BT-Drucksache 14/9425

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8994- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 96) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8978- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9425
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8994 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 96)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8978 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

A. Problem
Mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) wird das deutsche
materielle Strafrecht an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichts-
hofs vom 17. Juli 1998 angepasst. Das VStGB enthält Strafbestimmungen für
die schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes be-
rühren, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen. Für diese Verbrechen sieht das Gesetz die Geltung des Welt-
rechtsprinzips ohne die Notwendigkeit eines inländischen Anknüpfungspunk-
tes für die deutsche Gerichtsbarkeit vor. Begleitend wird in der Strafprozess-
ordnung das Ermessen zum Absehen von der Strafverfolgung bei entsprechen-
den Auslandstaten besonders strukturiert.
Das Gewicht der Völkerrechtsverbrechen, die Besonderheit der Rechtsmaterie
im Schnittfeld von Strafrecht und Völkerrecht, der regelmäßig gegebene Aus-
landsbezug und die außenpolitischen Implikationen sowie das Interesse an
einer gleichmäßigen Rechtsanwendung und Ermessensausübung lassen es
zweckmäßig erscheinen, die erstinstanzliche Verfolgungszuständigkeit bei den
Oberlandesgerichten und auf staatsanwaltlicher Seite bei dem Generalbundes-
anwalt zu konzentrieren.
Eine entsprechende sachliche Zuständigkeit sieht das bisherige Recht lediglich
bei Völkermord vor (§ 120 Abs. 1 Nr. 8 und § 142a Abs. 1 des Gerichtsverfas-
sungsgesetzes). Diese Regelung soll aus den genannten Gründen auch auf sons-
tige Straftaten nach dem VStGB erstreckt werden.
Vom geltenden Artikel 96 Abs. 5 GG werden allerdings nicht alle dieser Straf-
taten durch die Verweisung auf Artikel 26 Abs. 1 GG erfasst. Artikel 96 Abs. 5
GG bedarf daher einer entsprechenden Erweiterung.

Drucksache 14/9425 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Artikel 96 Abs. 5 GG wird durch enumerative Aufzählung so gefasst, dass ne-
ben den Strafverfahren auf den Gebieten des Artikels 26 Abs. 1 GG und des
Staatsschutzes auch Strafverfahren aufgrund anderer völkerstrafrechtlicher Ver-
brechen gegen die Menschlichkeit und anderer Kriegsverbrechen in Bezug ge-
nommen werden. Der Völkermord wird ausdrücklich aufgeführt.
§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG wird neugefasst und die erstinstanzliche Zuständigkeit
der Oberlandesgerichte für alle Straftaten nach dem VStGB vorgesehen. Die
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts ergibt sich dann aus § 142a Abs. 1
GVG.
Einstimmige Annahme der Gesetzentwürfe

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9425

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8994 – unverändert anzunehmen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8978 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Rechtsausschuss
Hermann Bachmaier
Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Berichterstatter

Dr. Norbert Röttgen
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Drucksache 14/9425 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Norbert Röttgen,
Volker Beck (Köln), Rainer Funke und Dr. Evelyn Kenzler

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe in seiner
236. Sitzung am 16. Mai 2002 in erster Lesung beraten und
jeweils zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss
überwiesen. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8994
wurde zur Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen.
Der Innenausschusshat denEntwurf aufDrucksache 14/8994
in seiner 99. Sitzung am 12. Juni 2002 beraten und einstimmig
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe abschließend
in seiner 132. Sitzung am 12. Juni 2002 beraten und ein-
stimmig beschlossen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe auf
den Drucksachen 14/8994 und 14/8978 anzunehmen.

Berlin, den 12. Juni 2002
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Berichterstatter

Dr. Norbert Röttgen
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

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