BT-Drucksache 14/4916

zu dem Antrag der Abg. Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiterer Abg und der Frakt. der SPD sowie der Abg. Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströble, weiterer Abg. und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN -14/3825- Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde

Vom 6. Dezember 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4916
14. Wahlperiode 06. 12. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse,
Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, Ulrike
Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/3825 –

Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde

A. Problem

Angesichts der Beißattacken von Hunden mit zum Teil schweren Verletzungen
oder gar Todesfolge sind rechtliche Regelungen für den Besitz und den Um-
gang mit Hunden unausweichlich. Zahlreiche Opfer von Beißattacken durch
Hunde bleiben ohne adäquaten Ersatz ihrer materiellen wie immateriellen
Schäden, da die Halter häufig ohne eigene Mittel sind und eine Haftpflichtver-
sicherung für Hunde fehlt.

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass er einerseits das von der Innenminis-
terkonferenz beschlossene Maßnahmenpaket, das den Erwerb und die Haltung
von gefährlichen Hunden unter Auflagen stellt, begrüßt, andererseits das Feh-
len einer Haftpflichtversicherung als unbefriedigend ansieht. Dementsprechend
soll die Bundesregierung aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern da-
für zu sorgen, dass eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde ein-
geführt wird.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen

Wurden nicht erörtert.

D. Kosten

Keine Angaben.

Drucksache 14/4916 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag – Drucksache 14/3825 – anzunehmen.

Berlin, den 6. Dezember 2000

Der Rechtsausschuss

Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

Margot von Renesse
Berichterstatterin

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Sabine Jünger
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/4916

Bericht der Abgeordneten Abgeordneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
Margot von Renesse, Dr. Jürgen Gehb, Jörg van Essen und Sabine Jünger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache
14/3825 – in seiner 129. Sitzung vom 8. November 2000 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an
den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 49. Sitzung
vom 6. Dezember 2000 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. beschlossen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 43. Sitzung vom 6. Dezember 2000 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. beschlossen zu empfehlen, den
Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten hat die Vorlage in seiner 54. Sitzung vom 6. De-
zember 2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS bei Stimment-
haltung der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. beschlos-
sen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.

III. Beratung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 67. Sitzung
vom 6. Dezember 2000 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wiesen darauf hin, dass die Einführung einer obligatori-
schen Haftpflichtversicherung zwischen Tierfreunden und
Hundegegnern unstreitig sei. Auch werde die Bundesregie-
rung ausdrücklich aufgefordert, die Einführung einer obli-
gatorischen Haftpflichtversicherung gemeinsam mit den
Ländern zu regeln, also auch die verfassungsrechtliche Zu-
ständigkeit zu berücksichtigen.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab und ver-
wies zur Begründung unter anderem auf verfassungsrechtli-
che Bedenken hinsichtlich einer Regelungszuständigkeit
des Bundes; diese Bedenken teile offenbar auch die Bundes-
regierung. Die Regelung stelle sich als „lex imperfecta“ dar,
weil z. B. ein Verstoß gegen die Pflicht zum Abschluss einer
solchen Versicherung sanktionslos bleibe. Auch ansonsten
sei sie mit den Regelungen der Kfz-Haftpflicht nicht ver-
gleichbar.

Die Fraktion der F.D.P betonte die Notwendigkeit der Ein-
führung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung und
verwies hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage ebenfalls auf
die im Antrag geforderte Zusammenarbeit von Bund und
Ländern.

Berlin, den 6. Dezember 2000

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

Margot von Renesse
Berichterstatterin

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Sabine Jünger
Berichterstatterin

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