BT-Drucksache 14/5695

a) Antrag der Fraktion SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP und PDS -14/5456- Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt b) A CDU/CDSU -14/4067- Nachhaltige Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Fremdf. c) A Abg. Vogt, Bahr, Barthel, SPD, Buntenbach, Özdemir, Beck, B90, -14/3516- gegen R. F. A. G. c) A. Braun, Burgbacher, FDP -14/3106- Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen e) Jelpke, Pau, Jünger, PDS Handeln gegen Rass,Antise, Fremdenf. daraus resultierender Gewalt

Vom 28. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5695

14. Wahlperiode

28. 03. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS
– Drucksache 14/5456 –

Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt

b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4067 –

Nachhaltige Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Ute Vogt (Pforzheim), Ernst Bahr, Eckhardt
Barthel (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Cem Özdemir, Marieluise Beck
(Bremen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/3516 –

Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst
Burgbacher, Paul K. Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
F.D.P.
– Drucksache 14/3106 –

Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen

e) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sabine Jünger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4145 –

Handeln gegen Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und daraus
resultierender Gewalt
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Problem

Rechtsextremismus hat sich in Deutschland im Jahr 2000 erschreckend ausge-
breitet. Nach amtlichen Erkenntnissen wurden allein von Januar bis September
2000 rund 10 000 rechtsextremistisch motivierte Straftaten registriert – so viele
wie im gesamten Jahr 1999. In der Zeit von 1990 bis 2000 kamen nach Medien-
berichten 93 Menschen durch rechtsextremistische Gewalttaten ums Leben.

In der Bundesrepublik Deutschland werden in bestimmten Regionen von
rechtsextremen und fremdenfeindlichen Personen oder Gruppen Plätze und
Orte vereinnahmt, an denen ausländische Mitbür gerinnen und Mitbür ger und
Andersdenkende nicht geduldet werden.

Die Schändung jüdischer Friedhöfe sowie Über griffe auf und Einschüchterung
von Minderheiten und Menschen anderer Herkunft sind Besorgnis erregend
und erfordern entschlossenes politisches Handeln.

Der Deutsche Bundestag wird Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, An-
tisemitismus und Gewalt niemals als Normalität betrachten.

Er dankt all jenen Initiativen, Verbänden und Medien, die die vom Rechtsextre-
mismus ausgehenden Gefahren verstärkt in das Blickfeld der Öffentlichkeit ge-
rückt haben. Er dankt all jenen Menschen, die mit einer Vielzahl von Veranstal-
tungen, Kundgebungen und Demonstrationen ihre Ablehnung des Rechtsextre-
mismus und ihre Solidarität mit den Opfern rechtsextremistischer Gewalt zum
Ausdruck gebracht haben.

Der Deutsche Bundestag verurteilt Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit,
Antisemitismus und Gewalt und wird zusammen mit der Bundesregierung und
der gesamten Gesellschaft in einem parteiüber greifenden Konsens die Ausein-
andersetzung kontinuierlich und offensiv führen.

Niemand darf wegen seiner Behinderung, Herkunft, Hautfarbe, Sprache, seines
Glaubens, seiner ethnischen Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung diskri-
miniert werden. Diese Diskriminierung von Minderheiten, ob offen oder ver -
deckt, muss entschieden bekämpft werden.

Der Deutsche Bundestag will Zivilcourage stärken und appelliert vor allem an
die Städte und Gemeinden, sich für Gemeinsinn, ein solidarisches Zusammen-
leben aller Menschen und für Demokratie und T oleranz zu engagieren. V or-
urteilen oder Ausschreitungen von Personen oder Personengruppen kann ge-
rade vor Ort durch ein couragiertes Auftreten aller Bür gerinnen und Bür ger
besonders wirksam begegnet werden. Solches Handeln verdient öffentliche
Unterstützung, auch seitens der staatlichen Ebenen.

Der Deutsche Bundestag steht auf der Seite der Opfer von Straf- und Gewalt-
taten. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Frem-
denfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt kommt deshalb dem Opferschutz
ein besonderer Stellenwert zu.

Der Deutsche Bundestag tritt V orurteilen und rechtsextremer , ausländerfeind-
licher, antisemitischer und gewaltbereiter Propaganda entschlossen entgegen.

Der Deutsche Bundestag wird alles daran setzen, Rechtsextremismus, Frem-
denfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt wirksam zu bekämpfen.

Der Deutsche Bundestag unterstützt daher die Bundesregierung bei der Be-
kämpfung des Rechtsextremismus durch ein breites gesellschaftliches Bündnis
„Für Demokratie und T oleranz – gegen Extremismus und Gewalt“. In diesem
Bündnis sollen neben den Bundesministerien, der Ausländerbeauftragen und
dem Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, den Ländern und den Kom-
munen, W ohlfahrtsverbänden, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Medien,
Sportverbänden, der Wissenschaft, den Initiativen und den Stiftungen auch alle
demokratisch orientierten gesellschaftlichen Gruppen und besonders auch die
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Organisationen der von rechtsextremer Gewalt betrof fenen Gruppen, örtliche
sowie regionale Initiativen und Bündnisse, die sich gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt engagieren, zusammenge-
führt und vernetzt werden.

B. Lösung

Die Bundesregierung wird mit dem interfraktionellen Antrag zu a) auf Druck-
sache 14/5456 aufgefordert, in vielfacher Hinsicht Maßnahmen zu ergreifen,
wobei sie der Deutsche Bundestag unterstützen will.

a) Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU

b) Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS bei Enthaltung der Fraktion der
F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU

c – e) Einvernehmlich Erledigungserklärung der Anträge

C. Alternativen

Antrag der Fraktion der CDU/CSU.

D. Kosten

Keine
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 14/5456 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 14/4067 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 14/3516 für erledigt zu erklären,

d) den Antrag auf Drucksache 14/3106 für erledigt zu erklären,

e) den Antrag auf Drucksache 14/4145 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 28. März 2001

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)

Vorsitzende
Sebastian Edathy

Berichterstatter
Hartmut Büttner (Schönebeck)

Berichterstatter

Annelie Buntenbach

Berichterstatterin
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig

Berichterstatter

Ulla Jelpke

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

Drucksache

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Bericht der Abgeordneten Sebastian Edathy, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Annelie Buntenbach, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke

I. Zum Verfahren

1. Die Vorlage zu a) auf Bundestagsdrucksache 14/5456
wurde in der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 8. März 2001 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den
Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Sozial-
ordnung, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, den Ausschuss für Angelegenheiten der
neuen Länder , den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bildung, For -
schung und T echnikfolgenabschätzung, den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union, den
Ausschuss für Kultur und Medien und den Haushalts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Die Vorlage zu b) auf Bundestagsdrucksache 14/4067
wurde in der 121. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 25. Oktober 2000 an den Innenausschuss federfüh-
rend sowie an den Sportausschuss, Rechtsausschuss,
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für
Bildung, Forschung und T echnikfolgenabschätzung und
Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung über-
wiesen. Nachträglich wurde der Antrag in der 124. Sit-
zung am 12. Oktober 2000 an den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe sowie in der 129. Sit-
zung am 8. November 2000 an den Ausschuss für Ange-
legenheiten der neuen Länder überwiesen.

Die Vorlage zu c) auf Bundestagsdrucksache 14/3516
wurde in der 108. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 8. Juni 2000 an den Innenausschuss federführend so-
wie an den Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Haus-
haltsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Sozialord-
nung, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung und Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwie-
sen. Nachträglich wurde der Antrag in der 1 11. Sitzung
am 29. Juni 2000 an den Ausschuss für Angelegenheiten
der neuen Länder , in der 124. Sitzung am 12. Oktober
2000 an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe sowie in der 129. Sitzung am 8. November
2000 an den Sportausschuss und an den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Die Vorlage zu d) auf Bundestagsdrucksache 14/3106
wurde in der 108. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 8. Juni 2000 an den Innenausschuss federführend so-
wie an den Haushaltsausschuss, Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und Ausschuss für Angele-
genheiten der neuen Länder zur Mitberatung überwie-
sen. Nachträglich wurde der Antrag in der 1 11. Sitzung
am 29. Juni 2000 an den Rechtsausschuss, den Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und T echnikfolgenabschätzung und
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union, in der 124. Sitzung am 12. Oktober 2000
an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre

Hilfe und in der 129. Sitzung am 8. November 2000 an
den Sportausschuss und an den Ausschuss für Kultur
und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Die Vorlage zu e) auf Bundestagsdrucksache 14/4145
wurde in der 121. Sitzung des Deutschen Bundestages am
28. September 2000 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Sportausschuss, Rechtsausschuss, Haus-
haltsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung,
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung, Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder und Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitbe-
ratung überwiesen. Nachträglich wurde der Antrag in der
124. Sitzung am 12. Oktober 2000 an den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

2. Der

Innenausschuss

hat die Anträge – ausgenommen
den damals noch nicht überwiesenen Antrag der Frak-
tion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 14/4067–
in seiner 38. Sitzung am 28. Juni 2000 anberaten. In der
40. Sitzung am 5. Juli 2000 hat der Innenausschuss be-
schlossen, eine Anhörung zum Thema Rechtsextremis-
mus durchzuführen. In seiner 42. Sitzung ist festgelegt
worden, diese Anhörung gemeinsam mit dem Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu veranstal-
ten, der mit V otum vom 28. Juni 2000 zu Bundestags-
drucksache 14/3106 und 14/3516 über seinen Beschluss,
gemeinsam mit dem Innenausschuss dazu eine Anhö-
rung durchzuführen, unterrichtete. Die Berichterstatter
haben sodann die Anhörung am 25. Oktober 2000 vor -
bereitet, indem sie die Sachverständigen bestimmt und
einen Themen- und Fragenkatalog festgelegt haben.

Folgende Sachverständige standen den beiden Aus-
schüssen zur Verfügung:

Heinz Fromm
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Köln

Bernd Wagner
Zentrum Demokratische Kultur, Berlin

Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer
Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltfo -
schung der Universität Bielefeld

Prof. Dr. Hans-Joachim Heuer
Leiter des Fachbereichs Rechts- und Sozialwissenschaf-
ten an der Polizeiführungsakademie Münster

Prof. Dr. Christian Pfeiffer
Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Nie-
dersachsen e.V ., Prof. für Kriminologie, Jugendstraf-
recht und Strafvollzug Universität Hannover

Dr. Peter Rieker
Deutsches Jugendinstitut, Außenstelle Leipzig

Dr. Stephan Eisel
Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin

Prof. Dr. Gerd Langguth
Seminar für politische Wissenschaft, Universität Bonn
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– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Prof. Hajo Funke
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Freie
Universität Berlin

Prof. Dr. Reinhard Kühnl
Institut für Politikwissenschaften, Philippsuniversität
Marburg

Dr. habil. Dietmar Sturzbecher
Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Ju-
gendforschung e.V., Universität Potsdam.

Auf das Protokoll der Anhörung wird hingewiesen.

3. Die mitberatenden Ausschüsse haben zu den verschiede-
nen Vorlagen folgende Stellungnahmen abgegeben:

a) Vorlage auf Drucksache 14/5456
Der

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder

hat in seiner 57. Sitzung am 14. März 2001
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU Annahme des Antrags
empfohlen.
Am 28. März 2001 haben der

Rechtsausschuss

in
seiner 77. Sitzung, der

Finanzausschuss

in seiner
93. Sitzung, der

Ausschuss für Arbeit und Sozial-
ordnung

in seiner 86. Sitzung, der

Ausschuss für
Familie, Senior en, Frauen und Jugend

in seiner
60. Sitzung, der

Ausschuss für Menschenr echte
und humanitär e Hilfe

in seiner 58. Sitzung, der

Ausschuss für Bildung, Forschung und T echnik-
folgenabschätzung

in seiner 43. Sitzung, der

Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Eur opäischen
Union

in seiner 66. Sitzung, der

Ausschuss für Kul-
tur und Medien

in seiner 51. Sitzung und der

Haus-
haltsausschuss

in seiner 70. Sitzung jeweils mit dem
gleichen Stimmener gebnis Annahme des Antrags
empfohlen. Der

Sportausschuss

hat in seiner 39. Sit-
zung die Abgabe einer Stellungnahme abgelehnt.

b) Vorlage auf Drucksache 14/4067
Der

Ausschuss für Bildung, Forschung und T ech-
nikfolgenabschätzung

hat in seiner 35. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der

Sportausschuss

hat in seiner 33. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F .D.P.
und bei Enthaltung der Fraktion der PDS Ablehnung
des Antrags empfohlen.
Der

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder

hat in seiner 57. Sitzung am 14. März 2001
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion
der F.D.P. Ablehnung des Antrags empfohlen.
Am 28. März 2001 haben der

Rechtsausschuss

in
seiner 77. Sitzung, der

Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung

in seiner 86. Sitzung, der

Ausschuss
für Familie, Senior en, Frauen und Jugend

in sei-
ner 60. Sitzung und der

Ausschuss für Menschen-

rechte und humanitär e Hilfe

in seiner 58. Sitzung
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU Ablehnung
des Antrags empfohlen. Bei der Abstimmung im
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
war die Fraktion der PDS nicht vertreten. Der

Aus-
schuss für Kultur und Medien

hat in seiner
51. Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung
der Fraktion der F.D.P. Ablehnung empfohlen.

c) Vorlage auf Drucksache 14/3516

Der

Finanzausschuss

hat in seiner 66. Sitzung am
28. Juni 2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F .D.P.
Annahme des Antrags empfohlen.

Der

Haushaltsausschuss

hat in seiner 51. Sitzung
am 28. Juni 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthal-
tung der Fraktion der F.D.P. Zustimmung zu dem An-
trag empfohlen.

Der

Ausschuss für Bildung, Forschung und T ech-
nikfolgenabschätzung

hat in seiner 35. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der F .D.P. Annahme des
Antrags empfohlen. Er hat darüber hinaus einstim-
mig dem federführenden Innenausschuss empfohlen,
weiterhin darum bemüht zu sein, dass eine einver -
nehmliche Beschlussempfehlung an den Deutschen
Bundestag zustande kommt.

Der

Ausschuss für die Angelegenheiten der Eur o-
päischen Union

hat in seiner 49. Sitzung am 28. Juni
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung
der Fraktion der F .D.P. Annahme des Antrags emp-
fohlen.

Der

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder

hat in seiner 57. Sitzung am 14. März 2001
empfohlen, den Antrag für erledigt zu erklären.

Der

Sportausschuss

hat in seiner 33. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und bei
Enthaltung der Fraktion der PDS Annahme des An-
trags empfohlen.

Am 28. März 2001 haben der

Rechtsausschuss

in
seiner 77. Sitzung, der

Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung

in seiner 86. Sitzung, der

Ausschuss
für Familie, Senior en, Frauen und Jugend

in sei-
ner 60. Sitzung, der

Ausschuss für Kultur und Me-
dien

in seiner 51. Sitzung und der

Ausschuss für
Menschenrechte und humanitär e Hilfe

in seiner
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –

Drucksache

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5695

58. Sitzung jeweils empfohlen, den Antrag für erle-
digt zu erklären.

d) Vorlage auf Drucksache 14/3106

Der

Ausschuss für Bildung, Forschung und T ech-
nikfolgenabschätzung

hat in seiner 35. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, F .D.P. und
PDS Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der

Sportausschuss

hat in seiner 33. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der F .D.P. und bei Enthaltung
der Fraktionen der CDU/CSU und PDS Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder

hat in seiner 57. Sitzung am 14. März 2001
Erledigterklärung des Antrags empfohlen.

Der

Haushaltsausschuss

hat in seiner 51. Sitzung
am 28. Juni 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der F.D.P. und PDS bei Ent-
haltung der Fraktion der CDU/CSU Ablehnung des
Antrags empfohlen.

Am 28. März 2001 haben der

Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend

in seiner 60. Sit-
zung, der

Rechtsausschuss

in seiner 77. Sitzung, der

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

in seiner
86. Sitzung, der

Ausschuss für Bildung, Forschung
und T echnikfolgenabschätzung

in seiner 43. Sit-
zung, der

Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union

in seiner 58. Sitzung und der

Ausschuss für Kultur und Medien

in seiner 51. Sit-
zung jeweils empfohlen, den Antrag für erledigt zu
erklären.

e) Vorlage auf Drucksache 14/4145

Der

Ausschuss für Bildung, Forschung und T ech-
nikfolgenabschätzung

hat in seiner 35. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Enthal-
tung der Fraktion der F .D.P. Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der

Sportausschuss

hat in seiner 33. Sitzung am
15. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU
gegen die Stimmen der Fraktionen der F .D.P. und
PDS Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder

hat in seiner 57. Sitzung am 14. März 2001
empfohlen, den Antrag für erledigt zu erklären.

Der

Haushaltsausschuss

hat in seiner 58. Sitzung
am 8. November 2000 auf eine Abstimmung über
den Antrag verzichtet.

Am 28. März 2001 haben der

Rechtsausschuss

in
seiner 77. Sitzung, der

Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung

in seiner 86. Sitzung, der

Ausschuss
für Familie, Senior en, Frauen und Jugend

in sei-
ner 60. Sitzung, der

Ausschuss für Kultur und Me-

dien

in seiner 51. Sitzung, der

Haushaltsausschuss

in seiner 70. Sitzung und der

Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe

in seiner 58. Sit-
zung jeweils empfohlen, den Antrag für erledigt zu
erklären.

4. Der

Innenausschuss

hat die Anträge in seinen Sitzun-
gen am 28. Juni 2000 (38. Sitzung), 5. Juli 2000 (39. Sit-
zung), 27. September 2000 (42. Sitzung), 25. Oktober
2000 (45. Sitzung) (Anhörung) und abschließend am
28. März 2001 (55. Sitzung) beraten.

In der Abstimmung hat der Innenausschuss den An-
trag zu a) mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F .D.P. und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU angenommen.

Den Antrag zu b) hat der Innenausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Enthaltung der Fraktion der F.D.P. in der Fassung der
Ausschussdrucksache 340 abgelehnt.

Die Anträge zu c) bis e) hat er jeweils einvernehmlich
für erledigt erklärt.

II. Zur Begründung

Der Innenausschuss ist dem Antrag der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS, der als Er -
gebnis von interfraktionellen Gesprächen auf der Grundlage
des Er gebnisses der öf fentlichen Anhörung zum Thema
„Rechtsextremismus“ formuliert worden ist, gefolgt. Die
Vorgängeranträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS zu c) bis e) haben damit
nach dem Votum der antragstellenden Fraktionen ihre Erle-
digung gefunden.

Die Fraktion der SPD hat den gemeinsamen Antrag begrüßt,
der auf die langfristig anzugehende Herausforderung des
Rechtsextremismus, der sich für Parteipolitik nicht eigne,
antworte. Die gestiegenen Zahlen im Jahre 2000 hätten eine
Befassung mit diesem Thema gerechtfertigt.

Die in dem Antrag aufgeführten 22 Punkte setzten auf Prä-
ventionsmaßnahmen mit dem Ziel, die Zivilgesellschaft zu
stärken. In Punkt 19 werde aber auch die Repression nicht
vergessen. Als besonders wichtig werden die Punkte 5
(Angstzonen), 9 (Forschungsbedarf) und 22 (Selbstver -
pflichtung der Parteien, im ahlkampf keine Minderheiten
zu instrumentalisieren) hervor gehoben. Es wird bedauert,
dass die Fraktion der CDU/CSU hier nicht mitgezogen ist,
deren eigener Antrag zu b) auch positive Elemente enthalte.
Er habe aber den Schwachpunkt, dass er den Rechtsextre-
mismus nicht eindeutig beim Namen nenne. Auch die in
dem Antrag zu b) geforderten massiven Strafverschärfun-
gen sind nach Meinung der Fraktion der SPD nicht geeig-
net, den Rechtsextremismus wirksam zu bekämpfen. Die
Fraktion der CDU/CSU habe es aus den beiden letzten
Gründen abgelehnt, dem gemeinsamen Antrag beizutreten.
Nun habe sie als weiteren Grund vor geschoben, mit der
PDS nicht zusammenarbeiten zu können, weil sie in T eilen
nicht auf dem Boden der Verfassung stehe.

Die Fraktion der SPD hat begrüßt, dass die Bundesregie-
rung, wie deren Vertreterin im Innenausschuss bestätigt hat,
eine Reihe von Maßnahmen in Gang gesetzt hat, wie z. B.
Drucksache

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5695

– 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

die Heranziehung des Bundesgrenzschutzes gegen rechts-
extremistische Problemfälle, das Aussteigerprogramm und
Fortschritte bei der statistischen Erfassung von Straftaten.
Dazu gehören z. B. auch die Bereitstellung weiterer 50 Mio.
DM an Bundesmitteln für die Bekämpfung des Rechtsextre-
mismus, darunter 10 Mio. DM für Opferentschädigung.

Die Fraktion der CDU/CSU, die sich dem interfraktionellen
Antrag nicht angeschlossen hat, hat auf ihren Antrag auf
Bundestagsdrucksache 14/4067 hingewiesen, den sie auf
Grund des Er gebnisses der öf fentlichen Anhörung um die
aus Ausschussdrucksache 14/310 hervor gehenden Punkte
ergänzt hat. Sie hat die Debatte und das Thema der Anhö-
rung – und damit steht sie im Gegensatz zu den übrigen
Fraktionen – für zu eng angesehen. Deshalb hatte sie eine
Debatte und eine öffentliche Anhörung zum Thema „Politi-
scher Extremismus“ gewollt. Dem ist die Mehrheit im In-
nenausschuss nicht gefolgt.

Die Fraktion ist dem gemeinsamen Antrag zu a), den sie als
unzureichend bezeichnet hat, letztlich nicht beigetreten,
weil sich die übrigen Fraktionen nicht beim Versammlungs-
recht bewegt haben. Zudem hat sie darauf hingewiesen,
dass sie es für verfehlt hält, mit der PDS, von der Teile nicht
auf dem Boden der V erfassung stünden, gemeinsam einen
Antrag zu stellen. Sie hat weiter als entscheidend für einen
eigenständigen Antrag zu b) angesprochen, dass sich in dem
gemeinsamen Antrag zu a) kein W ort zur Rolle der Polizei
und des Verfassungsschutzes finde. Dabei habe eine intern
Anhörung des Innenausschusses im Jahre 1999 er geben,
dass ein Sachverständiger aus der sächsischen Polizei die
deutliche sofortige Repression als beste Antwort auf rechts-
extremistische Straftäter bezeichnet hat. Die Richtigkeit
eines solchen Vorgehens spiegele sich darin wider , dass die
Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten in Sachsen zu-
rückgegangen sei, während sie überall sonst aufwachse.

Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird be-
sonders im Hinblick auf Nummer 22 des Antrags zu a) be-
dauert, dass es keinen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen
gegeben hat. In Nummer 22 werden die demokratischen
Parteien aufgefordert, W ahlkämpfe nicht auf dem Rücken
von Minderheiten bzw. Menschen anderer Herkunft zu füh-
ren. Insoweit wäre nach ihrer Meinung ein Konsens aller
Parteien wünschenswert gewesen.

Die Fraktion der CDU/CSU habe Links- und Rechtsextre-
mismus vermischen wollen. Die aktuelle Situation habe
aber eine spezifische Antwort im Hinblick auf den Rechts
extremismus verlangt, die mit dem gemeinsamen Antrag
gegeben werde. In Nummer 19 des gemeinsamen Antrags
sei schließlich der von der Fraktion der CDU/CSU beson-
ders angesprochene und als fehlend kritisierte Bereich der
Repression enthalten.

Die Fraktion der F .D.P. hat die Einigung von vier Fraktio-
nen auf einen gemeinsamen Antrag als entscheidend be-
zeichnet. Im W ege des Kompromisses sei substantiell Ge-
meinsames entstanden.

Sie hat ganz allgemein als wichtig herausgestellt, dass der
Deutsche Bundestag in der historischen Situation den
Rechtsextremismus bekämpft, und bedauert, dass die Frak-
tion der CDU/CSU sich dabei nicht beteiligt hat. Es sei
nicht glücklich, dass die Fraktion der CDU/CSU in ihrem
Antrag stark auf Gesetzesverschärfung gesetzt habe. Die
Kritik der Fraktion der CDU/CSU an dem gemeinsamen
Antrag, er berücksichtige die Repression nicht, werde durch
die Nummer 19 widerlegt.

Die Fraktion der F .D.P. hat abschließend die Hof fnung ge-
äußert, dass es bei der Umsetzung des gemeinsamen An-
trags zu einer engagierten Zusammenarbeit kommt.

Seitens der Fraktion der PDS wird der gemeinsame Antrag
begrüßt und unterstützt. Sie stellt heraus, dass der gemein-
same Antrag nur ein Beitrag von mehreren zur Bewältigung
des Problems sein könne. Dazu werde insgesamt ein ge-
samtgesellschaftliches Umdenken und eine inhaltliche Aus-
einandersetzung mit dem Rechtsextremismus gebraucht.

Die von der Fraktion der CDU/CSU betriebene Gleichset-
zung von Rechts- und Linksextremismus zeige eine ver -
blendete Sicht auf die Realität. Strafverschärfungen und
eine Änderung des Versammlungsrechts, das in dem Antrag
zu b) gefordert werde, lehne die Fraktion der PDS ab.

Bezüglich der Umsetzung des gemeinsamen Antrags wird
Skepsis vorgetragen. Die Fraktion der PDS setzt sich dafür
ein, dass Gruppen, die Antifaschismus-Arbeit leisten und
dafür z. T. kein Geld erhalten, unterstützt werden, indem für
sie auch im Haushalt Mittel eingestellt werden.

Berlin, den 28. März 2001

Sebastian Edathy

Berichterstatter
Hartmut Büttner (Schönebeck)

Berichterstatter
Annelie Buntenbach

Berichterstatterin

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig

Berichterstatter
Ulla Jelpke

Berichterstatterin

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