BT-Drucksache 14/8889

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7228- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Zweites Vermögensrechtsergänzungsgesetz - 2.VermRErgG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abg. Schmidt-Jortzig, Funke, van Essen, weiterer Abg. und der Fraktion FDP -14/5091- Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Vermögensgesetzes (Zweites Vermögensrechtsergänzungsgesetz - 2. VermRErgG)

Vom 24. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8889
14. Wahlperiode 24. 04. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7228 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung
vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften
(Zweites Vermögensrechtsergänzungsgesetz – 2. VermRErgG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer
Funke, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/5091 –

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Vermögensgesetzes
(Zweites Vermögensrechtsergänzungsgesetz – 2. VermRErgG)

A. Problem
a) Bei der Durchführung der vermögensrechtlichen Verfahren hat sich gezeigt,

dass die gesetzlichen Regelungen zum Teil missverständlich formuliert sind.
Außerdem können die geltenden Regelungen in Ausnahmekonstellationen
zu unbilligen Ergebnissen führen.

b) Von § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Ver-
mögensgesetz), der eine entsprechende Anwendung des Gesetzes auf ver-
mögensrechtliche Ansprüche von Bürgern und Vereinigungen regelt, die in
der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus rassistischen, politi-
schen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden, sind
diejenigen Widerstandskämpfer nicht erfasst, die im NS-Staat nicht mehr er-
mittelt, dingfest gemacht oder verurteilt wurden.

B. Lösung
a) Durch das Zweite Vermögensrechtsergänzungsgesetz werden die in der Pra-

xis aufgetretenen Unklarheiten des Gesetzestextes beseitigt und die Rechts-
lage für die Berechtigten in einzelnen Bereichen verbessert, ohne dass die
bislang getroffenen Grundentscheidungen in Frage gestellt werden. Im Ein-
zelnen enthält das Zweite Vermögensrechtsergänzungsgesetz Änderungen
des Vermögensgesetzes (Artikel 1), des Entschädigungsgesetzes (Artikel 2),

Drucksache 14/8889 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

des Ausgleichsleistungsgesetzes (Artikel 3) und des NS-Verfolgtenentschä-
digungsgesetzes (Artikel 4).
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/7228 mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und PDS

b) Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP und zwei Stimmen aus der Fraktion der CDU/CSU bei Enthal-
tung der Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU im Übrigen

C. Alternativen
Annahme auch des Gesetzentwurfs zu b.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8889

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/7228 – unverändert anzunehmen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/5091 – abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2002

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Drucksache 14/8889 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Andrea Voßhoff,
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Hans-Christian Ströbele, Rainer Funke und
Dr. Evelyn Kenzler

I. Überweisung
a) Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf

Drucksache 14/7228 in seiner 208. Sitzung am 13. De-
zember 2001 in erster Lesung beraten und zur federfüh-
renden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mit-
beratung an den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Ausschuss
für Angelegenheiten der neuen Länder überwiesen.

b) Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 14/5091 in seiner 176. Sitzung am 21. Juni
2001 in erster Lesung beraten und zur federführenden
Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung
an den Finanzausschuss, an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, an den Ausschuss für Angele-
genheiten der neuen Länder und an den Haushaltsaus-
schuss überwiesen.

II. Stellungnahmen dermitberatenden Ausschüsse
a) Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-

sache 14/7228 in seiner 131. Sitzung am 24. April 2002
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, FDP und PDS beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7228 in
seiner 83. Sitzung am 24. April 2002 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, FDP und PDS beschlossen zu empfehlen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Län-
der hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7228 in
seiner 81. Sitzung am 24. April 2002 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU und des Vertreters der Fraktion der PDS bei
Abwesenheit der Fraktion der FDP beschlossen zu emp-
fehlen, die Vorlage anzunehmen.

b) Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 14/5091 in seiner 103. Sitzung am 25. September
2001 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP sowie gegen eine Stimme aus den
Reihen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der weiteren Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU so-
wie der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5091 in seiner
76. Sitzung am 13. März 2002 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktionen der
CDU/CSU und PDS beschlossen zu empfehlen, die Vor-
lage abzulehnen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Län-
der hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am
25. September 2001 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktion der
CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, die Vorlage abzu-
lehnen.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 84. Sitzung am 10. Oktober 2001 beraten und mehr-
heitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen,
die Vorlage abzulehnen.

III. Beratung im federführenden Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
119. Sitzung am 13. März 2002 beraten und beschlossen,
eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Er hat in seiner
123. Sitzung am 17. April 2002 eine öffentliche Anhörung
durchgeführt, an der folgende Sachverständige teilgenom-
men haben:
Christoph Beck Geschäftsführer der Leipziger

Wohnungs- und Baugesellschaft
mbH, Leipzig

Dr. Uwe Hannig Justiziar der GdW,
Bundesverband deutscher
Wohnungsunternehmen e. V.,
Berlin

Hans-Reinhold Horst Haus und Grund –
Zentralverband der deutschen
Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümer e. V., Berlin

Dr. Johannes Kimme Präsident des Sächsischen
Landesamtes zur Regelung
offener Vermögensfragen,
Dresden

Dr. Horst-Dieter Kittke Präsident des Bundesamtes
zur Regelung Offener
Vermögensfragen, Berlin

Jörg Krüger Rechtsanwalt, Dresden
Stefan Minden Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
Rüdiger von Voss Rechtsanwalt,

Vorsitzender des Kuratoriums
der Stiftung 20. Juli 1944,
Berlin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8889

Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 123. Sitzung des Rechtsausschusses mit den an-
liegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
125. Sitzung am 24. April 2002 abschließend beraten. Er hat
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, FDP und PDS beschlossen zu empfehlen, den

Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7228 unverändert anzu-
nehmen.
Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
SPD,BÜNDNIS90/DIEGRÜNENundPDSgegen die Stim-
mender Fraktion der FDPund zwei Stimmen aus der Fraktion
der CDU/CSUbei Enthaltung derMitglieder der Fraktion der
CDU/CSU im Übrigen beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 14/5091 abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2002
Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

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