BT-Drucksache 14/3389

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3247- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Dezember 1996 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Schengener Durchführungsübereinkommen und zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1999 über die Assoziierung der Republik Island und des Königreichs Norwegen

Vom 17. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3389
14. Wahlperiode 17. 05. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/3247 –

Entwurf eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 19. Dezember 1996
über den Beitritt des Königreichs Dänemark, der Republik Finnland und
des Königreichs Schweden zum Schengener Durchführungsübereinkommen
und zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1999 über die Assoziierung
der Republik Island und des Königreichs Norwegen

A. Problem

Das am 19. Juni 1990 unterzeichnete Übereinkommen (BGBl. 1993 II S. 1010)
zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 (im
Folgenden „Durchführungsübereinkommen“ genannt) regelt die vollständige
Aufhebung aller Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten
sowie die Ausgleichsmaßnahmen, die notwendig sind, damit Sicherheitsein-
bußen durch den Verzicht auf Grenzkontrollen im Interesse der Bürger nicht
entstehen. In Artikel 140 sieht das Durchführungsübereinkommen vor, dass je-
der Mitgliedstaat der Europäischen Union diesem Durchführungsübereinkom-
men beitreten kann. Der Beitritt wird in einem Übereinkommen zwischen die-
sem Staat und den Vertragsparteien geregelt. Die Italienische Republik, das
Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Griechische Republik
und die Republik Österreich sind dem Durchführungsübereinkommen bereits
beigetreten. Mit den am 19. Dezember 1996 unterzeichneten Übereinkommen
treten das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und das Königreich
Schweden dem Durchführungsübereinkommen bei.

Die Nicht-EU-Mitglieder Republik Island und Königreich Norwegen werden
nach erfolgter Überführung Schengens in die Europäische Union über das
Assoziierungsübereinkommen mit der EU an die Schengener Zusammenarbeit
im EU-Rahmen angebunden.

B. Lösung

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die
Ratifikation der Beitrittsübereinkommen vom 19. Dezember 1996 und für die
Annahme des Assoziierungsübereinkommens vom 18. Mai 1999 im Rat der
Europäischen Union geschaffen werden. Sie bedürfen nach Artikel 59 Abs. 2

Drucksache 14/3389 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Satz 1 des Grundgesetzes der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften
in der Form eines Bundesgesetzes.

Einstimmigkeit bei Enthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Zusätzliche Kosten entstehen durch den Beitritt des Königreichs Dänemark, der
Republik Finnland und des Königreichs Schweden und das Assoziierungsver-
hältnis zu der Republik Island und dem Königreich Norwegen grundsätzlich
nicht.

2. Vollzugsaufwand

Inwieweit die Beitritte und die Kooperation sich kostenmäßig auf die erforder-
liche Integration dieser Staaten in das Schengener Informationssystem und an-
dere Ausgleichsmaßnahmen auswirken, ist zurzeit noch nicht bezifferbar. Dies
gilt auch für den zu erwartenden administrativen Mehraufwand, der durch das
Generalsekretariat des Rates im Hinblick auf die größere Zahl von Teilnehmer-
staaten zu leisten ist.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten entstehen nicht.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3389

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/3247 zuzustimmen.

Berlin, den 17. Mai 2000

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim) Hans-Peter Kemper Dr. Hans-Peter Uhl
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Cem Özdemir Dr. Max Stadler
Berichterstatter Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Drucksache 14/3389 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans-Peter Kemper, Dr. Hans-Peter Uhl, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der
102. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Mai
2000 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

2. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD,

CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der
F.D.P., bei Enthaltung der PDS, Zustimmung empfohlen.

3. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
Sitzung am 17. Mai 2000 abschließend beraten und ihm
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P., bei Enthaltung
der Fraktion der PDS, zugestimmt.

Berlin, den 17. Mai 2000

Hans-Peter Kemper Dr. Hans-Peter Uhl Cem Özdemir Dr. Max Stadler Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

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