BT-Drucksache 14/128

Sofortige Bauunterbrechung an der Bundesautobahn A 17

Vom 2. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/128 vom 02.12.1998

Antrag der Fraktion der PDS Sofortige Bauunterbrechung an der
Bundesautobahn A 17 =

02.12.1998 - 128

14/128

Antrag
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara
Höll, Dr. Evelyn Kenzler, Heidemarie Lüth, Christina Schenk, Dr. Ilja
Seifert,
Gustav-Adolf Schur, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Sofortige Bauunterbrechung an der Bundesautobahn A 17

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Bauarbeiten
an der Bundesautobahn A 17 sofort zu unterbrechen, bis mit der
Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes eine Neubewertung dieses wie
auch anderer Vorhaben erfolgt ist.
Bonn, den 2. Dezember 1998
Christine Ostrowski
Dr. Klaus Grehn
Dr. Barbara Höll
Dr. Evelyn Kenzler
Heidemarie Lüth
Christina Schenk
Dr. Ilja Seifert
Gustav-Adolf Schur
Dr. Winfried Wolf
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Mit der angekündigten Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes wird
auch für das Vorhaben BAB 17 eine Neubewertung fällig. Bisher in den
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet, steht
für die BAB 17 seit mehreren Jahren fest, daß sich die tatsächlichen
Baukosten gegenüber den veranschlagten Kosten von 625 Mio. DM auf mehr
als 1,3 Mrd. DM verdoppelt haben. Damit sinkt das ehemals veranschlagte
Nutzen-Kosten-Verhältnis in eine Größenordnung, die die Bauwürdigkeit
der Autobahn, zumindest aber ihre Einordnung in den Vordringlichen
Bedarf, in Zweifel zieht.
Wegen der ungesicherten Finanzierung wurde durch die ehemalige
Bundesregierung für den Autobahnabschnitt "Pirna - tschechische Grenze"
eine private Teilfinanzierung oder eine Maut erwogen. Entsprechende
Untersuchungen zur Höhe der Maut sowie zu den damit verbundenen
Verdrängungseffekten wurden zwar auf den Weg gebracht, verwendbare
Ergebnisse liegen jedoch bisher nicht vor. Die Sächsische
Staatsregierung befürchtet Verdrängungseffekte, die zu einer Belegung
der BAB 17 von unter 20 000 Fahrzeugen pro Tag führen. Eine solche
Belegung stellt die Bauwürdigkeit der Autobahn ebenfalls in Frage.
Die Abnahme der durch den ehemaligen Bundesminister für Verkehr
bestimmten Linie durch die Tschechische Republik ist durch
Staatsverträge nicht abgesichert. Ein Vertrag in der angestrebten Form
erscheint heute unsicherer denn je, da sich der tschechische
Umweltminister weigert, eine Ausnahmegenehmigung für die Querung des
Böhmischen Mittelgebirges zu erteilen; das tschechische
Naturschutzrecht gestattet die Querung des geschützten Gebietes nicht.
Damit wird nunmehr auch eine teilweise Neuplanung auf tschechischem
Gebiet wahrscheinlich.
Zur Beantragungszeit des Bauvorhabens, 1990/1992, wurden
Verkehrsprognosen angenommen und rechtlich für die Planung verbindlich,
die nachweislich in Stärke und Höhe nicht eingetreten sind. Das
Auseinanderklaffen von Verkehrsprognose und realer Verkehrsentwicklung
macht eine Überprüfung des Bauvorhabens ebenfalls zwingend
erforderlich.
Für die Linie der BAB 17 war unter mehreren Varianten, auch nach
Einschätzung der ehemaligen Bundesregierung, der konfliktreichste
Korridor gewählt worden. Negative Auswirkungen auf die Raumordnung und
Siedlungsstruktur, Schaden für hochwertige Natur-, Kultur- und
Erholungsräume sowie Schutzgebiete (Dresden, Oberes Elbtal, Sächsische
Schweiz, Osterzgebirge) sind die Folge. Ehemals vorgesehene, den
Bürgern zugesicherte, Umweltschutzmaßnahmen wurden aus Kostengründen
bereits zurückgenommen bzw. verringert. Der durch die Autobahn zu
erwartende induzierte Verkehr erhöht die Verkehrsleistung insgesamt und
steht den erklärten Umweltzielen der Bundesrepublik Deutschland
entgegen.
Die Bauunterbrechung und Neubewertung der BAB 17 wird insbesondere
dadurch dringlich, da die Sächsische Staatsregierung seit dem Ausgang
der Bundestagswahl den Bau forciert und ungeachtet der hier
aufgeführten Konflikte beabsichtigt, Fakten zu schaffen. Die
angespannte Finanzlage des Bundes erfordert es jedoch, jegliche
Verschwendung von Steuergeldern zu unterbinden.
Daß der Stopp bereits beschlossener Projekte prinzipiell als möglich
und machbar angesehen wird, belegt der Koalitionsvertrag, der
beispielweise für zwei umstrittene Schienenstrecken festlegt, daß
"Alternativen zu bisherigen Verkehrsplanungen wie der Mitte-
Deutschland-Bahn (Kassel-Erfurt- Chemnitz-Dresden-Görlitz) und der
Sachsen-Magistrale (Chemnitz-Plauen-Nürnberg)" erfolgen sollen.

02.12.1998 nnnn

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