Vom 10. Juli 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
3868
14. Wahlperiode
10. 07. 2000
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Maria Böhmer,
Peter Rauen, Horst Seehofer, Hans-Peter Repnik, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/3012 –
Keine überstürzte und konzeptionslose Durchbrechung des Anwerbestopps
A. Problem
Mit ihrem Antrag kritisiert die Fraktion der CDU/CSU die Pläne der Bundes-
regierung für eine kurzfristige Gewinnung von IT-Experten. Sie sieht darin eine
tiefgreifende Kursänderung der von allen Bundesregierungen seit 1973 verfolg-
ten Politik der Zuwanderungsbegrenzung, die am Parlament vorbei überstürzt
und konzeptionslos beschlossen worden ist, und fordert ein abgestimmtes
Gesamtkonzept.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags.
Mehrheit im Ausschuss
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Keine
Drucksache
14/
3868
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/3012 abzulehnen.
Berlin, den 27. Juni 2000
Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende
Sebastian Edathy
Berichterstatter
Meinrad Belle
Berichterstatter
Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Dr. Guido Westerwelle
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
3868
Bericht der Abgeordneten Sebastian Edathy, Meinrad Belle, Marieluise Beck
(Bremen), Dr. Guido Westerwelle und Ulla Jelpke
I. Zum Verfahren
1. Der Antrag wurde in der 99. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 13. April 2000 an den Innenausschuss
federführend sowie an den Rechtsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Arbeit und Sozialordnung, den Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Mitberatung überwiesen.
2. Der
Rechtsausschuss
, der
Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung
und der
Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend
haben jeweils mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen.
Der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
hat
mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Ableh-
nung des Antrags empfohlen.
Der
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung
hat Ablehnung des Antrags mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P.
empfohlen.
3. Der
Innenausschuss
hat den Antrag in seiner Sitzung
am 7. Juni 2000 abschließend beraten und ihn gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion der CDU/CSU
mit den Stimmen der Fraktionen im Übrigen abgelehnt.
II. Zur Begründung
Der Ausschuss hat den Antrag der Fraktion der CDU/CSU
abgelehnt, weil dieser eine wichtige Initiative der Bundes-
regierung, die kurzfristig einen Bedarf an IT-Experten abde-
cken soll, kritisiert. Dabei haben die Koalitionsfraktionen
auf die Dringlichkeit dieser Regelung und auch darauf hin-
gewiesen, dass dabei ein Arbeitsplatzwechsel nicht ausge-
schlossen ist, ein Universitätsdiplom nicht mehr alleinige
Voraussetzung als Qualifikation ist, ein Mindestgehalt von
jährlich 100 TDM Voraussetzung ist und auch ausländische
Informatikstudenten, die in Deutschland ihren Abschluss
gemacht haben, in den Genuss der Regelung kommen kön-
nen. Sie haben weiter darauf hingewiesen, dass nach 5 Jah-
ren eine Bilanz gezogen wird. Seitens der Fraktion der
F.D.P. ist zu dem Antrag kritisch angemerkt worden, dass
der Geist des Wahlkampfes in Nordrhein-Westfalen mit sei-
ner Sorge vor ausländischen Experten in dem Antrag sicht-
bar wird. Eine grundlegende Kursänderung der deutschen
Auslandspolitik, wie das der Antrag sieht, ist für die Frak-
tion der F.D.P. aber nicht zu erkennen. Für sie liegt aller-
dings ein Problem darin, wie man die Frage der Ausfüllung
der Regelung beschließen kann.
Die Fraktion der CDU/CSU hat ihren Antrag in den Aus-
schussberatungen noch einmal dahin akzentuiert, dass sie
keine Insellösung will. Sie plädiert für eine umfassende Dis-
kussion; nach ihrer Meinung muss ein Gesamtkonzept er-
stellt werden. Sie kritisiert, dass die sog. Greencard-Rege-
lung am Parlament vorbeiläuft, was sie nicht für korrekt
hält.
Die Bundesregierung hat die breite parlamentarische Zu-
stimmung zu der Regelung, die einem dringlichen Bedarf
entspreche und zügiges Handeln erfordert habe, begrüßt. Sie
hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine
Umgehung des Anwerbestopps handele, denn schon vorher
habe es zahlreiche Arbeitserlaubnisse gegeben, die auf bila-
teralen Regierungsabkommen beruhten. Darauf hatten auch
die Koalitionsfraktionen hingewiesen und zugleich das En-
gagement der Bundesregierung für die Schaffung zusätzli-
cher Ausbildungskapazitäten im IT-Bereich begrüßt.
Abschließend hat die Bundesregierung betont, dass es sich
bei der Regelung nicht um einen weiteren Ausnahmetat-
bestand vom Anwerbestopp handele. Die Pläne würden
auch nicht an den bestehenden rechtlichen Grundlagen vor-
bei umgesetzt. Sie versichert, dass der Deutsche Bundestag
dabei in dem verfassungsrechtlich vorgesehenen Umfang
beteiligt werde.
Berlin, den 27. Juni 2000
Sebastian Edathy
Berichterstatter
Meinrad Belle
Berichterstatter
Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Dr. Guido Westerwelle
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin