BT-Drucksache 14/1550

Migrationsbericht

Vom 7. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1550
14. Wahlperiode 07. 09. 99

Antrag
der Abgeordneten Lilo Friedrich (Mettmann), Ernst Bahr, Eckhardt Barthel (Berlin),
Dr. Michael Bürsch, Sebastian Edathy, Peter Enders, Gabriele Fograscher, Harald
Friese, Günter Graf (Friesoythe), Frank Hofmann (Volkach), Hans-Peter Kemper,
Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Gisela Schröter, Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Dieter
Wiefelspütz, Barbara Wittig, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz,
Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und
der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Migrationsbericht

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht spä-
testens bis 30. September des folgenden Jahres vorzulegen, der unter Einbezie-
hung aller Zuwanderungsgruppen einen umfassenden Überblick über die jähr-
liche Entwicklung und die Ursachen der Zu- und Abwanderung gibt.

Berlin, den 7. September 1999

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

Begründung:

Migrationspolitik wird auch künftig weiter an Bedeutung zunehmen. Dement-
sprechend wird es für die Entscheidungsfindung zu den Themen Zuwanderung
und Integration immer wichtiger werden, dass jeweils aktuelles, vollständiges
und zugleich ausreichend detailliertes statistisches Material einbezogen werden
kann.

Die bislang von der Bundesregierung erstellten Statistiken erfüllen diese Anfor-
derung nur teilweise. Zwar legt das Bundesministerium des Innern regelmäßig
Daten über Asylbewerber und Aussiedler vor, es besteht jedoch ein Bedarf an
einer Zusammenfassung der relevanten statistischen Angaben zu Migrations-
fragen.

Drucksache 14/1550 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Ausgehend von dem Ziel, dass eine solche Migrationsstatistik für Politik und
Verwaltung eine Entscheidungsgrundlage bilden soll, muss sie unter Berück-
sichtigung der bereits erhobenen Daten alle Sachverhalte erfassen, die für ein
problemorientiertes und vorausschauendes Handeln von Bedeutung sind. Dazu
sind insbesondere Angaben zu folgenden Fragen erforderlich:

 Zu- und Fortzug von Deutschen und Ausländern,
 Anzahl der sich in Deutschland aufhaltenden Flüchtlinge (Asylberechtigte,

Konventions- und Kontingentflüchtlinge, heimatlose Ausländer, Asyl-
bewerber und De-facto-Flüchtlinge),

 Zuzug von Aussiedlern,
 Anzahl der Werkvertrags-, Gast- und Saisonarbeitnehmer sowie der Grenz-

gänger,

 Anzahl der Asylanträge (nach Herkunftsland, Geschlecht und Alter),
 Gesamtzahl der unanfechtbaren positiven Entscheidungen des Bundesamtes

für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nach Herkunftsländern. Da-
bei sind auch Anerkennungen aufgrund gerichtlicher Verpflichtungen aufzu-
führen.

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