BT-Drucksache 14/9090

a) zu dem Gesetzentw. der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP -14/8860- Etnw. eines Gesetzes zur Änderung des GG (Staatsziel Tierschutz) b) zu dem GE der Fraktionen SPD und B 90 -14/8360- c) zu dem GE der Abg. Funke, Westerwelle, Heinrich, weiterer Abg. und der Fraktion der F.D.P. -14/207- Entw. eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung)

Vom 15. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9090
14. Wahlperiode 15. 05. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP
– Drucksache 14/8860 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Staatsziel Tierschutz)

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/8360 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Staatsziel Tierschutz)

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Guido Westerwelle,
Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/207 –
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung)

d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter,
Dr. Ruth Fuchs, Kersten Naumann und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/279 –
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel)

e) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 14/758 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Staatsziel „Tierschutz“)

Drucksache 14/9090 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Problem
Der Schutz des Tieres als Lebewesen ist in der Rechtsordnung der Bundesrepu-
blik Deutschland noch immer unzulänglich. Die Verankerung des Tierschutzes
in der Verfassung soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des
Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Die Leidens- und Empfindungs-
fähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren sowie die inzwischen be-
kannt gewordenen Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung, die selbst das
Klonen von Tieren ermöglichen, erfordern dringend ein ethisches Mindestmaß
für das menschliche Verhalten. Die einfachgesetzlichen Regelungen des Tier-
schutzgesetzes reichen dazu nicht aus. Für die gebotene Abwägung zwischen
den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Lei-
den, Schäden oder Schmerzen ist es notwendig, die Rechtsebenen anzuglei-
chen, das heißt, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben.

B. Lösung
In Artikel 20a Grundgesetz wird neben das bereits bestehende Staatsziel des
Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen der Schutz der Tiere aufgenom-
men. Die Herleitung der verfassungsrechtlichen Absicherung des Tierschutzes
aus dem bereits in Artikel 20a Grundgesetz geregelten Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen genügt nicht, da der Schutz des einzelnen Tieres vor ver-
meidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht erfasst ist. Diese Regelungs-
lücke gilt es daher zu schließen und durch die ausdrückliche Verankerung des
Tierschutzes in der Verfassung die Verwirklichung eines wirksamen Tierschut-
zes zu verbessern.

Zu Buchstabe a
Annahme des Gesetzentwurfs bei einer Gegenstimme eines Mitglieds der
Fraktion der CDU/CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS

Zu den Buchstaben b, c und d
Einstimmige Erledigterklärung der Gesetzentwürfe

Zu Buchstabe e
Einstimmige Ablehnung des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Annahme eines der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 14/207, 14/279 und
14/758.

D. Kosten
Die verfassungsrechtliche Zielbestimmung hat keine unmittelbare Kostenfolge.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9090

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8860 – unverändert anzunehmen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8360 – für erledigt zu erklären,
c) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/207 – für erledigt zu erklären,
d) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/279 – für erledigt zu erklären,
e) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/758 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2002

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Sabine Jünger
Berichterstatterin

Drucksache 14/9090 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten,
Hans-Christian Ströbele, Rainer Funke und Sabine Jünger

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 14/8860 in seiner 233. Sitzung am 25. April 2002 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss für Kultur
und Medien überwiesen.
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8360 hat der Deut-
sche Bundestag in seiner 221. Sitzung am 28. Februar 2002
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen-
ausschuss, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss
für Kultur und Medien überwiesen.
Der Deutsche Bundestag hatte die Gesetzentwürfe auf
Drucksachen 14/207, 14/279 und 14/758 in seiner 16. Sit-
zung am 21. Januar 1999 in erster Lesung beraten und zur
federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur
Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung überwiesen; den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/758 hatte er zusätzlich dem Ausschuss für Gesundheit
überwiesen. In seiner 99. Sitzung am 13. April 2000 hat er
diese Vorlagen in zweiter und dritter Lesung beraten und
dann an die genannten Ausschüsse zurücküberwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Die Vorlagen gehen übereinstimmend davon aus, dass der
Schutz der Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe in der
Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nach wie
vor unzureichend sei. In Anbetracht der bisher nur einfach-
gesetzlichen Grundlage des Tierschutzes sei eine stärkere
Akzentuierung der ethisch-sittlichen Verantwortung des
Menschen insbesondere gegenüber höher entwickelten, lei-
dens- und empfindungsfähigen Tieren im Verfassungsrecht
dringend geboten. Der Tierschutz sei bislang gegenüber an-
deren mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtsgütern, wie
z. B. der Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit kaum
effektiv durchsetzbar. Das werde etwa im Bereich der Tier-
versuche deutlich. Die sich auch in zahlreichen Gerichtsent-
scheidungen widerspiegelnde Problematik der Notwendig-
keit eines ethischen Mindeststandards für den Umgang des
Menschen mit Tieren zeige sich auch im Bereich der Tier-
transporte und der Nutztierhaltung.
Zum Zweck der verfassungsrechtlichen Berücksichtigung
des Tierschutzgedankens schlagen die Gesetzentwürfe über-

einstimmend die Aufnahme eines „Staatszieles Tierschutz“
in das Grundgesetz vor. Dabei wird sowohl eine Ergänzung
des Artikels 20a Grundgesetz als auch die Einführung eines
neuen Artikels 20b in das Grundgesetz in Erwägung gezo-
gen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 97. Sitzung
am 15. Mai 2002 beraten und

zu Buchstabe a
einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/8860 anzunehmen,

zu den Buchstaben b, c, d und e
einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe
auf Drucksachen 14/8360, 14/207, 14/279 und 14/758 für
erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat
die Vorlagen auf Drucksachen 14/8860, 14/207, 14/279 und
14/758 in seiner 81. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten. Er
hat

zu Buchstabe a
einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/8860 anzunehmen,

zu Buchstabe c
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS
mehrheitlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/207 abzulehnen,

zu Buchstabe d
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen,

zu Buchstabe e
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/758 abzulehnen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlagen in seiner 96. Sitzung am
15. Mai 2002 beraten. Er hat

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9090

zu Buchstabe a
einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/8860 anzunehmen,
zu den Buchstaben b und c
einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe
auf Drucksachen 14/8360 und 14/207 für erledigt zu erklä-
ren,
zu Buchstabe d
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen,
zu Buchstabe e
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 14/758 abzulehnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlagen in seiner 82. Sitzung am
15. Mai 2002 beraten und
zu Buchstabe a
bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion der CDU/
CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS beschlossen
zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860
anzunehmen,
zu Buchstabe b
einstimmig beschlossen, gutachtlich zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 14/8360 für erledigt zu erklä-
ren,
zu Buchstabe c
einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/207 für erledigt zu erklären,
zu Buchstabe d
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen,
zu Buchstabe e
einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/758 für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 69. Sitzung
am 15. Mai 2002 beraten. Er hat
zu Buchstabe a
bei einer Gegenstimme eines Mitglieds der Fraktion der
CDU/CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS be-

schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/8860 anzunehmen,
zu den Buchstaben b und c
einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Entwürfe auf
Drucksachen 14/8360 und 14/207 für erledigt zu erklären,
zu Buchstabe d
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen,
zu Buchstabe e
einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/758 abzulehnen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf
Drucksache 14/758 in seiner Sitzung am 1. Dezember
1999 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu emp-
fehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf
Drucksache 14/8360 in seiner 74. Sitzung am 24. April
2002 und die Vorlage auf Drucksache 14/8860 in seiner
76. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten und
zu Buchstabe a
einstimmig beschlossen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf
auf Drucksache 14/8860 zuzustimmen.
zu Buchstabe b
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, FDP und PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 14/8360 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im Rechtsausschuss

Bereits in der 13. Wahlperiode waren Gesetzentwürfe zur
Änderung des Grundgesetzes durch den Bundesrat – Druck-
sache 13/9723 –, die Fraktion der SPD – Drucksache
13/8597 –, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Drucksache 13/8249 – und die Gruppe der PDS – Druck-
sache 13/8678 – in den Deutschen Bundestag eingebracht
worden. Der Rechtsausschuss hatte hierzu in seiner 115. Sit-
zung am 1. April 1998 eine öffentliche Anhörung durch-
geführt, an der als Sachverständige teilgenommen haben:
– Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg
– Prof. Dr. Otto Depenheuer, Universität Mannheim
– Prof. Dr. Udo Di Fabio, Universität München
– Prof. Dr. Erbel, Universität Bonn
– Dr. Bernward Garthoff, Bayer AG, Leverkusen
– Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Nagold
– Prof. Dr. Löwer, Universität Bonn

Drucksache 14/9090 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– Prof. Dr. Gerhard Neuweiler, Universität München
– Evelyn Ofensberger, Rechtsanwältin,

Deutscher Tierschutzbund e. V., München
– Prof. Dr. Dieter Sterzel, Universität Oldenburg.
Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das
Protokoll der 115. Sitzung des Rechtsausschusses mit den
anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwie-
sen. Die weiteren Beratungen im Ausschuss wurden aber in
der 13. Wahlperiode nicht mehr abgeschlossen.
In der 14. Wahlperiode wurden zunächst ein Gesetzentwurf
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) auf
Drucksache 14/282 und die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 14/207, 14/279 und 14/758 eingebracht. Diese
Gesetzentwürfe wurden vom Deutschen Bundestag in seiner
99. Sitzung am 15. April 2000 in zweiter und dritter Lesung
beraten. In namentlicher Abstimmung wurde der Gesetz-
entwurf auf Drucksache 14/282 abgelehnt. Die anderen
Gesetzentwürfe wurden an die nach der ersten Lesung mit

der Beratung beauftragten Ausschüsse zurücküberwiesen
(s. o., I.).
Der Rechtsauschuss hat die Gesetzentwürfe abschließend in
seiner Sitzung am 15. Mai 2002 beraten. Alle Fraktionen
brachten ihre Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass
eine breite interfraktionelle Übereinstimmung darüber ge-
funden werden konnte, den Tierschutz als Staatsziel in die
Verfassung zu integrieren.
Der Rechtsausschuss hat bei einer Gegenstimme eines Mit-
glieds der Fraktion der CDU/CSU mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP und PDS beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 14/8860 anzunehmen.
Zu den Entwürfen auf Drucksachen 14/8360, 14/207 und
14/279 hat er einstimmig beschlossen zu empfehlen, die
Vorlage für erledigt zu erklären.
Zum Entwurf auf Drucksache 14/758 hat er einstimmig
beschlossen, die Ablehnung der Vorlage zu empfehlen.

Berlin, den 15. Mai 2002
Hermann Bachmaier
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Sabine Jünger
Berichterstatterin

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