Vom 3. Juli 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
6534
14. Wahlperiode
03. 07. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6101 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tschechischen Republik vom 2. Februar 2000 zur
weiteren Erleichterung des Rechtshilfeverkehrs
A. Problem
Der Rechtshilfeverkehr mit der Tschechischen Republik wird nach den Haager
Zivilprozess-Übereinkommen abgewickelt. Im Zuge der politischen Umwäl-
zungen in Europa Ende der achtziger Jahre hat er deutlich zugenommen, was
seine weitere Vereinfachung und Beschleunigung wünschenswert macht. Der
Vertrag, der Regelungen zum unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den
Gerichten sowie Erleichterungen bei der Sicherheitsleistung für die Prozess-
kosten und bei der Prozesskostenhilfe enthält, bedarf der Mitwirkung der ge-
setzgebenden Körperschaften in Form eines Bundesgesetzes.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem dem Vertrag zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Tschechischen Republik zugestimmt wird.
Einstimmigkeit
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache
14/
6534
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6101 – unverändert anzunehmen.
Berlin, den 2. Juli 2001
Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender
Joachim Stünker
Berichterstatter
Dr. Susanne Tiemann
Berichterstatterin
Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
6534
Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Susanne Tiemann und
Volker Beck (Köln)
I. Zum Beratungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf Drucksache 14/6101 in seiner 173. Sitzung
am 31. Mai 2001 beraten und dem Rechtsausschuss zur
alleinigen Beratung überwiesen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
90. Sitzung am 27. Juni 2001 beraten und einstimmig be-
schlossen, die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs
zu empfehlen.
II. Zur Begründung der Beschlussempfehlung
Mit dem Gesetzentwurf wird dem Gesetz zu dem Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tsche-
chischen Republik zur weiteren Erleichterung des Rechts-
hilfeverkehrs zugestimmt. Die durch den Vertrag geschaffe-
nen Erleichterungen bestehen im Wesentlichen darin, dass
zwischen den deutschen und den tschechischen Gerichten
der direkte Geschäftsverkehr stattfinden kann. Dies gilt so-
wohl für Zustellungsersuchen als auch für sonstige Rechts-
hilfeersuchen und Anträge auf Bewilligung von Prozesskos-
tenhilfe. Ergänzt wird der Vertrag durch eine Regelung zum
Datenschutz. Durch die betreffenden Bestimmungen wird
ein effektiver Schutz der übermittelten personenbezogenen
Daten gewährleistet, was eine Neuerung auf dem Gebiet der
internationalen Zivilrechtshilfe darstellt.
Berlin, den 2. Juli 2001
Joachim Stünker
Berichterstatter
Dr. Susanne Tiemann
Berichterstatterin
Volker Beck (Köln)
Berichterstatter