BT-Drucksache 14/9408

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7545- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9408
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7545 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992

A. Problem
Die in Europa gesprochenen Regional- oder Minderheitensprachen werden als
bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes durch die Europäische Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates (Charta) vom 5. Novem-
ber 1992 geschützt. Die Charta ist am 1. Januar 1999 für die Bundesrepublik
Deutschland in Kraft getreten. Die Übernahme konkreter Verpflichtungen für
bestimmte Regional- oder Minderheitensprachen nach Teil III der Charta wurde
durch die Bundesrepublik Deutschland dem Europarat durch eine Erklärung,
der der Deutsche Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Vertragsgesetzes
zur Charta vom 9. Juli 1998 zugestimmt haben, notifiziert. Durch die Über-
nahme neuer Schutzverpflichtungen nach Teil III liegen inzwischen für drei
Sprachen die Voraussetzungen für eine Erweiterung der bisherigen Vertragsbin-
dung vor. Die Erweiterung ist dem Europarat zu notifizieren.

B. Lösung
Schaffung der innerstaatlichen Voraussetzungen für diese Vertragsbindungser-
weiterung durch Vertragsgesetz und Erleichterung künftiger Änderungen durch
Verordnungsermächtigung.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

Drucksache 14/9408 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

D. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Durch die neuen Schutzverpflichtungen werden für den Bund keine Haushalts-
ausgaben entstehen. Die Verpflichtung, die grundsätzlich auch für im Land Hes-
sen gelegene Bundesbehörden gilt, nämlich dass deutsche Sinti und Roma ei-
nen Antrag in Romanes stellen können, beinhaltet nicht die Zusage, die Kosten
für Übersetzungen oder Dolmetschertätigkeiten zu übernehmen, es sei denn,
dies wird ausdrücklich erklärt. Die Vertragsparteien der Charta sind im Übrigen
nur zur Umsetzung im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet. Das bedeutet, dass
die Vertragsparteien die Möglichkeit haben, im Einzelfall zu entscheiden, ob
solche Umstände vorliegen.
Haushaltsausgaben, die auf die Länder und Gemeinden durch die Ausführung
der neu übernommenen Verpflichtungen zukommen, dürften geringfügig sein,
da die Verpflichtungen im Wesentlichen bereits erfüllt werden.
2. Vollzugsaufwand
Im Hinblick auf die neuen Schutzverpflichtungen kann bei Bund, Ländern und
Gemeinden ein geringfügiger Vollzugsaufwand entstehen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9408

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7545 anzunehmen.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Hans-Peter Uhl
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Drucksache 14/9408 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Hans-Peter Uhl,
Cem Özdemir, Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

Der Gesetzentwurf wurde in der 212. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 24. Januar 2002 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
77. Sitzung am 5. Juni 2002 mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
99. Sitzung am 12. Juni 2002 abschließend beraten und ihm
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der PDS zugestimmt.
Darüber hinaus hat der Innenausschuss folgende Protokoll-
erklärung der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen zur
Kenntnis genommen:
Ein Teil der deutschen Sinti und Roma zählt die Sprache Ro-
manes zu dem kulturellen Erbe dieser Volksgruppe, das Au-
ßenstehenden nicht bekannt werden soll. Er lehnt daher
auch einen Schutz der Sprache durch die Sprachencharta
ab.
Ein anderer Teil der deutschen Sinti und Roma hat sich be-
reits in der Vergangenheit intensiv für den Schutz von Ro-
manes nach der Sprachencharta eingesetzt und befürwortet

die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Er-
weiterung des Schutzes, insbesondere auch das Erreichen
von 35 Verpflichtungen nach der Charta, die die Wirkungen
nach ihrem Teil III herbeiführen, ausdrücklich.
Er sieht dadurch das Ziel erreicht, dass Romanes nunmehr
auch formal gleichberechtigt neben die anderen in Deutsch-
land geschützten Minderheiten– und Regionalsprachen –
Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Niedersorbisch,
Obersorbisch und Niederdeutsch – tritt.
Angesichts dieser Interessenlage sind für den Innenaus-
schuss folgende Gründe bestimmend, dem Plenum die An-
nahme des Gesetzentwurfs vorzuschlagen:
1. Nach Artikel 10 des von Deutschland ratifizierten Rah-

menübereinkommens zum Schutz nationaler Minderhei-
ten – zu denen auch die Volksgruppe der Sinti und Roma
deutscher Staatsangehörigkeit gehört – sind die Spra-
chen der nationalen Minderheiten zu schützen.

2. Die bereits geltenden und die durch die vorliegende No-
vellierung hinzukommenden Gewährleistungen für die
Sprache Romanes stellen Angebote, aber keine Ver-
pflichtungen für die Volksgruppe der deutschen Sinti
und Roma und ihre Mitglieder dar. Kein Sinto oder
Roma wird verpflichtet, die Sprache öffentlich oder pri-
vat zu verwenden. Wenn er dies will, so soll ihm der
Schutz der Sprachencharta zugute kommen; er kann sich
aber auch der deutschen Sprache bedienen.

Berlin, den 12. Juni 2002
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Hans-Peter Uhl
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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