BT-Drucksache 14/8487

Entwicklungsfinanzierung international stärken - VN-Konferenz "Financing for Development"

Vom 12. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8487
14. Wahlperiode 12. 03. 2002

Antrag
der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Rudolf
Bindig, Lothar Binding (Heidelberg), Hans-Günter Bruckmann, Ulla Burchardt,
Detlef Dzembritzki, Gernot Erler, Gabriele Fograscher, Anke Hartnagel, Reinhold
Hemker, Frank Hempel, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Ulrich Kelber, Karin
Kortmann, Konrad Kunick, Winfried Mante, Tobias Marhold, Lothar Mark, Ulrike
Mehl, Albrecht Papenroth, Johannes Pflug, Dr. Edelbert Richter, Gudrun Roos,
Dr. Hermann Scheer, Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Emil Schnell, Ottmar
Schreiner, Jörg Tauss, Wolfgang Weiermann, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker,
Engelbert Wistuba, Hanna Wolf (München), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Peter Struck
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele,
Christine Scheel, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklungsfinanzierung international stärken – VN-Konferenz „Financing for
Development“

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Auf dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen im September 2000 hat
sich die internationale Staatengemeinschaft u. a. dazu verpflichtet, den Anteil
der absolut Armen bis zum Jahr 2015 um die Hälfte zu verringern. Die Bundes-
regierung trägt mit ihrem im April 2001 beschlossenen „Aktionsprogramm
2015“ zur Umsetzung dieses Zieles bei. Vom 18. bis 22. März 2002 wird in
Monterrey/Mexico die Internationale Konferenz „Financing for Development“
(FfD) stattfinden. Die Staatengemeinschaft erwartet von dieser Konferenz vor
allem eine wirksamere Mobilisierung privater und öffentlicher Finanzierungs-
mittel für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele
sowie entwicklungsfördernde Veränderungen im Bereich internationaler Struk-
turpolitik.
Nach dem 11. September 2001 wurde die internationale Aufmerksamkeit, auf
der Suche nach präventiven und nachhaltigen Ansätzen in der Bekämpfung von
Armut und Gewalt, verstärkt auf die Entwicklungspolitik gelenkt.
Entwicklungspolitik kann Konfliktursachen wie Armut, soziale Ungerechtig-
keit und regionale Disparitäten erfolgreich bekämpfen. Der Zugang zu natür-
lichen Ressourcen wie Land und Wasser, zu Bildung und Gesundheit kann
durch sie gefördert und wertvolle Unterstützung beim Aufbau demokratischer
Strukturen (Rechts- und Verfassungsberatung) sowie die Stärkung zivilgesell-
schaftlicher Institutionen insgesamt geleistet werden.

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Entwicklung stellt eine komplexe Herausforderung dar, die um zum Erfolg zu
führen, auch international fördernde Rahmenbedingungen und in der Entwick-
lungszusammenarbeit eine Bündelung von unterschiedlichen Instrumenten und
Maßnahmen erfordert. Entwicklungspolitik ist in diesem Sinne als internatio-
nale Strukturpolitik zu verstehen und trägt zur politischen Mitgestaltung der
Globalisierung bei.
Die Effizienz der Entwicklungspolitik kann durch eine Bündelung von Maß-
nahmen erheblich gesteigert werden, so dass sie international einen noch ent-
schiedeneren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und insbesondere zu Frie-
denssicherung, Armutsbekämpfung und zum Umweltschutz leisten kann. Zu
diesen Maßnahmen gehören auf Seiten der Entwicklungsländer institutionelle
Reformen, die eine gute Regierungsführung, v. a. Achtung der Menschen-
rechte, einschließlich der Rechte der Frauen, und den Aufbau einer transparen-
ten, gerechten und effizienten Verwaltung einschließlich entsprechender Steu-
ersysteme, umfassen. Die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der
Rolle der Frau wurden durch den Milleniumsgipfel ausdrücklich als wirksame
Mittel zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit benannt. Im Rah-
men der internationalen Politik gehören dazu auch neue Steuerinstrumente und
Finanzierungsmechanismen, Strukturveränderungen in den Bereichen Handel
und Investitionen, eine Erweiterung der Entschuldungsinitiative und die Förde-
rung von strukturellen Bedingungen, die die Verfügbarkeit von Finanzmitteln
für produktive Investitionen und für einen Ausbau der wirtschaftlichen und so-
zialen Infrastruktur in den Entwicklungsländern erhöhen.
Wichtig ist es in diesem Zusammenhang kreative Wege zu beschreiten, durch
die negative Auswirkungen auf Finanzsysteme und Umwelt bekämpft und zu-
gleich Mittel für die Bewältigung internationaler Herausforderungen – nament-
lich zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter (global public goods GPG) –
aufgebracht werden können. Dabei ist auch an Abgaben und Gebühren auf die
Nutzung globaler öffentlicher Güter wie Atmosphäre und Weltmeere und ihre
Verwendung zur Sicherung des Zugangs zu lebenswichtigen öffentlichen
Gütern (wie Trinkwasser) für alle Menschen zu denken. Die vom Deutschen
Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirt-
schaft – Herausforderungen und Antworten“ hat in ihrem im September 2001
vorgelegten Zwischenbericht (Bundestagsdrucksache 14/6910) Empfehlungen
zu diesen Themen ausgesprochen, insbesondere im Teil Finanzmärkte. Beson-
ders wichtig ist es insgesamt eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nach-
haltige Entwicklung im Sinne der AGENDA 21 anzustreben.
Der Entwurf für das Abschlussdokument der FfD-Konferenz, des so genannten
„Monterrey-Konsensus“, der bei einer Vorbereitungskonferenz am 28. Januar
2002 in New York beschlossen wurde, enthält einen umfassenden Katalog von
Forderungen und Erwartungen an die teilnehmenden Staaten. Die entwickelten
Länder und die Entwicklungs- und Transformationsländer werden aufgefordert,
eine „neue Partnerschaft“ zu gründen, damit das 21. Jahrhundert zu einem Jahr-
hundert der „Entwicklung für Alle“ werden kann.
An vorderster Stelle steht die Forderung einer stärkeren Mobilisierung einhei-
mischer Finanzmittel für die Entwicklung. Dies erfordert v. a. einen entschlos-
senen Kampf gegen Vergeudung öffentlicher Mittel und gegen Korruption, die
Sicherung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, den Auf-
bau eines funktionierenden Bankensystems – insbesondere für Mikrokredite –,
die Verbesserung der Bankenaufsicht und die Schaffung sozialer Sicherungs-
systeme. Ebenso wichtig sind der Kampf gegen Kapitalflucht und Steuerhinter-
ziehung sowie der Schutz von Arbeitnehmerrechten.
Ein weiterer Teil der Erklärung betrifft die Mobilisierung internationaler priva-
ter Finanzmittel für Entwicklung. Hier geht es hauptsächlich um die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen, d. h. ins-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8487

besondere darum, ein transparentes, stabiles und vorhersehbares Investitions-
klima zu schaffen, u. a. durch Investitionsförderungs- und Investitionsschutz-
abkommen, Kapitalanlagegarantien, Exportkredite und andere Finanzierungs-
instrumente. Die Investoren sollten jedoch nicht nur ihr legitimes Gewinnstre-
ben, sondern auch Sozial- und Umweltstandards beachten.
Eine wichtige Finanzierungsquelle und Motor der Entwicklung ist der Handel.
Für die fortgeschritteneren Länder, die keine oder nur wenig Entwicklungsmit-
tel erhalten, ist die Teilnahme am Welthandel sogar die wichtigste finanzielle
Grundlage der Entwicklung, da auch der Umfang und die Intensität ausländi-
scher Direktinvestitionen durch Exportchancen bestimmt werden. Der Entwurf
des FfD-Abschlussdokumentes enthält Empfehlungen zur Unterstützung einer
verbesserten Teilnahme der Entwicklungsländer am Welthandel. Diese Emp-
fehlungen, insbesondere den Abbau von Produktions- und Exportsubventionen
für bestimmte Agrarprodukte in der EU und den USA und den zoll- und quoten-
freien Zugang für Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) zu
den Märkten der Industrieländer sind wichtige Orientierungen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich bereits dazu verpflich-
tet, und Japan hat inzwischen ebenfalls eine entsprechende Erklärung abgege-
ben. Die neue Welthandelsrunde, für die bei der 4. Ministerkonferenz der Welt-
handelsorganisation (WTO) in Doha grünes Licht gegeben wurde, sollte zu
einer „Entwicklungsrunde“ werden. Das integrierte Programm der LDC III-
Konferenz in Brüssel zur Unterstützung der Exporte der am wenigsten entwi-
ckelten Länder sollte durch zusätzliche Maßnahmen einer handelsbezogenen
technischen Hilfe für alle Entwicklungsländer ergänzt werden.
Darüber hinaus sind die Empfehlungen der Monterrey-Deklaration zur notwen-
digen Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) auf 0,7 % des Brut-
toinlandsprodukts der entwickelten Länder und zur Verbesserung der Wirksam-
keit der finanziellen und technischen Zusammenarbeit besonders zu erwähnen.
Nach Schätzungen eines hochrangigen Expertengremiums unter Leitung des
früheren mexikanischen Staatspräsidenten Ernesto Zedillo ist mindestens eine
Verdoppelung der ODA von derzeit 50 Mrd. US-Dollar auf 100 Mrd. US-Dol-
lar pro Jahr erforderlich, um das Ziel einer Halbierung der Armut bis zum Jahr
2015 zu erreichen. Die Weltbank hat diese Schätzungen bestätigt, und nach An-
gaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) würde eine Steigerung von 50 auf 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr be-
deuten, dass der Anteil der ODA am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der entwickel-
ten Länder von derzeit 0,22 auf 0,33 % ansteigen würde, wenn die OECD-Län-
der während der kommenden Jahre ihre Hilfe verdoppeln würden.
Der Monterrey-Konsensus spricht sich für eine konsequente Umsetzung der
beim Kölner G8-Gipfel von Bundeskanzler Gerhard Schröder initiierten Ent-
schuldung der hochverschuldeten armen Entwicklungsländer (HIPC) und für
Schuldenerleichterungen zugunsten anderer Entwicklungsländer im Rahmen
des Pariser und Londoner Clubs aus. Die Bemühungen der OECD-Länder, des
Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der regionalen Ent-
wicklungsbanken, möglichst allen überschuldeten und von Finanzkrisen exis-
tenziell bedrohten Entwicklungsländern bei der Bewältigung ihrer Schulden-
probleme zu helfen, gehen in die richtige Richtung.
Auch die vom IWF vorgeschlagene Schaffung eines internationalen Insolvenz-
regimes, das überschuldeten Staaten die Chance bieten würde, mit ihren öffent-
lichen und privaten Gläubigern Schuldenregelungen zu treffen, die vor allem
die ärmeren Bevölkerungsschichten vor den katastrophalen sozialen Konse-
quenzen eines Staatsbankrotts besser schützen könnten, setzt neue Maßstäbe.

Drucksache 14/8487 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. auf der Entwicklungsfinanzierungs-Konferenz in Monterrey die Bedeutung

von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichstellung der Geschlechter und
guter Regierungsführung als Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung
und für Armutsbekämpfung zu betonen. Eigenanstrengungen der Entwick-
lungsländer sind eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen und
armutsorientierte Politik;

2. die Entwicklungsländer bei der Schaffung von Rahmenbedingungen wie
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen, weil diese die Grund-
lage für eine bessere Mobilisierung eigener Finanzressourcen ebenso wie für
die Anwerbung ausländischer Direktinvestitionen darstellen. Durch Bera-
tung und technische Hilfe kann ein wichtiger Beitrag zum Aufbau von leis-
tungsfähigen und sozial gerechten Verwaltungsstrukturen, einschließlich
entsprechender Steuersysteme und Steuerinstitutionen, geleistet werden;

3. sich für eine weitere Öffnung der Märkte der Industriestaaten einzusetzen.
Für die ab März 2001 von der EU für die am wenigsten entwickelten Länder
(LDC) in Kraft gesetzte Zoll- und Quotenfreiheit sollte auch bei Nicht-
EU-Industrieländern geworben werden und gemeinsam nach Wegen einer
stärkeren Marktöffnung auch gegenüber den Ländern mit niedrigem Ein-
kommen (LIC) gesucht werden. Die Voraussetzungen für eine aktivere Teil-
nahme der Entwicklungsländer am Welthandel und am WTO-Verhandlungs-
prozess sollten durch geeignete Maßnahmen zum Beispiel der Technischen
Zusammenarbeit gezielt gefördert werden;

4. sich dafür einzusetzen, dass ausländische Direktinvestitionen (FDI) vor
allem in Form von Neu- und Erweiterungsinvestitionen eine entwicklungs-
fördernde Wirkung entfalten können, zum Beispiel, dass bei staatlichen
Bürgschaften und Garantien Direktinvestitionen in Entwicklungsländern die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen berücksichtigt werden und
dies nicht nur in Schwellenländern;

5. entsprechend den Beschlüssen des Europäischen Rates von Göteborg und
Laeken, den UN-Zielwert für staatliche Entwicklungszusammenarbeit von
0,7 % des BIP so rasch wie möglich zu erreichen und dem durch jährliche
Erhöhung der entsprechenden Mittel Rechnung zu tragen. Konkrete Fort-
schritte zur Erreichung des Wertes sind im Rahmen von Zeitplänen anzustre-
ben;

6. entschieden daran mitzuwirken, dass „Steueroasen“, die die effiziente und
sozial gerechte Besteuerung von Einkommen und Vermögen in allen Län-
dern untergraben, beseitigt werden. Steuerflucht und Geldwäsche gilt es
durch ein international abgestimmtes Verbot von Finanzgeschäften mit Ban-
ken und Fonds, die wegen ihrer Registrierung in Offshore-Zentren nicht den
von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich aufgestellten Mindest-
standards der Bankenaufsicht unterworfen werden, zu verhindern;

7. sich für ein international abgestimmtes Vorgehen einzusetzen, durch das die
Rückführung von Guthaben erwirkt wird, die durch illegale Praktiken wie
Korruption und Steuerhinterziehung ins Ausland transferiert wurden;

8. daran mitzuwirken, dass schädliche Steuerpraktiken durch die Schaffung
eines für alle Staaten verbindlichen internationalen Rahmens eingedämmt
werden;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8487

9. die Entwicklung neuer Finanzinstrumente zu unterstützen, die einen Beitrag
zur Lösung internationaler Umwelt- und Entwicklungsprobleme leisten
können. Insbesondere:
a) die international koordinierte Besteuerung des Energieverbrauchs und

im Rahmen weltweiter Abkommen eine Aufhebung der Mineralöl-
steuerbefreiung für den Flugverkehr – auch im Interesse des Abbaus
von Wettbewerbsverzerrungen – zu unterstützen,

b) eine Devisenumsatzsteuer in einem offenen und transparenten Verfahren
zu prüfen und sich bei positiven Ergebnissen für eine international koor-
dinierte Einführung einzusetzen;

10. die im Rahmen des Zedillo-Berichts erwähnten Formen von Abgaben auf
die Nutzung der Weltmeere oder des Weltraums ernsthaft zu prüfen;

11. nach Möglichkeiten einer erweiterten Entschuldungsinitiative zu suchen,
die es erlaubt für Länder außerhalb des Kreises der HIPC Schuldenerleich-
terungen zu schaffen, die ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten gerecht
werden. Innerhalb der HIPC-Initiative sollten die Kriterien für tragbare
Schulden auf ihre Realitätstauglichkeit überprüft werden. Vorrangig dabei
ist im Sinne einer sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung vor
allem die Finanzierung der nationalen Armutsbekämpfungspläne;

12. eine Bestandsaufnahme der bisherigen Entschuldungspolitik vorzulegen,
über neue Verfahren zur Bereinigung der Überschuldung von Staaten zu
diskutieren und sich besonders für die Einführung eines fairen und transpa-
renten Verfahrens (internationales Insolvenzverfahren) einzusetzen;

13. generell auf eine verstärkte Einbeziehung des Privatsektors bei der Bewäl-
tigung von Verschuldungskrisen hinzuwirken;

14. sich für eine Stärkung der Vereinten Nationen im wirtschaftlichen Bereich
einzusetzen und zu diesem Zweck auch Initiativen zur Schaffung eines
Globalen Wirtschaftsrates („Global Council“) auf höchster politischer
Ebene unter dem Dach der Vereinten Nationen konstruktiv zu prüfen. Als
ersten Schritt bei der Konferenz in Monterrey dafür einzutreten, im Rah-
men der VN unmittelbar Konsultationen zwischen Regierungen, den zu-
ständigen internationalen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen zu beginnen, um über eine Stärkung der Vereinten Nationen im
wirtschaftlichen Bereich unter Einbeziehung der Option eines „Global
Council“ zu beraten;

15. sich für eine stärkere Beteiligung der Entwicklungsländer in den für Ent-
wicklungszusammenarbeit und Finanzfragen zuständigen internationalen
Gremien einzusetzen, insbesondere im IWF und der Weltbank und die Zu-
sammenarbeit von Entwicklungsländern und der OECD zu verbessern.

Berlin, den 12. März 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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