BT-Drucksache 14/4228

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3457- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6.März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über den Geheimschutz

Vom 9. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4228

14. Wahlperiode

09. 10. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/3457 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. März 1997
zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über den Geheimschutz

A. Problem

Die der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) übertragenen Aufgaben
erfordern den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen und Unter-
lagen zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen und Einrichtungen der
NATO.

Der Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen setzt voraus, dass
dies auf der Basis von Sicherheitsnormen und -verfahren geschieht, die einen
gemeinsamen Grad des Schutzes von geheimhaltungsbedürftigen Informatio-
nen innerhalb der Allianz gewährleisten und zu deren Einhaltung sich die Ver-
tragsstaaten verpflichten, so dass jeder Vertragsstaat darauf vertrauen kann,
dass seine die NATO betreffenden Geheimnisse auch innerhalb der Organisa-
tion als Ganzes wirksam geschützt werden.

Aus den gemeinsamen Sicherheitsnormen und -verfahren ergibt sich die
Verpflichtung der Vertragsstaaten, alle ihre Staatsangehörigen einer Sicher-
heitsüberprüfung zu unterziehen, die in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit
Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH
und höher benötigen. Dies schließt auch die Pflicht der Bundesrepublik
Deutschland ein, Beschäftigte deutscher Nationalität bei NATO-Organen und
-Einrichtungen, die Zugang zu NATO-Informationen des Geheimhaltungs-
grades NATO CONFIDENTIAL und höher erhalten sollen, auf Antrag des
NATO-Organs einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Die Sicherheitsüberprüfung deutscher Staatsbürger für die NATO wird nach
den Vorschriften des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) vom 20. April
1994 (BGBl. I S. 867) durchgeführt.

Auch nach dem bisherigen „Geheimschutzübereinkommen der Vertragspar-
teien des Nordatlantikvertrags“ vom 19. April 1952 war die Bundesregierung
verpflichtet, einheitliche Grundsätze und Mindestmaßstäbe für die Sicherheit
innerhalb der NATO anzuwenden. Das vorgenannte Abkommen war jedoch
seinem Charakter nach ein Regierungsübereinkommen, durch das nur die
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Regierungen der NATO-Vertragsstaaten verpflichtet wurden, den NATO-Ge-
heimschutz innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu gewährleisten.

B. Lösung

Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es allerdings heute, insbesondere unter
dem Gesichtspunkt, dass Sicherheitsüberprüfungen ihrer Natur nach einen Ein-
griff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen, neben den
gemeinsamen Geheimschutznormen und -verfahren auch dieser völkerrecht-
lichen Verpflichtung eine höhere Qualität dadurch zu verleihen, dass sie durch
Rechtsakt des Gesetzgebers in innerstaatliches Recht umgesetzt wird. Nach
dem vorgelegten Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen gemäß Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Übereinkommens ge-
schaffen werden.

Mehrheit im Ausschuss/Einstimmigkeit

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Durch die Ausführung des Vertragsgesetzes entstehen keine zusätzlichen Kos-
ten für die öffentlichen Haushalte.

E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise sowie das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/3457 anzunehmen.

Berlin, den 2. Oktober 2000

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)

Vorsitzende

Hans-Peter Kemper

Berichterstatter

Hartmut Büttner (Schönebeck)

Berichterstatter

Ulla Jelpke

Berichterstatterin

Cem Özdemir

Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig

Berichterstatter

Bericht der Abgeordneten Hans-Peter Kemper, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Cem Özdemir, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke

1. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der
111. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Juni
2000 dem Innenausschuss federführend sowie dem
Rechtsausschuss und dem Verteidigungsausschuss zur
Mitberatung überwiesen.

2. Der

Rechtsausschuss

hat in seiner 61. Sitzung am
27. September 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
F.D.P., gegen die Stimme der Fraktion der PDS, die An-
nahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

3. Der

Verteidigungsausschuss

hat in seiner 55. Sitzung
am 27. September 2000 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU
und F.D.P., bei Enthaltung der Fraktion der PDS, die
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

4. Der

Innenausschuss

hat den Gesetzentwurf in seiner
42. Sitzung am 27. September 2000 abschließend be-
raten und ihm mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P.,
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS, zugestimmt.

Berlin, den 2. Oktober 2000

Hans-Peter Kemper

Berichterstatter

Hartmut Büttner (Schönebeck)

Berichterstatter

Ulla Jelpke

Berichterstatterin

Cem Özdemir

Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig

Berichterstatter

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