BT-Drucksache 14/5834

Lage und Zukunkft der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 4. April 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5834
14. Wahlperiode 04. 04. 2001

Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dietmar Bartsch, Heidemarie Ehlert,
Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, Christine Ostrowski, Petra Bläss, Maritta
Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Dr. Ruth Fuchs, Wolfgang Gehrcke, Dr. Klaus Grehn,
Uwe Hiksch, Carsten Hübner, Sabine Jünger, Dr. Evelyn Kenzler, Dr. Heidi
Knake-Werner, Rolf Kutzmutz, Ursula Lötzer, Heidemarie Lüth, Pia Maier, Kersten
Naumann, Rosel Neuhäuser, Petra Pau, Gustav-Adolf Schur, Roland Claus
und der Fraktion der PDS

Lage und Zukunft der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland leben etwa 82 Millionen Menschen in ins-
gesamt 14 000 Städten und Gemeinden sowie 440 Land- und Stadtkreisen.
Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verleiht den Gemeinden und
Gemeindeverbänden das Recht, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemein-
schaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln ... Die Ge-
währleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziel-
len Eigenverantwortung“.

Nach wie vor aber liegen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit
weit auseinander. Die von Bund, Ländern und zunehmend auch der Europäi-
schen Union gesetzten Rahmenbedingungen für die kommunale Selbstver-
waltung haben die Gestaltungsfreiheit der Städte, Gemeinden und Kreise in den
letzten Jahren weiter eingeschränkt. Nahezu jedes kommunale Aufgabenfeld ist
inzwischen durch Gesetze und Verordnungen sowie teilweise bis ins Detail ge-
hende Standards „fremdbestimmt“. Das geschieht meist ohne gebührende Be-
rücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ohne angemessene Finanzaus-
stattung und ohne ausreichende Mitwirkungsrechte der kommunalen Gebiets-
körperschaften.

Entgegen eigener Ankündigungen der rot-grünen Koalition gibt es aber bis
heute keine bundesgesetzliche Regelung, wonach sichergestellt wird, dass die
kommunale Seite bei Gesetzesvorlagen und Entwürfen von Rechtsverordnun-
gen verbindlich einbezogen wird. Den praktizierten Ansatz „Der Bund be-
schließt, die Kommunen zahlen und führen aus“ bricht auch die neue Gemein-
same Geschäftsordnung der Bundesregierung und der Bundesministerien nicht,
nach der die kommunalen Spitzenverbände im Entwurfstadium kommunalrele-
vanter Grundsatzentscheidungen zu konsultieren sind.

Bereits unter der früheren Bundesregierung mit dem Bundeskanzler Dr. Helmut
Kohl und dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, sind die
finanziellen Grundlagen kommunaler Selbstbestimmung drastisch ausgehöhlt
worden. Aber auch das von Rot-Grün in der Koalitionsvereinbarung abgege-
bene Versprechen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken, ist bislang nicht
realisiert. Der dringend notwendige Einstieg in eine umfassende Reform der
Kommunalfinanzierung wurde inzwischen sogar auf die nächste Legislatur-

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periode vertagt. Das Missverhältnis zwischen kommunalen Einnahmen und
den zu finanzierenden kommunalen Aufgaben wird daher immer krasser. Wäh-
rend die Einnahmen bundesweit auf dem Niveau von 1994 stagnieren, ziehen
die Ausgaben zum Teil deutlich an.

Die Kommunen müssen von den öffentlichen Händen am stärksten unter den
Einnahmeausfällen aus den rot-grünen Steuersenkungsgesetzen leiden. Wäh-
rend sie gegenwärtig nicht einmal 13 Prozent (das sind rund 111 Mrd. DM) von
den Gesamtsteuereinnahmen in der Bundesrepublik erhalten, werden sie mit
einem weit höheren Anteil an den Einnahmeausfällen beteiligt. Zugleich wer-
den den Städten, Gemeinden und Kreisen bei der Sanierung des Bundes-
haushaltes neue Lasten aufgebürdet. Das betrifft vor allem den Teilrückzug des
Bundes aus der Finanzierung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende
und den Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe. Auch setzt die Bundes-
regierung mit Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Bundesminister der
Finanzen, Hans Eichel, die Praxis ihrer Vorgänger fort, die finanziellen Folgen
der Langzeitarbeitslosigkeit weitgehend auf die kommunale Sozialhilfe abzu-
wälzen.

Ignoriert hat die Bundesregierung die Forderung der kommunalen Spitzenver-
bände, die Städte, Gemeinden und Kreise an den Erlösen aus der Auktion der
UMTS-Mobilfunklizenzen gebührend zu beteiligen. Von den knapp 100 Mrd.
DM Einnahmen profitiert der Bund. Den Kommunen hingegen gehen in den
nächsten 20 Jahren Milliarden-Einnahmen verloren, weil Telekommunikations-
unternehmen den Kauf der Lizenzen steuerlich absetzen können.

Noch völlig offen sind die sich aus der BSE-Krise für die Kommunen ergeben-
den finanziellen Belastungen. Auch bei der Umstellung auf den Euro kommen
erhebliche finanzielle Aufwendungen auf Kommunalverwaltungen und kom-
munale Unternehmen zu, die eigenständig kompensiert werden müssen.

Zu Beginn der 90er Jahre bestand Hoffnung, dass die ostdeutschen Kommunen
in einem überschaubaren Zeitrahmen ein annähernd gleiches Einnahmeniveau
erreichen wie die westdeutschen Kommunen. Heute muss eingeschätzt werden,
dass im Osten nur knapp 40 Prozent der Pro-Kopf-Steuerkraft der Kommunen
im Altbundesgebiet erreicht wird. Die Ostkommunen werden daher auch in den
nächsten Jahre auf die Finanzzuweisungen der Länder angewiesen sein.

Trotz eines über viele Jahre gefahrenen harten Sparkurses vor allem durch Per-
sonalentlassungen und den massiven Verkauf von Vermögen sind viele Kom-
munen jetzt gezwungen, laufende Ausgaben dauerhaft mit Kassenkrediten zu
finanzieren. Die Kreditmarktschulden der Städte, Gemeinden und Kreise stei-
gen weiter an. Die Pro-Kopf-Verschuldung der ostdeutschen Kommunen mit
rund 2 400 DM ist weitgehend mit der westdeutscher Kommunen vergleichbar.
Für viele Kommunen in den neuen Bundesländern und in strukturschwachen
Regionen der alten Bundesländer ist finanziell sogar „das Ende der Fahnen-
stange längst erreicht“ und die Bürgermeister werden zunehmend zu „Mario-
netten des Bundes und der Länder“ degradiert – wie unlängst der Präsident des
Deutschen Städtetages befand.

Eine der Folgen ist der dramatische Rückgang von kommunalen Investitionen.
Sie liegen 2001 um fast 30 Prozent unter denen des Jahres 1992. In Ostdeutsch-
land setzt sich ihre Talfahrt seit 1995 ungebremst fort. Dabei haben die Kom-
munen in den neuen Bundesländern einen etwa doppelt so großen Investitions-
bedarf wie die im Westen Deutschlands. Das gilt besonders für Straßen- und
Brückenbau, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, öffentlicher Nah-
verkehr und teils bei der Sanierung kommunaler Gebäude. Deshalb ist die
beharrliche Weigerung der Bundesregierung, eine kommunale Investitions-
pauschale des Bundes wieder aufzulegen, kontraproduktiv.

Zudem geht die kommunale Finanznot vor allem im sozialen, soziokulturellen
und im Bildungsbereich teilweise irreparabel an die Substanz. Die Möglich-

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keiten zur Förderung von Bibliotheken, Volkshochschulen, Musikschulen,
Theatern, Orchestern sind sehr gesunken. Die Förderung freier Träger ist
vakant. Wenn Kommunen aus Geldnot Jugendklubs, multikulturelle Zentren
und andere Freizeiteinrichtungen schließen müssen, dann entstehen Leerräume,
in die rechtsradikale und rassistische Kräfte einfallen können. Auf völliges
Unverständnis stößt deshalb der gegenwärtige Kurs der Bundesanstalt für
Arbeit, die Mittel für Arbeitsbeschaffungs- bzw. Strukturanpassungsmaß-
nahmen radikal zu kürzen, wovon merklich Streetworker und andere sozial-
pädagogisch ausgebildete Jugendarbeiter betroffen sind.

Waren bislang traditionell kommunale Anbieter für die Kernaufgaben der
öffentlichen Daseinsvorsorge zuständig, werden sie jetzt zunehmend von priva-
ten Unternehmen aus dem In- und Ausland verdrängt. Durch den Liberalisie-
rungs- und Privatisierungsdruck der Europäischen Kommission und der Bun-
desregierung steht die Zukunftsfähigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von
Kommunen generell zur Disposition. Private machen die Versorgung mit Was-
ser, Strom und Gas ebenso wie die Müllentsorgung, die Abwasserbeseitigung
oder den öffentlichen Personennahverkehr zum profitablen Geschäft. Das ge-
schieht zum Nachteil regional gewachsener und ökologisch sinnvoller Struktu-
ren sowie unter Ausschaltung demokratischer Einflussnahme. Akut gefährdet
ist ebenso die Möglichkeit, mittels des steuerlichen Querverbunds Gewinne,
z. B. der Stadtwerke aus dem Betriebszweig Energie, zur Aufrechterhaltung
des öffentlichen Personennahverkehrs zu bezahlbaren Tarifen oder für soziale
bzw. soziokulturelle Zwecke einzusetzen. Überdies wird mit der massiv voran-
getriebenen Privatisierung der kommunalen Sparkassen ihre Funktion als wich-
tigster Kreditgeber für mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und
Kommunen in Frage gestellt.

Da es die Bundesregierung versäumt hat, ihre Pläne zur Bundeswehrreform mit
einem Konzept zur Bewältigung der Folgen für die weit über 100 betroffenen
Standortkommunen zu verbinden, fühlen sich diese im Stich gelassen. Mit gra-
vierenden wirtschaftlichen und strukturellen Problemen müssen besonders Orte
im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen rechnen. Sie haben
die Hauptlast der Standortschließungen bzw. Standortreduzierungen zu tragen
und sind mit der Nachnutzung der Militärflächen, der beruflichen Zukunft der
Zivilbediensteten und der Planungssicherheit für soziale, schulische und kultu-
relle Angebote sowie kommunaler Infrastruktureinrichtungen überfordert.

Ein besonders akutes Problem ist der immense Bevölkerungsrückgang in Ost-
deutschland, verbunden mit einem massiven Nachfrageeinbruch auf dem Woh-
nungsmarkt. In vielen ostdeutschen Groß- und Mittelstädten stehen – teilweise
auch bedingt durch die Abwanderung in das Umland – bis zu 25 Prozent der
Wohnungen leer, insgesamt eine Million Wohnungen in den neuen Bundeslän-
dern. Daraus resultieren Gefährdungen für städtebauliche, wirtschaftliche und
soziale Stadtstrukturen.

Die gegenwärtige Bundesförderung des Städtebaus in Höhe von 80 Mio. DM
für die alten Bundesländer und 520 Mio. DM für die neuen Bundesländer wird
der Bedeutung der Innenstädte und Ortskerne als sozialem, gesellschaftlichem
und wirtschaftlichem Stabilitätsfaktor nicht mehr gerecht. Das lässt auch den
beispiellosen Nachholprozess in der Stadterneuerung im Osten stocken. Die
Erfolge sind vielerorts bereits unverkennbar. Dennoch sind weiterhin große
Anstrengungen erforderlich, um historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten,
Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu stabilisieren und die Innen-
städte auch wirtschaftlich am Leben zu erhalten.

Strukturell überholt ist die Finanzierung der Landkreise. Obgleich sich das
Aufkommen der Kreisumlage in den 90er Jahren mehr als verdoppelt hat, sind
die kreislichen Gestaltungsspielräume im selben Zeitraum überall deutlich ge-
sunken. Ebenso entsprechen die Finanzbeziehungen im Stadt-Umland-Bereich
nicht den heutigen Erfordernissen. Während vor allem Städte mit Mittel- oder

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Oberzentrumsfunktion ihre kostenintensive Infrastruktur auch für die Bewoh-
ner des Umlandes bereithalten müssen, entgehen ihnen zunehmend Steuerein-
nahmen von ins Umland abgewanderten Einkommensteuerzahlern bzw. Ge-
werbebetrieben. Nutznießer sind vor allem die Gemeinden im engeren Ver-
flechtungsraum, die aufgrund der geltenden Steuergesetzgebung eine merklich
höhere Steuerkraft haben. Nicht mehr zeitgemäß sind auch die rechtlichen
Grundlagen für hohe Anteile der Beitragspflichtigen an der Finanzierung kom-
munaler Infrastruktureinrichtungen.

Mit dem von der Bundesregierung jetzt verabschiedeten Entwurf für ein neues
Rehabilitationsrecht von Menschen mit Behinderungen sollen Millionenausga-
ben auf die Kommunen verlagert werden. Die angemessene Versorgung und
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ist jedoch eine gesamtstaat-
liche und keine kommunale Aufgabe.

Auch die Absicht der Koalition, ab 2003 Grundsicherungsämter einzurichten,
würde bei den als Trägern der Grundsicherung eingesetzten Kreisen und kreis-
freien Städten nicht nur Mehrausgaben in Milliarden-Höhe verursachen. Es
wäre darüber hinaus der erste Schritt zu einer kommunal finanzierten Grund-
sicherung, weil sich künftig immer weitere Argumente dafür finden lassen,
Personen und Gruppen von den Leistungsprinzipien der Sozialhilfe auszu-
nehmen.

Jüngste Wahlanalysen kommen zu dem für die Lebensfähigkeit kommunaler
Demokratie besorgniserregendem Resultat, dass die fortwährende Beschrän-
kung der Handlungsfreiheit und die Finanznot der Städte, Gemeinden und
Kreise einer der Hauptgründe für die seit 1990 sinkende Wahlbeteiligung ist.
Sie liegt zwischenzeitlich bei einigen Kommunalwahlen schon unter 50 Pro-
zent. Die Bereitschaft, ehrenamtlich Kommunalpolitik mitzugestalten oder sich
bürgerschaftlich zu engagieren, sinkt zusehends.

Die Städte, Gemeinden und Kreise in der Bundesrepublik Deutschland sehen
es als gemeinsame Aufgaben des Bundes und der Länder an, die rechtlichen
und finanziellen Gestaltungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung zu
sichern und auszubauen. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung
müssen dieser Aufgabe gerecht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Europa- und bundespolitische Rahmenbedingungen der kommunalen
Selbstverwaltung

1. Welche Änderungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlicher Ergän-
zungsregelungen auf Bundesebene müssen nach Auffassung der Bundes-
regierung getroffen werden, damit der Bestand der kommunalen Selbstver-
waltung im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses gesichert und
weiter ausgestaltet wird?

2. Hält es die Bundesregierung für verfassungsrechtlich geboten, die Kommu-
nen stärker direkt an Gesetzgebungsverfahren des Bundes bzw. an Stellung-
nahmen des Bundes zu Entwürfen von EU-Verordnungen und EU-Richt-
linien, die wesentliche Belange von Kommunen berühren, zu beteiligen?

Wenn ja, an welchen Vorschlägen für qualitativ abgesicherte kommunale
Mitwirkungsrechte arbeitet die Bundesregierung?

3. Wie bewertet die Bundesregierung den in Österreich seit 1996 praktizierten
„Konsultationsmechanismus“, wonach innerhalb fester Fristen Einverneh-
men zwischen dem Bund und den kommunalen Spitzenverbänden bei der
Einschätzung der kostenmäßigen Auswirkungen gesetzgeberischer Vor-
haben auf die kommunalen Gebietskörperschaften hergestellt werden muss?

Wann ist mit der Einführung einer ähnlichen Vereinbarung auf Bundesebene
in Deutschland zu rechnen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/5834

4. Wie steht die Bundesregierung zur Aufforderung des Deutschen Städteta-
ges, sich am skandinavischen Vorbild der so genannten „Freien Gemein-
den“ zu orientieren und Modellversuche zu initiieren, in denen ausgewähl-
ten Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, gänzlich oder zumindest
in Teilbereichen auf die Anwendung von staatlich gesetzten Normen und
Standards zu verzichten?

5. Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, den Kommunen den
Rang einer dritten staatlichen Ebene im föderalen Staatsaufbau der Bun-
desrepublik Deutschland einzuräumen?

6. In welchem Umfang waren die kommunalen Spitzenverbände bei der Er-
arbeitung der Steuerrechtsänderungen bisher beteiligt und welche Ver-
änderungen im Beteiligungsverfahren sind bei künftigen Steuerrechtsände-
rungen vorgesehen?

7. Welche Aufgaben mit kommunalem Bezug sollten aus Sicht der Bundes-
regierung in den Kreis der Gemeinschaftsaufgaben des Artikel 91a GG
zusätzlich aufgenommen werden und welche Überlegungen liegen dabei
zugrunde?

8. Welche Stellungnahme bezieht die Bundesregierung zur Annahme der So-
zialversicherungsträger, dass bei ehrenamtlichen Bürgermeistern, Ortsvor-
stehern, Stadtbrandinspektoren oder Wehrführern von Freiwilligen Feuer-
wehren eine Sozialversicherungspflicht vorliege?

9. Wie steht die Bundesregierung überhaupt zu der Forderung, das ehrenamt-
liche Engagement durch eine bundesrechtliche Regelung von Sozialabga-
ben zu befreien sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stär-
kung des kommunalen Ehrenamts grundlegend zu verbessern?

10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu bisherigen Ergeb-
nissen des 1998 initiierten bundesweiten Reformnetzwerkes „Leitbild der
bürgerorientierten Kommune“ vor?

Geben diese Erkenntnisse Anlass für neue gesetzgeberischen Initiativen?

11. Teilt die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesministeriums der
Verteidigung, dass Soldaten auch dann zu einem Auslandseinsatz abzu-
kommandieren sind, wenn sie ein kommunalpolitisches Mandat ausüben
und das Recht der Mandatsausübung wahrnehmen wollen?

B. Öffentliche Daseinsvorsorge, Kommunalwirtschaft und Wettbewerbs-
recht

12. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich einer Neu-
bestimmung des Begriffs der öffentlichen Daseinsvorsorge und des Hand-
lungsrahmens kommunaler Unternehmen in einem vereinten Europa?

13. Warum entschied sich die Bundesregierung bei der Liberalisierung des
Energiemarktes (Strom und Gas) gegen eine Regulierung und präferiert
statt dessen Verbändevereinbarungen, obgleich diese u. a. auch die Stadt-
werke benachteiligen?

14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Zulassung der
Fusion VEBA/VIAG und RWE/VEW die Konzentration der Energie-
märkte massiv gefördert wird und es damit bei weiterer Monopolisierung
letztlich zu einer Verschlechterung des Angebots für die Verbraucher in der
Region kommt?

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15. Welche Auslegungsunterschiede der Gemeindeordnungen (seit 1998, diffe-
renziert nach Bundesländern) hinsichtlich räumlicher und sachlicher Be-
tätigungsgrenzen von Stadtwerken sind der Bundesregierung bekannt?

Inwiefern behindern die geltenden Gemeindeordnungen bzw. deren Aus-
legung die Handlungsfähigkeit von Stadtwerken auf den zunehmend libe-
ralisierten Infrastruktur-Dienstleistungsmärkten (Strom, Gas, Wasser/Ab-
wasser, Verkehr)?

16. Welche gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten des Bundes und der
Länder – abgesehen von Verfassungsänderungen – sieht die Bundesregie-
rung, um eine Diskriminierung der Stadtwerke gegenüber anderen Anbie-
tern auf den liberalisierten Märkten zu verhindern?

17. Wie viele Stadtwerke wurden seit 1990 aus welchen Gründen privatisiert,
verkauft bzw. aufgelöst (Aufschlüsselung nach Ländern)?

18. Zu welchen Zwecken haben seit 1990 die ostdeutschen Kommunen in be-
sonderem Maße Investitionsmittel der Europäischen Union, des Bundes
und der Länder für die Entwicklung der Wirtschaftskraft genutzt?

19. In welchem Umfang haben die ostdeutschen und (zum Vergleich) die west-
deutschen Kommunen seit 1990 in die Entwicklung der regionalen Infra-
struktur investiert?

Welche Gründe haben ostdeutsche Kommunen an regionalen Infrastruktur-
investitionen gehindert?

Wie wird die gegenwärtige Entwicklung der regionalen Infrastruktur in
Ostdeutschland durch die Bundesregierung eingeschätzt?

20. In welcher Weise haben so genannte Kompetenzzentren zur Entwicklung
ostdeutscher Kommunen beigetragen und welche Möglichkeiten zur Ent-
wicklung dieser Zentren sieht die Bundesregierung?

21. Mit welcher Begründung wurden die kommunalen Forste ab 2001 von den
Bundeszuschüssen an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversiche-
rung ausgeschlossen und mit welchen jahresdurchschnittlichen Mehrbelas-
tungen der Kommunalhaushalte muss gerechnet werden?

C. Finanzlage und Finanzkraft der Kommunen

22. Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung des Deutschen Juristen-
tages, grundgesetzlich das Konnexitätsprinzip nach dem Verursacher-
grundsatz festzuschreiben (wonach „der Bund dann die Ausgaben für Leis-
tungen zu tragen hat, wenn die Länder oder die vom Bund ausnahmsweise
unmittelbar bestimmten Gemeinden bzw. Gemeindeverbände Maßnahmen
des Bundes ausführen, die Zahlungen, Sachleistungen oder die Herstellung
und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen vorsehen“)?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Perspektive der Gewerbesteuer als
traditionell bedeutsame Steuerquelle der Städte und Gemeinden?

Sieht die Bundesregierung Bedarf für eine Reform der Gewerbesteuer,
wenn ja, in welchen Richtungen?

24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Erhöhung des
Anteils der Städte und Gemeinden an der Lohn- und Einkommensteuer so-
wie an der Umsatzsteuer?

25. Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur Einräumung einer
originären Steuerertragskompetenz für die Landkreise?

26. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die geringe Pro-Kopf-
Steuerkraft der ostdeutschen Kommunen gegenüber der in den Kommunen
im Altbundesgebiet?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/5834

27. Warum wurden den ostdeutschen Städten und Gemeinden die aus der
Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer in den Jahren 1991 bis 1997 ent-
standenen Einnahmeausfälle von rund 4 Mrd. DM nicht erstattet?

28. Welche Prognose trifft die Bundesregierung bezüglich der Entwicklung der
Steuereinnahmen der Kommunen bis 2010 (aufgeschlüsselt nach Steuerar-
ten und Jahren)?

29. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Steuerausfälle, die den Kom-
munen im Ergebnis der Steuersenkungsgesetzes 2001 entstehen?

30. Mit welchem Anteil sind die Kommunen (unter Berücksichtigung des
kommunalen Finanzausgleichs der Länder) an den Einnahmeausfällen der
öffentlichen Hand infolge des Steuersenkungsgesetzes 2000 im Zeitraum
2001 bis 2006 beteiligt (Angabe bitte in Jahresscheiben)?

31. Welche Einnahmeausfälle für die Städte und Gemeinden ergeben sich aus
der schrittweisen Anhebung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Län-
der bis zum Jahr 2005 (Angabe bitte in Jahresscheiben)?

32. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen auf
die Kommunen durch den Teilrückzug des Bundes aus der Finanzierung
des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende im Jahr 2000?

33. Welche finanziellen Auswirkungen hatte die Streichung der originären
Arbeitslosenhilfe auf die kommunalen Sozialhilfeetats im Jahr 2000?

34. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die finanziellen Folgekosten der
Langzeitarbeitslosigkeit im Bereich der kommunalen Sozialhilfe in den
Jahren 1995 bis 2000 (Angabe bitte in Jahresscheiben und getrennt nach
Bundesländern)?

35. Zu welchen jährlichen Mehrbelastungen der kommunalen Verkehrsunter-
nehmen führt die so genannte Ökosteuer?

36. Welche finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen hat die steuerliche
Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen von Telekommunikationsunterneh-
men für den Erwerb von UMTS-Mobilfunklizenzen in den nächsten 20
Jahren?

37. Wie hoch belaufen sich die Kreditmarktschulden der Städte, Gemeinden
und Kreise seit 1995 (Angabe bitte in Jahresscheiben)?

38. Wie entwickelt sich die Verschuldung der kommunalen Zweckverbände
seit 1995 (Angabe bitte in Jahresscheiben)?

39. Wie entwickeln sich die kommunalen Investitionen seit 1995 (Angabe bitte
in Jahresscheiben und getrennt nach Ostdeutschland und Westdeutsch-
land)?

40. Welcher Investitionsbedarf in die kommunale Infrastruktur wird durch die
Bundesregierung für den Zeitraum bis 2005 prognostiziert (bitte Auf-
schlüsselung nach Ostdeutschland und Westdeutschland)?

41. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Möglichkeit der Wiederein-
führung einer so genannten kommunalen Investitionspauschale für Kom-
munen in Ostdeutschland – wie in den Jahren 1991 und 1993 – gegeben?

Sieht die Bundesregierung auch Chancen, eine solche Pauschale für struk-
turschwachen Regionen in Westdeutschland einzuführen?

42. Welche speziellen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung überhaupt zur
zusätzlichen Förderung von Kommunen in strukturschwachen Regionen?

43. In welcher Art und Weise sollten die vielfältigen kommunalen Förderpro-
gramme, die mit Bundesmitteln ausgestattet sind, zusammengefasst und
vereinfacht werden?

Drucksache 14/5834 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

44. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur eventuellen Beteili-
gung der Kommunen an der Finanzierung des Länderanteils aus dem
Gesetz zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen,
zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des
Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost vom 6. März 1997 vor (bitte
Aufstellung nach Ländern)?

45. Welche Überlegungen liegen der Entscheidung des Bundesministeriums
der Finanzen zugrunde, die im Bundessteuerblatt 2000, Teil I Nr. 13 vom
4. Juli 2000 (S. 1185, AZ: IV D 1 – S 7100 – 81/00) veröffentliche Rege-
lung zur Umsatzsteuer für das Legen von Wasserleitungen (Lieferleitun-
gen) einschließlich der Hausanschlüsse zu treffen?

Für welche weitere kommunalen Maßnahmen, die zu einer Beitrags-,
Gebühren- oder Entgeltpflicht führen, beabsichtigt die Bundesregierung
die Umsatzsteuerpflicht einzuführen?

46. Mit welchen finanziellen Auswirkungen der BSE-Krise auf die Kommunen
rechnet die Bundesregierung?

Welche Hilfen des Bundes werden dazu konzipiert?

47. Welche organisatorischen Hilfen (Beratung, Koordination zwischen Bund,
Ländern und Kommunen etc.) und speziellen Fördermittel sind besonders
für die Standortkommunen im ländlichen Raum und in strukturschwachen
Regionen vorgesehen, die die Hauptlast der Standortschließungen bzw.
Standortreduzierungen bei der Bundeswehrreform zu tragen haben und
hinsichtlich der Nachnutzung von Militärflächen, der beruflichen Zukunft
der Zivilbediensteten und der Planungssicherheit für soziale, schulische
und kulturelle Angebote sowie kommunale Infrastruktureinrichtungen zu-
meist überfordert sind?

48. Plant die Bundesregierung, bundeseigene Liegenschaften, die bisher von
der Bundeswehr genutzt wurden, möglichst günstig oder kostenfrei an die
betreffenden Städte und Gemeinden abzugeben?

Welche Hilfe ist bei der Altlastenbeseitigung auf militärischen Liegen-
schaften und bei der Baureifmachung umzunutzender Liegenschaften sei-
tens des Bundes vorgesehen?

49. Mit welchen finanziellen Aufwendungen der Kommunen rechnet die Bun-
desregierung bei der Umstellung auf den Euro?

Kann sie Beispielrechnungen bestätigen, wonach dafür vor allem in größe-
ren Städten rund 23 DM pro Einwohner notwendig sind?

Gibt es im Lichte der aktuellen Entwicklung Überlegungen, Kommunal-
verwaltungen und kommunalen Unternehmen doch noch Bundeshilfe bei
der Euro-Umstellung zu gewähren?

D. Städtebau und Entwicklungsplanung, Wohnen und Verkehr

50. Mit welchen neuen Konzepten und Maßnahmen wird die Bundesregierung
auf den strukturellen Wohnungsleerstand in ostdeutschen Kommunen so-
wie die daraus resultierenden finanzwirtschaftlichen und sozialen Gefähr-
dungen bzw. den notwendigen städtebaulichen Umbau reagieren?

Wie kann mit Hilfe des Bundes ein stadt- und sozialverträglicher Rückbau
gestaltet, finanziert und zur Revitalisierung und Aufwertung der Quartiere
genutzt werden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/5834

51. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aufgabe bei, dass die
verschiedenen Wohnungsmarktakteure in einer Stadt gemeinsam an der
Umsetzung eines Stadtentwicklungskonzeptes arbeiten?

Durch welche bundespolitischen Rahmenbedingungen kann diese Zusam-
menarbeit erreicht werden?

52. Wie schätzt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des seit 1991
laufenden Sonderprogramms des Bundes zur Stadtsanierung im allge-
meinen und differenziert nach dem aktuellen Stand in den elf ostdeutschen
Modellstädten ein?

Wie will sich die Bundesregierung perspektivisch der Daueraufgabe Stadt-
erneuerung stellen?

53. Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zur Erhöhung der Eigen-
heimzulage bei Bestandserwerb in Ost und West?

54. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des Pro-
gramms „Soziale Stadt“ hinsichtlich der Beseitigung der Probleme in be-
nachteiligten Quartieren und Stadtteilen mit besonderem Entwicklungs-
bedarf?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die finanzielle Ausstattung
des Programms ausreichend ist und wie begründet sie ihren Standpunkt?

55. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Beitrag des Bundes (450
Mio. DM) für die künftige soziale Wohnraumförderung ausreichend ist und
wie begründet sie ihren Standpunkt?

56. Wie schätzt die Bundesregierung den Anlauf des vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung initiierten Ideenwettbewerbs „Stadt 2030“ ein
(mit dem die deutschen Kommunen eingeladen sind, in Kooperation mit
wissenschaftlichen Einrichtungen Zukunftskonzeptionen und Leitbilder für
ihre Stadt und Region zu formulieren, deren Perspektive über drei Jahr-
zehnte reicht)?

57. Was will die Bundesregierung unternehmen, um der Überschuldung und
dem „Absterben“ von Städten und Gemeinden in besonders struktur-
schwachen Regionen Ostdeutschlands entgegenzuwirken?

58. Warum ergreift die Bundesregierung auf dem Gebiet einer Reform der Bo-
denbesteuerung nach dem Modell der Flächennutzungssteuer keine Initia-
tive, obgleich die damit verbundene Flächenersparnis und Verkehrs-
reduzierung als Ziele nachhaltiger Entwicklung auch eine staatliche
Aufgabe sind?

59. Welche Wirksamkeit haben die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“, „Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie
„Hochschulbau“ in den ostdeutschen Kommunen in strukturschwachen
Regionen erreicht?

60. Wann ist mit einer Neuregelung des Ladenschlussgesetzes zu rechnen?

Wie steht die Bundesregierung dabei zur Forderung von kommunaler
Seite, die Ladenöffnungszeiten für die Innenstädte und Ortskerne an Werk-
tagen auf 22:00 Uhr zu verlängern, nicht jedoch für die Einkaufszentren
auf der „Grünen Wiese“ oder im Umland von Ballungszentren?

61. Welche Haltung hat die Bundesregierung zur darüber hinausgehenden Vor-
stellung, dass es keine einheitliche Regelung geben soll, sondern dass die
Städte und Gemeinden die Ladenöffnungszeiten selbst und differenziert
nach Lagen – z. B. Innenstadt, Ortskern, „Grüne Wiese“, Randlage, Bahn-
hofsbereich – bestimmen können?

Drucksache 14/5834 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

62. Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung zum Vorschlag ein, die
Bundesmittel für Städtebauförderung auf mindestens eine Mrd. DM jähr-
lich zu erhöhen, um die strukturellen und städtebaulichen Probleme in den
Zentren der Städte und Gemeinden abbauen zu können?

E. Soziales, Jugend, Kultur, Gleichstellung und Sport

63. Warum will die Bundesregierung bei der beabsichtigten Neufassung des
Rehabilitationsrechts behinderter Menschen weitere Leistungen auf die
Kommunen verlagern, z. B. die Aufgabe der beruflichen Eingliederung
und medizinische Rehabilitationsleistungen?

Welche finanziellen Belastungen erwachsen den Kommunen daraus im
Jahresschnitt?

64. Warum müssen Menschen mit Behinderungen überhaupt weiter auf die
kommunale Sozialhilfe angewiesen sein, sollten sie nicht vielmehr ihre
Leistungen von den vorrangigen Trägern der Sozialversicherung erlangen?

65. Warum hat der Bund hat bei der beabsichtigten Einrichtung von Grund-
sicherungsämtern ab 2003 bisher lediglich einen Ausgleich von 600 Mio.
DM angeboten, obgleich sie selbst die Ausgaben – in Preisen von 1997 –
auf rund 3,54 Mrd. DM bis maximal 4,25 Mrd. DM beziffert und sich bei
Abzug bisheriger Sozialhilfeausgaben und weiterer Positionen die Mehr-
belastung der Kommunen auf bis zu 2 Mrd. DM beläuft?

66. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts finanzieller
Einschränkungen in den Kommunen bzw. inzwischen vielfach berichteter
Defizite, die individuellen und allgemeinen Rechtsansprüche nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII auf Leistungen der Jugendhilfe (§§ 1 und 2,
11, 12, 13, 14, 27 ff., SGB VIII) sicherzustellen?

Welche Schritte wird die Bundesregierung dazu einleiten?

67. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für eine Initiierung bzw. Beteili-
gung des Bundes an Förderinstrumenten im Sinne von Jugendausgleichs-
fonds, die Finanzzuweisungen an Kommunen von jugendhilfepolitischen
Eckdaten abhängig machen?

Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten?

68. Wie sind die Überlegungen der Bundesregierung zur Perspektive des so
genannten zweiten Arbeitsmarktes, in dem gerade in den neuen Bundes-
ländern ein hoher Anteil der Beschäftigten tätig ist?

69. Sieht die Bundesregierung zusätzlichen Investitionsbedarf in ein gut abge-
stimmtes und eng kooperierendes, kommunales, sozialräumlich orientier-
tes System von Regelbetreuungseinrichtungen und offenen Angeboten für
Kinder- und Jugendliche?

Falls ja, wie will sich der Bund daran dauerhaft beteiligen?

70. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, selbstverwaltete Jugend-
kulturen zu fördern, und wie müsste eine Unterstützung des Bundes be-
schaffen sein, um Jugendgruppen vermehrt zu eigenen Räumlichkeiten für
soziale und kulturelle Zwecke zu verhelfen?

71. Wie ist das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgelegte
Programm „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“, für das am
31. Januar 2001 die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, von den Adressaten
im kommunalen Raum angenommen worden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/5834

72. Wie schätzt die Bundesregierung die gegenwärtige kulturelle Situation und
die Angebotsstrukturen in den Kommunen ein (differenziert nach alten und
neuen Bundesländern)?

Kann ein allgemein zugängliches, bedarfsgerechtes und wohnortnahes
Kulturangebot gewährleistet werden oder gibt es Defizite?

73. Inwieweit ist es gelungen, das in den neuen Bundesländern zu Beginn der
90er Jahre vorhandene vergleichsweise dichtere Netz kultureller Einrich-
tungen im Transformationsprozess zu erhalten und weiterzuentwickeln?

Inwiefern konnten die spezifischen Förderprogramme des Bundes (wie das
Aufbauprogramm „Kultur in den neuen Ländern“) dazu beitragen?

Wie beabsichtigt die Bundesregierung diese Förderung fortzusetzen?

74. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kompetenzverteilung zwischen
Kommunen, Ländern und Bund im Bereich der Kultur?

Sieht sie hinsichtlich dieser Kompetenzverteilung angesichts der veränder-
ten Bedingungen (deutsche Einheit, europäische Einigung) die Notwendig-
keit von Veränderungen?

75. Hält die Bundesregierung es unter den komplizierter werdenden Rahmen-
bedingungen weiterhin für geboten, Kultur als „freiwillige Aufgabe“ der
Kommunen zu definieren?

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Kulturförderung in
die so genannten Pflichtaufgaben der Kommunen einzubeziehen?

76. Ist der Bundesregierung bekannt, wie Städte und Gemeinden diese in der
Agenda 21 festgehaltenen Vorgaben umsetzen:

a) Einbeziehung der Frauenpolitik und der Herstellung der Geschlechter-
gerechtigkeit als Querschnittsaufgabe in alle Politikfelder sowie als
eigenes Politikfeld in alle lokalen Agenda-Prozesse und -Projekte;

b) Aufnahme der Frauenpolitik als konstitutiver Bestandteil und als Quer-
schnittsaufgabe bei der Aufstellung von Agenden für die Kommune auf
allen Ebenen;

c) Sicherstellung, dass bei der Vergabe bzw. Verteilung öffentlicher Mittel
für Agenda-Projekte und -Prozesse eine gerechte Verteilung der Mittel
unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit erfolgt;

d) besondere Berücksichtigung der Gruppe der Frauen im Kontext der Ent-
wicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren entsprechend Kapitel 40.8c?

77. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Kommunen es noch keine
Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten gibt und wie viele Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte weder hauptamtlich noch mit einem aus-
reichenden Budget ausgestattet sind?

78. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um entsprechend
ihrer Selbstverpflichtung in der Agenda 21 in den Ländern und Kommunen
sicherzustellen, dass gemäß Kapitel 24.3b die Frauenbüros, die nichtstaat-
lichen Organisationen für Frauen und Frauengruppen durch Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten in die Lage versetzt werden,
zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen?

79. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um im Rah-
men der EU-Vorgaben für Gender Mainstreaming die Beteiligung der kom-
munalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den regionalen Beirä-
ten gesetzlich zu fördern?

Drucksache 14/5834 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
80. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Kommunen die Finanzierung
von Frauenhäusern, Notrufen und Beratungsstellen

a) für die nächsten fünf Jahre gesichert ist,

b) in den nächsten fünf Jahren möglicherweise oder mit hoher Wahrschein-
lichkeit vor dem finanziellen Aus steht?

81. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kommunen in welchem Maß
nicht in der Lage sind, ausreichende Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung
zu stellen?

82. Wie steht die Bundesregierung zur Olympiabewerbung 2012 bzw. 2016 der
Stadt Leipzig und der umliegenden Region?

83. Welche Position bezieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Sport-
stätteninfrastruktur in den neuen Bundesländern durch eine Erhöhung der
Mittel für den „Goldenen Plan Ost“?

84. Wie viele Kommunen in Deutschland pflegen Städtepartnerschaften (bitte
aufschlüsseln nach alten und neuen Bundesländern sowie Partnerländern)?

85. Werden Aktivitäten der Städtepartnerschaften durch den Bund kofinan-
ziert?

Wenn ja, in welcher jährlichen Höhe?

Sind zukünftig Veränderungen zu erwarten?

Berlin, den 4. April 2001

Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Dietmar Bartsch
Heidemarie Ehlert
Dr. Barbara Höll
Dr. Christa Luft
Christine Ostrowski
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Fuchs
Wolfgang Gehrcke
Dr. Klaus Grehn
Uwe Hiksch
Carsten Hübner
Sabine Jünger
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Ursula Lötzer
Heidemarie Lüth
Pia Maier
Kersten Naumann
Rosel Neuhäuser
Petra Pau
Gustav-Adolf Schur
Roland Claus und Fraktion

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