BT-Drucksache 14/8302

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kenzler, Claus, Jünger, Dr. Gysi und der Fraktion der PDS -14/1627- Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Vom 21. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8302
14. Wahlperiode 21. 02. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus,
Sabine Jünger, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/1627 –

Änderung der Pfändungsfreigrenzen

A. Problem
Pfändungsschutzregelungen sind in den §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO)
enthalten. § 850c ZPO legt untere Grenzen fest, bis zu denen das Arbeitsein-
kommen nicht gepfändet werden darf. Eine Anlage zu § 850c ZPO enthält ein
umfangreiches Tabellenwerk, aus dem der jeweils unpfändbare Betrag entspre-
chend der familiären Situation des Schuldners zu entnehmen ist. In den letzten
Jahrzehnten wurden die Pfändungsfreigrenzen etwa alle sechs bis acht Jahre
angepasst. Letztmalig erfolgte eine neue Festlegung der Pfändungsfreigrenzen
mit Wirkung vom 1. Juli 1992 durch das Sechste Gesetz zur Änderung der
Pfändungsfreigrenzen vom 1. April 1992 (BGBl. I S. 745). Nach Auffassung der
Antragsteller sind die Lebenshaltungskosten seitdem stark angestiegen, so dass
ein dringender Regelungsbedarf bestehe.

B. Lösung
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, den Entwurf eines Siebenten
Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen dem Deutschen Bundestag
zur Beratung vorzulegen. Hiermit sollen die Pfändungsfreigrenzen in § 850c
ZPO der seit der letzten Änderung eingetretenen wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung angepasst werden.
Zu dem von der Bundesregierung auf Drucksache 14/6812 vorgelegten Entwurf
eines Siebenten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen liegt die
Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache
14/7478 vor, der der Deutsche Bundestag in seiner 201. Sitzung am 15. Novem-
ber 2001 gefolgt ist. Der vorliegende Antrag ist daher für erledigt zu erklären.
Einvernehmliche Erledigterklärung des Antrags

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8302

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/1627 – für erledigt zu erklären.

Berlin, den 7. Februar 2002

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Margot von Renesse
Berichterstatterin

Volker Kauder
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Drucksache 14/8302 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
14/1627 in seiner 79. Sitzung am 16. Dezember 1999 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an
den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie und an den Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2001 beraten
und empfohlen, den Antrag für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den An-
trag in seiner 110. Sitzung am 12. Dezember 2001 beraten
und mitgeteilt, dass die Fraktion der PDS ihren Antrag für
erledigt erklärt habe.
III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat in seiner 105. Sitzung am
14. November 2001 einvernehmlich beschlossen zu emp-
fehlen, den Antrag für erledigt zu erklären. Dieser Be-
schluss erfolgte im Hinblick auf die Beschlussempfehlung
und den Bericht des Rechtsausschusses vom 14. Novem-
ber 2001 auf Drucksache 14/7478 zum Entwurf eines Sie-
benten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
(Drucksache 14/6812).

Berlin, den 7. Februar 2001
Margot von Renesse
Berichterstatterin

Volker Kauder
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Margot von Renesse, Volker Kauder, Volker Beck
(Köln), Rainer Funke und Dr. Evelyn Kenzler

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