BT-Drucksache 15/1231

Steuern: Niedriger - Einfacher - Gerechter

Vom 24. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1231
15. Wahlperiode 24. 06. 2003

Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Friedrich Merz, Heinz Seiffert, Dietrich
Austermann, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Jochen Borchert,
Manfred Carstens (Emstek), Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Albrecht
Feibel, Klaus-Peter Flosbach, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme,
Hans-Joachim Fuchtel, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter,
Bernhard Kaster, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Dr. Michael Luther, Laurenz
Meyer (Hamm), Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Kurt J. Rossmanith,
Peter Rzepka, Anita Schäfer (Saalstadt), Norbert Schindler, Georg Schirmbeck,
Christian Freiherr von Stetten, Antje Tillmann, Klaus-PeterWillsch, DagmarWöhrl,
Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Steuern: Niedriger – Einfacher – Gerechter

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Deutschland befindet sich in der schwierigsten Finanzlage der Nachkriegs-

zeit. Seit drei Jahren stagniert die Wirtschaft und die Arbeitslosigkeit explo-
diert. Dafür trägt die Bundesregierung mit ihrer katastrophalen Wirtschafts-
und Finanzpolitik die Verantwortung. Jede Maßnahme der Bundespolitik
muss deshalb darauf ausgerichtet sein, zur Verbesserung der wirtschaftli-
chen und finanziellen Situation sowie der Arbeitsmarktsituation beizutra-
gen. Die Fraktion der CDU/CSU setzt sich schon seit Jahren für eine durch-
greifende Steuerreform mit niedrigen Steuersätzen ein, die die Steuerbelas-
tung der Steuerpflichtigen durchgreifend senkt. Hohe Steuersätze und eine
zu hohe Steuerlast hemmen die wirtschaftliche Dynamik, engen Spielräume
für Eigeninitiative ein und mindern die Leistungs- und Investitionsbereit-
schaft. Die Bundesregierung hat sich einer solchen Steuerpolitik stets ver-
weigert. Das dreistufige Steuersenkungsgesetz mit Entlastungsstufen in den
Jahren 2001, 2003 und 2005 und einer erheblichen Verbreiterung der ein-
kommensteuerlichen Bemessungsgrundlage zur Gegenfinanzierung ab 2001
ist gescheitert wie die nachträglichen Reparaturmaßnahmen und Verände-
rungen des ursprünglichen Vorhabens zeigen. Es hat, wie die Fraktion der
CDU/CSU prognostizierte, insbesondere wegen der Teile zur Unterneh-
menssteuerreform, nicht die Wachstumseffekte gebracht, die sich die Bun-
desregierung erhofft hat.

2. Die Politik der Bundesregierung ist in den letzten viereinhalb Jahren ge-
kennzeichnet durch kurzfristigen, erfolglosen Aktionismus, dem jegliche
ordnungspolitische Ausrichtung fehlt. Die Verschiebung der zweiten Entlas-
tungsstufe des Steuersenkungsgesetzes von 2003 auf 2004 und die einjäh-
rige Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes zur kurzfristigen Finanzierung
der Hochwasserkatastrophe sind hierfür Beispiele. Damit hat die Bundes-

Drucksache 15/1231 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
regierung das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren verspielt. Die
öffentlichen Haushalte laufen wegen dieser ziellosen Politik, der der Mut zu
wirklichen Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt, in den sozialen Siche-
rungssystemen und in der Steuerpolitik zur Lösung der Probleme der deut-
schen Volkswirtschaft fehlt, aus dem Ruder. Die Staatsschulden wachsen
dynamisch, ohne dass ein zukunftsfähiges Konsolidierungskonzept erkenn-
bar ist. In diesem Jahr wird die Neuverschuldung des Bundes zum zweiten
Mal hintereinander die verfassungsmäßige Grenze der Investitionsausgaben
erheblich überschreiten. Das Defizitkriterium des Stabilitäts- und Wachs-
tumspakts wird deshalb auch 2003 wieder verletzt werden, wofür die Bun-
desregierung mit ihrer Politik die Verantwortung trägt.

3. Bürger und Unternehmen haben das Vertrauen in die Solidität der Finanz-
und Haushaltspolitik dieser Bundesregierung verloren. Kaum eine Woche
vergeht, in der nicht über neue Steuererhöhungen oder Abgabensteigerungen
diskutiert wird. Anhebung der Ökosteuer, Erhöhung der Tabaksteuer,
Steuervergünstigungsabbaugesetz mit über 40 Steuererhöhungsmaßnahmen,
ständige Debatten über die Erhöhung der Vermögensteuer, Erbschaftsteuer
und Umsatzsteuer, Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Kran-
kenversicherung zum 1. Januar 2003 – immer sucht die Bundesregierung ihr
Heil in zusätzlichen Einnahmen ohne die Ausgabenseite quantitativ und
qualitativ zu konsolidieren. Die Menschen leben deshalb in der ständigen
Erwartung neuer Steuer- und Abgabenerhöhungen angesichts steigender
öffentlicher Verschuldung mit der Folge, dass sowohl die Konsumnachfrage
als auch die Investitionsneigung inländischer und ausländischer Investoren
drastisch eingebrochen ist. Dieser Attentismus und die dadurch bedingte
gegenwärtige Wachstumskrise lassen sich nur durch eine verlässliche und
berechenbare Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung überwinden.
Eine auf Kontinuität ausgerichtete Steuerpolitik muss dabei einen Beitrag
leisten und Bürgern und Investoren Planungssicherheit geben für ihre wirt-
schaftlichen Dispositionen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Steuerreformstufe vom 1. Januar 2005
auf den 1. Januar 2004 vorzieht. Voraussetzungen dafür sind:
a) eine seriöse Finanzierung für alle staatlichen Ebenen,
b) ein verbindlicher mittelfristiger Konsolidierungskurs zum Abbau der Staats-

verschuldung und der Senkung der Staatsquote,
c) Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt, in der Kranken- und Rentenver-

sicherung,
d) Verzicht auf kompensatorische Steuererhöhungen an anderer Stelle,
e) weitere grundlegende Schritte, die die Steuerlast senken und das Steuerrecht

einfacher und gerechter gestalten.

Berlin, den 24. Juni 2003
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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