BT-Drucksache 14/5486

Sonderprogramm zur breitenwirksamen Nutzung angepasster, erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern

Vom 8. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5486
14. Wahlperiode 08. 03. 2001

Antrag
der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Reinhold Hemker, Horst Kubatschka,
Ursula Burchardt, Brigitte Adler, Doris Barnett, Ingrid Becker-Inglau, Petra
Bierwirth, Rudolf Bindig, Rainer Brinkmann (Detmold), Christel Deichmann,
Detlef Dzembritzki, Iris Gleicke, Frank Hempel, Ingrid Holzhüter, Renate Jäger,
Susanne Kastner, Karin Kortmann, Helga Kühn-Mengel, Tobias Marhold, Erika
Lotz, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Michael Müller
(Düsseldorf), Dietmar Nietan, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica
Schwall-Düren, Wolfgang Spanier, Jella Teuchner, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst
Ulrich von Weizsäcker, Dr. Margrit Wetzel, Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und
der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sonderprogramm zur breitenwirksamen Nutzung angepasster, erneuerbarer
Energien in den Entwicklungsländern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bei der UNCED-Konferenz in Rio 1992 haben sich nahezu alle Staaten der
Welt auf das Ziel verständigt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern als
Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Stabilität auch
im Interesse kommender Generationen.

Das Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung ist die zen-
trale Reformperspektive für gesellschaftlichen Fortschritt im 21. Jahrhundert.
Es gibt Orientierung in Zeiten dynamischen Wandels und weist den Weg zur
Sicherung und Steigerung der Lebensqualität aller im Zeitalter der Globali-
sierung.

Nachhaltigkeit als Zukunftsmodell erfordert eine umfassende Modernisierung
von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft: Notwendig sind neue Produkte und
Produktionsverfahren, neue Technologien, aber auch neue Managementtechni-
ken und Entscheidungsverfahren, neue Konsummuster und Verhaltensweisen.
Innovationen technischer, sozialer und institutioneller Art sind der Schlüssel für
die Lösung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Kernfragen der Ge-
genwart und Zukunft.

In diesem Zusammenhang steht die Förderung der Nutzung erneuerbarer Ener-
gien in Deutschland. Sie ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Bei-
spielhaft für die vielfältigen Anstrengungen auf diesem Gebiet wird auf das

Drucksache 14/5486 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

„Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (Bundestagsdrucksache 14/1341) verwiesen, das
der Deutsche Bundestag am 25. Februar 2000 verabschiedet hat.

Ziel dieser Anstrengungen ist es, den Verpflichtungen aus der Klimarahmen-
konvention von 1992 nachzukommen, wonach sich Industrie-, Transformati-
ons- und Entwicklungsländer gemeinsam darauf verständigt haben, einen ihrer
Verantwortung und ihren finanziellen sowie technischen Möglichkeiten ent-
sprechenden Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Doch auch acht
Jahre nach Rio sehen wir uns konfrontiert mit einem fortschreitenden Anstieg
der CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Die angestrebte Trendwende hin zu
einer Reduzierung des Ressourcenverbrauchs ist nicht eingetreten. Dennoch
stellt das Kyoto-Protokoll von 1997 einen großen Fortschritt für den globalen
Klimaschutz dar. Darin haben sich die Industrieländer verpflichtet, ihre Emis-
sionen in der Periode 2008 bis 2012 um insgesamt 5,2 % gegenüber 1990 zu
reduzieren.

Der Deutsche Bundestag ist sich dessen bewusst, dass den Industrienationen
gegenüber den Entwicklungsländern eine besondere Vorbildfunktion zukommt,
da sie zu einem Großteil den heutigen Treibhauseffekt zu verantworten haben.
Obwohl 80 % der Weltbevölkerung in den Entwicklungsländern leben, entfällt
auf diese bislang umgerechnet pro Kopf weniger als ein Drittel des Primär-
energieverbrauches, auf Afrika weniger als ein Zehntel. Der Energiebedarf der
Entwicklungsländer wird sich jedoch in den nächsten 30 Jahren bei entspre-
chendem wirtschaftlichen Wachstum voraussichtlich verdoppeln und einen ent-
sprechenden Mehrverbrauch an fossilen Energieträgern nach sich ziehen. Ein
verstärkter Energieeinsatz ist zwar einerseits wünschenswert, weil er die Basis
darstellt für ein höheres Wirtschaftswachstum und steigenden Wohlstand in den
Entwicklungsländern. Doch andererseits hätte eine Übernahme der überkom-
menen Energieversorgungsstrukturen der Industriestaaten durch die Entwick-
lungsländer dramatische Konsequenzen für das globale Klima.

Zusätzlich zu den großen Einsparpotentialen beim Energieverbrauch in Ent-
wicklungsländern durch einen effizienteren Verbrauch der fossilen Energieträ-
ger (Rationelle Energieverwendung/REV), wäre eine verstärkte Nutzung des
weltweit existierenden Potentials erneuerbarer Energien deswegen ein wichti-
ger Beitrag, den Anstieg der Konzentration an klimarelevanten Gasen zu ver-
ringern. Besonders in den Ländern des Südens bestehen noch weit größere Po-
tentiale zur Nutzung erneuerbarer Energien – insbesondere der Solarenergie –
als in den Industriestaaten, obgleich deren Potential zur Nutzung erneuerbarer
Energien auch bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Trotz mustergültiger Pi-
lotprojekte – auf die vielfältigen positiven Aktivitäten durch die Durchfüh-
rungsorganisationen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit (u. a.
GTZ, KfW, DEG, CDG) wird verwiesen – konnte bisher eine breitenwirksame
Nutzung jedoch nicht erreicht werden. Von daher besteht im Sinne einer globa-
len Nachhaltigkeitsstrategie die Verpflichtung Deutschlands, besonders in Län-
dern des Südens eine breitenwirksame Nutzung erneuerbarer, angepasster
Energien zu unterstützen. Damit könnten zugleich positive Effekte für die öko-
nomischen und sozialen Strukturen in den Entwicklungsländern bewirkt und
mittel- bis langfristig ihre Abhängigkeit von teuren Rohstoffimporten reduziert
werden.

Als erwünschter Nebeneffekt ist zudem mit positiven Auswirkungen auf die
deutsche Wirtschaft und damit den hiesigen Arbeitsmarkt zu rechnen, wenn-
gleich nach Inkrafttreten des ‚Erneuerbare-Energien-Gesetzes‘ das Interesse
deutscher Unternehmen, sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in
Entwicklungsländern zu engagieren nachgelassen hat. Hier wären besondere
Anreizstrukturen erforderlich.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5486

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

dass die Bundesregierung in ihrer Entwicklungszusammenarbeit (EZ) der Nut-
zung und Verbreitung erneuerbarer Energien einen besonderen Stellenwert ein-
räumt. Insbesondere begrüßt er die Absicht der Bundesregierung, die Aufwen-
dungen für Zukunftstechnologien beim Einsatz der für Entwicklungsländer
besonders wichtigen Energieträger Sonne, Wasser, Wind und Biomasse weiter
zu erhöhen, die Partnerländer bei der effizienteren Nutzung fossiler Energie zu
unterstützen und dabei private Investoren und Anbieter von Know-how und
Produkten verstärkt einzubeziehen. Die Qualität der Beratung durch deutsche
Unternehmen oder durch Institutionen der deutschen EZ hat international einen
hervorragenden Ruf, der eine gute Ausgangsbasis auch für den Export von in
Deutschland entwickelten Produkten darstellt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt zudem die Unterstützung der Bundesregie-
rung für die Initiativen der Weltbank und anderer internationaler Finanzie-
rungsorganisationen sowie der globalen Umweltfazilität, markt- und wett-
bewerbsfähige Anwendungen erneuerbarer Energien durch Zugang zu
Risikokapital zu erleichtern (hier ist z. B. die Beteiligung der DEG an dem
hierzu von der International Finance Corporation aufgelegten Fonds REEF
(Renewable Energy and Efficiency Fund) zu nennen).

Angesichts der Bedeutung der großen, bisher noch nicht genutzten Potentiale
der Wasserkraft für eine nachhaltige Energieversorgung der Entwicklungslän-
der begrüßt der Deutsche Bundestag darüber hinaus, dass die Bundesregierung
durch ihre Unterstützung zum erfolgreichen Abschluss der Arbeit der Welt-
kommission zu Dämmen („World Commission on Dams“/WCD) beigetragen
hat und sich im Nachfolgeprozess für die Umsetzung der Empfehlungen in
Deutschland einsetzen wird. Dieser Prozess ist darauf gerichtet, die mit der
Nutzung der Wasserkraft bei großen Dammbauvorhaben auftretenden Fragen
der Sozial- und Umweltverträglichkeit zu klären und zu einer von den beteilig-
ten Interessengruppen akzeptierten Lösung zu bringen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

ein Sonderprogramm zur breitenwirksamen Nutzung erneuerbarer Energien in
Entwicklungsländern aufzulegen. Dieses Sonderprogramm soll u. a. folgende
Gesichtspunkte berücksichtigen:

1. Als vorrangige Zielsetzungen gelten:

 eine Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der ländlichen
Bevölkerung in den Entwicklungsländern durch eine effizientere Ener-
gieverwendung unter Berücksichtigung der länderspezifischen Potentiale
zur Nutzung erneuerbarer Energien;

 die Steigerung der Energieeffizienz in Entwicklungsländern, u. a. durch
eine höhere Kohlenstoffeffizienz der Energiewirtschaft und der Industrie;

 mittel- bis langfristig die Abhängigkeit der meisten Entwicklungsländer
von teuren Rohstoffimporten zu reduzieren und damit finanzielle Mittel
zur Armutsbekämpfung freizusetzen;

 das Einbinden der Entwicklungsländer in die Umsetzung der Klimarah-
menkonvention durch einen verringerten CO2-Ausstoß;

 die Beschleunigung der Marktbildung in Entwicklungsländern für rege-
nerative Anlagen und Verbesserung des Marktzuganges für kompetente
deutsche Firmen durch Entwicklungspartnerschaften mit der privaten
Wirtschaft in den Entwicklungsländern;

 die Förderung des Aufbaus eigenständiger und dezentralisierter Energie-
versorgungsstrukturen in den Entwicklungsländern;

Drucksache 14/5486 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

 eine nachhaltigere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in Ent-
wicklungsländern (u. a. Waldressourcen).

2. Um den Bedingungen für eine nachhaltige, entwicklungspolitische Wirk-
samkeit in den Partnerländern einerseits und den Marktinteressen der Indust-
rie andererseits gerecht zu werden, sind bei der Verwertung der primär in
Frage kommenden erneuerbaren Ressourcen

 Biomasse
 Windkraft
 Wasserkraft
 Solarenergie incl. Photovoltaik
 Geothermie und Umgebungswärme
die drei Faktoren „vorhandene, natürliche Ressourcen, soziale Potentiale
und angepasste Technik“ in den jeweiligen Partnerländern gleichzeitig zu
beachten. Diese können sich selbst innerhalb eines einzelnen Entwicklungs-
landes zwischen ländlichen und städtischen Bereichen schon erheblich un-
terscheiden. Durch die Förderung einer breitenwirksamen Nutzung erneuer-
barer Ressourcen werden wichtige Voraussetzungen für einen mittelfristigen
Aufbau autarker Energieversorgungsstrukturen in den Entwicklungsländern
geschaffen. Dies setzt allerdings preiswerte und für die Menschen in den
Entwicklungsländern bezahlbare (!) Lösungen voraus.

3. Der Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen im Sinne von Public-
Private-Partnership (PPP) kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie ist er-
forderlich, um eine wirkliche Breitenwirksamkeit zu erreichen und zum
notwendigen Technologie- und Know-how-Transfer beizutragen. Sie eröff-
net gleichzeitig den Zugang zu einem ausgesprochenen Wachstumsmarkt
mit entsprechend positiven Arbeitsplatzeffekten in Deutschland. Natürlich
heißt dies nicht, dass man sich einzig auf den Verbreitungsansatz des PPP
festlegen darf. Auch weiterhin sollte die gesamte Breite von Kooperations-
möglichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich ausgeschöpft werden.

4. Erneuerbare Energien eignen sich in der Regel besonders zum Aufbau de-
zentraler Energieversorgungssysteme. Die Akzeptanz innerhalb der Bevöl-
kerung in den Entwicklungsländern wird durch die große Flexibilität in tech-
nologischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht gefördert.

5. Die bewusst gewählte Form der Entwicklungspartnerschaft PPP setzt vor-
aus, dass in den Entwicklungsländern einerseits geeignete politische Rah-
menbedingungen vorhanden sind bzw. geschaffen werden und andererseits
bei der Auswahl der industriellen Partner in den Entwicklungsländern mit
besonderer Sorgfalt vorgegangen wird, um den Aufbau von nachhaltigen
und mittelfristig autarken Energieversorgungsstrukturen zu gewährleisten.

6. Bei der Ausarbeitung eines Programms zur Förderung von erneuerbaren En-
ergien in Entwicklungsländern ist zwischen fortgeschritteneren und den be-
sonders armen Entwicklungsländern (Least-Developed-Countries/LDC) zu
differenzieren, da diese teilweise enorme Unterschiede bezüglich der Selbst-
versorgungspotentiale mit Energie, des vorhandenen Know-hows, der insti-
tutionellen Rahmenbedingungen etc. aufweisen. Ein Programm zur Förde-
rung der breitenwirksamen Nutzung erneuerbarer Energien sollte sich
zunächst auf bestimmte Länder bzw. Ländergruppen beschränken, um einer-
seits einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten und andererseits die
Umsetzung der getroffenen Maßnahmen nachfolgend sinnvoll evaluieren zu
können. Entscheidend ist dabei, dass das Programm langfristig angelegt
wird. Die deutsche Industrie sollte im Sinne der PPP bereits bei der Auswahl
der Länder mit einbezogen werden.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/5486

7. Vorhaben zur Förderung erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern ge-
hen in der Regel immer noch mit einem hohen Subventionsbedarf einher, die
Nachfrage in diesem Bereich ist bei den bestehenden FZ-Konditionen
(Finanzielle Zusammenarbeit) also limitiert. Von daher sollte ein Sonderpro-
gramm in der Phase des Aufbaus und der Durchdringung der Märkte mit er-
neuerbaren Energien ausreichende TZ-Mittel (Technische Zusammenarbeit)
vorsehen, je nach Situation besonders günstige FZ-Konditionen anbieten
und bei betriebswirtschaftlich rentablen Lösungen die Möglichkeiten der
Finanzierung mit Marktmitteln ausschöpfen.

8. Dieses Sonderprogramm setzt sowohl in der konzeptionellen als auch in der
Umsetzungsphase eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) voraus.
Über die Umsetzung des Programms sollte regelmäßig berichtet werden.
Je nach Fortschritt kann das durch Sonderberichte oder im Rahmen des
entwicklungspolitischen Berichtes geschehen.

9. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei der anstehenden 9. Sitzung
der Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD IX) im Frühjahr 2001
sowie auf der Rio-Folgekonferenz „Rio plus 10“ intensiv für die oben skiz-
zierten Aufgaben im Kontext der Vereinten Nationen einzusetzen.

Berlin, den 8. März 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

Begründung

Der Energiebedarf in den Entwicklungsländern wird sich in den nächsten
30 Jahren voraussichtlich verdoppeln, nicht zuletzt deshalb, weil ein erhöhter
Energieeinsatz Voraussetzung ist für die notwendige Ankurbelung der Wirt-
schaft, die Bekämpfung der Armut und die Steigerung des Wohlstandes. Dieser
wachsende Energiebedarf wird allerdings einen entsprechenden Mehrverbrauch
an fossilen Energieträgern und damit einen erhöhten CO2-Ausstoß nach sich
ziehen. Hierbei ist das große Einsparpotential durch eine effizientere Energie-
verwendung (REV) der fossilen Energieträger zu berücksichtigen, welches von
deutscher Seite durch entsprechende Beratungsleistungen unterstützt werden
kann. Auf der anderen Seite existiert in den Entwicklungsländern ein großes,
bislang weitgehend ungenutztes Potential an erneuerbaren Energien. Ein Son-
derprogramm zur breitenwirksamen Nutzung angepasster erneuerbarer Ener-
gien in den Entwicklungsländern ist von daher allein schon aus Klimaschutz-
gründen notwendig. Die aktuelle Entwicklung des Ölpreises offenbart zudem
zum wiederholten Male die verheerenden ökonomischen und sozialen Auswir-
kungen der Abhängigkeit der meisten Entwicklungsländer von teuren Rohstof-
fimporten. Diese Abhängigkeit kann durch ein derartiges Sonderprogramm
nachhaltig reduziert werden.

Darüber hinaus bietet es deutschen Unternehmen, und hier besonders dem
Mittelstand, Chancen für einen ausgeprägten Zukunftsmarkt mit entsprechend
positiven Arbeitsplatzeffekten in Deutschland. Gleichzeitig wird damit ein
wichtiger Beitrag zum Know-how- und Technologietransfer geleistet.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.