BT-Drucksache 14/515

zu dem A - Drs. 14/89 (CDU/CSU) - Überlassung der Akten der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika

Vom 16. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/515 vom 16.03.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu dem Antrag 14/89 Überlassung der
Akten der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für
Staatssicherheit der ehemaligen DDR durch die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika =

16.03.1999 - 515

14/515

Beschlußempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuß)
zu dem Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld, Norbert Otto (Erfurt),
Hartmut Büttner (Schönebeck) und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 14/89 -
Überlassung der Akten der Hauptverwaltung Aufklärung
des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR
durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika

A. Problem
Die amerikanische Regierung hat im Jahr 1989/90 durch die CIA Dossiers
und Materialien sowie mikroverfilmte Akten der HVA (Hauptverwaltung
Aufklärung) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
sichergestellt. Ziel des Antrages ist, daß diese Unterlagen der Gauck-
Behörde zur Verfügung gestellt werden sollen und die Bundesregierung
bei ihren Bemühungen um die Rückführung dieses Materials nach
Deutschland nachdrücklich unterstützt wird.
B. Lösung
Annahme des Antrages.
Einstimmigkeit im Ausschuß
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag in der nachfolgenden Fassung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag bittet die amerikanische Regierung, die im Jahr
1989/90 von der CIA sichergestellten Dossiers und Materialien sowie
mikroverfilmten Akten der HVA (Hauptverwaltung Aufklärung) des
Ministeriums für Staatssicherheit der DDR der Gauck-Behörde zur
Verfügung zu stellen. Er unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich
in ihren Bemühungen um die Rückführung dieses Materials nach
Deutschland.
Bonn, den 8. März 1999
Der Innenausschuß
Dr. Willfried Penner Gisela Schröter Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter
Hans-Christian Ströbele Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Bericht der Abgeordneten Gisela Schröter, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Hans-Christian Ströbele, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke

1. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde in der 11. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1998 an den Innenausschuß zur
federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuß und an den
Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder zur Mitberatung
überwiesen.
2. Der Auswärtige Ausschuß hat in seiner Sitzung am 3. März 1999
einstimmig Annahme des Antrages in der Fassung des Änderungsantrages
vom 2. März 1999 empfohlen.
Der Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder hat in seiner
Sitzung am 3. März 1999 einstimmig bei Enthaltung durch die Fraktion
der PDS Annahme des Antrages in der Fassung des Änderungsantrages vom
2. März 1999 empfohlen.
3. Der Innenausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung am 3. März 1999
abschließend beraten und ihm in der Fassung des Änderungsantrages der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. vom 2. März
1999, dessen Wortlaut aus der Beschlußempfehlung ersichtlich ist,
einstimmig zugestimmt.
4. Die Begründung zu diesem Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die in den Wirren des Umbruchs 1989/90 in den Besitz der CIA
gelangten Materialien (insbesondere die HVA-Zentraldatei des DDR-
Geheimdienstes, die die Klarnamen der DDR-Agenten in Deutschland und im
Ausland enthält) sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland als
Rechtsnachfolgerin der ehemaligen DDR.
Im Stasi-Unterlagen-Gesetz ist in den §§ 8 und 9 die
Herausgabepflicht von Stasiunterlagen für alle öffentlichen und
nichtöffentlichen Stellen festgelegt.
Der Besitz und Kenntnis dieser Unterlagen sind
unerläßlich für eine umfassende historische Auf-
arbeitung des Ministeriums für Staatssicherheit und die Enttarnung noch
unbekannter früherer Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes.
Die von der Bundesregierung seit einigen Jahren wiederholt
vorgetragene Bitte auf Herausgabe die-
ses Materials ist von den USA unter Hinweis auf
"Sicherheitsgründe" stets abgelehnt worden.

Bonn, den 8. März 1999
Gisela Schröter Hartmut Büttner (Schönebeck) Hans-Christian
Ströbele
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

16.03.1999 nnnn

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