BT-Drucksache 14/5516

zu dem GE der Abe. Klaus Brähmig, Otto Bernhardt, Friedrich Bohl, weiterer Abg. und der Fraktion der CDU/CSU -14/4144- Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet

Vom 9. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5516
14. Wahlperiode 09. 03. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Brähmig, Otto Bernhardt,
Friedrich Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4144 –

Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer
aus dem Beitrittsgebiet

A. Problem

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU wird angestrebt, dass die
Heimkehrer aus der Gefangenschaft aus dem Beitrittsgebiet ihren westdeut-
schen Leidensgenossen gleichgestellt werden.

Die Heimkehrer aus der Gefangenschaft in die Sowjetische Besatzungszone
und DDR haben nach ihrer Rückkehr dort keinerlei Entschädigung erhalten.

In der Bundesrepublik Deutschland hat der Deutsche Bundestag im Juli 1953
das Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) verabschiedet, das am
30. Januar 1954 in Kraft getreten ist. Danach hat jeder Heimkehrer in der Bun-
desrepublik Deutschland für jeden Kalendermonat des Festhaltens in fremdem
Gewahrsam ab 1. Januar 1947 30 DM, ab 1. Januar 1949 60 DM Entschädi-
gung und für längeres Festhalten weitere Nachzahlungen erhalten.

Eine Gleichstellung von Heimkehrern aus dem Beitrittsgebiet mit ihren west-
deutschen Leidensgenossen würde nach dem Gesetzentwurf der Fraktion der
CDU/CSU bei einer geschätzten Zahl von rund 50 000 Heimkehrern bzw. Gel-
tungskriegsgefangenen Kosten in Höhe von 90 Mio. DM ergeben.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/4144.

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/5516 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/4144 abzulehnen.

Berlin, den 7. März 2001

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Gisela Schröter
Berichterstatterin

Hartmut Büttner (Schönebeck)
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5516

Bericht der Abgeordneten Gisela Schröter, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Cem Özdemir, Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

I. Zum Verfahren

1. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 14/4144 wurde in der 129. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. November
2000 an den Innenausschuss federführend sowie an
den Haushaltsausschuss, den Rechtsausschuss und den
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder zur
Mitberatung überwiesen.

2a. Der Haushaltsausschuss wird seine Beschlussemp-
fehlung nach § 96 GO gesondert abgeben.

2b. Der Rechtsausschuss hat in seiner 75. Sitzung am
7. März 2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der PDS, die Ablehnung des
Gesetzentwurfs empfohlen.

2c. Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Län-
der hat in seiner 56. Sitzung am 7. März 2001 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der PDS empfohlen, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

3. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
53. Sitzung am 7. März 2001 abschließend beraten und
ihn mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt. Zuvor
wurde der Antrag der Fraktion der PDS auf Streichung
des Absatzes 2 des § 2 des Gesetzentwurfs mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

II. Zur Begründung

Hartmut Büttner (Schönebeck) wies für die Fraktion der
CDU/CSU darauf hin, dass die anhaltende Diskussion in
Deutschland über die Gewährung einer Entschädigung für
Zwangsarbeiter in der Nazizeit erneut zu Unruhe und Fra-
gen von ehemaligen Kriegsgefangenen geführt habe, die
durch ihre Arbeit vor allem in der Sowjetunion Reparations-
leistungen für Deutschland erbracht hätten und sich benach-
teiligt fühlten. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene

Regelung werde sichergestellt, dass die Heimkehrer aus
dem Beitrittsgebiet ihren westdeutschen Leidensgenossen
gleichgestellt werden. Während in der Bundesrepublik
Deutschland ehemalige Kriegsgefangene und sog. Gel-
tungskriegsgefangene durch das Kriegsgefangenen-Ent-
schädigungsgesetz (KgfEG) einen Rechtsanspruch auf eine
Entschädigung erhalten hätten, seien die Heimkehrer, die
nach ihrer Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft bis zum
Fristablauf der Entschädigung nach dem KgfEG ihren fes-
ten Wohnsitz in der ehemaligen DDR hatten, von einer sol-
chen Lösung ausgeschlossen gewesen. Seit ca. 30 Jahren
gebe es die Heimkehrerstiftung, die bis 1999 rund 500 Mio.
DM an bedürftige Heimkehrer ausgezahlt habe. Insgesamt
seien in der Zeit der Existenz des KgfEG Entschädigungen
in Höhe von 1,4 Mrd. DM an ehemalige Kriegsgefangene in
Westdeutschland ausgezahlt worden. Seit 1993 leiste diese
Stiftung auch Zahlungen an heute noch bedürftige Heim-
kehrer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Bei diesen
Zahlungen handele es sich allerdings um eine Kann-Bestim-
mung, die individuell von der Bedürftigkeit der Einzelper-
son abhängig sei. Zehn Jahre nach der staatlichen Einheit
Deutschlands gehöre zur Vollendung der inneren Einheit
Deutschlands auch eine Entschädigung der rund 50 000
Heimkehrer und Geltungskriegsgefangenen aus der ehema-
ligen DDR, die bisher keine Entschädigung erhalten hätten.

Die Fraktion der F.D.P. hat dem Gesetzentwurf der Fraktion
der CDU/CSU zugestimmt, weil nach ihrer Ansicht hierfür
Gerechtigkeitsaspekte sprechen würden.

Die Fraktion der PDS hätte dem Gesetzentwurf zugestimmt,
wenn ihr Antrag auf Streichung von Absatz 2 des § 2 des
Gesetzentwurfs eine Mehrheit gefunden hätte.

Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass die Leistungen
der Heimkehrerstiftung ausreichend seien. Im Jahr 2000
habe der Bund 22 Mio. DM an diese Stiftung gezahlt. Für
das Jahr 2001 wurde diese Summe nochmals um 5 Mio. DM
aufgestockt. Von den Berechtigten in den neuen Bundeslän-
dern sei diese über die Stiftung gewährte Hilfsmöglichkeit
rege in Anspruch genommen worden. Sie habe sich be-
währt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es der Sinn
des Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetzes gewesen
wäre, Kriegsgefangenen die Eingliederung in die Gesell-
schaft zu erleichtern. Der Ansatz der Eingliederungshilfe sei
heutzutage nicht mehr gegeben. Auch aus diesem Grund
könne dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU nicht
zugestimmt werden.

Berlin, den 7. März 2001

Gisela Schröter
Berichterstatterin

Hartmut Büttner (Schönebeck)
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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