BT-Drucksache 14/9490

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten durch den Datenschutz -14/5555, 14/8829 Nr. 1.1- Tätigkeitsbericht 1999 und 2000 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - 18. Tätigkeitsbericht -

Vom 18. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9490
14. Wahlperiode 18. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
– Drucksachen 14/5555, 14/8829 Nr. 1.1 –

Tätigkeitsbericht 1999 und 2000 des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz – 18. Tätigkeitsbericht –

A. Problem
Der 18. Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über die Schwerpunkte der Ar-
beit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in den Jahren 1999 und 2000
sowie einen Ausblick auf anstehende wichtige Fragen.
Die Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz befasst
sich mit Fragen der Datenschutzaufsicht im Internetzeitalter. Diese umfasst
neben den klassischen Kontrollaufgaben und der Aufdeckung von Datenschutz-
verstößen auch die partnerschaftliche Beratung sowie die Mitgestaltung daten-
schutzfreundlicher Verfahren.
Zudem enthält der Tätigkeitsbericht praktische Ratschläge für den eigenen
Datenschutz bei der Nutzung von Telediensten.

B. Lösung
Kenntnisnahme der Unterrichtung und Annahme einer Entschließung mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9490 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 14/5555 folgende Entschließung
anzunehmen:
1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absicht der Bundesregierung, eine

Strafvorschrift zum Schutze vor Verletzungen der Intimsphäre und des Kern-
bereichs der Privatsphäre durch unbefugte Bildaufnahmen bzw. deren Ver-
öffentlichung zu schaffen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Ent-
wurf einer solchen Vorschrift alsbald vorzulegen (18. TB, Nr. 1.6 und 6.13).

2. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die Vorhaben eines Arbeitnehmer-
datenschutzgesetzes sowie zur 2. Stufe der umfassenden Modernisierung des
Datenschutzrechts einschließlich der mit ihr verbundenen Neubestimmung
des Verhältnisses zwischen allgemeinem und bereichspezifischem Daten-
schutzrecht noch nicht umgesetzt werden konnten. Er begrüßt die Auftrags-
vergabe für ein Gutachten zur „Modernisierung des Datenschutzrechtes“
durch das Bundesministerium des Innern, welches zwischenzeitlich ver-
öffentlicht wurde. Der Deutsche Bundestag begrüßt darüber hinaus die An-
kündigung der Bundesregierung, dass sie unter Einbeziehung von Wissen-
schaft und Praxis Gesetzentwürfe zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
sowie zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz vorlegen will und diese der-
zeit vorbereitet. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Bundesregierung
diese Gesetzentwürfe so rechtzeitig in das parlamentarische Verfahren ein-
bringt, dass sie bis Mitte der 15. Legislaturperiode beraten und verabschiedet
werden können (18. TB, Nr. 1.8 und 2.1.4).

3. Der Deutsche Bundestag unterstützt das Bundesministerium der Finanzen
in seinem Bemühen, den datenschutzrechtlichen Regelungsbedarf der Ab-
gabenordnung zu ermitteln und erwartet, dass die als notwendig erkannten
datenschutzrechtlichen Regelungen für die Abgabenordnung in der nächsten
Legislaturperiode getroffen werden (18. TB, Nr. 7.2).

4. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Bundesregierung in der Frage, ob
den Auskunftsersuchen der Finanzämter bei Telekommunikationsdienstleis-
tungsunternehmen § 89 des Telekommunikationsgesetzes entgegensteht, so-
weit sich diese ausschließlich auf § 93 Abgabenordnung (AO) und nicht zu-
gleich auf § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO stützen, zu einer einheitlichen Auffassung
gelangt, die nach außen vertreten wird (18. TB, Nr. 7.4).

5. Der Deutsche Bundestag hält die Verschlüsselung von besonders schutz-
würdigen Daten, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens, für not-
wendig. Dies beinhaltet die Verschlüsselung von Daten, die elektronisch
übertragen werden. Der Deutsche Bundestag begrüßt den Kabinettsbe-
schluss zur Sicherheit im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr vom
16. Januar 2002 als Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung
wird aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen und
dabei besonders schutzwürdige Bereiche wie das Sozial- und Gesundheits-
wesen einzubeziehen (18. TB, Nr. 8.5.1).

6. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, auch die Beurtei-
lung von Teilnehmern an Trainingsmaßnahmen, Maßnahmen zur Eignungs-
feststellung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Arbeitsbeschaf-
fungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen datenschutzgerecht
zu regeln (18. TB, Nr. 20.4).

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9490

7. Der Deutsche Bundestag begrüßt ausdrücklich, dass sowohl die Versicher-
ten in der gesetzlichen Unfallversicherung als auch behinderte Menschen
selbst das Recht haben, einen oder mehrere Gutachter vorzuschlagen. Der
Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus, entsprechende gesetzlichen
Klarstellungen in § 200 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
und § 14 Abs. 5 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu prüfen
(18. TB, Nr. 23.1, 23.1.1, 23.1.2, 23.1.3, 23.1.3.1, 23.1.3.2, 24.2).

8. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Schufa nunmehr den Betroffe-
nen ihre aktuellen Score-Werte mitteilt. Der Deutsche Bundestag ist der
Ansicht, dass bei der Datenverarbeitung durch Auskunfteien der Gesichts-
punkt der Transparenz für die Betroffenen von zentraler Bedeutung ist. Er
fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine gesetzliche Verpflichtung
aller Auskunfteien zur Mitteilung der von ihnen erstellten Score-Werte,
der zugrunde liegenden Parameter und ihrer Gewichtung an die jeweils
Betroffenen zu prüfen (18. TB, Nr. 31.1.1).

9. Die Bundesregierung ist aufgerufen, im Rahmen der 2. Stufe der Novellie-
rung des Bundesdatenschutzgesetzes einer Entwicklung von Datenmacht
in privater Hand klare rechtliche Grenzen zu setzen. Der Deutsche Bundes-
tag geht davon aus, dass dadurch sichergestellt wird, dass insbesondere
beim Aufbau umfassender Datensammlungen, wie z. B. Geoinformations-
systemen, das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen hinreichend gewahrt
wird (18. TB, Nr. 31.3).

10. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absicht der Bundesregierung, Konse-
quenzen aus der Entschlüsselung des menschlichen Genoms in gesetz-
lichen Regelungen zu ziehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine
grundlegende Strafnorm zu schaffen, um Gentests ohne gesetzliche Er-
mächtigung oder ohne die grundsätzlich nur für Zwecke der medizinischen
Behandlung oder Forschung sowie für Abstammungsgutachten zuzulas-
sende Einwilligung der betroffenen Person zu unterbinden. Der Deutsche
Bundestag ist der Auffassung, dass in dem derzeit vom Bundesministerium
für Gesundheit vorbereiteten Entwurf eines Gentestgesetzes ein solches
strafbewehrtes Verbot unbefugter DNA-Analysen vorzusehen ist. Die Bun-
desregierung wird aufgefordert, den Entwurf einer solchen Vorschrift als-
bald vorzulegen.

11. Der Deutsche Bundestag ermuntert die Bundesregierung, gemeinsam mit
den Ländern Überlegungen anzustellen, wie bei der Terrorismusbekämp-
fung die Eingriffsvoraussetzungen der präventiven Rasterfahndung bun-
desweit vereinheitlicht, datenschutzrechtlich unbedenklich und effektiv ge-
staltet werden können.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Gisela Schröter
Berichterstatterin

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Drucksache 14/9490 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gisela Schröter, Beatrix Philipp, Cem Özdemir,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Petra Pau

I. Überweisung und Empfehlungen
der mitberatenden Ausschüsse

1. Der 18. Tätigkeitsbericht wurde am 19. April 2002 auf
Bundestagsdrucksache 14/8829 (lfd. Nr. 1.1) an den
Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, den
Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Verteidi-
gungsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Sozial-
ordnung, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, den Aus-
schuss für Kultur und Medien sowie den Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur
Mitberatung überwiesen.

2. a) Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung hat in seiner 64. Sitzung am
16. Mai 2002 empfohlen, die Unterrichtung zur
Kenntnis zu nehmen.

b) Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am
15. Mai 2002 einstimmig empfohlen, die Unterrich-
tung zur Kenntnis zu nehmen.

c) Der Finanzausschuss hat in seiner 132. Sitzung am
15. Mai 2002 die Unterrichtung zur Kenntnis genom-
men.

d) Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 102. Sit-
zung am 15. Mai 2002 die Unterrichtung zur Kennt-
nis genommen.

e) Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat
in seiner 130. Sitzung am 15. Mai 2002 die Unter-
richtung zur Kenntnis genommen.

f) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner 90. Sitzung am 15. Mai 2002

einstimmig empfohlen, die Unterrichtung zur Kennt-
nis zu nehmen.

g) Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner
141. Sitzung am 15. Mai 2002 empfohlen, die Unter-
richtung zur Kenntnis zu nehmen.

h) Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen hat in seiner 85. Sitzung am 15. Mai 2002 die
Vorlage zur Kenntnis genommen.

i) Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
76. Sitzung am 15. Mai 2002 einvernehmlich die
Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

j) Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft hat in seiner 96. Sitzung am
15. Mai 2002 empfohlen, die Vorlage zur Kenntnis zu
nehmen.

II. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat in seiner 99. Sitzung am 12. Juni
2002 den 18. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz auf Bundestagsdrucksache 14/5555 ab-
schließend beraten und hierzu mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS die aus der
Beschlussempfehlung ersichtliche Entschließung gefasst.
Zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den
Datenschutz, Tätigkeitsbericht 1999 und 2000 des Bundes-
beauftragten für den Datenschutz – 18. Tätigkeitsbericht –
auf Bundestagsdrucksache 14/5555, hat die Bundesregie-
rung eine Stellungnahme vom 20. Dezember 2001 abge-
geben, die bei den Beratungen als Ausschussdrucksache
14/677 vorlag.
Die Berichterstatter haben in Berichterstattergesprächen die
Beratungen im Innenausschuss vorbereitet.

Berlin, den 12. Juni 2002
Gisela Schröter
Berichterstatterin

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.