BT-Drucksache 14/149

a) zu dem GE - Drs. 14/92 (SPD, B90, F.D.P.) - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (4. StUÄndG); b) zu dem GE - Drs. 14/91 (CDU/CSU) - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (4. StUÄndG)

Vom 4. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/149 vom 04.12.1998

Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes =

04.12.1998 - 149



14/149

Beschlußempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuß)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und F.D.P.
- Drucksache 14/92 -
b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hartmut Büttner
(Schönebeck), Günter Nooke und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 14/91 -
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
(4. StUÄndG)

A. Problem
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR (BStU) ist verpflichtet, ab 1. Januar 1999 auf Antrag bestimmte
personenbezogene Informationen in den Unterlagen unkenntlich zu machen. Aus der
noch immer unvollständigen Erschließung der Unterlagen ergeben sich jedoch
erhebliche praktische Schwierigkeiten in der Bearbeitung, die einen zur Zeit
nicht überschaubaren Arbeitsaufwand zur Folge haben können. Daneben besteht
eine Konfliktsituation zwischen den zahlreichen noch anhängigen
Akteneinsichtsanträgen und den künftigen Anonymisierungsanträgen hinsichtlich
des inhaltlichen wie des zeitlichen Vorranges.
B. Lösung
Der Zeitpunkt, von dem ab Anonymisierungsanträge gestellt werden können,
wird um vier Jahre hinausgeschoben.
Einstimmigkeit im Ausschuß bei Enthaltung der Fraktion der PDS
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen durch die Änderung nicht. Auswirkungen auf
die Verbraucherpreise hat das Gesetz nicht.
Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/92 zuzustimmen,
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/91 für erledigt zu erklären.
Bonn, den 3. Dezember 1998
Der Innenausschuß
Dr. Willfried Penner Gisela Schröter Hartmut Büttner (Schönebeck)
Hans-Christian Ströbele
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter
Berichterstatter
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Gisela Schröter, Hartmut Büttner (Schönebeck),
Hans-Christian Ströbele, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke
1. Beide Gesetzentwürfe wurden in der 11. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 3. Dezember 1998 an den Innenausschuß zur federführenden
Beratung sowie an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für
Angelegenheiten der neuen Länder zur Mitberatung überwiesen.
2. Der Rechtsausschuß hat einstimmig empfohlen, den Gesetzentwürfen
unter der Maßgabe zuzustimmen, daß das Recht zur Antragstellung nach § 14
Abs. 1 Satz 2 StUG auf den 1. Januar 2003 hinausgeschoben und die
Regelung 1999 einer erneuten Prüfung unterzogen wird.
3. Der Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder hat
einvernehmlich gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion der PDS
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/92 anzunehmen.
Er hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/91 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
4. Der Innenausschuß hat die beiden Gesetzentwürfe in seiner Sitzung
am 4. Dezember 1998 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. auf Drucksache 14/92 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
bei Enthaltung der Fraktion der PDS zugestimmt. Den Gesetzentwurf der
Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/91 hat der Ausschuß für erledigt
erklärt.
5. Im Zuge der Beratungen bestand Einvernehmen im Ausschuß, das Jahr
1999 zu nutzen, um § 14 Abs. 1 Satz 2 StUG und seine Auswirkungen einer
ausführlichen Prüfung zu unterziehen.
Bonn, den 3. Dezember 1998
Gisela Schröter Hartmut Büttner (Schönebeck) Hans-Christian Ströbele
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

04.12.1998 nnnn

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