modelle zu erproben und spezifische Ver-
pflichtungen zu überprüfen und zurückzunehmen, wenn die damit verbun-
denen Erwartungen nicht realisiert werden können, und vor Übernahme
weiterer Liberalisierungsverpflichtungen Folgeabschätzungen durchzufüh-
ren und öffentlich zu diskutieren;

19. in der Europäischen Union darauf hinzuwirken, die öffentliche Daseins-
vorsorge zu sichern, auch weiterhin keine Angebote zur Aufnahme von
Verhandlungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Audiovisuelle
Dienstleistungen sowie Gesundheitsdienstleistungen und Wasserversor-
gung zu machen. Gleiches gilt für weitergehende Angebote bei Abwasser-
entsorgung, bei Umweltdienstleistungen oder im Verkehrsbereich;

20. sich dafür einzusetzen, dass die EU keinen Druck erzeugt, den Bereich
Wasser im Rahmen des GATS-Abkommens zu regeln. Die EU sollte auf
Forderungen bei der Wasserversorgung an die Entwicklungsländer ver-
zichten;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/1317

21. darauf hinzuwirken, dass es im Rahmen der GATS-Verhandlungen im
Finanzsektor nicht zu einer Schwächung der nationalen Geld- und
Währungspolitik kommt, und dass das heimische Währungs- und Banken-
system gestärkt wird. So sollte der Schutz des Finanzsystems gegebenen-
falls durch Beschränkungen von Kapitalzu- und -abflüssen, ebenso wie
durch erprobte weitere Maßnahmen, nicht durch die Verpflichtungen des
GATS-Abkommens erschwert werden;

22. in der EU anzuregen, die Verhandlung neuer Themen wie der „Singapur-
Themen“ Wettbewerb, Investitionsschutz, Transparenz im öffentlichen
Auftragswesen erst dann aufzunehmen, wenn in den laufenden Verhand-
lungen substantielle Ergebnisse im Sinne einer Entwicklungsrunde erreicht
sind;

23. darauf hinzuwirken, ein Investitionsschutzabkommen in der WTO so zu
verhandeln, dass nicht nur neue Rechte und mehr Verfahrenssicherheit für
Investoren geregelt werden, sondern Ínvestoren gleichzeitig verpflichtet
werden, international vereinbarte Standards wie die ILO-Kernarbeitsnor-
men und die OECD-Richtlinien für multinationale Konzerne einzuhalten;

24. darauf hinzuwirken, dass in den anstehenden, insbesondere auch den infor-
mellen Verhandlungsprozessen die Beteiligung und Verhandlungskapazität
auch der ärmeren und kleineren Entwicklungsländer sichergestellt und
gestärkt wird;

25. sich entsprechend der Beschlüsse und dem Parlamentsvorbehalt des Deut-
schen Bundestages (Bundestagsdrucksache 15/576) dafür einzusetzen,
dass die Entscheidungsprozesse in der Handelspolitik der EU und der
WTO transparenter, offener und verantwortungsbewusster gestaltet und die
Zeitabläufe der nationalen Parlamente stärker berücksichtigt werden, damit
die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Parlamente frühzeitig, regel-
mäßig, umfassend und detailliert über den Fortgang der Verhandlungen in-
formieren und breitenwirksame Partizipation und Diskussion ermöglichen
können;

26. insbesondere deutlich zu machen, dass zum einen die internen demokra-
tischen Grundstrukturen der WTO und zum anderen die Prüfung ihrer
Aktivitäten durch Parlamente und Öffentlichkeit verbessert werden müs-
sen. Handelspolitik auf nationaler wie multilateraler Ebene darf nicht mehr
isoliert betrieben werden, sondern bedarf im Sinne der oben dargelegten
Kohärenz der Handelspolitik mit anderen Politikfeldern insbesondere
nachhaltiger Umwelt- und Sozialpolitik einer parlamentarischen Beratung
und Kontrolle. So soll eine größere Transparenz der Streitschlichtungs-
verfahren der WTO gewährleistet werden, insbesondere durch den Zugang
der Öffentlichkeit zu den Verfahren. In diesem Zusammenhang ist die Ein-
richtung einer parlamentarischen Versammlung der WTO, die eine be-
ratende Rolle im Hinblick auf die strategischen Entscheidungen im Bereich
des internationalen Handels erhalten würde, anzustreben;

27. dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Ergebnisse der Minister-
konferenz unmittelbar nach ihrem Abschluss vorzulegen, ihn zeitgerecht
und laufend über den Fortgang der Welthandelsrunde zu unterrichten und
ihn gegebenenfalls rechtzeitig in die Ausarbeitung des EU-Verhandlungs-
mandats für die Welthandelsrunde einzubeziehen;

28. die deutsche Öffentlichkeit und insbesondere Wirtschaftsverbände, Ge-
werkschaften und Nichtregierungsorganisationen über die Ergebnisse der
Ministerkonferenz umfassend zu informieren, einen intensiven Dialog
sicherzustellen, um die Partizipation einer möglichst breiten Öffentlichkeit
zu ermöglichen;

Drucksache 15/1317 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

29. mit ihrer Verhandlungsstrategie deutlich zu machen, dass die Europäische
Union im Zusammenhang mit Umwelt- und Verbraucherschutz, Handel
und sozialer Entwicklung sowie den WTO-Reformen nur bei nachweislich
wesentlichen Fortschritten eine Garantie für den Erfolg einer neuen Runde
als Entwicklungsrunde sehen kann, und dass mit einer solchen Perspektive
weitergehende Zugeständnisse vertretbar sein können. Denn diese Be-
reiche tragen wesentlich zur künftigen Ausrichtung, Rechtmäßigkeit und
Akzeptanz der Welthandelsordnung bei. Angesichts der Tatsache, dass in
erster Linie die meisten Entwicklungsländer in hartem Wettbewerb unter-
einander stehen, hilft eine Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen im
WTO-Regime zu deren allgemeiner Einhaltung.

Berlin, den 1. Juli 2003
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.