BT-Drucksache 14/7570

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/6811- Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des als Bundesrechts fortgeltenden Rechts der Deutschen Demokratischen Republik

Vom 26. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7570
14. Wahlperiode 26. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6811 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des als Bundesrecht fortgeltenden
Rechts der Deutschen Demokratischen Republik

A. Problem
Aus Artikel 9 Abs. 2 und der Anlage II des Einigungsvertrages vom 31. August
1990 und der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungs-
vertrages vom 18. September 1990 – jeweils in Verbindung mit Artikel 1 des
Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 – ergibt sich das fortgel-
tende Recht der DDR. Obwohl inzwischen ein größerer Teil dieser Bestimmun-
gen durch Fristablauf außer Kraft getreten oder aufgehoben worden ist, hat eine
Prüfung ergeben, dass sich bei 24 Bestimmungen des fortgeltenden Rechts der
Regelungsgehalt erledigt hat, sie gegenstandslos geworden sind oder nicht
mehr angewendet werden. Die Prüfung ergab weiterhin, dass die übrigen Be-
stimmungen des fortgeltenden Rechts mit dem Grundgesetz und mit dem Recht
der Europäischen Gemeinschaften vereinbar sind.

B. Lösung
Aufhebung der Bestimmungen, die heute gegenstandslos sind bzw. nicht mehr
angewandt werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/7570 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6811 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 14. November 2001

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7570

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Andrea Voßhoff, Hans-Christian
Ströbele, Rainer Funke und Dr. Evelyn Kenzler

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 14/6811 in seiner 190. Sitzung am 27. September
2001 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft, dem Ausschuss für Gesundheit und dem Ausschuss
für Angelegenheiten der neuen Länder überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlage in seiner 76. Sitzung am
17. Oktober 2001 beraten und einstimmig beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage in seiner
110. Sitzung am 17. Oktober 2001 beraten und einstimmig

beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat die Vorlage in seiner 69. Sitzung am 7. November 2001
beraten und einvernehmlich beschlossen, die Annahme des
Gesetzentwurfs zu empfehlen.

III. Beratung im federführenden Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
105. Sitzung am 14. November 2001 abschließend beraten
und die Bereinigung des in die Kompetenz des Bundes-
gesetzgebers fallenden, fortgeltenden Rechts der DDR im
Interesse der Rechtsklarheit befürwortet. Er hat einstimmig
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.

Berlin, den 14. November 2001
Hans-Joachim Hacker
Berichterstatter

Andrea Voßhoff
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatter

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